pegasus
Senior Member
Wenn Firmen oder gar Staaten miteinander Geschäfte machen, werden alle für das Projekt relevanten Regelungen in einem Vertrag geregelt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gelten zunächst die vertraglichen Regelungen, und dann erst das allgemeine Recht.Das chinesische juristische Denken ist ausschliesslich vom Deutschen Bürgerlichen gesetzbuch dem BGB in seiner Ausführung vor über 100 Jahren geprägt, Die chinesische Rechtslehre hat darauf aufgebaut,
aber die Grundstruktur besteht aus einem lateinischen Gedankenaufbau.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerliches_Gesetzbuch
Will man mit China Verträge gestalten,
sollte man sich in den Grundzügen der Privatrechtes des gastlandes auskennen,
und gaps zu verhindern.
Der Gerichtsstand kann in einem Vertrag ebenfalls festgelegt werden, genauso wie die Prozeduren für einen Streitfall (Schlichtung, engl. Arbitration). Die Regelungen für die Schlichtung können an die Regelungen eines beliebigen Landes angelehnt werden. Meist werden die Länder der beiden Projektpartner gewählt oder oft auch Schweizer Recht.
In der Realität dann Forderungen einzuklagen ist schwierig, weil es einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand braucht, um seine Forderungen durchzusetzen. Weil man dann nämlich im Ausland (also dem Land des Vertragspartners) oder in irgendeinem anderen vertraglich festgelegten Land seine Klage erheben muss. Dabei hat man dann die Schwierigkeit, auch Recht zu bekommen.
Somit ist das Privatrecht in China sicherlich nicht das erste Problem der Diplomaten bzw. Verhandlungsführer. Man muss einen Vertrag aushandeln, dazu braucht es geschickte Verhandlungsführer, die das beste für die beiden Parteien herausholen. Erst danach ist wichtig, was im chinesischen Privatrecht passiert.
" zu trennen.