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ayap
Senior Member
Themenstarter
Hallo Leute,
meine Frau hat im Sommer den thailändischen Führerschein gemacht. Das heißt, sie hat in Ubon auf dem Transportamt vorgesprochen und den Schein gekriegt. Gefahren ist sie dafür meines Wissens aber nicht, oder wenig, kann sie auch nicht so doll.
Jetzt sagt sie, dieser Schein müsse nach einem Jahr erneuert (od. verlängert oder so) werden. Erst danach könne sie den internationalen Führerschein beantragen - und das auch nur in Bangkok.
Meine Fragen dazu:
Muss diese "Verlängerung" INNERHALB eines Jahres oder nach GENAU einem Jahr oder innerhalb einer anderen Frist (z.B. 15 Monaten) geschehen?
Verfällt ansonsten dieser (vorläufige) Schein?
Oder verfällt er sschon dann, wenn sie länger nicht in Thailand ist? Nach welcher Zeitspanne dann?
Muss man für den Internationalen extra nach Bkk?
Danke im Voraus,
AYAP
meine Frau hat im Sommer den thailändischen Führerschein gemacht. Das heißt, sie hat in Ubon auf dem Transportamt vorgesprochen und den Schein gekriegt. Gefahren ist sie dafür meines Wissens aber nicht, oder wenig, kann sie auch nicht so doll.
Jetzt sagt sie, dieser Schein müsse nach einem Jahr erneuert (od. verlängert oder so) werden. Erst danach könne sie den internationalen Führerschein beantragen - und das auch nur in Bangkok.
Meine Fragen dazu:
Muss diese "Verlängerung" INNERHALB eines Jahres oder nach GENAU einem Jahr oder innerhalb einer anderen Frist (z.B. 15 Monaten) geschehen?
Verfällt ansonsten dieser (vorläufige) Schein?
Oder verfällt er sschon dann, wenn sie länger nicht in Thailand ist? Nach welcher Zeitspanne dann?
Muss man für den Internationalen extra nach Bkk?
Danke im Voraus,
AYAP

