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aalreuse
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Wenn ich richtig informiert bin fallen Zumwinkels Taten auch nicht in die Zeit als die Abgeltungssteuer schon galt. Zu der Zeit wurden Zinseinkünfte unter Anrechnung der Quellensteuer als normales Einkommen versteuert und der Höchststeiersatz der Einkommenssteuer lag noch bei 53% und die Körperschaftsteuer noch bei 40%Conrad_reloaded" said:Was bei Zumwinkel wohl nicht der Fall war.

