Steuern: Vorsicht beim Flohmarkt-Verkauf - Wirtschaft - Süddeutsche.de
" Besonders streng sind die Vorgaben bei Lebensmitteln Ein Sonderfall sind Lebensmittel.
Wer selbstgemachte Leckereien wie Brot, Dips, Grillsaucen, Marmelade oder Säfte verkaufen will, muss besonders auf der Hut sein.
Nur wer seine Eigenkreationen gelegentlich bei Schulfesten oder kirchlichen Festen oder zum Selbstkostenpreis anbietet, darf das ohne spezielle Erlaubnis tun.
Alle anderen, die auf Straßenfesten, Flohmärkten oder Festivals nebenberuflich verkaufen, gelten schnell als Lebensmittelunternehmer.
Sie brauchen dafür eine Gewerbeanmeldung, müssen sich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren lassen und einen ganzen Katalog von Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften einhalten, wie Johannes Mayer, Sprecher des Kreisverwaltungsreferats in München betont."
Besonders streng..na ja.
Gilt aber nicht für "Klein Bangkok" / Berlin.
Nunja,der Bezirksstadtrat,wird heute darüber in der Bezirksverordnetenversammlung reden.
Glaube nicht,dass da dieses Jahr noch was entschieden wird.