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odysseus
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Servus :-)
Gelesen bei http://news.focus.msn.de
„Tank-Touris“ hebeln Öko-Steuer aus
Im Grenzbereich zwischen Österreich, der Tschechischen Republik und Bayern hat sich ein neuer „Verbrauchersport“ entwickelt. Verbraucher und Gewerbetreibende nutzen den Unterschied beim Benzinpreis von bis zu 20 Cent pro Liter aus und füllen ihre Fahrzeuge jenseits der deutschen Grenze mit Billig-Benzin auf. Dies sei legal, solange es nicht zum „Benzinhamstern“ in großem Stil komme, sagte Karl Heumann vom Hauptzollamt Augsburg der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.
Autofahrer, die sich mit einem größeren Benzinvorrat als der Tankinhalt umfasst, eindecken wollen, können leicht zu Steuersündern werden. „Trotz einem grenzenlosen Europa gelten die nationalen Verbrauchssteuern weiter“, sagte Heumann. Nach geltendem Recht sei es nur gestattet, einen einzigen Reservebehälter mit Benzin im Ausland zu füllen. Die Höchstmenge liege bei 20 Litern.
Wer vier Fünf-Liter- Kanister mit österreichischem Billig-Benzin im Kofferraum habe, verstoße gegen das Steuergesetz. Wer dagegen einen 20-Liter-Großkanister mitführe, komme ungeschoren davon.

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„Tank-Touris“ hebeln Öko-Steuer aus
Im Grenzbereich zwischen Österreich, der Tschechischen Republik und Bayern hat sich ein neuer „Verbrauchersport“ entwickelt. Verbraucher und Gewerbetreibende nutzen den Unterschied beim Benzinpreis von bis zu 20 Cent pro Liter aus und füllen ihre Fahrzeuge jenseits der deutschen Grenze mit Billig-Benzin auf. Dies sei legal, solange es nicht zum „Benzinhamstern“ in großem Stil komme, sagte Karl Heumann vom Hauptzollamt Augsburg der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.
Autofahrer, die sich mit einem größeren Benzinvorrat als der Tankinhalt umfasst, eindecken wollen, können leicht zu Steuersündern werden. „Trotz einem grenzenlosen Europa gelten die nationalen Verbrauchssteuern weiter“, sagte Heumann. Nach geltendem Recht sei es nur gestattet, einen einzigen Reservebehälter mit Benzin im Ausland zu füllen. Die Höchstmenge liege bei 20 Litern.
Wer vier Fünf-Liter- Kanister mit österreichischem Billig-Benzin im Kofferraum habe, verstoße gegen das Steuergesetz. Wer dagegen einen 20-Liter-Großkanister mitführe, komme ungeschoren davon.
