@ Jinjok
nee, stimmt schon. lies nochmal genau nach. die beiden links die du zitierst behandeln die neuen, zusätzlichen, gesetze von 1999 und in denen geht es um die einbürgerung von kindern ausländischer eltern die hier geboren wurden oder zumindest aufgewachsen sind. das ist aber nur eine erweiterung der bestehenden gesetze, die eine staatsbürgerschaft zweiter klasse für die betroffenen jugendlichen schafft. bei kindern deutscher eltern kommt das keinesfalls zur anwendung.
bei einer deutsch/thailändischen ehe ist das zusätzliche gesetz von 1999 schon nicht mehr anwendbar. da gilt das vorher bestehende recht unverändert weiter, denn darin geht es um die staatsbürgerschaft von kindern deutscher eltern. dafür reicht es auch wenn ein elternteil deutsch ist.
demnach kann dir niemand diese deutsche staatsbürgerschaft (erster klasse) wegnehmen nur weil du eine andere hast, denn in diesen gesetzen ist sowas nicht vorgesehen.
das heisst allerdings nicht dass man beide haben darf, eigentlich darf man nicht, aber es fehlt einfach die handhabe nach den deutschen gesetzen wenn du nach der deutschen eine weitere annimmst.
die reihenfolge muss halt stimmen. mit der geburt die deutsche annehmen und erst dann - an den deutschen behörden vorbei - eine weitere, eben z. b. die thailändische.
das klappt leider nicht, wenn thailand auch nur eine staatsbürgerschaft zulässt und wie die deutschen behörden vor der erteilung eine entlassung aus der alten staatsangehörigkeit verlangt.
es gibt aber nur wenige staaten die das tun und thailand gehört imho (korrigier mich, da bin ich mir nicht so sicher) nicht dazu.
problem bei jungs ist natürlich immer der wehrdienst der auf jeden fall doppelt abzuleisten ist. in D kann man sich halt nicht freikaufen, während andere länder (z.b. syrien) diese möglichkeit vorsehen. dort ist es aber z.b. wesentlich billiger sich über ein paar korrupte beamte als nicht wehrfähig deklarieren zu lassen als den offiziellen weg zu gehen. es bleibt aber sehr teuer und man sollte sich das für seine kinder wirklich genau überlegen ob die doppelte staatbürgerschaft soviel wert ist. in thailand lohnt sich´s wahrscheinlich durch das erbrecht?!
viele grüsse :-)