Thai Lady Abzocke

Diskutiere Thai Lady Abzocke im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Nur eines noch zu Socrates: Hast du mal einen Famlienrechtler dazu befragt, ob die Abschreibungen auf Gebäude auch dein unterhaltsrechtliches...
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Chak

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Nur eines noch zu Socrates:
Was mein Einkommen betrifft, ist Dir als Steuerberater wohl Abschreibung, die sich negativ auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt ein Fremdwort ?
Hast du mal einen Famlienrechtler dazu befragt, ob die Abschreibungen auf Gebäude auch dein unterhaltsrechtliches Einkommen mindern? Da könnte dir im Ernstfall eine kleine Überraschung bevorstehen.
 
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phitim

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Nur eines noch zu Socrates:

Hast du mal einen Famlienrechtler dazu befragt, ob die Abschreibungen auf Gebäude auch dein unterhaltsrechtliches Einkommen mindern? Da könnte dir im Ernstfall eine kleine Überraschung bevorstehen.
Nur beim Zugewinn, aber nicht beim Unterhalt bzw Einkommen. Also müßte Socrates (falls er kein Fake ist) trotzdem unverändert Unterhalt bezahlen, obwohl es Abschreibungen auf Gebäude gebe, weil Immobilienobjekte ab Bestand der Ehe (ab dort wird der Zeitwert gezählt)
als Zugewinn gelten.

In so einer Konstellation sollte man sich vor zu gierigen Frauen mit einem guten Ehevertrag schützen, wobei der Zugewinn nicht völlig ausschließbar ist.
 
Socrates010160

Socrates010160

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...Eine vernünftige Diskussion ist mit dir doch gar nicht möglich...
Wenn dem so ist, weshalb lässt Du Dich seit 2 Jahren immer wieder darauf ein ? Was das Niveau unserer Auseinandersetzungen betrifft, schenken wir uns beide nichts. Wenn Du ein Member als Gesetzesbrecher bezeichnest, ohne den geringsten Beweis dafür zu haben, ist das Dein Niveau.

...und das lieber Chak ist etwas, was den Tatbestand der Verleumdung bzw. üblen Nachrede erfüllt. Da Du dies auch noch in einem öffentlichen Forum tust, ist es sogar eine Straftat.

Hierzu folgendes:

§ 186 [Die üble Nachrede]



Wer in Bezug auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten durch Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die üble Nachrede umfasst das Behaupten und Verbreiten nicht beweisbarer Tatsachen .
Behaupten heißt, etwas als nach eigener Überzeugung gewiss oder richtig hinstellen. Auch nur die Aussprache einer Vermutung oder eines Verdachts kann eine Tatsachenbehauptung enthalten. Dies ist ebenso möglich, wenn eine Frage gestellt wird.
Verbreiten in diesem Sinne ist die Weitergabe von Mitteilungen als Gegenstand fremden Wissens (dies ist streitig, aber herrschende Meinung).
Wenn der Wahrheitsbeweis der Behauptung misslingt, wird der Täter verurteilt. Dies auch dann, wenn die Behauptung nach wie vor wahr sein könnte. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt bei dem Tatbestand der üblen Nachrede demnach nicht.

Wer also mit solchen Methoden versucht, andere in Misskredit zu bringen, dessen Ruf kann man sowohl beruflich als auch privat in Frage stellen.

In der Sache selbst gingen Dir dann wohl die Argumente aus.
 
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phitim

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Wer also mit solchen Methoden versucht, andere in Misskredit zu bringen, dessen Ruf kann man sowohl beruflich als auch privat in Frage stellen.

In der Sache selbst gingen Dir dann wohl die Argumente aus.
So langsam begibst Du dich selbst in Misskredit zu bringen. Im übrigen kann ich Dir mit Sicherheit mitteilen, dass eine Strafanzeige gegen Chak ins Nirvana bei dem Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft verpuffen würde und Dich auf den Privatklageweg verweisen. :rolleyes:
 
Socrates010160

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25000 € für läppische zwei Ehejahre? Was hat denn Thailand mit Dir angestellt, dass Du so fahrlässig handeln könntest?
Unglaublich!?
ich dachte Du wärst Jurist....zumindest gibst Du Dich hier als solchen aus. Dann sollte Dir bekannt sein, dass im Trennungsjahr die zukunftig Geschiedene nicht schlechter gestellt werden darf, als während der Ehe. Meine Frau hat sowohl eigenes Einkommen, das sie voll und ganz behalten kann, als auch weitere finanzielle Mittel, die sie von mir erhält.
Das gleiche würde ein Anwalt fordern. Zuzüglich Wohnung und vieles mehr. Dazu ein ewiger Stress nicht nur für mich sondern auch für meinen Steuerberater.

Dann hast Du, wenn Du Pech hast, eine völlig überforderte Richterin, die weder Bilanzen lesen kann noch betriebswirtschaftliche Auswertungen kennt.... Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass ein Wirtschaftsprüfer zum Gutachter bestellt wird. Das alles auf meine Kosten.

Da schone ich lieber meine Nerven und biete einen Vergleich an, bei dem mein Gegenüber nicht nein sagt, wenn sie nicht gerade doof ist.


P.S. Ist der Socrates echt oder nur ein Fake?
das beste ist, Du fängst mal an Dich mit Geschichte zu beschäftigen... 469 bis 399 v. Christus.. dann wirst Du es herausfinden.
 
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phitim

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ich dachte Du wärst Jurist....zumindest gibst Du Dich hier als solchen aus. Dann sollte Dir bekannt sein, dass im Trennungsjahr die zukunftig Geschiedene nicht schlechter gestellt werden darf, als während der Ehe. Meine Frau hat sowohl eigenes Einkommen, das sie voll und ganz behalten kann, als auch weitere finanzielle Mittel, die sie von mir erhält.
Das gleiche würde ein Anwalt fordern. Zuzüglich Wohnung und vieles mehr.
Tut mir leid, Socrates. Du schreibst einen ziemlichen Unsinn. Alles was Du da geschrieben hast, trifft zumindest nicht im deutschen Familienrecht zu. Hat die Frau genügend Einkommen, gibt es keinerlei Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt. Vielleicht hast Du noch nicht mitbekommen, dass sich im Familienrecht sehr vieles geändert hat. Wieviele Jahre lebst Du nicht mehr in Deutschland? Dein Wissen scheint noch das vor 10 - 15 Jahren zu sein.

Anders sieht es aus, wenn ihr gemeinsame Kinder habt. Und bitte nicht Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt nicht mit Zugewinnausgleich verwechseln!
 
Socrates010160

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So langsam begibst Du dich selbst in Misskredit zu bringen. Im übrigen kann ich Dir mit Sicherheit mitteilen, dass eine Strafanzeige gegen Chak ins Nirvana bei dem Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft verpuffen würde und Dich auf den Privatklageweg verweisen. :rolleyes:
Zum einen hast Du Recht...und zum anderen beklagte er sich über mein Niveau...meine Erklärung sollte nur bedeuten:

"wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen"... oder.... "den Splitter im Auge des anderen siehst Du, doch Deinen eigenen erkennst Du nicht"... oder..."wenn Du mit einem Finger auf einen anderen zeigst, zeigen 4 Finger auf Dich"...
 
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phitim

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Zum einen hast Du Recht...und zum anderen beklagte er sich über mein Niveau...meine Erklärung sollte nur bedeuten:

"wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen"... oder.... "den Splitter im Auge des anderen siehst Du, doch Deinen eigenen erkennst Du nicht"... oder..."wenn Du mit einem Finger auf einen anderen zeigst, zeigen 4 Finger auf Dich"...
Ich konnte nichts verwerfliches an Chaks Aussagen finden. Er hat das sehr wertfrei beurteilt und analysiert.
Vielleicht gefallen Dir einfach seine Fragen nicht?
 
Socrates010160

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Tut mir leid, Socrates. Du schreibst einen ziemlichen Unsinn. Alles was Du da geschrieben hast, trifft zumindest nicht im deutschen Familienrecht zu. Hat die Frau genügend Einkommen, gibt es keinerlei Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt. Vielleicht hast Du noch nicht mitbekommen, dass sich im Familienrecht sehr vieles geändert hat. Wieviele Jahre lebst Du nicht mehr in Deutschland? Dein Wissen scheint noch das vor 10 - 15 Jahren zu sein.
Meine letzte Scheidung liegt 4 Jahre zurück. Die Scheidung war nach 1 Trennungsjahr erledigt. Doch der Steit über den Unterhalt im Trennungsjahr dauerte bis 4/ 2012 ist also noch kein Jahr her...

Die Akten die ich beibringen musste, kannst Du nicht tragen... Wenn der gegnerische Anwalt es will, kann er jeden Kassenbeleg anfordern und anzweifeln...das einzige Ziel dabei ist, den wirtschaftlich Stärkeren zu zermürben und dadurch eine hohe Abfindung auf Vergleichsbasis zu erhalten..

Junge, Du solltest den Mund nicht so voll nehmen...wenn Du keine Ahnung hast. Dein Wissen mag sich auf Angestellte oder Arbeiter beziehen.... sobald Du ein oder mehrere Unternehmen hast, gelten andere Spielregeln.
 
Uns Uwe

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Gibt es eigentlich auch Paragraphen für Klugscheisserei und Selbstbeweihräucherung?
 
Socrates010160

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Ich konnte nichts verwerfliches an Chaks Aussagen finden.
Ich wüsste nicht, dass Dich jemand nach Deiner Meinung gefragt hätte..
 
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Gibt es auch eigentlich Paragraphen für Klugscheisserei und Selbstbeweihräucherung?
Leider nicht !

Aber Neid ist die vollendete Form der Anerkennung.... Danke
 
Socrates010160

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Nur eines noch zu Socrates:

Hast du mal einen Famlienrechtler dazu befragt, ob die Abschreibungen auf Gebäude auch dein unterhaltsrechtliches Einkommen mindern? Da könnte dir im Ernstfall eine kleine Überraschung bevorstehen.
Ist geschehen und wurde aufgrund der Unwissenheit der Richterin und der gegnerischen Anwältin verglichen...
 
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phitim

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Ich wüsste nicht, dass Dich jemand nach Deiner Meinung gefragt hätte..
Kann es sein, dass Du ziemlich komisch wirst, wenn Dir Aussagen anderer Member nicht passen?
 
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Kann es sein, dass Du ziemlich komisch wirst, wenn Dir Aussagen anderer Member nicht passen?
Wenn Du unter komisch verstehst, dass ich Dir Fakten präsentiere während Du hier den Föhn gibst und heisse Luft verbläst, dann JA.
 
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phitim

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Meine letzte Scheidung liegt 4 Jahre zurück. Die Scheidung war nach 1 Trennungsjahr erledigt. Doch der Steit über den Unterhalt im Trennungsjahr dauerte bis 4/ 2012 ist also noch kein Jahr her...

Die Akten die ich beibringen musste, kannst Du nicht tragen... Wenn der gegnerische Anwalt es will, kann er jeden Kassenbeleg anfordern und anzweifeln...das einzige Ziel dabei ist, den wirtschaftlich Stärkeren zu zermürben und dadurch eine hohe Abfindung auf Vergleichsbasis zu erhalten...
Ich bin mir sicher, dass es bzgl. des Unterhalts darum ging, dass ihr gemeinsame Kinder hattet und die damalige Ehefrau berufliche Nachteile hatte und somit nie richtig eigenes Einkommen erwirken konnte. Und es zu dem auch noch um einen ordentlichen Zugewinn ging, wenn die Ehe sehr lange Bestand hatte.

Ansonsten bleibe ich bei meiner o.g. Aussage, dass Deiner jetzigen Frauen nach unserem Familienrecht kein Cent Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt zustehen würde, wenn die Ehe kinderlos ist.

Junge, Du solltest den Mund nicht so voll nehmen...wenn Du keine Ahnung hast. Dein Wissen mag sich auf Angestellte oder Arbeiter beziehen.... sobald Du ein oder mehrere Unternehmen hast, gelten andere Spielregeln.
Erstens, Socrates, bin ich nicht Dein Junge und bitte Dich um eine vernünftige Ansprache, wie Du es von anderen auch erwartest und zweitens gelten nicht nur für Angestellte oder Arbeiter die gleichen Gesetze, sondern auch für Selbstständige und Unternehmer.

Und Zugewinn und Unterhalt sind immer noch unterschiedliche Dinge. :rolleyes:
 
Socrates010160

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P A U S E...

muss wieder arbeiten... Bis später.
 
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