Jens
Senior Member
#In Haua Hin wird der auf der Hochterrasse versteckt.![]()
Der ist auch nicht mehr gesperrt, könnte jeder Zeit wieder aufschlagen.

#In Haua Hin wird der auf der Hochterrasse versteckt.![]()

aber sicher, steht so auf der Seite des Department of Land Transport:@FerdinandDamit du in Thailand den Internationalen Führerschein bekommst, musst du den nationalen Thailändischen mindestens ein Jahr besitzen.
Hast Du darüber eine Quelle zum Nachlesen ?
und die bekommt man erst nachdem man die einjährige gehabt hat.FIVE -YEARS THAI DRIVING LICENSE
Wer sagt denn sowas?Nein, es geht um einen Thailändischen Führerschein der hier in Deutschland nur mit einem Internationalen gültig ist.
@sombath, das ist kein Blödsinn sondern entspringt einem Beamtenhirn! Das ist tatsächlich die derzeitige Rechtslage und Behördenpraxis! Ich bin mit der zuständigen Tante bei meiner Behörde gut bekannt und sie hat mir das genau so verklickert. Wenn meine Chefin irgendwann mal den dt. FS schafft, muss der thail. abgegeben werden. Reisen wir nach TH, muss offiziell wieder zurück getauscht werden. Sie fand das auch nicht lustig als ich ihr sagte, dass sie den TH-FS dann behalten könne (a. läuft der ohnehin bereits nach 5 Jahren ab und b. ist eine "Ersatzausstellung" in TH kein Problem). Sie hatte auch keinen Spaß damit, dass ich selbst auch 2 FS vorzeigen konnte. Die dt. Behörde "verwahrt" den TH-FS (wenn er nicht wieder angefordert wird) genau 10 Jahre, dann wird er geschreddert!Wenn man den deutschen Führerschein bekommt, muß man den thailändischen bei der Führerscheinstelle abgeben. Auskunft: Jeder Deutsche darf nur einen Führerschein besitzen.
Der Thaiführerschein wird beim Landratsamt eingelagert u. vor der Ausreise nach Thailand gegen den deutschen eingetauscht.
Blödsinn !!!!!!!!!!!!
Eine "Umwandlung" oder "Umschreibung" des nationalen thailändischen in einen deutschen Führerschein ist möglich, nach Ablegung einer erneuten theoretischen und praktischen Prüfung! Die theoretischen und praktischen Kenntnisse kann man sich selbst beibringen (man muss also nicht unbedingt zum "Unterricht" und Fahrstunden braucht man auch nicht), die Abwicklung muss aber über eine Fahrschule laufen (schwierig zu finden, denn da ist für die nicht viel zu verdienen).zum Fahren in Deutschland brauchst du den internationalen Führerschein oder Übersetzung.
Wenn du den thailändischen umschreiben willst reicht auch der nationale + Übersetzung und bestandene Theorie und Praxis. Das geht glaube ich aber nur innerhalb von 6 Monaten nach Übersiedlung nach D.
Keinesfalls ist es möglich wenn man schon in D gemeldet ist, den Führerschein in TH zu machen und dann in D umzuwandeln.
aber sicher, steht so auf der Seite des Department of Land Transport:
https://www.dlt.go.th/en/international-driving-licence/
die dritte Voraussetzung lautet:
und die bekommt man erst nachdem man die einjährige gehabt hat.
zum Fahren in Deutschland brauchst du den internationalen Führerschein oder Übersetzung.
Wenn du den thailändischen umschreiben willst reicht auch der nationale + Übersetzung und bestandene Theorie und Praxis. Das geht glaube ich aber nur innerhalb von 6 Monaten nach Übersiedlung nach D.
Keinesfalls ist es möglich wenn man schon in D gemeldet ist, den Führerschein in TH zu machen und dann in D umzuwandeln.
wie ist das An und Abmelden des deutschen Wohnsitzes der Ehefrau zu machen, ist das eine komplette Abmeldung oder bleibt ein zweiter Wohnsitz bestehen? in welchem Dokument wird die Abmeldung und wieder Anmeldung vermerkt? Die Wohnadresse ist ja auf der Aufenthaltskarte vermerkt. muss man da eine Meldebescheinigung mitführen?Ein internationaler FS aus TH wird in DE nicht verlangt! Eine notwendige und mitzuführende Übersetzung des nationalen FS (gibt's beim ADAC) für die Nutzung in DE hängt vom "Hausfrieden, Laune, Kaffeestärke" o.ä. des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle ab! Meine brauchte 5 Jahre lang keine! Nach Verlegung des 1. Wohnsitzes von TH nach DE haben die Probanden 180 Tage Zeit, den dt. FS zu machen. Solange können sie unbeschränkt Autofahren (das hielt bei uns sogar einer Kontrolle in Frankreich stand)..
Tipp für "Pendler": wer nach diesen 180 Tagen ohnehin ausreist bzw. nach TH zurück fliegt (z.B. die Überwinterer), sollte sich beim Einwohnermeldeamt abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden (kost' ja nix). Dann fangen die 180 Tage wieder von vorne an!
Was ist denn eine "komplette" Abmeldung? Gibt es noch andere?wie ist das An und Abmelden des deutschen Wohnsitzes der Ehefrau zu machen, ist das eine komplette Abmeldung oder bleibt ein zweiter Wohnsitz bestehen? in welchem Dokument wird die Abmeldung und wieder Anmeldung vermerkt? Die Wohnadresse ist ja auf der Aufenthaltskarte vermerkt. muss man da eine Meldebescheinigung mitführen?
Meine Frau hat den Autoführerschein noch kurz vor der Heirat in Thailand gemacht und kann inzwischen gut Autofahren, für die Prüfung reichen aber die Sprachkenntnisse nicht. Die 180 Tage sind bald rum. Daher frage ich was man in der Situation beachten muss.
Wie sieht das in den ersten drei Jahren bei auf drei Jahre befristeter Aufenthaltserlaubnis aus?
An- und Abmeldung kann ja auch Auswirkungen auf den zukünftigen Daueraufenthalt haben.