Tm28 / tm30

Diskutiere Tm28 / tm30 im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Nichts, siamthai hat lediglich behauptet, dass das Visum entwertet wird, wenn der Hausbesitzer diese Meldung nicht macht :). Ansonsten alles im...
MadMac

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und was hat das jetzt alles mit der ominösen 24-Stunden Meldung zu tun?
Nichts, siamthai hat lediglich behauptet, dass das Visum entwertet wird, wenn der Hausbesitzer diese Meldung nicht macht :).

Ansonsten alles im Gruenen.
 
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siamthai1

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es hat einiges damit zu tun,nur nicht mehr mit tm 28 und tm 30
 
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siamthai1

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Nichts, siamthai hat lediglich behauptet, dass das Visum entwertet wird, wenn der Hausbesitzer diese Meldung nicht macht :).

Ansonsten alles im Gruenen.

abend madmac, ich bitte dich doch bei der wahrheit zu bleiben ! ich habe niemals behauptet das visum wird entwertet,wenn der hausbesitzer die meldung nicht macht. ich habe lediglich von meiner eigenen situation geschrieben,und sonst gar nichts.also immer schön bei der wahrheit bleiben.das das nichts mit tm 28 oder 30 zu tun hat, hat sich lediglich aus der diskusion heraus ergeben.
 
MadMac

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Hier flogen einige sinnfreie Brocken in den Thread. Und Du hattest sowas geaeussert. Ist auch egal, solange Du weisst, wass Du selbst tust. Viele wissen das nicht.

Nochmal, das TM.30 ist eine Anmeldung bei der Immigration oder Polizei, je nachdem, was erreichbar ist, innerhalb 24h nach Einreise durch den Hausbesitzer. Also meist Eure Frau. In CNX werden hier mittlerweile Strafen aufgedrueckt im Bereich bis 4000B.
 
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siamthai1

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auch ich muss mich wieder nach 24 stunden anmelden. das habe ich geschrieben und sonst gar nicht. ich bin zwar kein hausbesitzer aber es ist meine adresse,und das kommt aufs selbe raus.
 
MadMac

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Nein, kommt nicht auf das Selbe raus. So wie in CNX passiert, kann sich Farang nicht selber anmelden. Selbst wenn er Hausbesitzer ist.

Einfach nur kranke unlogische sinnfreie Buerokratie. Sei froh, wenn es in der Totalpampa noch keinen interessiert.
 
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siamthai1

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lassen wir das thema ! ich weiss was ich zu tun habe,und das gebe ich gerne weiter. alles andere intressiet mich nicht.
 
MadMac

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War in keinster Weise gegen Dich gerichtet.
 
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siamthai1

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habe ich auch nicht so verstanden oder aufgefasst. danke
 
changnoi17

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Seltsam, so einen Unsinn aus der Feder eines Moderators zu lesen.

Ohne Re entry permit verfaellt der Aufenthaltsstatus in diesem Fall bei Ausreise.
Nin, da fragt man sich, wer Unsinn schreibt? ???
Ein Non-Immi-O-A hat ein Jahr Gültigkeit...... und lt. Thai-Botschaft Berlin bekommt man bei erneuter Einreise wieder 365 Tage Aufenthalt.....
Quelle (man muss ziemlich weit runter scrollen....):
http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
 
changnoi17

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Ihr habt doch alle komplett was an der Waffel.

Natuerlich laesst sich jedes double/multiple visum, double/multiple nutzen.

Jedes andere Visum und der Aufenthaltsstatus erlischt ansonsten bei Ausreise und laesst sich ohne Re entry permit nicht wieder herstellen und dafuer braucht man sich bei der Immi nicht abmelden.
Fragt sich, wer hier was an der Waffel hat. .....
Ausserdem darf ich hier um einen etwas anderen Ton bitten.....
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Dieter1 hat recht, ein Non Imm O Visum und alle anderen Tourist- Visas verfallen bei der Ausreise in dem Moment, wenn das Visum nur für ein "single entry" ausgestellt war. Übersieht man es und holt sich am Airport kein re-entry permit, war's das dann. Ein Non Imm O kann verlängert werden, aber nicht durch eine Ausreise und Wiedereinreise. Ein Non ImmO wird bei der Einreise als "bereits gebraucht" markiert - verfällt also bei der Ausreise. Man kann es nur IM Land OHNE auszureisen, um 365 Tage verlängern. Genau das hat Dieter1 gemeint, und das stimmt ! Man kann die Gültigkeit eines Non ImmO bei einer Ausreise vor Ablauf der Maximalaufenthaltsdauer nur durch das einholen eines re-entry permits aufrecht erhalten. Und das auch nur bis zu dem Datum, das steht im Non ImmO als "valid until xx.yy.zz." das heisst bis zu diesem Datum muss die Einreise erfolgt gewesen sein!

das wird leider auf der Berliner Botschaftsseite nicht richtig geklärt!!
 
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arthurschmidt2000

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Man tut sich bei Thai Visafragen sehr viel leichter, wenn man zwischen Aufenthaltserlaubnis und Gültigkeitsdauer des Visums unterscheidet.

Reist jemand mit einem non Immi O Jahresvisum ein, erhält der bei der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen.
 
waltee

waltee

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Wenn ich ein Immi O bekomme und für meinen Sommeraufenthalt in der Schweiz vor der Ausreise ein re-entry löse wie lange darf ich dann maximal von Thailand wegbleiben bis das re-entry bzw. das non Immi O verfällt?

Weil dann könnte ich die Umständlichkeiten beim double-entry Touri mit Verlängern und Zwangs-Aus-Ein-Reise vermeiden.
 
Dieter1

Dieter1

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Ein Non-Immi-O-A hat ein Jahr Gültigkeit...... und lt. Thai-Botschaft Berlin bekommt man bei erneuter Einreise wieder 365 Tage Aufenthalt.....
Quelle (man muss ziemlich weit runter scrollen....):
http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
Wenn Du innerhalb des Gueltigkeitszeitraumes Deines Non Immi O A ohne re entry permit ausreist, dann verfaellt es.

Keine Ahnung auf was sich Deine gewagte These stuetzt, Dein Link funktioniert nicht.
 
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ffm

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ein Non Imm O Visum und alle anderen Tourist- Visas verfallen bei der Ausreise in dem Moment, wenn das Visum nur für ein "single entry" ausgestellt war.
Genau genommen verfällt ein Single Entry Visum nicht erst bei der Ausreise, sondern schon bei der Einreise, und zwar in dem Moment, in dem die Aufenthaltsdauer in den Pass gestempelt wird. Von diesem Zeitpunkt an hat man eine Aufenthaltserlaubnis, aber kein Visum mehr, weil die Gültigkeit des Visums durch die Einreise erschöpft wurde.

Verlängert werden kann niemals ein Visum, sondern immer nur die Aufenthaltserlaubis!

Auch das Re-Entry Permit bezieht sich nicht auf das Visum, sondern auf die Aufenthaltserlaubnis. Ohne Re-Entry Permit führt jede Ausreise dazu, dass die aktuelle Aufenthaltserlaubnis erlischt.
 
changnoi17

changnoi17

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@Dieter
Der Link funktioniert genug....
Werde hier mit Dir nicht weiter rumstreiten, ist mir die Zeit zu schade....
Dass Deine Thesen nicht immer stimmen, und Du sie trotzdem vehement verteidigst ist dem gesamten Forum zu genüge bekannt.
 
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peter1

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geloescht doppelt

mfgpeter1
 
bmf555

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Wenn Du innerhalb des Gueltigkeitszeitraumes Deines Non Immi O A ohne re entry permit ausreist, dann verfaellt es.

Keine Ahnung auf was sich Deine gewagte These stuetzt, Dein Link funktioniert nicht.
Offensichtlich sind Dir die Besonderheiten des Non-O A nicht bekannt. Googlen kannst Du?
 
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