Yenz
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nach meinem wissen verhält es sich mit dem thail. führerschein in dland so:
ab einreise (wenn wohnsitz in d angemeldet wird) ist dieser noch 6 monate gültig.
danach muss dann eine theoretische und praktische prüfung abgelegt werden, um den thail. fs in einen deutschen umschreiben können zu lassen.
nun hörte ich über mehrere ecken folgendes:
man lässt sich in th ein dokument ausstellen (vermutlich internat. fs), mit diesem kann man in dland 12 monate fahren. danach kann man dieses per post nach th schicken, wo es wieder erneuert/verlängert wird. auf diese weise könne man immer damit in dland fahren...
lt erzählerin handhabt das ihre bekannte seit jahre so und sei auch schon öfter hier kontrolliert worden...
nun meine frage: hat jmd schonmal was ähnliches gehört/kennt das/kann sich etwas darunter vorstellen ?
ich denke ja hier wird einiges vermischt. so las ich zb, dass man die 6 monatige fahrerlaubnis auf antrag um weitere 6 monate verlängert bekommen kann, wenn man nachweisen kann, dass man sich nicht länger als 12 monate in dland aufhält...
ok, das wären dann evtl die ersten 12 monate. dürfte aber bei erteilter aufenthaltserlaubnis schwer werden...
auf der anderen seite stellt sich mir die frage, ob das von der polizei überhaupt bei einer normalen kontrolle festgestellt werden kann...?
die werden wohl den int. fs in verbindung mit dem th fs in augenschein nehmen und evtl auf das ausstellungsdatum des int. fs schauen...oder ?
ab einreise (wenn wohnsitz in d angemeldet wird) ist dieser noch 6 monate gültig.
danach muss dann eine theoretische und praktische prüfung abgelegt werden, um den thail. fs in einen deutschen umschreiben können zu lassen.
nun hörte ich über mehrere ecken folgendes:
man lässt sich in th ein dokument ausstellen (vermutlich internat. fs), mit diesem kann man in dland 12 monate fahren. danach kann man dieses per post nach th schicken, wo es wieder erneuert/verlängert wird. auf diese weise könne man immer damit in dland fahren...
lt erzählerin handhabt das ihre bekannte seit jahre so und sei auch schon öfter hier kontrolliert worden...
nun meine frage: hat jmd schonmal was ähnliches gehört/kennt das/kann sich etwas darunter vorstellen ?
ich denke ja hier wird einiges vermischt. so las ich zb, dass man die 6 monatige fahrerlaubnis auf antrag um weitere 6 monate verlängert bekommen kann, wenn man nachweisen kann, dass man sich nicht länger als 12 monate in dland aufhält...
ok, das wären dann evtl die ersten 12 monate. dürfte aber bei erteilter aufenthaltserlaubnis schwer werden...
auf der anderen seite stellt sich mir die frage, ob das von der polizei überhaupt bei einer normalen kontrolle festgestellt werden kann...?
die werden wohl den int. fs in verbindung mit dem th fs in augenschein nehmen und evtl auf das ausstellungsdatum des int. fs schauen...oder ?
(frueher oder jetzt?) 

mfg lille 
