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Staatsbürgerschaft Thai/Deutscher Kinder

Diskutiere Staatsbürgerschaft Thai/Deutscher Kinder im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; An alle Eltern von Deutsch/Thai Kindern. Welche Staatsbürgerschaft haben Thai/Deutsche Kinder, die in Deutschland oder in Thailand geboren...
P

Pääng & Klaus

Gast
An alle Eltern von Deutsch/Thai Kindern.

Welche Staatsbürgerschaft haben Thai/Deutsche Kinder, die in Deutschland oder in Thailand
geboren werden? :nixweiss:
Ist es möglich das Kinder die in Deutschland geboren werden,
auch die Thailändische Staatsbürgerschaft erhalten können und umgekehrt?


Grüße
Pääng und Klaus
 
J

Joe-SixPack

Gast
In Deutschland gilt das Blutrecht.
Wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil Deutsch ist sind die Kinder auch Deutsch.

Joe
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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Wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil Deutsch ist sind die Kinder auch Deutsch
Soweit ich weiß gilt das auch, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Mehr noch: Der ausländische Partner kann eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten.


Gruß

Mang-gon Jai
 
V

Visitor

Gast
Und noch mehr.
Die Anerkennung der Vaterschaft einmal vorausgesetzt können beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht beantragen und sogar die Nachnamensänderung des Kindes vornehmen lassen.

Gruß Visitor
 
S

seven

Gast
Ist es nicht so, dass thai/deutsche Kinder beide Staatsbürgerschaften haben (können)? Zumindest nach deutschem Recht ist dies doch bis zum 18. Lebensjahr möglich, nur danach muss man sich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft man behalten will. Bin mir aber nicht sicher, ob man dies in Thailand auch so anerkennt. Die deutsche Staatsbürgerschaft haben solche Kinder aber auf jeden Fall, solange ein deutscher Partner mit am Werk war. ;-)
Auch nach der Reform von Rot/Grün ist dieses mittelalterliche Blutrecht ja immer noch nicht abgeschafft worden.
 
T

Thaistar

Gast
zb mein sohn geboren in Dtl und bekommen Deutsch Reisepass mit DTl geburturkunde und bekommen auch Thai Passport mit Thai-Geburturkunde.
wenn er 18 jahre alt ist , muss selber entscheiden wohin will er gehen. oder zum beispiel wenn wir später nach thailand umzogen sind , muss mein sohn nicht visum machen , weil mein sohn thai passport hat.
 
Micha-Dom

Micha-Dom

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nach der Geburt täten wir es der Botschaft melden und einen Thai Pass beantragen und das Kind braucht kein Visum mehr. Als Thai Deutscher hat man auch die Vorzüge beider Länder.
Hat was!
:undweg:
 
C

CNX

Gast
Hallo,

unsere hier geborene Tochter hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Gleichzeitig hat sie ebenfalls Anspruch auf die thailändische.
Wir haben inzwischen auch eine thailändische Geburtsurkunde, einen thail. Pass und einen Eintrag im Hausregister in Thailand. Das Ganze lief über das Konsulat ohne Probleme.

Diese doppelte Staatsbürgerschaft soll angeblich bis zum 18. Lebensjahr gehen, danach müsste man sich lt. deutschem Gesetz für eine entscheiden. In TH interessiert das keinen.
Bis dahin wird jedoch noch viel Wasser den Main runterfliessen und sich auch genau so viel ändern.

Gruss
CNX
 
EO

EO

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Hallo zusammen.
CNX hat absolut Recht.
Wir haben auch schon vor ca.4 Jahren die 2 Staatsbürgerschaft fuer unseren Sohn (heute 12 Jahre alt) gemacht.geboren ist er in Deutschland(Vater deutsch)(Mutzter Thai) er hat automatisch die deutsche bekommen.
Später dann als er ca.8 war dann die Thailaendische.
Vorteile z.b.mit dem Visa.Jetzt auch der Eintrag ins Thai Familienregister.Warum?Weil er unser Land dann erben kann,ohne groessere Probleme zu bekommen.
 
P

Pääng & Klaus

Gast
Hallo,

danke für euere Antworten.
Wir möchten auf alle Fälle 2 Staatsbürgerschaften für unser Kind.
(Leider noch nicht da - 11 Woche. Nur was man schon weis....)

Ich(Klaus) habe hier schon mal über das Ausländeramt und das Standesamt in Rüsselsheim gemeutert.
Nehme alles zurück.
Visum (Heirat)wird verlängert und das Standesamt hat unsere Übersetzerin anerkannt.
:bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo:

Danke

Pääng & Klaus
 
N

nabil

Gast
hallo,

das mit den zwei staatsbürgerschaften sollte kein problem sein. bin selbst doppelstaatler, mein vater kommt aus syrien und meine mutter ist deutsche. ich bin in deutschland geboren und aufgewachsen und bis jetzt (bin mittlerweile 34) hat sich noch niemand beschwert dass ich beide habe obwohl die deutschen behörden davon wissen. vor drei jahren wollte mich der BGS in frankfurt nicht ins flugzeug richtung damaskus lassen weil ich ja unerhörterweise kein syrisches visum im deutschen pass hatte - also hab ich ihm den syrischen auch noch gezeigt. da war er zwar nicht ganz glücklich und hat rumtelefoniert, aber nach ner viertelstunde gings dann ungehindert weiter.
das mit der entscheidung für ein land zum 18ten lebensjahr trifft eigentlich nur leute bei denen zum zeitpunkt der geburt kein elternteil die deutsche staatsangehörigkeit hatte, die dann hier aufgewachsen sind und die deutsche staatsangehörigkeit dann erst später angenommen haben. aber bei eurem kind wird der fall ja genau wie bei mir liegen - also null problem.
lg, nabil
 
Jinjok

Jinjok

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@ nabil
Was Du schreibst, ist nicht ganz die Realität. Mag sein daß Du nichts von Problemen weißt, die Doppelstaatlichkeit zu erreichen, aber in der Regel wird man die haben. Sie wird nur in Ausnahmefälle gewährt.

Genaueres können interessierte hier über die Doppelstaatsbürgerschaft nachlesen und hier über die Mehrstaatlichkeit.

Nach der Lektüre ergibt sich, wenn ein/eine Thai-Deutsche/r z.B. umfangreiche Besitztümer in Thailand hat oder durch Erbschaft bekommen wird, die ihm/ihr als Deutsche/r entgehen würden (hoher materieller Verlust) könnte eine Doppelstaatlichkeit über das 18./21. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Da ist einiges an Kann-Bestimmungen und Ermessensspielraum dabei und es wird alles andrere "als kein Problem" geben. Die CDU/CSU hat bisher die generelle Einführung der Doppelstaatlichkeit in der BRD erfolgreich verhindert.
Jinjok
 
tira

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@ all

für mich noch eine weitere frage ist natürlich bei jungs die wehrpflicht in thailand, es ist ja nicht jeder junge ein bekannter
tennis- oder golfspieler zum ruhme thailands. ich habe in der beziehung auch von einer auslosung bzw. einer kurzen wehrzeit mit
nachfolgender finanziellen auslösung gehört.

wer weiss genaueres? weil unbestritten am praktischtens ist es in d mit einem d-pass in thailand mit einem thai-pass einzureisen. keine visa, keine ausreise nach 3 monaten etc.

gruss :???:
 
N

nabil

Gast
@ Jinjok

nee, stimmt schon. lies nochmal genau nach. die beiden links die du zitierst behandeln die neuen, zusätzlichen, gesetze von 1999 und in denen geht es um die einbürgerung von kindern ausländischer eltern die hier geboren wurden oder zumindest aufgewachsen sind. das ist aber nur eine erweiterung der bestehenden gesetze, die eine staatsbürgerschaft zweiter klasse für die betroffenen jugendlichen schafft. bei kindern deutscher eltern kommt das keinesfalls zur anwendung.

bei einer deutsch/thailändischen ehe ist das zusätzliche gesetz von 1999 schon nicht mehr anwendbar. da gilt das vorher bestehende recht unverändert weiter, denn darin geht es um die staatsbürgerschaft von kindern deutscher eltern. dafür reicht es auch wenn ein elternteil deutsch ist.
demnach kann dir niemand diese deutsche staatsbürgerschaft (erster klasse) wegnehmen nur weil du eine andere hast, denn in diesen gesetzen ist sowas nicht vorgesehen.

das heisst allerdings nicht dass man beide haben darf, eigentlich darf man nicht, aber es fehlt einfach die handhabe nach den deutschen gesetzen wenn du nach der deutschen eine weitere annimmst.
die reihenfolge muss halt stimmen. mit der geburt die deutsche annehmen und erst dann - an den deutschen behörden vorbei - eine weitere, eben z. b. die thailändische.

das klappt leider nicht, wenn thailand auch nur eine staatsbürgerschaft zulässt und wie die deutschen behörden vor der erteilung eine entlassung aus der alten staatsangehörigkeit verlangt.
es gibt aber nur wenige staaten die das tun und thailand gehört imho (korrigier mich, da bin ich mir nicht so sicher) nicht dazu.

problem bei jungs ist natürlich immer der wehrdienst der auf jeden fall doppelt abzuleisten ist. in D kann man sich halt nicht freikaufen, während andere länder (z.b. syrien) diese möglichkeit vorsehen. dort ist es aber z.b. wesentlich billiger sich über ein paar korrupte beamte als nicht wehrfähig deklarieren zu lassen als den offiziellen weg zu gehen. es bleibt aber sehr teuer und man sollte sich das für seine kinder wirklich genau überlegen ob die doppelte staatbürgerschaft soviel wert ist. in thailand lohnt sich´s wahrscheinlich durch das erbrecht?!

viele grüsse :-)
 
M

MenM

Gast
@ Nabil
bei jungs ist natürlich immer der wehrdienst der auf jeden fall doppelt abzuleisten ist .. ???

Wenn du dich vorher fuer eine staatsangehoerigkeit entscheidest, brauchts du dieses nuer einmal (wenn ueberhaupt, sehe unten) zu tun.

in thailand lohnt sich´s wahrscheinlich durch das erbrecht?!

Hoffentlich weisst du wie der wehrdienst in Thailand ausseht ?
Ich glaube nicht das es soviel zu erben gibt das mann dafuer freiwillig einen wehrdienst in Thailand macht
In vielen Euro-laender ist der wehrdienst abgeschafft (z.b. UK) oder voruebergehend eingestellt (z.b. Belgien)
Ich glaube nicht das ich ein meiner sohne ins Thai Army schicke nuer wegen Hauser oder laendereien, wer weiss ob die spaeter ueberhaupt in Thailand leben wollen ? und bis dahin koennen wir immer noch sehen wie es mit das erbrecht ausseht !!

MFG
 
Jinjok

Jinjok

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@ nabil
Ja, mein Denkfehler in der Recherche war, das ich Gesetze für Erwachsene recherchiert habe, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen.Da heißt es fast immer ent- oder weder. Für Kinder ist die Doppelstaatsbürgerschaft ja praktisch eingeführt bis sie den Kinderschuhen entwachsen sind.

Was Du schreibst stimmt wohl, wer von Geburt an Deutsch ist, hat nur Probleme mit der Doppelstaatsbürgerschaft, wenn das andere Land die Entlassungsbestätigung sehen will. Offiziell ist er dann aber hier nur Deutscher, es sei denn er kann auf die zitierten Ausnahmen plädieren. Da aber für Ausländer in Thailand die Staatsbürgerschaft zu bekommen eher die unmögliche Ausnahme darstellt, ist Deine Frage nur von akademischen Interesse, ob Thailand eine Entlassung aus der anderen Stabü sehen will.

In einem Wochenblatt stand mal, nach 6 Monaten als Mönch im Wat könnte man ohne Formalitäten Thai werden. Ich hänge da ein Totsakan-großes Fragezeichen dran. Thai wird man nur durch Abstammung und nicht durch Zuwanderung werden. Ein konsequentes Prinzip. Bei medallienträchtigen Sportlern oder Fidelstars wird schon mal eine Ausnahme gemacht, aber die haben immer auch einen Thai in der Ahnengalerie geparkt, ohne dem wirds ganz schwer!

Gegenanzeigen weiterhin willkommen ;-)
Jinjok
 
C

Crassus

Gast
Das klingt ja alles sehr interessant. Mein Sohn hat auch beide Pässe. Nun mal zum Ablauf. Wenn er in Thailand einreist zeigt er seinen Thaipass bei der Einreise vor - ohne deutsches Visum für Aufenthalt in Deutschland (wo er ja herkommt), ohne Ausreisestempel der Thais - stelle mir das etwas eigenartig vor. Habe de öfteren schon erlebt wie die Passkontrolleure überfordert waren - abgesehen von den blöden Bemerkungen die meine Frau bei der Einreise sich schon oft anhören durfte. Dann bei der Rückreise nach Deutschland wird es auf Thai-Seite sicher auch spannend ... Oder muss man immer beide Pässe vorlegen..??

Bin da etwas verwirrt ??? Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gruß CrassuS
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Mich wuerde mal interessieren ,ob hier jemand praktische Erfahrung damit hat ,ob Kinder aus einer gemischtnationalen Ehe nicht auch ueber 18 Jahren beide Staatsangehoerigkeiten behalten duerfen.
Was ist ,wenn man sich nicht ruehrt und nichts unternimmt?
Wer in Amerika geboren wird kann ja auch diese Staatsangehoerigkeit behalten und zwar lebenslaenglich neben der deutschen.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Bezueglich Wehrdienstes ,kommt es da nicht auf den Wohnsitz an ,d.h.ein Deutscher mit Wohnsitz in Thailand braucht in Deutschland nicht zur Army,oder sehe ich da etwas falsch?
Wer in Thailand eine Uni besucht ,braucht auch nicht zur Army ,da in der Uni ein Armylehrgang mit eingeschlossen ist .
( hat mir meine Frau erzaehlt )
 
J

Jiap

Gast
Hallo Otto-Nongkhai,

Otto-Nongkhai schrieb:
Wer in Thailand eine Uni besucht ,braucht auch nicht zur Army ,da in der Uni ein Armylehrgang mit eingeschlossen ist .
( hat mir meine Frau erzaehlt )
Ja, das stimmt. Nicht nur in der Uni sondern auch in der Berufsschule gibt es diese Militälischeausbildung einmal in der Woche. Drei Jahre für den Abschluß als Soldat und fünf Jahre für den Abschluß als Offizier.

Gruß
Jiap
 
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