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thai/deutscher Ehevertrag

Diskutiere thai/deutscher Ehevertrag im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Was sollte man bei einen thai/deutschen Ehevertrag alles wie Regeln. Hat von euch da jemand Erfahrung ? Vielleicht selbst einen Ehevertrag...
G

Guest

Gast
Was sollte man bei einen thai/deutschen Ehevertrag alles wie Regeln.
Hat von euch da jemand Erfahrung ? Vielleicht selbst einen Ehevertrag abgeschlossen oder will es noch machen ?

Infos, Links zu Infos, Erfahrungen, Meinungen währen nicht schlecht zu den Thema.
Einen Link dazu hab ich gefunden http://www.baanthai.com/ratgeber/ehevertrag

Es kommt immer wieder vor das es in thai/deutschen Ehen nicht klappt, warum auch immer und wenn es dann kracht ist ohne Ehevertrag meist der Fareng der Zahlmeister.
Ich sage einfach mal, bei jeden bei dem es zum großen Krach gekommen ist war sich der Fareng vorher sicher das es ihn nicht passieren wird.

Wer sich 100% sicher sein will das es nicht zu Scheidung kommt darf nicht heiraten. Das ist aber keine akzeptierbare Lösung. Wenn es zu Scheidung kommt ist meist alles andere als fehr Play angesagt. Mit den Ehevertrag soll also eine Regelung getroffen werden mit der notfalls Fareng und Thaifrau leben kann.

Es darf nicht sein das nach der Scheidung die Frau in Thailand ein leben in Luxus führen kann währen der Mann müh und Not hat über die Runden zu kommen.

Versteht mich bitte nicht falsch, aber es scheinbar schon ziemlich oft so passiert und es kommt immer wieder vor.

Michael
 
O

onnut

Gast
wadee michael,
du setzt dich am besten mal mit einem notar deines vertrauens
zusammen!
es gibt da einiges zu beachten.
habe da schon einige male übersetzt.
onnut
 
A

Airport

Gast
Hallo,
wende dich doch bitte an:
Deutsch-Thailaendische Anwaltskooperation STANKE, Kurfuerstendamm 186, 10707 Berlin, Tel.: 030/8871 18 0, oder eMail:STANKE@addcom.de oder www.thaianwalt.com

Dort kriegst die Infos die Du brauchst..

In diesem Sinne....
[move:b21dee3c0e]FAAG JAI BAI ISAAN  !!!!!!!!![/move:b21dee3c0e]
 
C

Chainat-Bruno

Gast
finde es immer wieder herlich, wenn vor dem heiraten schon an scheidung gedacht wird. wenn ihr nicht fähig für eine ehe mit all ihren problemen und konfrontationen seid, bleibt ledig.

c-b
 
G

Guest

Gast
Es mag vielleicht eigenartig sein schon vor der Ehe an Scheidung zu denken.
Andererseits ist die Ehe ein Vertrag den man miteinander abschließt. Auch die Paare die keinen Ehevertrag haben, haben einen Vertrag!!!
Der Standart Vertag ist nicht für eine thai/deutsche Ehe ausgelegt.

Also was soll daran falsch sein einen Ehevertrag abzuschließen mit den Fareng und Thaifrau zufrieden sein können???

Airport, danke für den Link

Wenn es bei mir soweit ist werde ich mich mit einen Notar in Verbindung setzen. Vielleicht auch mit einen Rechtsanwalt. Jetzt versuche ich mich allerdings erst mal so gut wie nur möglich zu Informieren. Wenn ich später mit den Notar den Vertrag aufsetze kann es nicht schaden zu wissen was ich will, was möglich ist, was alles wie geregelt werden kann und auch geregelt werden sollte.

Denn Thema Ehevertrag aus den Weg zu gehen oder einfacher halber keinen abzuschließen halte ich für die denkbar schlechteste Lösung.


Michael
 
C

Chainat-Bruno

Gast
stimmt
die ehe ist ein vertrag, ein vertrag auf lebenszeiten (früher).

doch wenn man der ehefrau (sorry, zukünftigen ehefrau) jetzt schon nicht traut, so sollte man seine unterschrift nicht unter einen lebensbundvertrag kritzeln, glücklich lächeln und denken, "so kleine, nun bist du mir"!!

c-b
 
G

Guest

Gast
Ich liebe mein Niao über alles und würde sie nicht heiraten wollen wenn ich ihr nicht trauen könnte. Schließlich soll die Ehe mit ihr für immer halten. Liebe und Vertrauen meinerseits sowie Ihrerseits sind wichtige Voraussetzungen um die Ehe eingehen zu können.

Doch Menschen und Meinungen ändern sich, und leider kommt es, vor das Ehen geschieden werden, aus welchen gründen auch immer.

Thaifrau und Fareng sollten gleichwertig behandelt werden. Das soll der Ehevertrag gewährleisten. Er ist nicht dafür vorgesehen die Frau zu Versklaven. Wir sind doch nicht im Mittelalter, Bruno.

Beispiel:
Der Mann verdien 3000DM netto, die Frau verdient nichts weil sie die Kinder versorg. Das Paar läst sich scheiden, die Frau geht mit den Kindern nach Thailand.
Urteil vom Richter jeder bekommt vom Lohn die hälfte also 1500DM.

Frage welchen Lebensstandart kann sich der Mann in Deutschland leisten??
Welchen Lebenstandart kann sich die Frau mit den Kindern in Thailand leisten??
Wo ist da die Gleichberechtigung??


Michael
 
C

Chainat-Bruno

Gast
aber wenn eine DEUTSCH ehefrau dann 1500.- bekommt ist es OK??


die thai hat immerhin für dich einen grossen teil ihres lebens aufgegeben. freunde, familie, das schöne umfeld, das in den tag hinein leben, etz. etz. Sie ist mit dir ins ungewisse gereist, hat sich ganz auf deine worte verlassen mit der gewissheit im hinterkopf, dass viele thaifrauen in deutschland ins puff gesteckt werden, ungewisse lebensbedingungen, die kälte hat sie für dich in kauf genommen und wenn sie dann (vielleicht unschuldig) geschieden wird, so soll sie wieder wie früher nicht wissen, woher das geld für den nächsten tag kommt.

c-b


Letzte Änderung: Chainat-Bruno am 27.12.01, 21:52
 
G

Guest

Gast
Der Fall wie ich ihn in den Beispiel genant habe ist so ähnlich einen guten Bekanten von mir passiert. Es war ein deutsch-deutsches Paar.
Zwei Jahre nach der Trennung hatte die Frau wieder einen anderen Mann gefunden so das die Unterhaltszahlungen weitgehend werggefallen sind. 1500DM monatlich waren ihr dann doch auf die Dauer zu wenig.
Warum Sollte die Thaifrau mit den Unterhaltszahlungen noch mal heiraten?? Die Sucht sich wahrscheinlich einen (Thai?)Mann um mit ihn zusammen zu leben ohne zu heiraten.
Das leben des Mannes ist allerdings verpfuscht.
Und wie sieht es mit dem leben der Frau aus ??

Bei aller liebe und vertauen, wer weis was die Zukunft bringt. Ich gehe nicht davon aus das sich meine Liebe von mir irgendwann wieder trennen will. Wenn man sich sicher seien könnte das Ehen nicht in die Brüche gehen, bräuchte man auch keinen Ehevertrag, leider kann es aber passieren und eine Garantie für eine Ehe auf Lebzeit gibt es nicht.
Oder doch? Hab zumindest davon noch nicht gehört

Darüber sollte man vorher nachdenken, später ist dann unter Umständen guter Rat Teuer.


Michael
 
Zange

Zange

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@Bruno
Beim Thema Unterhalt stimme ich dir zu. Da steht man in einer Verantwortung, der man sich stellen sollte.
Aber wie sieht es denn aus, wenn man ein Haus kauft, erbt oder überschrieben bekommt. Da würde dann doch die Hälfte der Ehefrau gehören. Bei einer Scheidung wäre es dann futsch. Für einen solchen Fall würde ich schon eine vertragliche Regelung treffen.

Hat jemand im Forum hier Erfahrung???
Zange
 
sunnyboy

sunnyboy

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Egal welche Nationalität die Angebetete hat, ich würde nie ohne Ehevertrag heiraten. Es kann immer was schiefgehen und gerade wenn bei gewissen Damen das finanzielle im Vordergrund steht (kleines Zitat: ich kann es ca. 3 Jahre mit ihm aushalten und dann kommt der nächste. Der Trottel von Ehemann hat keine Ahnung von den Planungen seiner Liebsten.
Sunnyboy
Vertrauen ist gut, Vorkehrungen sind besser.
 
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Azrael

Gast
Wer in Deutschland ohne Ehevertrag heiratet ist eh nicht mehr zu retten. Ich sehe dass gerade an meinem Arbeitskollegen, und der hat dass vorher auch nicht geglaubt. Jetzt rödelt er wie ein Depp 12 Stunden am Tag, 6 Tage die Woche und hat ungefähr dass selbe zum Leben wie ein Sozialhilfeempfänger. Spitze, oder? Ich denke dass mit dem Ehevertrag hat mehr was mit gesundem Überlebenswillen zu tun, FALLS es scheitert. Man kann sowas ja auch für beide Seiten fair gestalten. Man fährt doch auch nicht Auto ohne Versicherung, bloß weil man ja keinen Unfall bauen will...
 
Zange

Zange

Senior Member
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Ich habe glaube ich mal gelesen, das man den Ehevertrag jederzeit auch während der noch bestehenden Ehe schließen kann. Stimmt das ?
Was genau wird denn in diesem Ehevertrag geregelt? Verzichtet die Frau im Falle der Scheidung auf Unterhalt?
Zange
 
A

Azrael

Gast
Was im einzelnen geregelt wird ist eine Frage wie man ihn gestaltet. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Ich sag ja, für beide Seiten fair. Ausschluß von Unterhalt muß nicht sein, aber man kann dass z.B. reduzieren. Mach auch wenig Sinn wenn sie In Thailand nachher lebt wie ´ne Königin, während man selbst schauen muß wie man gerade so über die Runden kommt. Dass ist aber nur ein Beispiel! Ebenso der Versorgungsausgleich. Warum soll ich meine Rente die ich eingezahlt habe auch noch im Alter teilen? (falls es da überhaupt noch sowas gibt) Die deutsche Gesetzgebung sieht halt leider so aus, dass im Falle einer Scheidung der Mann der gearschte ist und sein Leben lang keine Existenz, geschweige denn eine Familie gründen kann. Dass sollten vielleicht auch einige bedenken, bevor sie sich über sowas aufregen. Für 1.500 DM, wie in dem Beispiel dass hier gebracht wurde, bekommst du in München mit viel Glück gerade mal eine Wohnung! Da kann man sich eigentlich gleich die Kugel geben...

Wenn ohne Ehevertrag geheiratet wird, gilt automatisch 50/50. (Zugewinngemeinschaft) Klar kann man danach noch einen Ehevertrag aufsetzen, müssen aber beide zustimmen. Wenn sich einer querstellt - siehe oben.
 
J

Junchai

Gast
Bscheid,
ein sehr wichtiges Thema.Zu einem Ehevertrag stimme ich voll zu und sollte in unserer heutigen Zeit auch sein.Nach Thailändischen Recht geht nach einer Trennung jeder seinen Weg ohne rücksicht auf evt.Kinder,da schaut meistens die Frau in die Röhre.Nach deutschen Recht schaut der Mann in die Röhre!!Wir haben Gütertrennung mit versorgung für evt.Nachkommen (z.z.1 Kind)durch den Mann.Alles Auslegungssache Haus usw.Der Vertrag liegt bei uns in der untersten Schublade da denkt schon keiner mehr dran.Aber wehe wenn,dann ist man gerüstet.Sollte jeder selbst wissen!!!
Gruß Junchai 
 
G

Guest

Gast
Im Ehevertrag kann geregelt werden

Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung
Wenn Immobilienbesitz da ist sollte Gütertrennung vereinbart werden

Versorgungsausgleich
Kann ausgeschlossen werden oder z.B. eine Abfindung vereinbart werden

Unterhaltsverpflichtung
Kann für die Zeit nach einer Scheidung ausgeschlossen werden oder individuell geregelt werde, wenn man z.B. unterscheiden will zwischen Kinder aus 1.Ehe der Frau und gemeinsame Kinder.

Das sind die wichtigsten Punkte die ich bis jetzt gefunden habe, ich mach mich aber noch weiter schlau.

Der Ehevertrag kann auch später nach der Hochzeit abgeschlossen werden.
Aber wie soll man das der Frau erklären, warum und weswegen. Halte ich für sehr schwer.

Cu Michael
 
M

MrLuk

Gast
@ Zange:

Erbschaft ist natürlich auch ein heikles Thema...

In Luxemburg gibt es die Möglichkeit der Gütertrennung in folgendem Sinne: alle Besitztümer bzw. Kapital oder Imobilien die vor der Ehe im Besitz eines Ehepartners waren werden im Scheidungsfall NICHT aufgeteilt. Nur die Besitztümer die nach der Eheschließung- , also "gemeinsam" erwirtschaftet bzw. erworben wurden, werden geteilt.
In Sachen Erbschaften kenne ich mich nicht aus, da bin ich überfragt.
Bei uns gibt es allerdings auch eine Klausel die festlegt ob die Kinder ihren Teil nach dem Verbleib eines Ehepartners fordern können oder nicht. Das ist auch interessant - meine Eltern haben das damals so Festgelegt (scheinbar um den Partner vor allzu gierigen Kids zu schützen) Wie das Ganze in Juristendeutsch heißt weiß ich allerdings nicht:-)

Frage: wie ist es eigentlich bei einer Eheschließung in Thailand - und mit dem Thailändischen Recht? Hat der Farang da die gleichen "Rechte" wie ein Thaiehemann?
Wenn ein Farang in Thailand heiratet, hat er dann nicht eher das Problem daß er keine Imobilien (Land +Haus)) auf seinen Namen (bz. im Namen der Familie) erweben kann. Hat Jemand da genaue Informationen - mich würde das schon interessieren....Ein Link wäre auch willkommen...
 
C

Chainat-Bruno

Gast
es ist sch.... egal, wo du heiratest, du hast immer das selbe recht in thailand.

hauskauf in thailand ist nie ein problem, wie auch auto oder sonnstwas. das problem ist das land, das du nicht kaufen kannst, ausser den bekannten fällen wie firmengründung etz.

deine frau kann land kaufen, nur muss sie nachweisen, dass es von ihrem geld ist und du musst eine verzichtserklärung unterschreiben.

c-b
 
O

onnut

Gast
wadee bruno,
die von dir geposteten fakten sind bekannt.
was ist mit erben.
in einem mir bekannten fall,thai verstorben,gab der thail.staat
ihrem deutschen ehemann eine frist,das ererbte land zu verkaufen!
ich weiss aber nicht,ob das thail. recht ist.
gesetzt den fall,
1)land gehört der ehefrau
2)haus auf diesem land gehört beiden
das könnte doch durchaus kompliziert werden,oder?
onnut
 
Thema:

thai/deutscher Ehevertrag

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