grundsätzlich heisst dies ja nicht automatisch, dass er mit der Thai Geburtsurkunde auch die th. Staatsbürgerschaft hat,
also der Fall, ein Ausländer lebt mit einer Burmesin in Thailand, und sie lebt mit einer gemieteten Thai ID im Land.
Ihr Kind wäre dann natürlich auch kein Thai (weil die bisher erteilte Staatsbürgerschaft "schwebend unwirksam" wäre,
aber das nur am Rande)
Wenn es hier um die Sorgerechtsproblematik geht,
(reden wir von einem minderjährigen Kind oder einem volljährigem - gehe mal von minderjährig aus)
also Abgrenzung Kindesentzug, im Trennungsfall,
ich und mein Kind setzen uns ab,
dann würde bei einem Eintragungsversuch natürlich die Behörde auf den Plan gerufen werden,
und es würden Unterschriften der Mutter auf jeden Fall auch verlangt werden.
Ob dabei gegen ev. th. Gesetze verstossen werden würde,
wenn man das Kind und die Mutter nicht an derselben Adresse gemeldet sind,
Hintergrund ev. Vernachlässigung, kann nicht vom Vater alleine festgestellt werden,
er braucht diverse Erklärungen und Dokumente schriftlich von der Mutter.