
DisainaM
Senior Member
Themenstarter
Bruno hatte die Nase mal wieder vorne,
und ein wirklich gutes Thema aufgespürt.
Deutsche Beamte mußten sich bei einer Bordelltour in Pattaya erholen.
Die Kosten hierfür verlangt der Staat per Verwaltungsakt jetzt von einem Berliner China-Imbiss.
Man kann dem Staat für seine Vorbildfunktion nur gratulieren !
:bravo: :bravo: :bravo:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,293780,00.html
und ein wirklich gutes Thema aufgespürt.
Deutsche Beamte mußten sich bei einer Bordelltour in Pattaya erholen.
Die Kosten hierfür verlangt der Staat per Verwaltungsakt jetzt von einem Berliner China-Imbiss.
Man kann dem Staat für seine Vorbildfunktion nur gratulieren !
:bravo: :bravo: :bravo:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,293780,00.html
Hoheitlicher Akt
Nach einer Abschiebung machten drei Bundesgrenzschützer einen Kurzurlaub in Thailand. Jetzt wird gestritten, wer die Kosten dafür tragen soll.
Es ist heiß, es ist feucht, und an den Metallstangen der Bars an der Walking Street verrenken sich schon morgens leicht bekleidete Mädchen. Wer Kultur will, sollte nicht hierher kommen: Pattaya, das Seebad knapp zwei Autostunden von Bangkok entfernt, ist mit 10 000 Prostituierten eine Hochburg des asiatischen Sextourismus.
Kein schöner Ort für tüchtige deutsche Beamte im Dienst. Doch der Polizeihauptmeister Reinhold W. und die Polizeiobermeister Fred S. und Ernst-Albert U. nahmen nach einer Abschiebung tapfer viele Widrigkeiten in Kauf - selbstverständlich im übergeordneten Interesse des Staates. Die drei vom Bundesgrenzschutz (BGS), so wird versichert, hätten alles getan, damit ein hoheitlicher Akt möglichst billig wird.
Das Beamtentrio hatte einen Chinesen, der in Berlin bei Schwarzarbeit in der Küche eines China-Restaurants erwischt worden war, pflichtgemäß in Shanghai abgegeben. Visa- und Verkehrsprobleme, so der BGS, hätten es dann erfordert, die Regeneration vom nervenaufreibenden Schubgeschäft in Thailand durchzuführen - und dann auch noch etwas länger als üblich. Also wurden alle Kosten dem Land Berlin in Rechnung gestellt, das den BGS mit der Abschiebung beauftragt hatte.
Das Land fordert nun neben den Haftkosten auch die 19 000 Euro für die Abschiebung vom Restaurantbesitzer zurück, in dessen Küche der Chinese erwischt worden war. Der aber will nicht zahlen, prinzipiell nicht, weil der Mann gar nicht bei ihm gearbeitet habe, und auch sonst nicht, weil Reiseagenturen für diese Summe einer ganzen Familie sogar eine dreiwöchige China-Rundreise "auf den Spuren des Konfuzius" anbieten.
Nun beschäftigt sich ein Richter des Verwaltungsgerichts mit der alles entscheidenden Frage: Was muss das Wohlergehen dreier stressgeplagter Beamter dieser Gesellschaft wert sein? Offensichtlich gibt es da Raum für Interpretationen: Der Richter forderte den Bundesgrenzschutz schriftlich auf zu erklären, "aus welchen Gründen ein dreitägiger Aufenthalt" in Thailand denn "erforderlich war".
Dabei schien die Abschiebung zunächst ein ganz normaler Vorgang zu sein. Als der Chinese Jirong L. im November 2000 der Polizei auffiel, behauptete der Wirt, der Mann sei nur zufällig vorbeigekommen. Klar war jedoch, L. hatte keine Aufenthaltsgenehmigung. Im Abschiebegewahrsam beantragte er Asyl, ihm drohe in China Gefahr, weil er demokratische Gruppierungen unterstützt habe. Die chinesischen Behörden beschuldigten ihn dagegen der Korruption. Die Ausländerbehörde entschied sich für Abschiebung.
L. wurde als "renitent", "gewalttätig" und "flugunwillig" eingestuft. Solch ein "Schübling" (Amtsdeutsch) wird aus Sicherheitsgründen üblicherweise von drei Grenzschützern begleitet. Also trat das Trio am 9. März 2001 mit der Maschine KL 895 von Amsterdam nach Shanghai ganz korrekt eine Dienstreise an.
Merkwürdig war nur, dass die Rückreise der drei Polizisten, Dienstsitz Bremen, über Bangkok gehen sollte. Das bedeutete nicht nur einen gewaltigen Umweg, sondern auch noch den Flug in eine weitere Klima- und Zeitzone nach einem 15stündigen Aufenthalt auf dem Shanghaier Airport.
So viel Ungemach akzeptiert ein deutscher Beamter nur, wenn es die Umstände erfordern. Und die, so sagt sich der BGS, taten das. Aus "Fürsorgegründen" werde Beamten nach Interkontinentalflügen "eine Übernachtung nach Übergabe" zur Erholung gewährt. Doch wegen der "Eilbedürftigkeit der Rückführung" sei auf die für Shanghai notwendige "zeitintensive Visabeantragung" verzichtet worden.
Klaglos akzeptierten die Staatsdiener den Umweg, der sie auch noch mitten in der Nacht in Bangkok ankommen ließ. Doch das für zwei Nächte zum Preis von 170 Euro pro Person gebuchte Montien-Hotel, "im Herzen der Stadt", entsprach offenbar nicht ganz ihrem Verständnis von Preis und Leistung. Die Flucht ins heimische Paradies war jedoch verstellt. "Auf Grund von ausgebuchten Flügen", so die Grenzschutzdirektion, "war eine frühere Rückkehr nach Bremen nicht möglich." Also entwickelten die Beamten in der Ferne jene Kreativität, die von ihnen daheim immer gefordert wird. Sie buchten, so heißt es in ihren Abrechnungen, die dritte Nacht "in einem günstigeren, von Deutschland aus nicht buchbaren Hotel" - eben in Pattaya, zu Deutsch: Seebrise. An dessen Stränden hatten schon die amerikanischen GIs von den Strapazen des Vietnam-Kriegs Urlaub gemacht.
Es war also keineswegs die Sehnsucht nach Meer, die die preisbewussten Ordnungshüter bewog, 150 Kilometer Fahrt auf sich zu nehmen. Sie stiegen im Siam-Bayview-Hotel (65 Euro die Nacht inklusive Tageszimmer-Zuschlag) ab, direkt an der Sexmeile Beach Road gelegen, und nur "steps away from the beach".
Die reizvolle Umgebung, Tennisplätze, Pools oder der Exotica Pub, in den Reinhold W. laut Reisekostenabrechnung einkehrte, waren für die Beamten keine große Herausforderung. Schließlich legt der BGS Wert darauf, als Abschieber vom Dienst nur qualifiziertes Personal einzusetzen - "Menschen mit sozialen und kommunikativen Fähigkeiten". CAROLINE SCHMIDT