thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, was nu

Diskutiere thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, was nu im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, liebe Mitglieder, nun ist es wohl einem Bekannten von mir passiert. Ähnliche Vorraussetzungen wie bei mir, Scheidung läuft etc.. Nur, nun...
wingman

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Natakwan
Hallo, liebe Mitglieder,
nun ist es wohl einem Bekannten von mir passiert. Ähnliche Vorraussetzungen wie bei mir, Scheidung läuft etc.. Nur, nun ist seine thailändische Freundin evtl. schwanger geworden.
Nicht gerade so prall, nun aber nicht zu ändern. Das Kind wird ja zweifelsfrei deutscher Staatsbürger. Wie verhällt es sich nun mit seiner Freundin? Derzeit lebt sie in Östereich, er in Bayern.
Ich habe hier schon Beiträge von Kali gefunden. Muss sie nun das Kind in Thailand zur Welt bringen, um dann von dort das Einreisebegehren nach Deutschland zu stellen :nixweiss:?
Wie verhällt es sich wenn das Kind in Östereich zur Welt kommt?
Scheinbar ist sie nun evtl. schneller bei ihm als er vermutet hätte, nur es bleiben viele Fragen offen. Krankenversicherung stelle ich mir schwieriger vor. Gibt es noch andere Punkte?
Das er unterhalt zahlen muss ist ihm natürlich klar. Er will ja ohnehin mit ihr zusammen leben nur kann er sie halt noch nicht heiraten.

Wingman
 
UAL

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LOTTE
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

@ Wingman, :-)

nun ist seine thailändische Freundin evtl. schwanger geworden.
wirklich schwanger oder nur ein bischen? :nixweiss:
 
wingman

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Natakwan
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Hi Ual,
ich befürchte richtig schwanger :wink: . Was kommt bei ein bischen heraus :nixweiss: ?
Ich tröste ihn damit das die Kinder aus Farang - Thaifrau Beziehungen immer sehr hübsch sind :bravo: .

Liebe Grüsse
Wingman
 
P

PETSCH

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

sehr witzig @wingman :nixweiss:
Der Mann hat mit den Folgen des kleinen Grenzverkehrs
jetzt sicher ein mittelschweres Problem:
selbst in Scheidung (sicher nicht billig)
Und nun die nächste Mautstelle :O
Eine Frage ist derzeit (noch) offen:
Ist SIE verheiratet ?
 
wingman

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Natakwan
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Hi Petsch,
nein sie ist nicht verheiratet. Nach deinem Avatar bist du ein Fan von ZZ Top :super: , gute Band. Hab einige Alben von ihnen.

Schöne Grüsse
Wingman
 
S

Samui-Klaus

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Bad Schönborn
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Hi!
Also bezüglich KV.Da sie schon schwanger ist,wird sie keine KV
diesbezüglich versichern.D.h.Arztkosten usw. muß er wohl selber tragen.Ich weis ja nicht wie flüssig er ist,jedoch halten sich die Kosten in Grenzen.Anfänglicher Fullcheck kostet bei uns 140€.Die restlichen mtl. Kosten lagen bei ca 80€-90€.Die Daten sind von 2003.Jedoch meinte unser Frauenarzt das eine Geburt im Krankenhaus teuer werde,da die das 3 1/2 fache vom normalen Kassensatz abrechnen dürfen.Wenn die schon so ne Gelegenheit bekommen,da hauen die richtig rein.Ach nicht zu vergessen,wenn seine Freundin dann zwischendurch wegen Komplikationen für n paar Tage ins Krankenhaus muß.Wie siehts eigentlich in Österreich aus ? Hat sie dort keine Versicherung ??? Nur zur Info.Ich glaube ab dem 6ten Monat darf eine schwangere nicht mehr fliegen.Wenn ihr die Zeit irgendwie bis dort herumbekommt,denke ich kann sie bis zur Geburt hier bleiben.Danach hat sie ja glaube ich ein Aufenthaltsrecht bis der Knirps 18 ist,da der Vater ja ein deutscher ist.Dies muß er durch sein eingeständnis bestätigen bzw. sie durch n Vaterschaftstest nachweisen.Kannst ja mal beim Ausländeramt anrufen und dich erkundigen wie das ist.Weis auch nicht wie das nun ist mit dem neuen Gesetz seit 2005.Ob sich da nun etwas geändert hat.Denke da kennen sich einige andere hier im Board besser aus als ich.

Ciao Klaus
 
tira

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

wingman" said:
....Ich tröste ihn damit das die Kinder aus Farang - Thaifrau Beziehungen immer sehr hübsch sind......
tach wingman,

was für ein trost.............. ;-D

wenn sie sich in österreich aufhält, muss sie doch da versichert sein. dein freund kann sich
ja x auf dem amt schlau machen. falls es zu teuer in europa wird sollte sie rechtzeitig nach thailand
zurück fliegen um dort zu gebären.

gruss :wink:
 
Ralf_aus_Do

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Immer JWD ...
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Soweit zum (Schadensfreude-) Thema ...

... das einzige positive diese Woche war ...

... der Schwangerschaftstest​

Wingmans Freund hiermit in jedem Fall unbekannterweise alles Gute
 
Jinjok

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Dortmund
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

@ Wingman
Es wird immer wieder im Forum bei Gelkegenheiten wie dieser berichtet, daß eine unverheiratete Ausländerin, die ein Kind von einem Deutschen zur Welt bringt, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hätte. Leider hat praktisch noch niemand so eine Prozedur hier im Forum beschrieben. Also alles rein theoretisch

In der Praxis würde das jedoch bedeuten, daß eine Thailänderin nicht gezwungen wäre, nach wenigen Wochen der direkten Bekanntschaft einen Deutschen zu heiraten, damit sie sich hier dann nach und nach wirklich im Zusammenleben kennenlernen können. Sie könnte also mit den Kind beim Vater in Deustchland leben und müßte nicht mindestens zwei bis drei Jahre aushalten, wenn die Ehe nicht gut geht, bis sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt.

Du kannst hier also Pionierarbeit leisten und den Vorgang über die Zeit dokumentieren. Der erste Weg müßte Deinen Freund mit seiner Freundin auf seine Ausländerbehörde führen. Alles weitere werden die ihm sagen.

Ansonsten waren Deine Angaben zur Frau recht dürftig um hier eine Prognose zu wagen. Welchen Aufenthaltsstatus hat die Frau in Österreich und wann endet der ggf., in welchem Monat ist sie schwanger. Wäre die Frau mit einem Schengenvisum in Österreich, könnte die Freundin sich ja problemlos auch in Bayern aufhalten.

Die Scheidung Deines Freundes hat zunächst überhaupt keine Bedeutung, wenn dessen uneheliches Kind ein eigenständiges deutsches Aufenthaltsrecht hätte und damit seine Mutter sich automatisch unbegrenzt in Deutschland aufhalten könnte. Aber diese theoretische Möglichkeit hat hier halt noch keiner mit einer praktischen Erfahrung untermauert und damit ist auch nicht bekannt, welche Dinge getan werden müssen um dieses zu erreichen.
Jinjok
 
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Sawang Daen Din
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

@Samui-Klaus

Anfänglicher Fullcheck kostet bei uns 140€
stimmt so nicht mehr, für die 1. Schwangerschaftsuntersuchung
hab ich 125 € bezahlt, Ostbonus schon abgezogen. Aber man sollte
nicht die Kosten vergessen die nebenbei noch anfallen, nämlich
das Labor, und das hat mich fast umgehauen, 180 €.
Ich kann nur jedem davon abraten darauf zu spekulieren das es schon
gut gehen wird, hab ich auch gemacht und dann kamen da 9 Tage
Krankenhaus wegen Frühwehen...... :heul: :heul: :heul:


Gruß, Rainer
 
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Rene

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Es stellt sich doch erst mal die Frage wie ist sie zur Zeit krankenversichert.

René
 
DisainaM

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Es wurde schon öfters hier über das Problem von
Schein-vaterschaften berichtet.

Wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt, haben die Behörden keine rechtliche Handhabung, diese zu überprüfen.

Auf dem Weg erschleichen sich tausende von unverheirateten Frauen jährlich ihren Aufenthaltstitel,
wie unlängst Panorama berichtete.
 
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JT29

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Well, heisse Konstellation - aber eigentlich sollte sie ja bereits in AUT versichert sein - oder hat sie nur eine Reiseversicherung für dort - dann dürfte höchstwahrscheinlich jemand die Popo-Karte gezogen haben.

Zu den Kosten kann ich noch etwas beisteuern. Aus meinen alten Sozialamtszeiten hatte ich mal einen Fall, da wurden 1998 für eine "Vaginalgeburt" DM 3600 überwiesen -> also für die Geburt selbst inkl. Doc und OP-Miete (Kreissaal).
Dazu kommt ja noch der tägl. Pflegesatz und wenn es ein Kaiserschnitt sein muss, dann wird es richtig teuer ...

Juergen
 
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Schulkind

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Jinjok" said:
Du kannst hier also Pionierarbeit leisten und den Vorgang über die Zeit dokumentieren. Der erste Weg müßte Deinen Freund mit seiner Freundin auf seine Ausländerbehörde führen. Alles weitere werden die ihm sagen.

. Welchen Aufenthaltsstatus hat die Frau in Österreich und wann endet der ggf., in welchem Monat ist sie schwanger. Wäre die Frau mit einem Schengenvisum in Österreich, könnte die Freundin sich ja problemlos auch in Bayern aufhalten.

Die Scheidung Deines Freundes hat zunächst überhaupt keine Bedeutung, wenn dessen uneheliches Kind ein eigenständiges deutsches Aufenthaltsrecht hätte und damit seine Mutter sich automatisch unbegrenzt in Deutschland aufhalten könnte. Aber diese theoretische Möglichkeit hat hier halt noch keiner mit einer praktischen Erfahrung untermauert und damit ist auch nicht bekannt, welche Dinge getan werden müssen um dieses zu erreichen.
Jinjok
Wenn die Freundin sich mit einem Titel in Ö aufhält und in einer Gemeinde angemeldet, ist es nicht so leicht nach De. zu kommen.
Hier muss sie sich bei einer Geburt die kurz nach Einreise erfolgt schon Äussern wer der Kostenträger ist. Zwar springt das Sozialamt ein, aber die suchen schon einen der zahlt.

Die einzige Bedeutung für den Kindsvater ist, wie alles bezahlen. Eine Scheidung hat damit nichts zu tun. Ausser den Kosten. Wenn knapp bei Kasse dann musst Du die Vaterschaftsanerkennung genau überlegen.
Sie kann auch in Ö sich zwecks Kostenübernahme an des Sozialamt dort wenden. Eine Erste Klasse wird das nicht, aber auch dort ist ein gutes Gesundheitswesen, auch bei ledigen Müttern. Wenn der Vater dort nicht present ist wird sich diese Entscheidung rausschälen. Bitte beachten das Österreich und De. kein Sozialabkommen haben. Du musst dort immer in Vorlage gehen, das heist die im Voraus berechneten Kosten zahlen.
Aber warum soll sie in DE. entbinden, das geht genau so gut in Ö. Auf jeden Fall wird mit einer Anerkennung eine Kostenlawine kommen, ob hier oder da.
Anders rüber, eine Entbindung, sollte die Zeit reichen, in Th. ist auch gut und Du ( Freund ) hat dann nach der Scheidung die Möglichkeit das die Frau und das Kind in einem erleichterten Verfahren ein Visum für De. erhält. Eine Vaterschaftserklärung liegt ja vor und man kann dieses schon von hier aus sehr gut betreiben. Auch sind die Kosten bei weitem nicht so hoch wie hier oder in Ö. Der Kindsvater hat ja von hier aus die Möglichkeit die Mutter und das Kind dort zu unterstützen. Nicht zu verachten, die Verwandschaft die der werdenden Mutter eine Stütze sein kann. Aber das weiss der Kindsvater am besten wie die Verhältnisse dort sind.

Dann überleg mal wie es nach dem Krankenhaus weiter geht. Die Mutter in einem fremden Land alleine, warscheinlich ohne grosse Sprachkenntnis, und dann die sehr wichtigen Besuche beim Kinderarzt / Frauenarzt. Nicht zu sprechen vom Einkauf bis zur Besorgung und der Ämterlauferei. Da wird dem Freund der Kopf brummen - hier Scheidung, dort Kind. Das unter einen Hut zu bringen braucht eine Menge Erfahrung und Mut zur Tat.

Gruss, ----------- >>
 
J

joerg

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

hallo
ich kann dir das alles ganz genau sagen , denn meine Feundin ( wir sind nicnt verheiratet) hat erst im Oktober ein weiteres Kind von mir in Deutschland bekommen...

Kind 1. geboren in Thailand, alles zusammen unter 1000 Euro einschl. einzelzimmer

kind 2. geboren in Deutschland , da sie ja Privat versichert ist habe ich alle rechnungen bekommen ( zum einfachen satz denn sie hat bei der UKV nur den einfachen satz den Sie bzw. ich wieder bekomme)

Krankenhaus , Hebamme , Arzt , usw. ca. 3500 - 4000 Euro aber ohne Komplikationen...einschl. eine Woche Krankenhaus

Wegen der Geburt , da war unsere Tochter da in Deutschland geboren von Geburt aus deutsche... nachdem ich die Vaterschaft anerkannt hatte , hat das Kind dann auch sofort meinen Nachnamen bekommen...

was für dich auch zum Vorteil sein kann, meine Freundin hat auch sofort die 3 jährige aufenthaltsgenehmigung bekommen , nach der Geburt des Kindes( erstes Kind wurde in Thailand geboren und ich habe auch die Vaterschaft anerkannt , darauf hat Sie dann die aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommen ) ...denn man kann die Mutter eines deutschen Kindes nicht ausweisen.... und wie gesagt ich bin mit Ihr nicht verheiratet...

wenn du irgendwelche fragen hast , kannst du mir jederzeit eine PN senden , oder auch hier nachfragen...
 
T

Tel

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Jinjok" said:
@ Wingman
Es wird immer wieder im Forum bei Gelkegenheiten wie dieser berichtet, daß eine unverheiratete Ausländerin, die ein Kind von einem Deutschen zur Welt bringt, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hätte. Leider hat praktisch noch niemand so eine Prozedur hier im Forum beschrieben. Also alles rein theoretisch
höh? was für eine Prozedur? Schau doch einfach mal ins Gesetz, da steht's glasklar drin. Meine Madam ist im Übrigen auch geschieden und wir sind nicht verheiratet haben aber ein gemeinsames Kind... Und sie würde auch bei fehlendem Einkommen weiterhin eine AE bekommen - zumindest solange sie noch das teilweise Sorgerecht inne hat.
 
T

Tel

Gast
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

wingman" said:
Ich habe hier schon Beiträge von Kali gefunden. Muss sie nun das Kind in Thailand zur Welt bringen, um dann von dort das Einreisebegehren nach Deutschland zu stellen :nixweiss:?
Wie verhällt es sich wenn das Kind in Östereich zur Welt kommt?
Scheinbar ist sie nun evtl. schneller bei ihm als er vermutet hätte, nur es bleiben viele Fragen offen. Krankenversicherung stelle ich mir schwieriger vor. Gibt es noch andere Punkte?
Wenn die Scheidung bis zum Geburtstermin noch nicht durch ist, wird das Kind zunächst mal ehelich geboren, mit dem Noch-Ehemann als gesetzlichen Vater, ob er nun will oder nicht. Ist er denn überhaupt der tatsächliche Erzeuger? Solange er Arbeit hat oder irgendwie pflichtversichert ist, ist auch seine Frau bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung bei ihm versichert. Danach könnte sie als alleinstehende Mutter ohne Einkommen problemlos Unterstützung vom Sozialamt bekommen. Aufenthaltstechnisch wäre sie dann auch nicht gefährdet, da sie die Sorge für einen Deutschen Angehörigen ausübt (solange der Vater Deutscher ist). Was macht sie überhaupt in Österreich?
 
wingman

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Natakwan
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Hallo tel,
also der Erzeuger ist ja noch verheiratet, sie in östereich unverheiratet. So wie ich dich jetzt verstehe würde das Kind als ehelich gelten (ehelich zur noch bestehenden Ehe?) Somit dieses Kind in seine Familienversicherung fallen. Die thailändische Freundin ist mir unklar, wie bekommt man sie oder wie erhält sie eine brauchbare Krankenversicherung?

Schöne Grüsse
Wingman
 
C

Chak2

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Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Tel" said:
Jinjok" said:
@ Wingman
Es wird immer wieder im Forum bei Gelkegenheiten wie dieser berichtet, daß eine unverheiratete Ausländerin, die ein Kind von einem Deutschen zur Welt bringt, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hätte. Leider hat praktisch noch niemand so eine Prozedur hier im Forum beschrieben. Also alles rein theoretisch
höh? was für eine Prozedur? Schau doch einfach mal ins Gesetz, da steht's glasklar drin.
Im übrigen haben wir doch mndestens einen Member hier, der das bereits durchgezogen hat.

Ich denke sie ist nicht verheiratet, aber er noch, dann kann das Kind wohl kaum ehelich sein.
Interessant wäre es nur zu wissen, ob das Kind zusätzlich zur deutschen und eventuell Thai- auch die österreichische Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn es dort geboren wird.
 
wingman

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Natakwan
Re: thailändische Freundin eines Bekannten ist schwanger, wa

Hallo Tel,
er ist der Vater, verlasse mich auf seine Aussage. Ist dieses Kind nun wirklich ehelich wenn er noch verheiratet ist, tönt nicht logisch?
Sie arbeitet in Ö in einem Restaurant, dürfte dort Krankenversichert sein. Nur wie ist in D mit der Krankenversicherung für die Thaifrau?

Wingman
 
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