Thai als Au-Pair in Dänemark

Diskutiere Thai als Au-Pair in Dänemark im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, meine Freundin hat eine gut bezahlte Au-Pair Stelle in Dänemark(Kopenhagen) angeboten bekommen. Wenn Sie zustimmen würde, bekäm sie eine...
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Joe-Cheap-Charlie

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Hallo,

meine Freundin hat eine gut bezahlte Au-Pair Stelle in Dänemark(Kopenhagen) angeboten bekommen. Wenn Sie zustimmen würde, bekäm sie eine Arbeitserlaubnis für 1 Jahr als Au-Pair.

Nun meine Frage, darf sie mit diesem Visum auch nach Deutschland reisen? Es besteht zwar das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, aber sie bekommt ja kein Schengen-Visum sondern ein
Arbeitserlaubnis-Visum für Dänemark als Au-Pair...

Weiß da einer was zu?

Vielen Dank schon mal.
Grüße
Joe
 
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JT29

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Joe-Cheap-Charlie" said:
Hallo,

Nun meine Frage, darf sie mit diesem Visum auch nach Deutschland reisen? Es besteht zwar das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, aber sie bekommt ja kein Schengen-Visum sondern ein
Arbeitserlaubnis-Visum für Dänemark als Au-Pair...
...und somit ist das ein nationales Visum und nur für DK gültig.
BTW, weiss ja nicht wie das mit Au Pair in DK ist, aber hier in DE sind dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache notwendig - kann sie Dänisch :nixweiss:

Juergen
 
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Joe-Cheap-Charlie

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Nein, sie kann kein Dänish.
Die ganze Vermittlung läuft aber über eine Agentur... Für den Anfang sind die mit Englisch zufrieden, sie muß aber Dänish lernen und somit wird dann auch direkt ein Kurs mitgebucht, das bezahlt aber auch die Au-Pair-Familie.

Im übrigen ganz interessant zu wissen, für Deutschland darf man als Au-Pair max 25 Jahre alt sein, in Dänemark geht das aber bis 28.
Sie ist 26 und hat daher keine Möglichkeit in Deutschland als Au-Pair zu arbeiten.

Aber zurück zum Visum, wenn sie dieses Arbeitsvisum hat, dürfte es aber doch zumindest einfacher sein, ein Touristenvisum für Deutschland zu bekommen, oder? Bzw. zwischen welchen Behörden/Ländern wird das entschieden?
 
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Abu

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Joe-Cheap-Charlie" said:
Nun meine Frage, darf sie mit diesem Visum auch nach Deutschland reisen? Es besteht zwar das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, aber sie bekommt ja kein Schengen-Visum sondern ein
Arbeitserlaubnis-Visum für Dänemark als Au-Pair...
JT29" said:
...und somit ist das ein nationales Visum und nur für DK gültig.
Das ist so nicht korrekt. Ich gehe mal davon aus, daß die Dame bei einem einjährigen Au-pair-Aufenthalt nicht die ganze Zeit ein - von der Botschaft ausgestelltes - Visum, sondern einen - durch die zuständigen lokalen Behörden ausgestellten - Aufenthaltstitel hat. Ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates berechtigt in der Regel zu Besuchsreisen bis zu 3 Monaten in anderen Schengenstaaten. Das ergibt sich aus Artikel 21 des Schengener Durchführungsabkommens:
Artikel 21
(1) Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.
...
(3) Die Vertragsparteien übermitteln dem Exekutivausschuß die Liste der Dokumente, die sie als Aufenthaltserlaubnis oder vorläufigen Aufenthaltstitel und als Reisedokument im Sinne dieses Artikels ausstellen.
Zur Sicherheit würde ich allerdings noch bei den dänischen Behörden nachfragen, ob der betreffende Aufenthaltstitel hierunter fällt.

Abu
 
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gregor200

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Innerhalb der Schengen-Zone besteht volle Reise-Freizügigkeit.
Bei einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Danemark bedeutet dies:

Arbeiten darf sie nur in Dänemark

Sie kann mir ihrem Visum aber durch alle Staaten der EU und des Schengen-Abkommens reisen. Möglicherweise bekommt sie bei der Einreise in die EU einen Einreisestempel in den Pass, sodaß der Maximalaufenthalt in der EU nicht überschritten wird (soweit es einen gibt, möglicherweise 3 Monate).

Nachzulesen im
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html

http://www.fifoost.org/EU/divers/reisefreiheit.php

Auszug:
Wer ein Visum für ein beliebiges Schengen-Land erhalten hat, kann damit automatisch in alle anderen Schengen-Länder reisen. Die Schengen-Visa gelten für alle Schengen-Staaten. Für die die Einreise nach Irland, ins Vereinigte Königreich und in die neuen Mitgliedstaaten ist hingegen ein eigenes Visa für die jeweiligen Staaten erforderlich. Das Schengen-Visa entfaltet keine Wirksamkeit. Einige der neuen Mitgliedstaaten können jedoch die Schengen-Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen von Schengen-Ländern akzeptieren, also empfiehlt sich die Nachfrage bei den jeweiligen Konsulaten.

oder habe ich hier etwas falsch interpretiert ?
 
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Joe-Cheap-Charlie

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hab´s jetzt auch offiziell.. ich zitiere hier mal:
...
Die Dänische Botschaft bezieht sich auf Ihr Schreiben bezüglich der Einreise nach Deutschland für die in Dänemark lebende ausländische Staatsbürgerin mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Dänemark gehört seit 2001 zu dem Schengener Abkommen und das bedeutet, dass alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Helle Bæk
Konsularabteilung
Kgl. Dänische Botschaft
Somit sind die letzten Post´s bestätigt, wobei aber sogar Reisefreiheit für 3 Monate pro Halbjahr möglich sind.

Vielen Dank an Alle.

Gruß
Joe
 
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JT29

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@ABU

Die Frage war doch folgende: "darf sie mit diesem Visum auch nach Deutschland reisen?"

... und mit einem nationalen Visum geht das nicht.
Natürlich wird sie dort später auch eine AE bekommen (ähnlich hier z.B. mit den Sprachschülern), aber das ist ja ein anderes Papier.
Diesbezüglich hast Du dann selbstverständlich Recht ;-D

Juergen
 
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Abu

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[quote="JT29",p="302304Die Frage war doch folgende: "darf sie mit diesem Visum auch nach Deutschland reisen?"[/quote]

Juergen, wenn man mal zählen würde, wie oft hier "Visum" geschrieben wurde und "Aufenthaltserlaubnis" gemeint war, hätte man viel zu tun.

Abu
 
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JT29

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@Abu

Ja, ja ..... ich weiss und Du hast ja auch irgendwie Recht :rofl:
- muss mich ja mit dem Thema Gott sei es gedankt momentan auch nicht herumschlagen ;-D


Juergen
 
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Joe-Cheap-Charlie

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@ Jürgen:
na gut, hast natürlich recht...
..werd demnächst versuchen Visum und Aufenthaltserlaubnis besser auseinanderhalten..:-)

Grüße Joe :wink:
 
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Thai als Au-Pair in Dänemark

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