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Todesfall

Diskutiere Todesfall im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; in kuerze: deutscher, thai-frau, nur vor den moenchen verheiratet, sohn von 8 jahren, vater steht nicht in den papieren. der gute mann stirbt...
Braeu

Braeu

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Khon Kaen
in kuerze: deutscher, thai-frau, nur vor den moenchen verheiratet, sohn von 8 jahren, vater steht nicht in den papieren. der gute mann stirbt unerwartet. sieht jemand eine chance, dem sohn die moeglichkeit zu geben einen deutschen pass zu erhalten?
 
C

CNX

Gast
Hallo,

sehe eigentlich keine Möglichkeit da der Vater noch nicht mal in den Unterlagen des Kindes eingetragen ist.

Es gibt sehr gute Informationen in folgendem Forum:

www.recht.de

Diese Frage würde ich dort mal unter Ausländerrecht stellen. Dort erhält man auch gute Antworten von Experten der einzelnen Rechtsgebieten.

Ansonsten direkt mal mit der Ausländerbehörde sprechen - wobei die auch nicht immer alles sagen was vielleicht von Vorteil für einen sein könnte.

Gruss
CNX
 
D

Didel

Gast
Glaube nicht das hier was geht.
Bei unseren Papierkram Beamten muss ja für alles Mögliche was schriftliches ausgestellt sein. Irgendein Formular oder beglaubigte Urkunde oder sonstwas eben zum Nachweis das dies eben so ist wie es ist.
Wie heisst es so schön bei uns:
Da könnte ja sonst jeder kommen.

Gruss Didel (bin kein Beamter, spreche nur aus Beamtenerfahrung)
 
K

KLAUS

Gast
Hi Braeu,
ich denke, wenn ich davon ausgehen kann, das der Verstorbene keine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen hat, ist nichts drin, sei denn, es existieren Papiere, die im Nachhinein die Vaterschaft beweisen, Gennachweise oder aehnliches...?
Dann waere ja auch die Moeglichkeit der Waisen(Halbwaisen)-Rente gegeben....
Dieser traurige Fall sollte fuer viele, die in aehnlicher Situation sind, ein Nachdenken ausloesen, wie man seiner Familie und oder Kindern eine vom Gesetz her moegliche Versorgung
sichert, indem man alle noetigen Papiere und Schritte dazu erledigt, morgen kann es zu spaet sein...
Ich habe z.B. meine gesamten Rentenansprueche, welche nach meinem Ableben als Wittwenrente der hinterbliebenen Ehefrau zustehen, bereits geordnet....
Das heisst, die Rente ist der Hoehe nach festgestellt, alle Unterlagen, die eine Wittwe einreichen muss sind bereits so moeglich(Heiratsurkunde-beglaubigt) eingereicht.
Alle wichtigen Dokumente sind an einem meiner Frau bekannten Ort ordentlich und sortiert untergebracht.
Die Papiere sind mit meiner Frau durchgesprochen und entsprechende Hinweise an den Dokumenten angebracht, somit ist spaeter alles vorgeregelt...:-)
..was eben vorregelbar ist...:-)
In diesem Falle ist nun, wie es aussieht alles zu spaet, dass ist fuer die Mutter und besonders das Kind, sehr bedauerlich, meine Hinweise sollen deshalb helfen, solche Dinge zu vermeiden...
Gruss Klaus
 
K

KLAUS

Gast
Hi alhash,
danke...danke...:-)
Man tut was man kann...:-)
Gruss Klaus
 
Jinjok

Jinjok

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Solange der Verschiedene noch nicht eingeäschert ist, ist ein Gentest auch in Thailand heute kein Problem mehr. Die Vaterschaft nachzuweisen dürfte so auch für einen Thai noch im Bereich des Möglichen sein (Finanzierung).

A B E R, steht einem unehelichen Kind im Ausland eine Halbwaisenrente von einer deutschen LVA zu? Bei Fällen die nicht von der Stange sind, haben die deutschen Behörden doch selbst keine Ahnung und lehnen daher am besten erstmal ab. Um diese Rente einzutreiben braucht man schon einen international erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Familienrecht. Hier wird ein Thai schon an seine (finanziellen) Grenzen stoßen.

Zur eigentlichen Aufgabenstellung, einen deutschen Paß zu besorgen: Er muß eine deutsche Frau heiraten und mit ihr zusammen in D leben. Wenn er ein Arbeit hat und immer schön brav war, kann er nach 3...5 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und ... bekommt seinen deutschen Paß. Andere Möglichkeiten für einen in Thailand von einer Thai unehelich geborenen Sohn einen deutschen Paß zu bekommen, hat der deutsche Gestzgeber bis heute nicht vorgesehen.
Jinjok
 
Loso

Loso

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Die Erfahrung meiner Vorposter möchte ich ja nicht in Zweifel ziehen. Aber sollte es nicht irgendwie möglich sein, die Vaterschaft zu beurkunden? Zur Not wie schon angesprochen mit Gentest, falls noch möglich. Einfach und ohne Aufwand an Zeit und Geld ist es sicherlich nicht, aber unmöglich?

Loso
(ist dieser Beitrag jetzt "voll daneben"?)
 
K

KLAUS

Gast
Hi ,
ich bin natuerlich davon ausgegangen, dass eine Person mit diesem Problem, die die Moeglichkeit hatte, das hier ueber einen Deutschen oder deutschsprachigen Bekannten/Freund anzusprechen, auch die noetige Unterstuetzung bekommt, wenn es um die Realisierung dieser Frage geht...:-)
Kosten sollten da nicht so sehr die Rolle spielen, denn ist das Kind erst Vaterschaftlich anerkannt, gibt es sicher in D Wege, das guenstig abzuklaeren, hoffe ich mal optimistisch...?:-)
Dem Kind waere es zu wuenschen, meint Klaus,
der in die Runde gruesst...:-)
 
N

Nelson

Gast
In der Ursprungsfrage ging es um einen deutschen Pass für ein 8-jähriges Kind, das wahrscheinlich in Thailand lebt.

Ich verstehe den Sinn nicht, warum ein in Thailand lebender Bub seine Staatsbürgerschaft wechseln soll, von seiner heimatlichen zu einer völlig fremden???

Gruß, Nelson
 
S

sam

Gast
Ich verstehe den Sinn nicht, warum ein in Thailand lebender Bub seine Staatsbürgerschaft wechseln soll, von seiner heimatlichen zu einer völlig fremden???
wenn ich papa (oder mama) des kindes wäre, wurde ich auch versuchen, meinem kind die bestmöglichen zukunfstchancen einzuräumen.
jetzt geht das gezettere gleich wieder los, ich denke aber die sind mit einem d pass sicherlich besser.
gruß sam
 
K

KLAUS

Gast
...nur mal konstruiert...:-),
gelingt es, dem Bub einen Deutschen Pass zu verpassen....:-)
dann hat er natuerlich ein Wohnrecht in D, das wiederum kann er mit der Mutter verwirklichen....
Dabei entsteht folgender Effekt, das Kind hat die Chance auf eine gute Ausbildung und, das allerdings liegt dann anden weiteren meisst auch persoenlichen Umstaenden, eine Chance auf ein "gutes Leben"...:-)
Bleibt das Kind im Isaan, hat es nichts, wenn ich davon ausgehe, dass auch sonst nichts hinterlassen wurde um z.B. eine Ausbildung, wenn auch unter den Thaiverhaeltnissen, zu erreichen.
Insgesamt sollte, so habe ich das Anliegen hier verstanden, neben der moeglichen Klaerung des konkreten Falles, sensibel gemacht werden
fuer eine Regelung vieler Notwendigkeiten zu Lebzeiten....!!:-)
Ich, persoenlich, sehe die Verantwortung(in diesem Falle) meiner Frau gegenueber darin, alle fuer sie spaeter noetigen Regularien
vorzubereiten, das ist wenig "Arbeit" und ich denke es gibt ein gutes Gefuehl, alle Dinge im Griff zu haben...:-)
Der Fall des Falles, kann Jeden jederzeit treffen, mich beruhigt es, meine Frau versorgt zu wissen und dafuer alles getan zu haben, was moeglich ist....:-)
In diesem Sinne...:-)
gruesst
Klaus
 
Braeu

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Khon Kaen
@sam
stimmt, es geht darum, ihm die moeglichkeit zu geben. der junge ist pfiffig. in d hat er sicher bessere chancen. so wie ich die sache momentan sehe: frau geht nach pattaya, und sohn zu oma aufs dorf. und dann gute nacht fuer ihn.

@klaus
der vater haette sich natuerlich um die registrierung kuemmern muessen. nur ist da ein problem aufgetaucht: pass seit 16 jahren abgelaufen, und seit fast 20 jahren illegal hier.

@jinjok
es geht nicht um die rente, sondern nur darum ihm die chance zu geben auch in d zu leben, und das mit weniger papierkram.

@all
schaetze es ist wohl die einzige loesung: die frau nach d verheiraten. werde mich mal im internet nach einem "geeigneten" ehemann umsehen.

auf jeden fall vielen dank fuer eure antworten.

niels
 
G

Guest

Gast
Auch nach dem Tod des Vaters können Mutter und/oder Kind beim Familiengericht in Deutschland einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Ist ein Gentest nicht möglich, wird vermutet, dass derjenige der Vater ist, der der Mutter - so sie nicht verheiratet ist - in der Empfämgniszeit "beigewohnt" hat. Das kann z.B durch Zeugen gleuabhaft gemacht werden, die bestätigen, dass die beiden zusammen gelebt haben.

Können Mutter und Kind die Verfahrenskosten nicht aufbringen, so können sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Kind hat aufgrund der Vaterschaftsfeststellung zunächst beide Staatsangehörigkeiten und somit auch keine Rechtsnachteile. Auch das thailändische Recht akzeptiert mittlereile die doppelte Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen.
 
Braeu

Braeu

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Khon Kaen
Thanks allen.
Habe einen Freund in Deutschland gebeten, sich mit dem Familiengericht in Verbindung zu setzen. Vielleicht wird da ja was draus. Ueber die deutsche Botschaft hier: das kann man ja abhaken, die sind ja noch transusiger als die Beamten in Deutschland...
 
Thema:

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