Thai-Deutsche Staatsangehörigkeit für ein Neugeborenes

Diskutiere Thai-Deutsche Staatsangehörigkeit für ein Neugeborenes im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Naja wenn die Frau einen Vater angibt dann steht der halt in der Urkunde - ob er der Vater ist oder nicht - er kanns auch abstreiten - dann kommt...
RAR

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Fakt ist, auch als nicht verheirateter Vater stehe ich in der Geburtsurkunde, sowohl auf der thailaendischen sowie auf der deutschen nach der Anerkennung. Mittlerweile sind wir verheiratet und die Sache ist sowieso klar. Fuer Deutschland hab ich damals die Anerkennung machen muessen. Wenn der Fragesteller aber zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, muss er die Anerkennung nicht machen. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde reichen aus. Naehere Infos gibts bei Herrn Ihrig von der Botschaft.
Naja wenn die Frau einen Vater angibt dann steht der halt in der Urkunde - ob er der Vater ist oder nicht - er kanns auch abstreiten - dann kommt es auf die Frau an - gibt sie einen anderen an - oder gibt sie mehrere Väter an - irgendeiner muss ja der Vater sein und wenns nur der Nährvater ist .
 
markobkk

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Ja, das beantwortet dann aber nicht die Frage des TS. Eine Verschaftsanerkennung kann nur umgangen werden wenn man nachweisen kann das man zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, egal ob man als Vater in der Geburtsurkunde steht oder nicht. Ich musste also die Anereknnung auf der Botschaft machen, der TS muss sie nicht machen, aber dafuer andere Dokumente vorlegen.
 
RAR

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Ja, das beantwortet dann aber nicht die Frage des TS. Eine Verschaftsanerkennung kann nur umgangen werden wenn man nachweisen kann das man zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, egal ob man als Vater in der Geburtsurkunde steht oder nicht. Ich musste also die Anereknnung auf der Botschaft machen, der TS muss sie nicht machen, aber dafuer andere Dokumente vorlegen.
klar es ist ja egal was in einer Urkunde steht ...ggg
 
Yogi

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Naja wenn die Frau einen Vater angibt dann steht der halt in der Urkunde - ob er der Vater ist oder nicht - er kanns auch abstreiten - dann kommt es auf die Frau an - gibt sie einen anderen an - oder gibt sie mehrere Väter an - irgendeiner muss ja der Vater sein und wenns nur der Nährvater ist .
Recht hast du, Dude.
Der beknackte mylaw kennt sich mittlerweile sehr gut in dem Thema aus.
 
altf4

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auch wenns nun bloed erscheint.

aber ich bezweifle das die geburtsurkunde ausreicht um eine deutsche staatsbuergerschaft zu bekomen. (eheliches kind)
oder tuts das ?

sprich in 5 jahren (oder wann auch immer) kann ich mit der legalisierten geburtsurkunde einfach nen pass beantragen ?
 
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