Übersetzung von Heiratsdokumenten ?

Diskutiere Übersetzung von Heiratsdokumenten ? im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, ich bin zur Zeit auf dem gleichem Higway to love :-) wie DomTravel. Auch meine Freundin ist mit einem Sprachvisum hier und wir...
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Segnik

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Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit auf dem gleichem Higway to love :-) wie DomTravel. Auch meine Freundin ist mit einem Sprachvisum hier und wir wollen heiraten, also die Bürokratie durchlaufen :-(
Meine Freundin hat beim Büro von Sebastian Kiesow in BKK angerufen und als Auskunft erhalten, das es je Dokument 1000 Baht kosten sollen. Ist aus meiner Sicht ein guter Preis, vorallem weil die Unterlagen noch in TH sind, wir sie sonst hin und her schicken müssten.

Neu ist mir, dass für die Legalisierung keine deutsche Übersetzung benötigt werden. Ist dies wirklich so?

Ich habe bei meinem Ausländeramt damals nachgfragt, ob meine Freundin mit den Sprachvisum heiraten kann und die Anwort war ja.

Gruß
Detlev
 
Jens

Jens

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Hallo @ Segnik

Sebastian Kiesow in BKK angerufen und als Auskunft erhalten, das es je Dokument 1000 Baht kosten sollen.
Das waren vor 16 Monaten 900 Bath!.... Also, die 1000 sind ok., und der Kiesow :super: sowieso! Er hilft Dir (Euch) auch bei Fragen, ausfuerlich, weiter!
 
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PETSCH

Gast
@domtravel und @segnik:
Euch viel Glück und eine gute Hand bei Euren
Vorhaben ! Weiss selber, wie schwierig das Ganze
ist und war (bin seit über 3 Jahren in the heaven!)
Weiter alles Gute: wird schon klappen! :super:
 
Bökelberger

Bökelberger

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Segnik said:
Neu ist mir, dass für die Legalisierung keine deutsche Übersetzung benötigt werden. Ist dies wirklich so?
Hallo Detlev !
Ja, es ist wirklich so ! Man braucht für die Legalisierung keine deutsche Übersetzung ! Diese Auskunft war für mich bis dahin auch neu. Aber Bernd (Champion-Tours) belehrte mich eines Besseren. Alle Papiere sind von der deutschen Botschaft ohne Übersetzung legalisiert worden. Da mein Standesamt ausdrücklich verlangte, dass sämtliche Übersetzungen [highlight=yellow:0091a11130]in Deutschland [/highlight:0091a11130] von einem vereidigten und beim OLG Köln zugelassenen Übersetzer zu tätigen wären, konnte ich mir folglich die Übersetzung in Thailand ersparen. Hätte mir vermutlich nichts genutzt.

Hallo Petsch !
Danke für deine lieben Wünsche ! Wird schon schiefgehen :super:
Haben jetzt bis auf ein Dokument alle Unterlagen zusammen. Nächste Woche gehts nur noch nach Frankfurt zum thailändischen Konsulat. Hier gibts dann hoffentlich die verlangte, dritte Ledigkeits/Familienstandsbescheinigung.
Heiliger Bürokratismus !
Danach haben wir aber wirklich entgültig alle Unterlagen zusammen und müssen dann nur noch etwa vier Wochen auf die Zustimmung des OLG warten. Heiraten ist gar nicht so einfach wie man denkt. :rofl:
 
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bernd

Gast
hallo miteinander,
ich moechte es nochmals klarstellen fuer alle, die es bisher nicht wussten.
die deutsche botschaft verlangt eine uebersetzung bei einreichung des heiratsvisums. Sie verlangt es deshalb, weil die deutschen auslaenderaemter darauf bestehen und das kann man auch nachvollziehen, denn sie koennen ja mit den thaidokumenten letztlich nichts anfangen. die legalisierung der thai dokumente bedeutet nichts anderes, als die echtheit zu bestaetigen und dazu ist keine uebersetzung noetig, denn nicht die uebersetzung wid legalisiert sondern wie gesagt das thail. dokument. uebrigens ist kiesow wirklich sehr zu empfehlen und ich hattte noch keinen fall wo er von deutschen gerichten nicht anerkannt worden waere.
viele gruesse aus pattaya
bernd
 
Bökelberger

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bernd said:
hallo miteinander,
ich moechte es nochmals klarstellen fuer alle, die es bisher nicht wussten.
die deutsche botschaft verlangt eine uebersetzung bei einreichung des heiratsvisums. Sie verlangt es deshalb, weil die deutschen auslaenderaemter darauf bestehen und das kann man auch nachvollziehen, denn sie koennen ja mit den thaidokumenten letztlich nichts anfangen. die legalisierung der thai dokumente bedeutet nichts anderes, als die echtheit zu bestaetigen und dazu ist keine uebersetzung noetig, denn nicht die uebersetzung wid legalisiert sondern wie gesagt das thail. dokument. uebrigens ist kiesow wirklich sehr zu empfehlen und ich hattte noch keinen fall wo er von deutschen gerichten nicht anerkannt worden waere.
viele gruesse aus pattaya
bernd
Hallo Bernd !
Freut mich von dir hier zu lesen ! :super:
Gut, dass du den Sachverhalt nun hundertprozentig klargestellt hast, denn meine Angaben waren im Bezug auf die Heiratsvisakandidaten folglich nicht ganz richtig.
Und sorry Bernd, ich hatte ganz vergessen, dir den Erhalt unserer Papiere per Mail mitzuteilen. Nochmals herzlichen Dank für die saubere und rasche Abwicklung !
Wir hoffen, dass es Dir wieder richtig gut geht !
Viele Grüsse an Euch beide !

Klaus + Lamai
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Heiraten ist gar nicht so einfach wie man denkt.
:lol:

Aber Scheidung kann noch komplizierter sein ,wenn es ans Tafelsilber und um die Kinder geht ,Klaus. :hilfe: :zorn: :hilfe:
 
Bökelberger

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Otto-Nongkhai said:
Aber Scheidung kann noch komplizierter sein ,wenn es ans Tafelsilber und um die Kinder geht ,Klaus. :hilfe: :zorn: :hilfe:

Hallo Otto !
Kinder haben wir ja noch keine und das Tafelsilber bleibt in meiner Hand :lol:
Nein, im Ernst, wem sagst du das ? Habe diese ganze Prozedur ja auch schon einmal hinter mir und das war sehr kompliziert aber auch sehr lehrreich ! ;-)
 
tira

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DomTravel said:
...Kinder haben wir ja noch keine und das Tafelsilber bleibt in meiner Hand :lol:
Nein, im Ernst, wem sagst du das ? Habe diese ganze Prozedur ja auch schon einmal hinter mir und das war sehr kompliziert aber auch sehr lehrreich ! ;-)

aber daraus gelernt hast du anscheinend ebensowenig wie meiner einer ;-D ;-D ;-D

die frage der kinder -der plural stammt von dir- ist mit einer jungen thai-ehefrau, die noch kinderlos ist lediglich ein temporärer aspekt. :O

ausser sie hat hier in d blut geleckt - sprich will mit aller gewalt erst mal geld verdienen.... :fertig:

gruss :cool:
 
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rippl

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Segnik said:
Da mein Standesamt ausdrücklich verlangte, dass sämtliche Übersetzungen [highlight=yellow:77ec4c3ada]in Deutschland [/highlight:77ec4c3ada] von einem vereidigten und beim OLG Köln zugelassenen Übersetzer zu tätigen wären, konnte ich mir folglich die Übersetzung in Thailand ersparen. Hätte mir vermutlich nichts genutzt.
Hierbei handelt es sich um ein Missverstaendnis -- Das Standesamt verlangt nicht Uebersetzungen von einem vereidigten Uebersetzer in Deutschlandsondern Uebersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Uebersetzer. Und davon gibt es in Thailand vier -- einen in Chiang Mai und (mit uns) drei in Bangkok. In meinem Buero in Berlin nehmen wir uebrigens 30 EUR je Dokument, in Thailand 1.000 THB (wo man die Uebersetzungen i.d.R. sofort mitnehmenkann).

Mit Bezug auf die Zulassung haben wir letzte Woche ein Rundschreiben an die Oberlandesgerichte verschickt. Dabei wurde uns bestaetigt, dass die OLGs durchweg auch in anderen Bundeslaendern (bzw. OLG-Bezirken) vereidigte Uebersetzer anerkennen, so dass die Forderung nach einem "beim OLG Köln zugelassenen Übersetzer" also durch alle vor einem LG in Deutschland vereidigten Uebersetzer erfuellt wird.

Naehere Informationen finden alle, die es noch nicht kennen, auch in unserem Merkblatt zu Eheschliessungen unter http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt.pdf

In diesem Zusammenhang noch vielen Dank fuer die positiven Beurteilungen unserer Arbeit! :super:
 
Bökelberger

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rippl said:
Segnik said:
Da mein Standesamt ausdrücklich verlangte, dass sämtliche Übersetzungen [highlight=yellow:6fd8635836]in Deutschland [/highlight:6fd8635836] von einem vereidigten und beim OLG Köln zugelassenen Übersetzer zu tätigen wären, konnte ich mir folglich die Übersetzung in Thailand ersparen. Hätte mir vermutlich nichts genutzt.
Hierbei handelt es sich um ein Missverstaendnis -- Das Standesamt verlangt nicht Uebersetzungen von einem vereidigten Uebersetzer in Deutschlandsondern Uebersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Uebersetzer.
Hi rippl !
Mag sein, dass es ein Missverständnis ist. Sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube momentan immer noch mehr meiner These !
In dem Schreiben, welches ich von meinem Standesamt bekommen hatte, steht ganz eindeutig und noch dazu gelb gemarkert:

[highlight=yellow:6fd8635836]Folgende Unterlagen bedürfen der Legalisation, die jeweiligen Übersetzungen hierzu sind ausdrücklich von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland zu fertigen ![/highlight:6fd8635836]
Nun mach dir selbst einen Reim drauf ! ;-)

Hallo tira !

Du schriebst:
aber daraus gelernt hast du anscheinend ebensowenig wie meiner einer...
die frage der kinder -der plural stammt von dir- ist mit einer jungen thai-ehefrau, die noch kinderlos ist lediglich ein temporärer aspekt.
ausser sie hat hier in d blut geleckt - sprich will mit aller gewalt erst mal geld verdienen....
Letzteres können wir getrost vergessen. Der zweite Satz allerdings hat ein hohes Wahrheitspotenzial. Ausschließen will ich gar nichts, denn man sollte in einer guten Beziehung auch auf Wünsche seiner Partnerin eingehen. Noch dazu wenn diese rein biologisch sozusagen angeboren sind. :-)
 
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rippl

Gast
DomTravel said:
Folgende Unterlagen bedürfen der Legalisation, die jeweiligen Übersetzungen hierzu sind ausdrücklich von einem [highlight=yellow:551894c746]vereidigten Übersetzer in Deutschland[/highlight:551894c746] zu fertigen!
Im Merkblatt der deutschen Botschaft steht
"Die Übersetzungen [...] sollten von einem [highlight=yellow:551894c746]in Deutschland vereidigten Übersetzer[/highlight:551894c746] angefertigt werden."
Wenn das besagte Standesamt die Wortfolge ändert, dann wohl in der Furcht, ein "in Deutschland vereidigter Übersetzer, der im Ausland übersetzt" könne für seine Arbeit nicht haftbar gemacht werden. Das ist aber natürlich Unsinn, da ein "in Deutschland vereidigter Übersetzer" (egal, wo er die Übersetzungen fertigt), seinen Wohnsitz zwingend in Deutschland haben muss, um seine Zulassung zu behalten (also weiterhin ein vereidigter Übersetzer zu sein), und somit natürlich für seine Arbeit auch in Dtl. haftbar gemacht werden kann.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch weniger die Anforderungen des Standesamtes als die des diesen übergeordneten OLGs, wo ja alles schließlich landet. Und die verlangen bundesweit einheitlich Übersetzungen "[highlight=yellow:551894c746]von einem vor einem deutschen Landgericht vereidigten Übersetzer[/highlight:551894c746]”.

Zudem gibt es in den Verordnungen für vereidigte Übersetzer nach Auskunft des Bundesverbandes für Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) keine Klausel, die zwingend vorschreibt, wo die Übersetzungen zu fertigen sind, so dass es letztlich völlig unerheblich sein dürfte, wo der Wilhelm unter die Übersetzung gelangt.

Gruß!
Sebastian
 
Bökelberger

Bökelberger

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Nun ja, ich lasse das jetzt mal so stehen, weil ich es selber nicht hundertprozentig weiss. Beim nächsten Besuch auf meinem Standesamt werde ich diese Frage aber nochmal ansprechen.
 
Bökelberger

Bökelberger

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Hallo rippl !
Hatte doch tatsächlich beim letzten Besuch auf meinem Standesamt vergessen, diese Frage nochmal genau zu erörtern.
Da ich aber jetzt über deine Identität und der damit verbundenen Kompetenz im Klaren bin, ziehe ich hiermit meine letzten leisen Zweifel zurück.
Brauche diesbezüglich also nicht mehr beim Standesamt nachzufragen :wink:
 
Thema:

Übersetzung von Heiratsdokumenten ?

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