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Rene
Gast
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa
Nach deutschem Recht gilt der Ehemann als Vater und somit das Kind als ehelich, wenn nicht durch den leiblichen Vater eine Vaterschaftsanerkennung durch ein Gericht bestätigt wird. Will Sie denn das Kind in D oder in Österreich zur Welt bringen?
@Chak,
Das mit den 3 Pässen ist eine interessante Frage.
René
Kann Sie dann nicht bei Ihrer KK eine Auslandskrankenversicherung für D abschliessen?wingman" said:Sie arbeitet in Ö in einem Restaurant, dürfte dort Krankenversichert sein. Nur wie ist in D mit der Krankenversicherung für die Thaifrau?
Wingman
Nach deutschem Recht gilt der Ehemann als Vater und somit das Kind als ehelich, wenn nicht durch den leiblichen Vater eine Vaterschaftsanerkennung durch ein Gericht bestätigt wird. Will Sie denn das Kind in D oder in Österreich zur Welt bringen?
@Chak,
Das mit den 3 Pässen ist eine interessante Frage.
René
