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Stieftöchter

Diskutiere Stieftöchter im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo an alle,meine beiden nicht adoptierten Stieftöchter(8+11)haben eine Aufendhaltsgenemigung bis zum 16.Lebensjahr hier.Was passiert wenn sie...
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pensri

Gast
Hallo an alle,meine beiden nicht adoptierten Stieftöchter(8+11)haben eine Aufendhaltsgenemigung bis zum 16.Lebensjahr hier.Was passiert wenn sie dann zur Behörde müssen? Bekommen sie eine unbegrenzte Aufendhaltsgenehmigung oder müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden?

bert
 
C

Crassus

Gast
Sie bekommen weiterhin Aufenthaltsberechtigungen. Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft - den ich persönlich für sinnvoll halten würde - ist von einer Adoption abhängig, es sei denn die Mutter hat schon die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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@Pensri
In deinem Profil hast du angegeben, weiblich zu sein. Deine beiden nicht adoptierten Stieftöchter(8+11) sind also die Töchter deines Ehemannes, oder?
Damit ist dein Ehemann Thai und du bist eine deutsche (europäische) Frau.
Hat denn dein thailändischer Ehemann eine deutsche Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigung? Lebt ihr gemeinsam in Deutschland? Bist du ein Fake?

Erkläre es mir doch einmal. Vielleicht kann ich dann weiterhelfen.

Die Antwort von Crassus scheint sich damit zu erübrigen, denn er geht offensichtlich davon aus, dass du männlich bist.

Gruß

Moderator
 
Jinjok

Jinjok

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@ Moderator
Pensri unterschrieb doch mit Bert. Vielleicht schreibt er vom Account seiner Frau oder einer seiner Töchter.
Jinjok
 
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pensri

Gast
Jinjok,genau so ist es.Ich,Bert,bin der deutsche Ehemann und meine Frau hat sich hier angemeldet.Sorry,falls etwas unklar war. Vielen Dank für die Antworten.
bert
 
P

pensri

Gast
Crassus,wieso hälst Du eine Adoption und deutsche Staatsbürgerschaft für sinnvoll? Vorteile,Nachteile? Können sie nicht eine Doppelstaatsbürgerschaft bekommen? Sie sollen die Staatsbürgerschaft selbst entscheiden, wenn sie 18 sind.
BERT
 
W

woody

Gast
@pensri, Crassus

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen ist keine Adoption notwendig. Die Stieftöchter können die dt. Staatsangehörigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragen und erhalten. Das geht problemlos.
Eine Adoption ist nur sinnvoll, wenn Du die Stieftöchter (erb)rechtlich auf die gleiche Stufe wie leibliche Kinder stellen willst.

gruss woody
 
P

pef

Gast
pensri: Ich halte eine Adoption nicht für sinnvoll, auch wenn die Stieftochter gegenüber meinen leiblichen Kindern erblich benachteiligt ist.
Ich sehe für die Person meiner Stieftochter folgende Vorteile:
Sie ist z.Z. 10 Jahre alt und geht in die 3. Klasse Volksschule.Sie spricht perfekt Thai und wird es nicht verlernen, da sie mit ihrer Mutter auch Thai spricht. Sprachliche Unzulänglichkeiten vor allem bei Fachausdrücken lassen sich später leicht korriegieren; wie auch schriftliche Unzulänglichkeiten. Sie schreibt und spricht schon jetzt sehr gut deutsch und wird die Sprache "perfektioniert haben" in ca. 6-8 Jahren. Hinzukommen -angenommen sie geht auf eine weiterführende Schule - 2 weitere Fremdsprachen (englisch und ?).Angenommen sie will nicht studieren und macht "nur" einen guten Gesamtschulabschluß oder Abitur und anschl. eine Lehre in einem deutschen Unternehmen, das auch in Thailand tätig ist, dann stehen ihr als Thai viele Türen offen; vor allem bei dem Sprachpotential.Das deutsche Unternehmen kann sie jederzeit in Thailand einsetzen, braucht für sie keine Arbeitserlaubnis etc.Du siehst die Vorteile ihr die thailändische Staatsbürgerschaft zu lassen sind ungemein gross und nicht nur im beruflichen Bereich. :super:
 
C

CNX

Gast
@pensri

Ein wenig verspätet möchte ich mich hierzu auch nochmal melden.

Grundsätzlich stimme ich
Können sie nicht eine Doppelstaatsbürgerschaft bekommen? Sie sollen die Staatsbürgerschaft selbst entscheiden, wenn sie 18 sind.
voll zu.
Mit der doppelten Staatsbürgerschaft wird jedoch nicht funktionieren.
Es wäre ein einfaches diese zu haben, wenn es sich um ein eheliches Kind handeln würde. Ansonsten sind die Auflagen an die deutsche Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung der "eigentlichen" sehr hoch.
Es müssen sehr viele Nachweise erbracht werden, die aussagen, dass durch die Aufgabe der "eigentlichen" der Person sehr grosse Nachteile entstehen würden.

Mein Stiefsohn hat weiterhin seine Thai. Auch er soll es selbst einmal entscheiden. Wenn er jetzt wechselt und später doch mal nach TH gehen will, hat er alle Nachteile eines Ausländers im eigenen Land.

Vielleicht hilft es aber doch ein wenig, wenn ihr das Gefühl der Zusammengehörigkeit fördert. Die kann einfach durch eine "Einbennung" erfolgen. Dadurch hat die Stieftochter das Recht in D den gemeinsamen Familiennamen (gehe mal davon aus, das Ihr den habt) zu führen.
Hat für das Kind den Vorteil einen deutschen Nachnamen zu haben.

Gruss
C N X
 
P

pef

Gast
CNX
kannst du dich etwas näher über die "Einbenennung" auslassen? Wäre dir sehr dankbar dafür.
 
C

Crassus

Gast
@pensri

bin von der irrigen annahme ausgegangen, das die erteilung der deutschen staatsbürgerschaft von der adoption abhängig ist. habe im bekanntenkreis eine frau (thai) die schon vor jahren dt. pass beantragt hat (voraussetzungen wie langer aufenthalt, arbeit und sprache sind erfüllt). inzwischen erfolgte jedoch die scheidung von ihrem dt. mann. seit dem verzögert sich das alles. die tochter hat einen thaivater, ist jetzt 17 macht abi und lebt seit dem 7. lebensjahr hier, hat aber auch probleme die dt. staatsbürgerschaft zu bekommen. will diese aber haben. wenn die kinder hier aufgewachsen sind, schule und ausbildung gemacht habe halte ich persönlich es auf jeden fall sinvoller die deutsche staatsbürgerschaft anzunehmen.

gruß crassus
 
C

CNX

Gast
pef schrieb:
CNX
kannst du dich etwas näher über die "Einbenennung" auslassen? Wäre dir sehr dankbar dafür.
Hallo,

Seit 1998 gibt es die Amtspflegschaft nicht mehr.

Hier die Neufassung des 1618 BGB:

§ 1618
Einbenennung
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zurzeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.

Der erste Weg ist daher zum Standesamt.

Ein Problem kann der Zusatz im 1618 "oder das Kind seinen Namen führt" machen. Dann müßte der Vater einer Namensänderung zustimmen.
Oftmals ist es ja gar nicht möglich, diese Zustimmung zu erhalten.
Wenn eine alleinige Sorgerechtsbescheinigung der Mutter nicht reicht, wird dies im allgemeinen durch das Familiengericht zum Wohle des Kindes geregelt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn das Kind dies auch will.


Die Abwicklung erfolgt auf dem örtlichen Standesamt:

Antrag auf "Namenserteilung durch den sorgeberechtigten Elternteil und seinen Ehegatten" abgeholt.

Benötigt wird noch folgendes:

a) Sorgerechtsbescheinigung mit Übersetzung,

b) Geburtsurkunde mit Übersetzung,

c) Wohnsitzbescheinigung - der "Familienverbund" muss daraus hervorgehen.

Alle Papiere nur einmal. Müssen auch nicht geglaubigt sein.
Nur darauf achten, dass die Übersetzungen "amtlich" sind - d.h. begl. Übersetzer mit Stempel drauf.

Alle Unterlagen gehen vom zuständigen Standesamt nach Berlin und es bleibt dann nur abwarten.


Gruss
C N X
 
P

pensri

Gast
CNX,vielen Dank fuer den guten Rat mit der Namensaenderung.Werde mich am Montag gleich darum kuemmern.

Bert
 
Thema:

Stieftöchter

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