Dieter1 hat recht, ein Non Imm O Visum und alle anderen Tourist- Visas verfallen bei der Ausreise in dem Moment, wenn das Visum nur für ein "single entry" ausgestellt war. Übersieht man es und holt sich am Airport kein re-entry permit, war's das dann. Ein Non Imm O kann verlängert werden, aber nicht durch eine Ausreise und Wiedereinreise. Ein Non ImmO wird bei der Einreise als "bereits gebraucht" markiert - verfällt also bei der Ausreise. Man kann es nur IM Land OHNE auszureisen, um 365 Tage verlängern. Genau das hat Dieter1 gemeint, und das stimmt ! Man kann die Gültigkeit eines Non ImmO bei einer Ausreise vor Ablauf der Maximalaufenthaltsdauer nur durch das einholen eines re-entry permits aufrecht erhalten. Und das auch nur bis zu dem Datum, das steht im Non ImmO als "valid until xx.yy.zz." das heisst bis zu diesem Datum muss die Einreise erfolgt gewesen sein!
das wird leider auf der Berliner Botschaftsseite nicht richtig geklärt!!