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Thailand Wohnung und Remote aus Deutschland arbeiten

Diskutiere Thailand Wohnung und Remote aus Deutschland arbeiten im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist und was dafür notwendig ist, in Thailand zu leben, aber für ein Unternehmen aus...
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Jokerface900

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Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es möglich ist und was dafür notwendig ist, in Thailand zu leben, aber für ein Unternehmen aus Deutschland zu arbeiten?

Ich arbeite in einem kleinen mittelständischen Unternehmen in Deutschland zu 100% Homeoffice und möchte das so beibehalten, nur eben meinen Wohnsitz dauerhaft nach Thailand verlegen!

Falls sich jemand damit auskennt oder bereits jemand das umgesetzt hat, wäre ich sehr dankbar über eine Hilfestellung :)

Liebe Grüße
Jokerface900
 
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ffm

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Das erste was du durchdenken solltest ist deine Visasituation.

Ein dauerhafter Aufenthalt in Thailand ist nur möglich, wenn du älter als 50, oder mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet bist. Fuer eine Weile kannst du dich mit Touristenvisa und Visaruns durchschlagen, aber auf die Dauer ist das keine Lösung, weil du früher oder später Probleme mit der Immigration bekommst. Viele machen deshalb ein Studienvisum, wenn sie die Kriterien für andere Visa nicht erfüllen, aber eigentlich muss man dann auch tatsächlich etwas studieren.

Dann stellt sich die Frage, wie du das ganze arbeits- und steuerrechtlich angehst. Ich gehe mal davon aus dass dein Arbeitgeber mit der Verlegung des Wohnsitzes nach Thailand einverstanden ist.

Als Angestellter bleibst du sozialversichert und zahlst in Deutschland weiter Steuern. Du könntest dir allerdings auch überlegen, deine Arbeit in Zukunft freiberuflich zu machen, und deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dann würdest du deinem Arbeitgeber Kunden Rechnungen schreiben, er überweist dir das Geld nach Thailand, es fallen keine Sozialversicherungsbeitraege mehr an, und du hast mit dem deutschen Finanzamt nichts mehr zu tun.

Wieder eine andere Frage ist, wie deine Situation dann in Thailand aussieht. Von der Rechtslage her müsstest du in Thailand ein Unternehmen gründen, bei dem du dann angestellt bist. Das ist ein großer Aufwand, deswegen lassen viele Digitalnomaden das bleiben und arbeiten illegal.

So lange du nur von zu Hause aus am Computer arbeitest ist die Gefahr dass es auffliegt extrem gering, aber du solltest schon im Hinterkopf behalten, dass man zum Arbeiten in Thailand eigentlich eine Arbeitserlaubnis braucht.
 
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ffm

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Das mit dem Non-B Multiple habe ich mehrere Jahre gemacht. Alle 15 Monate eine Reise zum Konsulat in München, dann alle 3 Monate ein Abstecher in ein Nachbarland. Geht aber schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr so einfach. Inzwischen muss da eine thailändische Firma involviert sein.
 
Koelner

Koelner

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Ich beschäftige mich genau mit diesem Thema auf Arbeitgeberseite im Unternehmen und du wirst wohl schlechte Karten haben.

Es handelt sich bei einer klassischen Homeoffice-Tätigkeit in keinem Fall um eine Entsendung ins Ausland. Du vertrittst vielleicht die Meinung global arbeiten zu können aber mit deiner Tätigkeit im Unternehmen hat das offensichtlich nichts zu tun. Folglich wird dir auch kein Unternehmen attestieren in Thailand für das Unternehmen arbeiten zu müssen, da dies nur dort tätige Unternehmen können.

Dann kommt noch das steuerliche Thema und ganz besonders das sozialversicherungsrechtliche Thema (Krankenkasse!) zum tragen ... und arbeitsrechtlich (individualrechtlich) bräuchtest du einen neuen Arbeitsvertrag ... und vieles mehr.
 
Dieter1

Dieter1

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In den letzten 10 Monaten erschienen in der Bangkok Post mehrere Artikel darueber, wie Thailand sich bemueht fuer digital nomads attraktiver zu werden. Ich wuerde an deiner Stelle weiter recherchieren.
 
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horst

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Falls Dein deutscher Arbeitgeber mit einem Auslandsarbeitsplatz einverstanden sein sollte, was ich als unwahrscheinlich erachte, brauchst Du dann natürlich eine Arbeitserlaubnis in Thailand.
Es ist wohl wesentlich pragmatischer, in Thailand die Arbeit "Illegal" zu erledigen, aber in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet zu bleiben. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland plus Sozialversicherungspflicht.
Sollte es dir um die "Einsparung der Steuer- und Sozialabgaben" gehen, ist eine Verlagerung als Arbeitnehmer nur möglich, wenn Dein Arbeitgeber dich in Thailand anstellt und auch entsprechend anmeldet.
Letztlich, mit welchem Visa möchtest Du in Thailand denn leben. Wurde ja bereits erläutert.
Es gibt Freiberufler die Ihre Tätigkeit in Thailand ausüben , aber alles offiziell in Deutschland machen und abrechnen.
Das scheint praktikabel.
Du verlierst ja auch alle Arbeitnehmerrechte in Deutschland.
 
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Snookersockel

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@Dieter1 Schmunzel schmunzel
Ach so: Die Lösung besteht darin in Thailand Gesetze zu brechen und in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Und sich, wenn's schief geht, halt Zuhause wieder in die soziale Hängematte zu legen. Bürgergeld gibt's ja auch wenn man nie irgendwo was eingezahlt hat.
Ja, das wäre schön, gell? Schmunzel schmunzel
 
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Jokerface900

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@Dieter1 Schmunzel schmunzel
Ach so: Die Lösung besteht darin in Thailand Gesetze zu brechen und in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Und sich, wenn's schief geht, halt Zuhause wieder in die soziale Hängematte zu legen. Bürgergeld gibt's ja auch wenn man nie irgendwo was eingezahlt hat.
Ja, das wäre schön, gell? Schmunzel schmunzel
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Dieter1

Dieter1

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@Dieter1 Schmunzel schmunzel
Ach so: Die Lösung besteht darin in Thailand Gesetze zu brechen und in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen.
Wenn weiter in D angemeldet kommt er aus den deutschen Abgaben gar nicht raus. Bitte erst denken, dann schreiben.

Er bricht auch keine thailaendischen Gesetze solange er eine Aufenthaltserlaubnis hat, er bewegt sich als digital nomad wie tausende andere auch in einer Grauzone.
 
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horst

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"Er arbeitet in einem kleinen Unternehme", das bedeutet für mich , er ist Angestellter. Also muss erst mal der Sachverhalt geklärt werden Er muss also seinen Arbeitnehmerstatus in Deutschland beenden., wenn er als Digitalnomade aus Thailand tätig werden möchte. Wo aber meldet er sein Gewerbe an ? Wo bezahlt er seine Steuern ?
 
waltee

waltee

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Während 5 Jahren habe ich von Thailand aus jeweils 5-6 Monate (Winter) remote programmiert. Abgerechnet wurde über (m)eine CH-GmbH inkl. Steuer. Sozialabgaben und Krankenkasse liefen in der Schweiz weiter. Die Verbindung zu den Kunden ging immer via VPN.
 
Dieter1

Dieter1

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"Er arbeitet in einem kleinen Unternehme", das bedeutet für mich , er ist Angestellter. Also muss erst mal der Sachverhalt geklärt werden Er muss also seinen Arbeitnehmerstatus in Deutschland beenden.,
Wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass er seine bezahlte Leistung von Thailand aus erbringt, ist das nicht noetig.
 
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Jokerface900

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Für mich ist wichtig, weiter als Angestellter in der Firma zu bleiben. Eine Selbständigkeit kommt nicht in Frage!
 
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horst

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Für mich ist wichtig, weiter als Angestellter in der Firma zu bleiben. Eine Selbständigkeit kommt nicht in Frage!
Dann bleibe einfach in Deutschland gemeldet. Deine IP wird sicher keiner kontrollieren. Dann arbeitest du in der Sonne, alles andere bleibt in Deutschland.
 
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Jokerface900

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Dann bleibe einfach in Deutschland gemeldet. Deine IP wird sicher keiner kontrollieren. Dann arbeitest du in der Sonne, alles andere bleibt in Deutschland.
Das hört sich gut an. Darf ich dann dauerhaft in Thailand bleiben, bzw. welches Visum würde sich dafür eignen?
 
rolf2

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Im Norden
Aus der Sicht des AG sieht das Ganze wohl etwas anders aus wenn er einen Angestellten im außereuropäischen Ausland beschäftigt und damit ins Ausland entsendet.
Ich denke da an Steuerrecht, Solzialversicherungsrecht, Berufsgenossenschaft, Haftpflicht, Arbeitsrecht, gesetzliche Bestimmungen Thailands usw.

Also ganz so einfach wie sich das hier einige vorstellen läuft das nicht, jedenfalls nicht legal. Wird sich der AG hier seiner möglichen Risiken und Haftungen bewusst wird er darauf lieber verzichten.

Ich würde es jedenfalls nicht machen, sondern meinem Angestellten vorschlagen eine Firma zu gründen und auf Honorarbasis seine Leistung mit mir abzurechnen.
 
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Dieter1

Dieter1

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Aus der Sicht des AG sieht das Ganze wohl etwas anders aus wenn er einen Angestellten im außereuropäischen Ausland beschäftigt und damit ins Ausland entsendet.
Ich denke da an Steuerrecht, Solzialversicherungsrecht, Berufsgenossenschaft, Haftpflicht, Arbeitsrecht, gesetzliche Bestimmungen Thailands usw.
Er bleibt doch in D weiter mit Wohnsitz gemeldet.
 
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