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Thai-Farang Mix Nachwuchs ins Hausbuch vom Farang Vater möglich?

Diskutiere Thai-Farang Mix Nachwuchs ins Hausbuch vom Farang Vater möglich? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Normalerweise wird der Thai-Farang Mix Nachwuchs (wenn er denn eine Thai Geburtsurkunde hat) ins Hausbuch der Thai Mutter eingetragen. Ist das...
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bernd2011

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Normalerweise wird der Thai-Farang Mix Nachwuchs (wenn er denn eine Thai Geburtsurkunde hat) ins Hausbuch der Thai Mutter eingetragen. Ist das Zwangsläufig so...oder kann man den Nachwuchs auch dort melden wo der Farang Vater gemeldet ist? Hat da jemand praktische Erfahrung?

Gruß
Bernd
 
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RAR

Gast
Normalerweise wird der Thai-Farang Mix Nachwuchs (wenn er denn eine Thai Geburtsurkunde hat) ins Hausbuch der Thai Mutter eingetragen. Ist das Zwangsläufig so...oder kann man den Nachwuchs auch dort melden wo der Farang Vater gemeldet ist? Hat da jemand praktische Erfahrung?

Gruß
Bernd
Der Vater wohnt bei der Mutter normalerweise wenn nicht ist das sehr komisch
 
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Moses2000

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grundsätzlich soll das Kind ins Hausbuch der Mutter eingetragen werden.
Es ist unter anderem ein Nachweis, dass das Kind thailändische "Wurzeln" hat
 
DisainaM

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grundsätzlich heisst dies ja nicht automatisch, dass er mit der Thai Geburtsurkunde auch die th. Staatsbürgerschaft hat,

also der Fall, ein Ausländer lebt mit einer Burmesin in Thailand, und sie lebt mit einer gemieteten Thai ID im Land.
Ihr Kind wäre dann natürlich auch kein Thai (weil die bisher erteilte Staatsbürgerschaft "schwebend unwirksam" wäre,
aber das nur am Rande)

Wenn es hier um die Sorgerechtsproblematik geht,
(reden wir von einem minderjährigen Kind oder einem volljährigem - gehe mal von minderjährig aus)
also Abgrenzung Kindesentzug, im Trennungsfall,
ich und mein Kind setzen uns ab,
dann würde bei einem Eintragungsversuch natürlich die Behörde auf den Plan gerufen werden,
und es würden Unterschriften der Mutter auf jeden Fall auch verlangt werden.

Ob dabei gegen ev. th. Gesetze verstossen werden würde,
wenn man das Kind und die Mutter nicht an derselben Adresse gemeldet sind,
Hintergrund ev. Vernachlässigung, kann nicht vom Vater alleine festgestellt werden,
er braucht diverse Erklärungen und Dokumente schriftlich von der Mutter.
 
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bernd2011

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Nein, hier geht es nicht um Kindesentzug. Also geht es ohne die Thai Mutter nicht....das wollte ich wissen.
 
Dieter1

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grundsätzlich heisst dies ja nicht automatisch, dass er mit der Thai Geburtsurkunde auch die th. Staatsbürgerschaft hat,
Aber wenn er bei der Mama im Hausbuch steht, dann hat er die Staatsbuergerschaft?

Erzaehl doch bitte nicht ueberall einen voelligen Bloedsinn.
 
DisainaM

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Aber wenn er bei der Mama im Hausbuch steht, dann hat er die Staatsbuergerschaft?

Erzaehl doch bitte nicht ueberall einen voelligen Bloedsinn.
weil Du nicht alles verstanden hast, deshalb der Kommentar,
es gibt Fälle,
(hat mit diesem hier nix zu tun)
da stellt sich im nachhinein raus, dass die Mutter gar keine Thai ist,
und nur unter fallschen Namen in Thailand lebt.
In dem Fall wird die th. STaatsbürgerschaft des Kindes im Nachhinein wiederrufen,
weil seine Mutter sich betrügerrischerweise als Thai ausgegeben hatte.
 
DisainaM

DisainaM

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darum fährt man mit Helm
 
Koelner

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Dachte bei der Überschrift wir reden hier von einer neuen Hundereasse.
 
Micha

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Dachte bei der Überschrift wir reden hier von einer neuen Hundereasse.
Keine Sorge. Thailänderinnen gehören nicht zu den präferierten Zuwanderinnen der linken Grüninnen. Von daher ist mit keiner Rüge wegen politisch korrektem Gendersprech zu rechnen.
 
clavigo R.I.P.

clavigo R.I.P.

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Vielleicht hatte Herr Tuxluchs bei dem schönen Wetter am Wochenende was besseres zu tun als hier auf jeden shice "zeitnah" zu antworten?
 
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Cantor

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Normalerweise wird der Thai-Farang Mix Nachwuchs (wenn er denn eine Thai Geburtsurkunde hat) ins Hausbuch der Thai Mutter eingetragen. Ist das Zwangsläufig so...oder kann man den Nachwuchs auch dort melden wo der Farang Vater gemeldet ist? Hat da jemand praktische Erfahrung?

Gruß
Bernd
Mixnachwuchs, nennt man: "Luk Krueng"
wird auch in Thailand so ausgesprochen.
 
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MadMac

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Ein Thai kann in Thailand egal wo eingetragen werden, nicht zwangslaeufig am Wohnort wie in DL. Nur irgendwo muss er eingetragen sein.

Mix gibt es nicht. Entweder Thai oder Foreign Tourist.
 
xander1977

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weil Du nicht alles verstanden hast, deshalb der Kommentar,
es gibt Fälle,
(hat mit diesem hier nix zu tun)
da stellt sich im nachhinein raus, dass die Mutter gar keine Thai ist,
und nur unter fallschen Namen in Thailand lebt.
In dem Fall wird die th. STaatsbürgerschaft des Kindes im Nachhinein wiederrufen,
weil seine Mutter sich betrügerrischerweise als Thai ausgegeben hatte.
Selten so gelacht, aber du bist ja bekannt als Pessimist!

Sorry, aber das ist ein extremer Einzelfall!

Und doch ist es so, dass grundsätzlich JEDER, der eine thailändische Geburtsurkunde hat, auch die thailändische Staatsbürgerschaft hat! Punkt!
 
xander1977

xander1977

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Ein Thai kann in Thailand egal wo eingetragen werden, nicht zwangslaeufig am Wohnort wie in DL. Nur irgendwo muss er eingetragen sein.

Mix gibt es nicht. Entweder Thai oder Foreign Tourist.
Stimmt! Zuerst war meine Frau und meine Tochter bei der Mutter eines Onkels im Hausbuch eingetragen. Später dann haben wir alle bei der Tante eintragen lassen.
Kinder sind immer dort eingetragen, wo auch die Mutter eingetragen ist.
 
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