einige Sachen gingen durcheinander, darum mal kurz zur Unterscheidung :
- die BOI Firma muss es erstmal schaffen, vom BOI das Zertifikat zu bekommen, dass man das Unternehmen für förderungswürdig hält. Neben einer Investmentsumme von 800.000 bis 950.000 Euro (je nach Wechselkurs), braucht es auch die Tätigkeit in der richtigen Branche.
- die normale Thai LtD ohne ausländische Beteiligung als Käufer eines Baugrundstücks,
in bestimmten Thai Regionen mit extremes Immobilienspekulation haben die dort zuständigen Grundbuchämter ( Land Department) begonnen, Abwehrmassnahmen durchzuführen, um den rasanten Anstieg zu bremsen. So werden in bestimmten Regionen auf Firmen erst keine Eintragung vorgenommen, wenn diese Firma über keinen nennenswerten Bekanntheitsgrad verfügt. Andere Land Departments beginnen sofort mit der Prüfung, ob es sich bei der Firma um eine Scheinfirma handelt, sprich, ob die Firma überhaupt über einen nennenswerten Geschäftsbetrieb verfügt.
Seit dem Wechsel der politischen Führung hat sich die Prüfung dahingehend geändert, dass nun auch die th. Gesellschafter überprüft werden, durch welche Einkommen sie das eingebrachte Stammkapital erbracht haben. Alleine durch diese Prüfung kommen viele Sekretärinnen von Anwaltskanzleien ins Schleudern, weil sich bislang über den wirtschaftlichen Hintergrund nie jemand gekümmert hatte.
- der th. Anwalt als geheimer Treuhänder,
diese Variante ist in der Vergangenheit immer beliebter geworden, der Ausländer kauft über einen th. Anwalt ein Grundstück,
wird in das Grundstückspapier (Chanot) als 30 Jahre Pächter eingetragen,
macht mit dem Anwalt einen Kreditvertrag, und bekommt als Sicherheit das Chanot übereignet. Der Kreditvertrag hat eine sehr lange Laufzeit, und der Ausländer ist durch Verträge und papiere sogar im Todesfall des Anwaltes abgesichert (30 Jahre sowieso, doch auch für den Fall, dass der Ausländer das Grundstück vorher weiterverkaufen will, ist ein erneutes Zusammenwirken erforderlich)
- eine th. LtD mit ausländischer Minderbeteiligung, aber mit einem realen seriösen Geschäftsbetrieb,
diese kann sehr wohl Grundstücke erwerben, da die Firma keine Scheinfirma ist,
doch das Problem ist häufig, das die LtD die Grundstücke auch vom Land Department eingetragen bekommt.
und zum Schluss der Fall der
- th. LtD. mit ausländ. Minderbeteiligung, jedoch ohne realem Geschäftsbetrieb,
hier ist klar, das das ganze solange gut geht, bis entweder die "Scheingesellschafter" bei Befragung "umkippen",
bz. die Behörden feststellen, das die Firma keinen realen Geschäftsbetrieb unterhält.