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Thaiwolf66
Junior Member
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- 25.05.2013
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Hallo zusammen !
Unsere Situation:
Ich habe in Deutschland eine Thailänderin kennengelernt (Sie hatte ein Schengen-Visum).
Jetzt ist sie wieder in Thailand und ich finanziere ihr in Thailand die A1- und A2-Prüfung, möglichst auch B1.
Danach werden wir ein Sprachkursvisum für Deutschland beantragen (ca. 10 Monate).
In dieser Zeit möchten wir in Deutschland zusammenwohnen und herausfinden, ob unsere Herzen zueinander finden und wir später mal heiraten wollen.
Dafür ist natürlich eine gemeinsame Sprache notwendig.
(ZZ spricht sie nur etwas Englisch.)
Meine Fragen:
1. Soll ich bei der Ausländerbehörde völlig ehrlich sein und die Heiratsabsichten sagen ?
Schließlich ist es doch nur vernünftig, sowohl die Frau abzusichern, durch eine relativ große Sprachkompetenz (möglichst C1), als auch die notwendigen Grundlagen für eine Ehe herzustellen durch eine längere Kennenlernzeit.
2. ODER wäre eine Heiratsabsicht für die Behörde eher ein Ablehnungsgrund für ein Sprachkursvisum ?
Was wären die Gründe ?
Natürlich würde Sie nach Kursende erstmal wieder nach Thailand zurückmüssen.
Aber es ist doch Quatsch, erstmal zu heiraten und erst danach die Sprache richtig zu lernen und dann festzustellen, dass man doch zu verschiedene Vorstellungen hat.
3. Evtl. wichtig: meine Freundin ist erst 23 und ich bin doppelt so alt.
Spielt das für die Ausländerbehörde eine Rolle oder wirkt das dadurch unseriös ?
Vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrungsmitteilungen.
Unsere Situation:
Ich habe in Deutschland eine Thailänderin kennengelernt (Sie hatte ein Schengen-Visum).
Jetzt ist sie wieder in Thailand und ich finanziere ihr in Thailand die A1- und A2-Prüfung, möglichst auch B1.
Danach werden wir ein Sprachkursvisum für Deutschland beantragen (ca. 10 Monate).
In dieser Zeit möchten wir in Deutschland zusammenwohnen und herausfinden, ob unsere Herzen zueinander finden und wir später mal heiraten wollen.
Dafür ist natürlich eine gemeinsame Sprache notwendig.
(ZZ spricht sie nur etwas Englisch.)
Meine Fragen:
1. Soll ich bei der Ausländerbehörde völlig ehrlich sein und die Heiratsabsichten sagen ?
Schließlich ist es doch nur vernünftig, sowohl die Frau abzusichern, durch eine relativ große Sprachkompetenz (möglichst C1), als auch die notwendigen Grundlagen für eine Ehe herzustellen durch eine längere Kennenlernzeit.
2. ODER wäre eine Heiratsabsicht für die Behörde eher ein Ablehnungsgrund für ein Sprachkursvisum ?
Was wären die Gründe ?
Natürlich würde Sie nach Kursende erstmal wieder nach Thailand zurückmüssen.
Aber es ist doch Quatsch, erstmal zu heiraten und erst danach die Sprache richtig zu lernen und dann festzustellen, dass man doch zu verschiedene Vorstellungen hat.
3. Evtl. wichtig: meine Freundin ist erst 23 und ich bin doppelt so alt.
Spielt das für die Ausländerbehörde eine Rolle oder wirkt das dadurch unseriös ?
Vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrungsmitteilungen.