Thailand ändert Führerschein-Vorschriften
Die Süddeutsche Zeitung greift in ihrer heutigen Berichterstattung zwar eine wichtige Neuerung für alle mit deutschem Führerschein auf, die in Thailand selbst zum Lenkrad oder zur Lenkstange greifen wollen, liegt aber mit ihrer Darstellung dieser Neuigkeit nicht ganz richtig. Daher hier in aller Kürze der Stand der Dinge.
Die bisherige Situation:
Thailand und Deutschland sind beide dem Pariser Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926 beigetreten. Dieses Abkommen sieht einen Internationalen Führerschein mit einer Gültigkeit von jeweils einem Jahr vor. Für regelmäßige Thailand-Urlauber mit in Deutschland absolvierter Führerschein-Prüfung war das ziemlich nervig, denn einerseits musste man nach einem Jahr ein neues Dokument beantragen, zum anderen ist dieses Abkommen vielen deutschen Führerscheinämtern inzwischen kaum noch geläufig und man musste geradezu dafür kämpfen, ein entsprechendes Dokument ausgestellt zu bekommen.
Das ist jetzt zu Ende:
Thailand ist - endlich, nach "nur" 53 Jahren Beratungszeit - dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 beigetreten, zu dessen Mitunterzeichnern auch Deutschland gehört. Das heißt: Ab jetzt kann der "normale", drei Jahre gültige und den deutschen Ämtern bestens bekannte Internationale Führerschein auch in Thailand eingesetzt werden.
Für Österreicher ändert sich übrigens nichts. Das Land ist wie Thailand auch dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 beigetreten (dem Deutschland wiederum bis heute nicht beigetreten ist) und verwenden seit jeher in Thailand unproblematisch das auf der Basis dieses Abkommens erstellte Dokument.
Für Thailand-Besucher*innen, die sich oft und lang im Land aufhalten, gibt es übrigens auch die Möglichkeit - bzw. ist es ab einer gewissen Dauer des Aufenthaltes (länger als drei Monate) sogar erforderlich - einen thailändischen Führerschein zu erwerben. Bisher musste man dafür unter anderem einen gültigen internationalen Führerschein (also den von 1926 oder 1949) vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier zukünftig der Internationale auf Basis der 68er-Vereinbarung einsetzbar ist.
Alle internationalen Führerscheine sind zudem nur dann ein anerkanntes Dokument, wenn gleichzeitig der nationale bzw. EU-Führerschein mitgeführt wird. Also den "Normalen" nicht zu Hause liegen lassen. Sonst nutzt der Internationale nichts!
Übrigens: eine GANZ SCHLECHTE IDEE ist es, in Thailand nur mit einem EU-Führerschein unterwegs zu sein. Der alleine wird nicht als ausreichend akzeptiert. Dies kann - nicht nur, aber insbesondere im Schadensfall - für motorisierte Ausländer empfindliche Folgen haben - zum Beispiel den Verlust des Versicherungsschutzes!