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Thail. Reisepass für unsere Tochter

Diskutiere Thail. Reisepass für unsere Tochter im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, alle miteinander Ich bin neu hier, lese aber schon lange mit. Seit mehr als 2 Jahren bin ich mit einer Thailänderin verheiratet und viele...
J

Judschien

Gast
Hallo, alle miteinander

Ich bin neu hier, lese aber schon lange mit. Seit mehr als 2 Jahren bin ich mit einer Thailänderin verheiratet und viele gute Tips aus diesem Board haben uns den ganzen Papierkram usw. erleichtert. Seit 2 Monaten haben wir Nachwuchs und meine Frau möchte jetzt einen Reisepass für unseren Zwerg beantragen. Wir wissen aber beide nicht wie das funktioniert. Leider lässt die Auskunftsbereitschaft der Thail. Botschaft zu wünschen übrig und so erhoffen wir uns Hilfe in diesem Forum.
Welche Papiere benötigen wir ?
Müssen wir persönlich in Berlin erscheinen ?
Desweiteren hat unsere Tochter ja automatisch die thail. Staatsbürgerschaft. Wie teilen wir das aber den thail. Behörden mit ? Gibt es eigentlich eine Melde-/Anzeigepflicht für unser Kind in Thailand. Irgendwo habe ich aufgeschnappt, dass man sowohl für den Reisepass, als auch die Geburtsanzeige das Hausregister benötigt. Brauchen wir dafür das Original, oder reichen Kopien ??
Fragen über Fragen, aber ich bin mir sicher, dass Ihr uns helfen könnt. Danke schon mal im Voraus.
Gruss Judschien
 
phimax

phimax

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Bin ja gerade Lung Max geworden und meine Fragen wurden hier beantwortet.

Ich hatte dann in Berlin angerufen und die Dame sagte, das persönliches erscheinen notwendig wäre (Berlin oder Frankfurt). Weiter sagte sie mir, es gebe ein Informationsblatt über die ganze Prozedur, frankierter Rückumschlag würde ausreichen. Ich warte seit gut 2 Wochen :nixweiss:

Die Botschaftsangehörigen haben sich wohl den deutschen Behörden angepaßt :zorn:

Michael

P.S. habe mal gehört, das Kind wird zuerst mit im Pass der Mutter eingetragen. Ob's stimmt :nixweiss:
 
C

CNX

Gast
Wie oft hatten wir das ........

Also:

Heiratsurkunde, legalisert vom RP
Geburtsurkunde vom Kind,legalisiert vom RP.
Passfotos 4 Stück (vom Kind).
Reisepass und ID-Karte oder Hausregister der Mutter.
Reisepass oder Personalausweis des Vaters.
(Am besten Personalausweis wegen Nachweis der Anschrift).

Gebühren € 32.00, (Porto/Rückumschlag € 4.00).

Mit der Post ist sehr schlecht. Kind und Eltern sollten am besten beim Konsulat vorgehen. Vom Kind werden auch statt Unterschrift die Fingerabdrücke genommen.

Postweg ist machbar, dauert aber ewig.

Gruss
C N X
 
P

PETSCH

Gast
@cnx
noch ein Nachtrag zu "RP" = Regierungspräsidium
und der Beglaubigung:
Heiratsurkunde int. muss zunächst beim örtl.Standesamt
beglaubigt werden : ca. 8 €
Dann zum "RP" des jeweiligen Reg.-Bezirks und dort
nochmal beglaubigen lassen: ca.15€
alles je Dokument. Dies VOR dem Gang zum Konsulat.

P.S.:
nochmal thanks für Deine Hilfe:: alles angekommen :-)
:super:
 
phimax

phimax

Senior Member
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Das muessen sie gelesen haben...
Als ich gerade nach hause kam, war das Formblatt im Briefkasten :rolleyes:



Fuer Interesierte: Click pict and get pdf :-)

Michael
 
J

Judschien

Gast
@cnx @petsch
Ich weiss, dass das schon x-mal gefragt und beantwortet wurde, trotzdem vielen Dank für die Informationen. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob vom Hausregister das Original benötigt wird, das natürlich in Thailand liegt, oder eine Kopie reicht.

Judschien
 
M

MichaelNoi

Gast
Was bringt dem Kind die doppelte Staatsbürgerschaft ?
Ich lese es so, dass Kind ist von einem deutschen Vater, der die Vaterschaft auch anerkennt. Das Kind hat also schon mal die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn man mit dem Kind ins Ausland will kann man ja einen deutschen Kinderpass beantragen, oder habe ich irgendein Problem übersehen.
 
C

CNX

Gast
@Petsch,

freut mich ;-)


@Judschien

Kopie - gut lesbar - reicht.

Gruss
C N X
 
C

CNX

Gast
MichaelNoi" schrieb:
Was bringt dem Kind die doppelte Staatsbürgerschaft ?
Ich lese es so, dass Kind ist von einem deutschen Vater, der die Vaterschaft auch anerkennt. Das Kind hat also schon mal die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn man mit dem Kind ins Ausland will kann man ja einen deutschen Kinderpass beantragen, oder habe ich irgendein Problem übersehen.

Hallo MichaelNoi,

das mit der doppelten Staatsbürgerschaft haben wir ja schon sehr oft diskutiert. Persönlich halte ich es für sehr gut. Alleine die Tatsache, keine Probleme mehr mit Visa zu haben. Mit dem Kinderpass kommt man auch nicht überall hin und schon gar nicht nach Thailand. Dort wird nur ein Reisepass akzeptiert. Einen Reisepass für das Kind bekommt man hier problemlos.

Gruss
C N X
 
tira

tira

Senior Member
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hallo phimichael,

danke für das formblatt.... :super:

hallo michaelnoi,

thema hatten wir wirklich schon oft und ich bin immer noch der meinung wenn ich 2 pässe haben kann, dann nehme ich die auch.

mein sohnemann hat bislang auch nur den d, er benötigt auch derzeit nicht mehr. aber er wird nach möglichkeit vor volljährigkeit 2 pässe haben. sehe das ganze auch mehr als eine option für die zukunft, was er mal daraus macht bezüglich arbeit in thailand und/oder erbschaft ist dann seine sache.

gruss :cool:
 
M

MichaelNoi

Gast
Kleines Mißverständniss,
ich meinte: was bringt dem Kleinkind die Doppelte Staatsbürgerschaft.
Gut, wenn es bei Reisen ins Ausland/ Thailand einfacher wird, ist das ja ein Argument, das schon so frühzeitig anzuleiern.
 
C

CNX

Gast
MichaelNoi" schrieb:
Kleines Mißverständniss,
ich meinte: was bringt dem Kleinkind die Doppelte Staatsbürgerschaft.
Gut, wenn es bei Reisen ins Ausland/ Thailand einfacher wird, ist das ja ein Argument, das schon so frühzeitig anzuleiern.
Hallo MichaelNoi,

auf die schnelle fällt mir dazu ein:

Kind kann in TH Erben, kann Land besitzen oder kaufen.
Keine Visaprobleme. Hinzu kommt - was ist wenn uns mal was passiert und Frau und Kind(er) zurück nach TH gehen.

Gruss
C N X
 
S

Silvus

Gast
MichaelNoi" schrieb:
Kleines Mißverständniss,
ich meinte: was bringt dem Kleinkind die Doppelte Staatsbürgerschaft.
Gut, wenn es bei Reisen ins Ausland/ Thailand einfacher wird, ist das ja ein Argument, das schon so frühzeitig anzuleiern.
@MichaelNoi,
und da die Gebühren jetzt 50 Euro für das 90-Tage-Visum kosten, ist das zumindest für uns das Hauptargument.

@all,
leider haben wir es noch nicht auf die Reihe bekommen. Und eigentlich nur, weil wir eine ziemlich unfreundliche Thai vom Konsulat in Frankfurt am Telefon hatten, die leider nicht so gut Deutsch konnte, um zu verstehen, was wir wollten. Auch Tel.übergabe an meine Frau half nichts. Dabei wollte ich doch nur wissen, ob wir die Heiratsurkunde, die dem Konsulat bereits letztes Jahr schon überbeglaubigt und übersetzt vorlag, für diesen Fall nochmals überbeglaubigen lassen müssen. Denn für was muss man jedesmal zig Kopien machen. Also mindestens eine müsste ja in Frankfurt hinterlegt sein. Aber wie ich die Sache auch ausdrückte, sie verstand nichts. Und meine Frau wollte sie dann gar nicht mehr richtig anhören. Zudem haben wir die Original-Heiratsurkunde ja nicht mehr, die liegt jetzt im Standesamt in Phimai, wo ihre neue ID-Card ausgestellt wurde.
Aber nächstes Jahr gehen wir die Sache mit dem Thaipass nochmal an, um nicht wieder 50 Euro für Visagebühr zahlen zu müssen.
 
C

CNX

Gast
Silvus" schrieb:
@all,
leider haben wir es noch nicht auf die Reihe bekommen. Und eigentlich nur, weil wir eine ziemlich unfreundliche Thai vom Konsulat in Frankfurt am Telefon hatten, die leider nicht so gut Deutsch konnte, um zu verstehen, was wir wollten. Auch Tel.übergabe an meine Frau half nichts. Dabei wollte ich doch nur wissen, ob wir die Heiratsurkunde, die dem Konsulat bereits letztes Jahr schon überbeglaubigt und übersetzt vorlag, für diesen Fall nochmals überbeglaubigen lassen müssen. Denn für was muss man jedesmal zig Kopien machen. Also mindestens eine müsste ja in Frankfurt hinterlegt sein. Aber wie ich die Sache auch ausdrückte, sie verstand nichts. Und meine Frau wollte sie dann gar nicht mehr richtig anhören. Zudem haben wir die Original-Heiratsurkunde ja nicht mehr, die liegt jetzt im Standesamt in Phimai, wo ihre neue ID-Card ausgestellt wurde.
Eine Original-Heiratsurkunde in Phimai ? Das Original aus der Hand zu geben ist eigentlich nicht üblich (leichtsinnig).

Wenn Du noch eine Fotokopie der Heiratsurkunde mit "allen Stempeln" hast, reicht das aus.

Das man bei jedem Vorgang nochmals die gleichen Papiere benötigt (auch wenn man vor einem Jahr ähnliches schon mal hatte) ist nichts ungewöhnliches.

Darüber habe ich mich bei unseren Behörden auch immer geärgert.

Also immer :cool:

Gruss
C N X
 
C

christian

Gast
@all!

Das Thema doppelte Staatsangehörigkeit und zwei Pässe für das Kind kommt immer wieder hoch. Michael Noi fragt aber berechtigt, welchen Sinn das für ein Kleinkind haben soll.

Die Befürworter sprechen vom Landkauf und Erbrecht. Wenn nicht alles falsch ist, was ich davon gelesen habe, ist das ein Irrtum.

Die Sparsamen sprechen von der Ersparnis beim Visum. Da haben sie wohl recht. Aber man kann auch am falschen Ende sparen.

Im Thairing hat ein Namensvetter von mir mal die Frage gestellt, was wohl passiert, wenn es in der Ehe mal knallt udn die Mutter sich das Kind schnappt und mit ihrem und dem Thaipass des Kindes nach Th. verschwindet. Ich konnte ihm nicht mehr antworten, da der Thairing geschlossen wurde. Glaubt Ihr, daß Ihr Euer Kind noch einmal wiederseht?

Oder Ihr seit in mit Eurer Familie in Thailand. Das Kind ist aus Einfachheits/Kostengründen mit seinem thailändischen Pass eingereist. Es knallt in der Ehe und Ihr entschließt Euch, mit dem Kind sofort aus Thailand auszureisen. Glaubt Ihr, daß ein Farang mit einem Thaikind (steht ja so im Thaipasss) so ohne weiteres ausreisen kann? Den deutschen Pass, sofern man ihn mitgenommen hat und auch wegen der Einreise in Deutschland auch mitnehmen sollte, des Kindes kann man bei der Ausreise ja nicht benutzen, da kein Einreisevermerk darin ist. Was nun???????

Das Thema ist so heiß, daß ich Euch wirklich bitte, es ersteinmal in ruhe zu durchdenken, wovor oberflächliche Schnellschüsse dazu abgegeben werden.

Christian,
der froh ist, daß der Thaipaß seines Kindes jetzt abgelaufen ist und der aus seinen Erfahrungen heraus keinen neuen Thaipass für sein Kind mehr beantragen wird, bis es 16 oder 17 Jahre alt ist.
 
C

CNX

Gast
Hallo Christian,

musst ja leider schon jede Menge schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Natürlich kann ich mir aus einem Korb Äpfel erstmal die schlechtesten raussuchen. Normalerweise überwiegt anschliessend aber die Anzahl der Guten. Meine Überlegungen zielen auf das Wohl des Kindes und da überwiegen nun mal die positiven Seiten.

Wenn ich von vornherein jede Eventualität und deren Folgen bei einer Partnerschaft/Ehe analysieren wollte, wäre es aus meiner Sicht besser alleine zu bleiben.

Es gibt auch ein schönes Wort in einer Partnerschaft: VERTRAUEN

Wenn ich das nicht habe, fange ich erst gar nicht an.

Gruss
C N X
 
C

christian

Gast
Hallo C N X!

Sehr schön und sehr weise gesprochen. War nur leider keine Antwort auf meine Frage.

Christian
 
C

CNX

Gast
Hallo Christian,

nun, ein paar Antworten gibt es ja ein Stück weiter vorne.
Du möchtest aber wahrscheinlich auf Anhieb eine Antwort zu einer Situation, die bisher hier so noch keiner erlebt hat.
Die anderen verdrängen es oder haben das nötige Vertrauen zu ihrer Partnerin.
Eine solche Situation wird aus meiner Sicht auch nicht von jetzt auf gleich eintreten, sondern sich frühzeitig ankündigen.
Auch wird für das Handeln des einzelnen seine Bindung zum Kind mit entscheidend sein. Der eine ist froh wenn der Schreihals weg ist, der andere geht durch die Hölle und wird alles versuchen.

Habe mir erlaubt, es machts einfacher, in Deinen Beitrag Einfügungen zu machen:

christian" schrieb:
Die Befürworter sprechen vom Landkauf und Erbrecht. Wenn nicht alles falsch ist, was ich davon gelesen habe, ist das ein Irrtum.

Was ist hieran falsch, bzw. hast Du gelesen. Hat sich etwas an den Gesetzen geändert ? Lass es uns bitte wissen.

Im Thairing hat ein Namensvetter von mir mal die Frage gestellt, was wohl passiert, wenn es in der Ehe mal knallt udn die Mutter sich das Kind schnappt und mit ihrem und dem Thaipass des Kindes nach Th. verschwindet. Ich konnte ihm nicht mehr antworten, da der Thairing geschlossen wurde. Glaubt Ihr, daß Ihr Euer Kind noch einmal wiederseht?

Was wolltest Du ihm denn antworten. Das er sein Kind nie wieder sieht und den Pass schnell verbrennen soll ? Im Ernst, wenn das der Fall ist sieht es wohl schlecht aus. Offiziell kann sie als Mutter natürlich jederzeit Urlaub mit dem Kind machen (umgekehrt wäre dies natürlich auch denkbar). Denke da geht der Weg nur über die Scheidung und das anschließende Sorgerecht. Es soll aber auch Leute mit sehr guten Kontakten geben und dann wären wir wieder beim nächsten Punkt.

Oder Ihr seit in mit Eurer Familie in Thailand. Das Kind ist aus Einfachheits/Kostengründen mit seinem thailändischen Pass eingereist. Es knallt in der Ehe und Ihr entschließt Euch, mit dem Kind sofort aus Thailand auszureisen. Glaubt Ihr, daß ein Farang mit einem Thaikind (steht ja so im Thaipasss) so ohne weiteres ausreisen kann? Den deutschen Pass, sofern man ihn mitgenommen hat und auch wegen der Einreise in Deutschland auch mitnehmen sollte, des Kindes kann man bei der Ausreise ja nicht benutzen, da kein Einreisevermerk darin ist. Was nun???????

Hierzu habe ich mich mal erkundigt. Sowohl bei einer deutschen Behörde und auch bei einer thailändischen.

Es gibt auf die schnelle folgende, erkennbare Möglichkeiten:

Wenn das Kind einen deutschen und einen thail. Reisepass hat und er beide Pässe vorlegen kann, gibt es keine Probleme.
Der Name in beiden Pässen ist gleich und es ist somit kein Problem nachzuweisen, dass er der Vater ist. Und als solches kann er ja auch mit dem Kind alleine geflogen sein oder die Mutter will halt noch länger in TH bleiben.

Der thail. Pass alleine nutzt ja sowieso nichts, da bei der Ausreise das Visa für D kontrolliert wird. Es wird also in jedem Fall auch der deutsche Pass - auf Anfrage - gezeigt.

Ausreise nur mit thail. Pass:
Gibt Problem, da kein Visa für D vorhanden. Ansonsten auch kein Problem, da hier ersichtlich ist, das er der Vater ist (Name, Geburtsort).

Nur mit deutschem Pass:
Hier könnte es (muss aber nicht) zu Fragen wegen des Einreisestempels geben. Wenn man es ein wenig vorbereitet, kann man folgendes machen:

Ein par Stunden vor Abflug eine Anzeige wegen Verlust des thail. Passes machen. Mit der entsprechenden Bescheinigung(Verlustanzeige) und deutschen Pass gibts kein Problem.

Oder dem Beamten bei der Kontrolle einfach sagen, dass der thail. Pass verloren wurde und man keine Zeit mehr für Nachforschungen/Verlustanzeige hatte. Dies würde dann sofort nach Ankunft bei der Botschaft in D erfolgen.


Wie das ganze u.U. strafrechtlich (ist es eine Kindesentführung ?)aussieht, oder sich das ganze vorm Familienrecht darstellt, kann ich auch nicht sagen. Aber das war ja auch nicht Deine Frage ;-)

Hilft uns das weiter ?

Gruss
C N X
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
christian" schrieb:
... daß der Thaipaß seines Kindes jetzt abgelaufen ist und der aus seinen Erfahrungen heraus keinen neuen Thaipass für sein Kind mehr beantragen wird, bis es 16 oder 17 Jahre alt ist.
hallo christian,

mein sohn hat bislang auch nur den d passport. hab das schon im meinem ersten posting hier geschrieben,
hast du aber dann überlesen. nicht nur die antworter sollten überlegen bevor sie posten, auch die fragesteller
bevor sie auf gestellte fragen eingehen.

die gebühr mehr oder weniger ist nicht entscheidend. es ist die option, die für die thai-deutschen kinder erhalten bleiben
kann, wollen sie eines tages in thailand leben, ohne dass mich eine aussländische firma dahin entsendet.

auf das hick-hack bei einer eventuellen scheidung gehe ich nicht ein, da überflüssig. ein eventuelles sorgerecht wird ohnehin i.d.r auf die frau übertragen. wenn leute meinen sie müssen darüber streiten dann sollen sie, für solche sachen investiere ich nothing.

gruss :cool:
 
C

CNX

Gast
Hallo Christian,

es wäre schön dieses Thema weiter zu diskutieren. Melde Dich doch mal ;-)

Gruss
C N X
 
Thema:

Thail. Reisepass für unsere Tochter

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