Hi Braeu,
ich denke, wenn ich davon ausgehen kann, das der Verstorbene keine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen hat, ist nichts drin, sei denn, es existieren Papiere, die im Nachhinein die Vaterschaft beweisen, Gennachweise oder aehnliches...?
Dann waere ja auch die Moeglichkeit der Waisen(Halbwaisen)-Rente gegeben....
Dieser traurige Fall sollte fuer viele, die in aehnlicher Situation sind, ein Nachdenken ausloesen, wie man seiner Familie und oder Kindern eine vom Gesetz her moegliche Versorgung
sichert, indem man alle noetigen Papiere und Schritte dazu erledigt, morgen kann es zu spaet sein...
Ich habe z.B. meine gesamten Rentenansprueche, welche nach meinem Ableben als Wittwenrente der hinterbliebenen Ehefrau zustehen, bereits geordnet....
Das heisst, die Rente ist der Hoehe nach festgestellt, alle Unterlagen, die eine Wittwe einreichen muss sind bereits so moeglich(Heiratsurkunde-beglaubigt) eingereicht.
Alle wichtigen Dokumente sind an einem meiner Frau bekannten Ort ordentlich und sortiert untergebracht.
Die Papiere sind mit meiner Frau durchgesprochen und entsprechende Hinweise an den Dokumenten angebracht, somit ist spaeter alles vorgeregelt...:-)
..was eben vorregelbar ist...:-)
In diesem Falle ist nun, wie es aussieht alles zu spaet, dass ist fuer die Mutter und besonders das Kind, sehr bedauerlich, meine Hinweise sollen deshalb helfen, solche Dinge zu vermeiden...
Gruss Klaus