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Sprachvisum?

Diskutiere Sprachvisum? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hab schon überall im Forum nach nem ähnlichen Thread gesucht aber leider nix gefunden... :( Was für Voraussetzungen sind eigendlich an ein...
K

Kheldour

Gast
hab schon überall im Forum nach nem ähnlichen Thread gesucht aber leider nix gefunden... :(

Was für Voraussetzungen sind eigendlich an ein Sprachvisum gebunden und wer hat entsprechende Erfahrungen?

Vielen Dank im voraus :wink:
 
DisainaM

DisainaM

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Ist teilweise von Region zu Region unterschiedlich.
Der Unterschied liegt in der Anerkennung des jeweiligen Sprachkurses.
In manchen Gegenden müssen die Betreffenden gleich 2 Sprachkurse buchen, um auf die geforderte Mindeststundenzahl zu kommen,
in anderen Gegenden sind die Ausländerämter auch mit 17 Wochenstunden zufrieden.

Die Prozedur ist auch etwas kompliziert.
Du mußt, nachdem Du Deine Wochenstundenauflage kennst, den richtigen Kurs buchen, also anbezahlen, um die Buchungsbestätigung zu bekommen, die man für den Visumsantrag braucht.
Klappt es in der Zeit oder überhaupt nicht, ist es oft ein Totalverlust.
Auch dauert die Bearbeitung länger, als ein Tourivisum.

Oft sind die Kurse der Volkshochschulen am günstigsten, aber erkundige Dich zuerst nach der geforderten Mindeststundenzahl bei Euch.


Gruss

Dauwing
 
S

stefan

Gast
@ Kheldour

Text

Hier wurde über das Studienbewerbervisum gesprochen und Erfahrungen ausgetauscht, ich hoffe dies war was du gesucht hast. Ansonsten frag hier nochmals nach und ich hoffe ich kann dir vielleicht weiterhelfen.

Gruß Stefan
 
S

stefan

Gast
@ Dauwing


Auch dauert die Bearbeitung länger, als ein Tourivisum.
dies kann ich nicht bestätigen, bei meiner FReundin, hat`s knapp 2 WOchen gedauert und bei einem FReund bekam die Thailänderin in 4 TAGEN ihr Visum..........ich denke davon träumen viele, die mit nem Besuchervisum kommen möchten.

Gruß Stefan
 
DisainaM

DisainaM

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@ Stefan,

da war unsere Erfahrung anders, aber dies kann vielleicht auch eine andere Ursache haben.
In dem anderen Topic hattest Du geschrieben :

Wichtig ist z.B daß die Person Universitäts- oder Hochschulreife hat, dies ist zumindest die Vorrausstzung für solch ein Visum,
Wir hatten die Information, das es ebenfalls möglich ist, das Visum zu bekommen, wenn man nachweisen kann, das es für das berufliche Fortkommen der Person von Bedeutung ist, die deutsche Sprache zu erlernen.
Daher mußten wir die Erklärung eines Hotels, wo die betreffende Person beschäftigt war, beibringen, das der Arbeitgeber ihr einen bestimmten Job anbieten kann, wenn sie die deutsche Sprache beherrscht.

Das reichte dann für diese Vorraussetzung aus,
also ohne Hochschulabschluß o.ä.,
aber, wie gesagt, die Bearbeitung dauerte in unserem Fall ca. 7 Wochen.
(hängt vielleicht auch mit der Menge der Akten im Rückstau bei dem Sachbearbeiter ab)

Gruss

Dauwing
 
S

stefan

Gast
Hallo Dauwing

Über diesen Weg ein Visum zu bekommen, habe ich schon mal gehört, weiß aber nix genaues darüber, nennt sich dieses Visum auch Studienbewerbervisum? Im Pass meiner Freundin wurde festgehalten, das dieses Visa zum Vorbereiten auf`s Studium gilt, wie ist es bei dem von dir erwähntem Visum und wird dies auch für ein Jahr ausgestellt? Muß der Antragsteller zum Ende des Aufenthaltes auch eine Prüfung machen? FRagen über FRagen .....es würde mich freuen, mehr über dieses Visum zu erfahren.
GRuß Stefan
 
DisainaM

DisainaM

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@ Stefan,

nein, ich meine lediglich ein Sprachvisum.

Dieses Visum wird für 3 Monate ausgestellt.
Wenn der von den Behörden anerkannte Sprachkurs erst Mitte des 2. Monats anfängt, war es für uns kein Problem.
Kurz vor Ablauf der 3 Monate mußten wir dann zum Ausländeramt, um dort, mit einer weiteren Bestätigung über den noch laufenden Kurs, das Visum für weitere 3 Monate zu verlängern.
Auch mit dem Anschlußkurs, der nach ca. 2 Monaten Pause weiterlief, war es kein Problem, eine weitere 3 Monats Verlängerung zu bekommen.
Insgesamt konnte man so einen Aufenthalt von 1 Jahr in DE bekommen.

Allerdings sind diese Sprachkurse nicht billig.
(Volkshochschulen sind noch die Günstigsten)
In manchen Bundesländern wird auch die Einhaltung von bestimmten Mindestwochenstunden sehr penibel geprüft.

In Deinem Fall war es wohl mehr ein Programm, wie der DAA (Deutsche Akademische Austauschdienst) sie anbietet.
Schätze, das da die Bedingungen anders sind.

Gruss

Dauwing
 
S

stefan

Gast
Es gibt wohl keine klare Linie, bzgl. der Dauer dieser Lernvisas. Ich habe auch von Beamten gehört, die immer nur für 3 Monate das Studienbewerbervisum verlängern, um somit wohl eine bessere Kontrolle, über den Antragsteller, vorzutäuschen.
Wie auch immer, ich bin froh, daß es diese Art von Visa überhaupt gibt.

Gruß Stefan
 
DisainaM

DisainaM

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Hatte kürzlich im Ausländerforum folgendes Posting gelesen :


Trotz gültigem Einreisevisum-Abschiebung? Bin fassungslos!!
Geschrieben von Urna am 19. Juli 2002 15:48:40:

Ich schreibe hier für 2 junge Mädchen aus der Mongolei. Sie sind letzten Sonntag aus der Mongolei mit einem Touristenvisum (gültig für 1 Monat). Sie wollten einen Monat (eigentlich 2 Monate) ihre Ferien in Deutschland verbringen, einbißchen Land und Leute kennen lernen. Sie lernen an einer Sprachhochschule Deutsch.
Ihre Traumreise ist aber leider geplatzt, da sie vom Flughafen Tegel direkt zum Abschiebehaft gefahren worden sind. Dabei wurden all ihre Sachen und das Geld weggenommen und sie selbst nackt durchgesucht und ihre Fingerabdrucke gemacht, nur weil sie nicht von demjenigen, der die beiden eine Einladung geschickt hat, abgeholt wurden. Der Mann, der sie eingeladen hat, war zu dem Zeitpunkt dienstlich unterwegs.

Der für die beiden zuständige Richter meinte, sie dürfen von jemanden abgeholt werden,der in Deutschland den gewöhnlichen Wohnsitz hat. Da geht ein Bekannter von den beiden mit der Meldebestätigung und dem wird es gesagt, er solle 3-5 Stunden warten, der Richter müsse seine Akten bei der AB (da er ein Mongole ist) überprüfen und er werde ihn anrufen. Da er nach einem Tag immer noch kein Anruf bekommen hat, ist er gestern um 9.00 Uhr zum Abschiebehaft hingegangen. Er sollte noch auf Ungewisses warten. Um etwa 12.30 Uhr teilt ein Beamter auf Anfrage mit, daß die beiden Mädchen schon unterwegs auf den Weg zum Flughafen Tegel sind. Die Maschine ist 13.50 Uhr geflogen. So wurden sie abgeschoben.

Ob nun so eine Vorgehensweise von den Grenzbeamten und auch von den Beamten vom Abschiebehaft rechtlich gesehen zulässig ist, bezweifle ich sehr und möchte erfahren, ob jemand solche oder ähnliche Erfahrung damit hat und mir Rat geben kann.
Wie ist die Rechtslage von den beiden Mädchen? Wer zahlt die ganzen Kosten, die dadurch entstanden sind? Ich meine, ob die Flugtickets, die sie selbst bezahlt haben, zurückerstattet werden?
Danke für die Aufmerksamkeit!

Gruß Urna

http://f7.parsimony.net/forum9936/messages/10296.htm


Also selbst wenn alle Papiere ok sind, kann es am Flughafen in DE immer noch Probleme geben.
Das man kontrolliert, ob genug Bargeld dabei ist, und man den Namen des Abholers kennt, ist ja schon klar, aber manchmal gibt es scheinbar auch Beamte, die in deutscher Gründlichkeit über das Ziel hinaus schiessen.
Habe sowas erlebt, weil der Beamte das stammelnde Thai/Englisch nicht verstehen konnte.
In solchen Fällen sollten sie IMO zumindestens einen Dolmetscher heranziehen.

Gruss

Dauwing
 
D

DanielS

Gast
hallo,
ich war seinerzeits (vor ca.1,5 Jahren) sehr angenehm überrascht wie unproblematisch wir ein visum für einen einjährigen besuch meiner freundin erhalten haben. das visa lief erst 3 monate, wurde aber völlig problemlos auf 12 monate verlängert als wir mit der bescheinigung der vhs nachgewiesen haben, das für die dauer des aufenthalts schrachkurse gebucht waren, ob sie dann im anschluss wieder storniert wurden oder nicht hat keiner wissen wollen. auch eine mindest stundenzahl wurde zwar verlangt, aber in ermangelung eines passenden kurses nicht so eng genommen. meine freundin hat in den 12 monaten genau 3 kurse à 4 wochen belegt und viel sanook gehabt ...

benötigte papiere:
wohnraum- und verdienstbescheinigung
krankenversicherung
buchungsbestätigung der schule
verpflichtungserklärung

nicht benötigt wuren dinge wie
hochschulreife oder bestätigungen jeglicher
art warum sie deutsch lernen will,
gesundheitszeugniss,
nachweis ihrer eigenen finanziellen mitteln,
rückflugticket oder sonstwas.

also viel glück beim beantragen,
ich sah es als die einzigst richtige art um ihr einen ersten eindruck vom leben hier zu ermöglichen. 3 monate sind nicht ausreichend ( selbst 12 reichen kaum) um sich ein bild vom leben in deutschland zu machen und ggf. eine entscheidung zu treffen die ein ganzes leben von bedeutung sein soll.
 
DisainaM

DisainaM

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Wegen möglichen Komplikationen bei der Einreise hinterlassen wir in Thailand immer ein altes Handy mit deut. Prepaid-card.

Wenn dann bei der Passkontrolle ein Beamter Probleme machen will, und was fragt, was der Besuch nicht verstehen kann, bekommen wir einen Anruf, und können aus dem Abholbereich tätig werden.

Hat sich im Laufe der Jahre schon oft bewährt.
 
M

MichaelNoi

Gast
Wenn ich diese Probleme so lese, die die deutschen Behörden hier machen, würde ich am liebsten... :zorn: :zorn: :zorn:
Weil auf anderem Gebiet die Ausländerpolitik versagt, werden einfach alle Ausländer über einen Kamm geschoren...armes Deutschland.
 
S

seven

Gast
@ Kheldour
Es gibt tatsächlich eine Unterschied zwischen einem Studienbewerbervisum und einem Visum zum Erlernen der deutschen Sprache. Man kann die Sprache auch in Deutschland erlernen, wenn man glaubhaft machen kann, dass dies für die berufliche Entwicklung hilfreich ist und die Möglichkeiten in Thailand nicht hat. Dafür benötigt man aber die oben beschriebene Bestätigung eines thailändischen Unternehmens.

Ich habe das in dem von Stephan verlinkten Nachbar-Thread mal kurz zusammengeschrieben, da ich mich auch eine Weile mit dem Thema beschäftigt habe. Gleich vorweg, das ganze ist nicht einfach!
 
Thema:

Sprachvisum?

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