crazygreg44
Gesperrt
also an ALLE hier: ffm im Post Nr. 76 hat das klar gestellt ! Genau so ist es.
Ein Non Imm O Visum wird bei der Einreise "BEREITS VERWENDET" gestempelt (hab ich weiter vorne bereits geschrieben) und ist wird somit als VISUM bei der Einreise ungültig. Man hat jetzt lediglich eine "Aufenthaltserlaubnis" von 365 Tagen. Reist man aus, sollte man sich ein re-entry permit holen, weil sonst diese Aufenthaltserlaubnis verfällt.
Vor Ablauf der 365 Tage kann man sich die Aufenthaltserlaubnis noch EINMAL um weitere 365 Tage verlängern lassen. Das kann man OHNE eine Ausreise erledigen oder aber, man holt sich ein re-entry permit und verlängert sie auf einer Botschaft in Nachbarländern.
Merke: ein "Visa" ist ein Visum, ein "Extension of Stay" ist die "verlängerte Aufenthaltserlaubnis, ein "permit of stay" ist die Aufenthaltserlaubnis. Ein "Visa-exempt-entry" ist eine Visumfreie Einreise, KEIN Visum! Ein Non Imm O ist ein Visum, das bei der Einreise "used" , also "gebraucht", gestempelt wird. Und damit wird es, streng genommen, ungültig . Strenger genommen kann man den "Aufenthaltstitel" nochmal um 365 Tage verlängern, aber niemals mehr das bereits gebrauchte Visum.
Das gleiche gilt für das Non Imm O-A Visum, das lediglich dazu berechtigt, eine Verlängerung auf 365 Tage aufgrund "retirement purpose" zu beantragen. Das Visum selbst kann nur einmal für eine Einreise verwendet werden, und die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Das Mißverständnis erklärt sich aus der Möglichkeit der nochmaligen Verlängerung . So ist man im Glauben, das VISUM wird nochmal verlängert. Was aber verwaltungstechnisch nicht der Fall ist. Ich kann schon nachvollziehen wie manch einer das mißdeutet.
stimmt's so, ffm, ist das richtig formuliert?
Ein Non Imm O Visum wird bei der Einreise "BEREITS VERWENDET" gestempelt (hab ich weiter vorne bereits geschrieben) und ist wird somit als VISUM bei der Einreise ungültig. Man hat jetzt lediglich eine "Aufenthaltserlaubnis" von 365 Tagen. Reist man aus, sollte man sich ein re-entry permit holen, weil sonst diese Aufenthaltserlaubnis verfällt.
Vor Ablauf der 365 Tage kann man sich die Aufenthaltserlaubnis noch EINMAL um weitere 365 Tage verlängern lassen. Das kann man OHNE eine Ausreise erledigen oder aber, man holt sich ein re-entry permit und verlängert sie auf einer Botschaft in Nachbarländern.
Merke: ein "Visa" ist ein Visum, ein "Extension of Stay" ist die "verlängerte Aufenthaltserlaubnis, ein "permit of stay" ist die Aufenthaltserlaubnis. Ein "Visa-exempt-entry" ist eine Visumfreie Einreise, KEIN Visum! Ein Non Imm O ist ein Visum, das bei der Einreise "used" , also "gebraucht", gestempelt wird. Und damit wird es, streng genommen, ungültig . Strenger genommen kann man den "Aufenthaltstitel" nochmal um 365 Tage verlängern, aber niemals mehr das bereits gebrauchte Visum.
Das gleiche gilt für das Non Imm O-A Visum, das lediglich dazu berechtigt, eine Verlängerung auf 365 Tage aufgrund "retirement purpose" zu beantragen. Das Visum selbst kann nur einmal für eine Einreise verwendet werden, und die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Das Mißverständnis erklärt sich aus der Möglichkeit der nochmaligen Verlängerung . So ist man im Glauben, das VISUM wird nochmal verlängert. Was aber verwaltungstechnisch nicht der Fall ist. Ich kann schon nachvollziehen wie manch einer das mißdeutet.
stimmt's so, ffm, ist das richtig formuliert?

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