Loso
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Re: Sprachvisum, dann betruegt sie mich,wie sende ich sie zu
@Kali
Alles was die Krankenkasse nicht übernimmt ist eine private Leistung, was derjenige zu zahlen hat der die Kostenübernahmeerklärung unterschreibt. Die von dir angesprochenen Komplikationen sind natürlich drin, hat aber nichts mit der Rechtslage zu, die doch eigentlich einleuchtet, oder?
Wenn sie jetzt ein schickes Auto kauft kann sie das ja auch nur auf ihren Namen, der Verkäufer kann bei Nichtbezahlung die Herausgabe der Sache verlangen und Schadensersatz fordern (viel Erfolg, aber bloss nichts von Taschengeld, gar 500€ erwähnen!).
Gruss Loso
@Kali
Alles was die Krankenkasse nicht übernimmt ist eine private Leistung, was derjenige zu zahlen hat der die Kostenübernahmeerklärung unterschreibt. Die von dir angesprochenen Komplikationen sind natürlich drin, hat aber nichts mit der Rechtslage zu, die doch eigentlich einleuchtet, oder?
Wenn sie jetzt ein schickes Auto kauft kann sie das ja auch nur auf ihren Namen, der Verkäufer kann bei Nichtbezahlung die Herausgabe der Sache verlangen und Schadensersatz fordern (viel Erfolg, aber bloss nichts von Taschengeld, gar 500€ erwähnen!).
Gruss Loso




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