Thailändischer Führerschein in Deutschland gültig?

Diskutiere Thailändischer Führerschein in Deutschland gültig? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; # Der ist auch nicht mehr gesperrt, könnte jeder Zeit wieder aufschlagen.:wait:
Ferdinand

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Damit du in Thailand den Internationalen Führerschein bekommst, musst du den nationalen Thailändischen mindestens ein Jahr besitzen.
@Ferdinand

Hast Du darüber eine Quelle zum Nachlesen ?
aber sicher, steht so auf der Seite des Department of Land Transport:
https://www.dlt.go.th/en/international-driving-licence/

die dritte Voraussetzung lautet:

FIVE -YEARS THAI DRIVING LICENSE
und die bekommt man erst nachdem man die einjährige gehabt hat.

zum Fahren in Deutschland brauchst du den internationalen Führerschein oder Übersetzung.
Wenn du den thailändischen umschreiben willst reicht auch der nationale + Übersetzung und bestandene Theorie und Praxis. Das geht glaube ich aber nur innerhalb von 6 Monaten nach Übersiedlung nach D.
Keinesfalls ist es möglich wenn man schon in D gemeldet ist, den Führerschein in TH zu machen und dann in D umzuwandeln.
 
Helli

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Nein, es geht um einen Thailändischen Führerschein der hier in Deutschland nur mit einem Internationalen gültig ist.
Wer sagt denn sowas?
 
Helli

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Wenn man den deutschen Führerschein bekommt, muß man den thailändischen bei der Führerscheinstelle abgeben. Auskunft: Jeder Deutsche darf nur einen Führerschein besitzen.
Der Thaiführerschein wird beim Landratsamt eingelagert u. vor der Ausreise nach Thailand gegen den deutschen eingetauscht.
Blödsinn !!!!!!!!!!!!
@sombath, das ist kein Blödsinn sondern entspringt einem Beamtenhirn! Das ist tatsächlich die derzeitige Rechtslage und Behördenpraxis! Ich bin mit der zuständigen Tante bei meiner Behörde gut bekannt und sie hat mir das genau so verklickert. Wenn meine Chefin irgendwann mal den dt. FS schafft, muss der thail. abgegeben werden. Reisen wir nach TH, muss offiziell wieder zurück getauscht werden. Sie fand das auch nicht lustig als ich ihr sagte, dass sie den TH-FS dann behalten könne (a. läuft der ohnehin bereits nach 5 Jahren ab und b. ist eine "Ersatzausstellung" in TH kein Problem). Sie hatte auch keinen Spaß damit, dass ich selbst auch 2 FS vorzeigen konnte. Die dt. Behörde "verwahrt" den TH-FS (wenn er nicht wieder angefordert wird) genau 10 Jahre, dann wird er geschreddert!
 
Helli

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zum Fahren in Deutschland brauchst du den internationalen Führerschein oder Übersetzung.
Wenn du den thailändischen umschreiben willst reicht auch der nationale + Übersetzung und bestandene Theorie und Praxis. Das geht glaube ich aber nur innerhalb von 6 Monaten nach Übersiedlung nach D.
Keinesfalls ist es möglich wenn man schon in D gemeldet ist, den Führerschein in TH zu machen und dann in D umzuwandeln.
Eine "Umwandlung" oder "Umschreibung" des nationalen thailändischen in einen deutschen Führerschein ist möglich, nach Ablegung einer erneuten theoretischen und praktischen Prüfung! Die theoretischen und praktischen Kenntnisse kann man sich selbst beibringen (man muss also nicht unbedingt zum "Unterricht" und Fahrstunden braucht man auch nicht), die Abwicklung muss aber über eine Fahrschule laufen (schwierig zu finden, denn da ist für die nicht viel zu verdienen).
Ein internationaler FS aus TH wird in DE nicht verlangt! Eine notwendige und mitzuführende Übersetzung des nationalen FS (gibt's beim ADAC) für die Nutzung in DE hängt vom "Hausfrieden, Laune, Kaffeestärke" o.ä. des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle ab! Meine brauchte 5 Jahre lang keine! Nach Verlegung des 1. Wohnsitzes von TH nach DE haben die Probanden 180 Tage Zeit, den dt. FS zu machen. Solange können sie unbeschränkt Autofahren (das hielt bei uns sogar einer Kontrolle in Frankreich stand)..
Tipp für "Pendler": wer nach diesen 180 Tagen ohnehin ausreist bzw. nach TH zurück fliegt (z.B. die Überwinterer), sollte sich beim Einwohnermeldeamt abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden (kost' ja nix). Dann fangen die 180 Tage wieder von vorne an!

Anmerkung (aus gemachten Erfahrungen): B1 hin oder her, das Fachchinesisch für die theoretische Prüfung stellt "Mäuse" vor fast unüberwindliche Probleme. Es ist auch leider nicht möglich, dies in der eigenen Sprache zu erledigen. Je nachdem, wo sie sich "wohler fühlt", in englisch oder deutsch. Ausnahmen gibt es z.Zt. nur für Kulturbereicherer, die das auch in arabisch machen können.

Typisch deutsch
wird ein umfangreiches Wissen über Gefahrenlehre, Verhalten im Straßenverkehr, Vorfahrt-Vorrang, Verkehrszeichen, Umweltschutz, Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge und Technik verlangt (In den Nachbarländern NL, B gibt es z.B. keine theoretischen Prüfungen). Bei der Prüfung werden aus über 1.000 Fragen 30 Aufgaben zur Beantwortung vorgelegt.
Meine hatte vorgestern im 1. Durchlauf Pech, dass sie von den 30 Fragen nur 3 Bilder hatte und der ganze Rest nur Text war! Z.B. wurde sie auch gefragt, wie sich Heroin im Körper abbaut! Man mag es nicht glauben! Fazit: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind ganz wichtig (das Lernbuch gibt es übrigens im Netz auch in Thai).
 
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sombath

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Der letzte Absatz ist falsch .
Welche Thailänderin kann innerhalb von 6 Monaten nach der Umsiedlung
die theoretische Prüfung zu machen ! !
Wie schon geschrieben hat meine Frau erst nach halbwegs guten Deutschkenntnissen
die Prüfung gemacht , das war 4 Jahre nach der Umsiedlung .



aber sicher, steht so auf der Seite des Department of Land Transport:
https://www.dlt.go.th/en/international-driving-licence/

die dritte Voraussetzung lautet:

und die bekommt man erst nachdem man die einjährige gehabt hat.

zum Fahren in Deutschland brauchst du den internationalen Führerschein oder Übersetzung.
Wenn du den thailändischen umschreiben willst reicht auch der nationale + Übersetzung und bestandene Theorie und Praxis. Das geht glaube ich aber nur innerhalb von 6 Monaten nach Übersiedlung nach D.
Keinesfalls ist es möglich wenn man schon in D gemeldet ist, den Führerschein in TH zu machen und dann in D umzuwandeln.
 
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AdamanC

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Ein internationaler FS aus TH wird in DE nicht verlangt! Eine notwendige und mitzuführende Übersetzung des nationalen FS (gibt's beim ADAC) für die Nutzung in DE hängt vom "Hausfrieden, Laune, Kaffeestärke" o.ä. des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle ab! Meine brauchte 5 Jahre lang keine! Nach Verlegung des 1. Wohnsitzes von TH nach DE haben die Probanden 180 Tage Zeit, den dt. FS zu machen. Solange können sie unbeschränkt Autofahren (das hielt bei uns sogar einer Kontrolle in Frankreich stand)..
Tipp für "Pendler": wer nach diesen 180 Tagen ohnehin ausreist bzw. nach TH zurück fliegt (z.B. die Überwinterer), sollte sich beim Einwohnermeldeamt abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden (kost' ja nix). Dann fangen die 180 Tage wieder von vorne an!
wie ist das An und Abmelden des deutschen Wohnsitzes der Ehefrau zu machen, ist das eine komplette Abmeldung oder bleibt ein zweiter Wohnsitz bestehen? in welchem Dokument wird die Abmeldung und wieder Anmeldung vermerkt? Die Wohnadresse ist ja auf der Aufenthaltskarte vermerkt. muss man da eine Meldebescheinigung mitführen?

Meine Frau hat den Autoführerschein noch kurz vor der Heirat in Thailand gemacht und kann inzwischen gut Autofahren, für die Prüfung reichen aber die Sprachkenntnisse nicht. Die 180 Tage sind bald rum. Daher frage ich was man in der Situation beachten muss.
Wie sieht das in den ersten drei Jahren bei auf drei Jahre befristeter Aufenthaltserlaubnis aus?
An- und Abmeldung kann ja auch Auswirkungen auf den zukünftigen Daueraufenthalt haben.
 
Helli

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wie ist das An und Abmelden des deutschen Wohnsitzes der Ehefrau zu machen, ist das eine komplette Abmeldung oder bleibt ein zweiter Wohnsitz bestehen? in welchem Dokument wird die Abmeldung und wieder Anmeldung vermerkt? Die Wohnadresse ist ja auf der Aufenthaltskarte vermerkt. muss man da eine Meldebescheinigung mitführen?

Meine Frau hat den Autoführerschein noch kurz vor der Heirat in Thailand gemacht und kann inzwischen gut Autofahren, für die Prüfung reichen aber die Sprachkenntnisse nicht. Die 180 Tage sind bald rum. Daher frage ich was man in der Situation beachten muss.
Wie sieht das in den ersten drei Jahren bei auf drei Jahre befristeter Aufenthaltserlaubnis aus?
An- und Abmeldung kann ja auch Auswirkungen auf den zukünftigen Daueraufenthalt haben.
Was ist denn eine "komplette" Abmeldung? Gibt es noch andere?
Meine Gattin hat seit (?) Jahren eine "unbefristete Niederlassungserlaubnis". Wenn wir im Winter nach TH fliegen (Frau hat 3 Monate "arbeitsfrei"), ist vorher beim Einwohnermeldeamt ein Besuch angesagt.
Dort melden wir uns ab (ich aus Symphatie mit) und wenn wir wieder kommen, melden wir uns an gleicher Stelle wieder an. Das hat zumindest bei uns mit Wohnung oder Wohnsitz nix zu tun. Ab das Einwohnermeldeamt die Ausländerbehörde informiert weiß ich nicht(nachfragen), da die sich in all' den Jahren nie bei uns deswegen gemeldet hat.

Es geht darum, die Fahrerlaubnis mit dem TH-FS neu zu aktivieren (und auch die GEZ zu sparen). Früher hat sogar die Krankenkasse für diese Zeit auf meine Beiträge verzichtet. Muss man nachfragen!

Aktuell: die 180 Tage Fahrerlaubnis ist z.Zt. "unter Corona" auf 1 Jahr verlängert! Siehe Eintrag im Internet. BMVI - Informationen zur Verlängerung ausländischer Führerscheine während der Corona-Krise
 
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