Als erstes mal, ich bin nicht betroffen und werd es nie sein,wahrscheinlich.
Hier die Frage, Bundesregierung will von Krimminellen, der in einen anderen Land eine Straftat begangen hat das Subjekt, die gestohlene Ware kaufen? Ob es hierbei um eine CD, Klumpen Gold oder sonst was ist, egal.
Fakt ist, Deutschland hat die Schweiz in ihrer Soverenität anererkannt, mit ihren Ecken und Kanten, Steuer, Finanzsystem und Rechtssystem. Nicht nur die Schweiz, andere Länder auch, die ähnliche Systeme bediehnen. ( Monaco, Andorra, Lich... )
Deutschland hat nie und noch niemals gegen ein dieser Systeme in diesen Ländern ein veto eingelegt oder interveniert, obwohl es wahrscheinlich in der Vergangenheit viel mehr Gründe gegeben hätte, als die erwarteten 100Mill. . Dazu nur ein Stichwort "Nauzigold". Ganz gleich was nun ist die Frage ist, nicht was kann man mit der CD anfangen, die Frage ist, ist der rechtliche Weg beschritten um an die " CD " aus puren Gold zu gelangen?
Hier kam schon die Antwort das die Polizei mit ähnlichen Methoden arbeitet. Sogenannte V-Leute. Sehr schwer zu überwachen und immer schwer einzuschätzen welcher Seite sie zweckdiehnlich sind. Nicht von mir die Meinung, sondern der Gewerkschaft der Polizei. Offiziell bekannt gewordene Probleme gab es dazu in Thüringen ( Neonaziszene ).
Hätte die Bundesrepublick Deutschland sich zu einem Scheinkauf entschlossen und den Händler dingfest gemacht, wäre es im Rahmen der normalen Strafverfolgung und der billateralen Abkommen zur Grenzüberschreiten Strafverfolgung legal gewesen. Wie es in der Verganngenheit mehrfach mit Kunstgegenstanden gehandhabt wurde. Letzter bekannt gewordener Prominenter Fall, Sternenscheibe von Nebra. ( die Händler waren nicht die " Diebe/Ausgräber " , alle konnten nach und nach ermittelt und verurteilt werden )
Da es sich hierbei um einen Datenträger, mit für die betroffenen heiklen Inhalt handelt, wäre bei einem Scheinkauf die Auswerung gesondert zu behandeln. Dies wäre aber im deutschen Rechtssystem durch die Zufallendeckung/Zufallsfund wie auch bei Kinderponografie/Raubkopien gerechtfertigt und rechtlich durch die Gesetzgebung abgesichert worden.
Zu bedenken wäre auch die Gerichtlich Auswertung da die Datensätze zu 100% mit den aus den Banken übereinstimmen müssen. Ohne Schweizer Feedback unmöglich. Wer sagt das bei einer solchen Kaufsumme die Datensätze nicht gefälscht oder manipuliert sind? Als Mitarbeiter hatte der Dieb zugang zum System und könnte die Datensätze selbst erstellt haben. Er hatte kein zeitliches limit. An was wollen die Strafvervolgungsbehörden ohne die Schweitzer Amtshilfe nachprüfen?
Aber im vorliegenden Fall und öffentlichen Bekanntmachung ist dieser Weg nicht mehr beschreitbar. Wenn Deutschland keinen größeren Schaden davon nehmen soll, hätte die bereits im Vorfeld auf Diplomatischer Ebene geregelt werden müssen. Der Verlust und Gesichtsverlust den Deutschland in der Welt bis jetzt schon durch diese Affäre einfahrt, ist bereits mehr als die erwarteten 100Mill. . Nicht zuletzt der Gesichtverlust und Repressionen für alle Deutschen, die in Schweiz leben, arbeiten und studieren, weil es hier keine Perspekive für sie gibt.
Frage: Kann Deutschland sich über anerkannte Gesetzgebung anderer Länder bewußt und ohne Sanktionen zu fürchten, hinwegsetzen? Es greift weder Gefahr in Verzug, noch ist jemand mit dem Leben bedroht, noch sind Menschenrechte in Frage gestellt.( dazu gibt es gesonderte Internationale Abkommen )
Wo ist die Schranke? Ein Staat hält sich nicht an die eigene Gesetzgebung. Wo gleitet der Staat hin?
Prominenter Fall Metzler:
Vor vier fünf Jahren wurde ein Frankfurter Junge entführt. Der Entführer wurde schnell ermittelt nur das Opfer konnte nicht gefunden werden. Der Ermittlungsführende Kommissar drohte dem Entführer ( noch verbaler Art ) mit billigung seines Kommisariatsleiters mit Gewalt. Darauf hin wurde das Opfer gefunden. Es entstand eine Diskusion emotionaler Art, da es sich bei dem Opfer um ein Kind handelte, ob man dem Täter mit Gewalt hätte drohen dürfen oder nicht. Der Täter wurde verurteilt.
Aber im Nachhinein saß der Kommissar und der Leiter ebenfalls auf der Anklagebank. Sie wurden in mehreren Instanzen für schuldig gesprochen gegen das Gesetz bei der Ausübung ihres Dienstes verstoßen zu haben. Sie sind mittlerweile Zivilisten und aus ihrem Dienst entlassen worden.
Obwohl gerade die öffentliche Meinung sehr gespalten war ( wie erwähnt emotional, weil das Opfer ein Kind war ) Hat das Gericht eindeutig entschieden [highlight=yellow:4049ca803f]"Der Zweck heiligt nicht die Mittel" [/highlight:4049ca803f]
Es gibt diesbezüglich eindeutige Vorschriften und Gesetzgebung auch Strafvervolgungsbehörden dürfen sich nicht darüber stellen. Wenn man mit der Grauzohne anfängt wo ist der Anfang und wo das Ende. Wer schätzt ein was verhältnismäßig angemessen ist und was nicht. Deshalb ist in unser Gesetzgebung ganz klar definiert , ausdrücklich um diese Grauzohnen auszuschließen.Wir befinden uns in Deutschland wir reden über ein Interressenkonflikt in Deutschland daher ist ein Vergleich zum Rechtssystem anderer Länder wie hier schon angeführt auszuschließen.
Soviel auch zu dem von der Bundesregierung Rechtfertigungsgrund " die kleine hängt man, die großen läßt man laufen ". Im übertragenen Sinn müßte die Bundesregierung auch zur Verantwortung gezogen werden.
Ferner soll hier von der aktuellen Bundesregierung und ihren Hintermännern der Mob dazu benutzt werden, geschuldet der aktuellen prikären Lage der Nation, ein verzweifelter Griff nach dem Strohalm um an ein bischen Geld zu kommen. Vor dem Hintergrund gerechtigt ein paar schwarze Schafe zu Verantwortung ziehen. In der Hoffnung das der Volkszorn daran entläd. Das es bereits zu einer Diskusion führt zeigt sich das viele nicht nur blind den Reichen die gerechte Strafe zuführen wollen, sondern die Art der Vorgehensweise der Bundesregierung in Frage zu stellen und was dies als adaption auf das gesammte Rechtssystem bedeutet.
Es vermittelt auch wiedermal den Eindruck, wenn der Pöbel beschäftigt ist, kümmert er sich nicht um andere relevante dinge.
Es ist wie mit den in anderen Threads angesprochenen Datenschutz. Heute ein bischen morgen, ein bischen, übermorgen noch was und irgendwann ergibt sich ein Gesammtbild das nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Ps.:Mußte erst zweimal zurückscrollen um zu sehen wer das geschrieben hat.
@wcknarf
Ja, Verbrechensbekämpfung. Sein Eigentum zu schützen ist ja kein Verbrechen - aus moralischer Sicht.
Wenn es den Arbeitnehmer nicht gleich vom Lohn abgezogen werden würde, würden das vermutlich über 90% der Bevölkerung machen.
Ein wahrer Satz,besonders der letzte.Denn im übertragenen Sinne gesprochen. Wer in diesem Staate nicht sein Geld auf dem Girokonto/Banksparbuch beläßt, damit das Geld der Staatlichen Kontrolle entzieht begeht Steuerbetrug. Beim Sparen gibt es den sogenannten Sparerfreibetrag. Alles was darüber ist, wird versteuert. Wer und das viele also seinen Sparstrumpf zuhause hat, versteuert sein erspartes nicht und entzieht sich der staatlichen Kontrolle. In der Regel sind das zwar keine Mill., aber Kleinvieh macht auch Mist, besonders in der Masse. So 20-50 Tausend sind die regel bei vielen älteren. Wenn man so den Medienberichten seit Jahren glauben schenkt, die vermehrt über Trickbetrüger an Haustüren und Enkelstorys berichten.