G
gruffert
Gast
Die von der Regierung Thaksin eingeführte 30 Baht Regelung für alle Thais, war der erste Schritt einer Sozialgesetzgebung nach westlichem Muster. Daß sie nicht gleich reibungslos funktioniert, dürfte für jeden der Thailand kennt selbstverständlich sein. Während der Farang (egal ob Regierung oder Individuum) vor einer Maßnahme überlegt wie sie realisiert werden soll, welche Probleme auftreten können , und vor allem wie sie finanziert werden soll, legen die Thais einfach los und vertrauen darauf, daß es schon irgendwie in die Reihe kommt. Und tatsächlich kommt es dann oft zum Erstaunen des Farangs irgendwie hin.
Daß die Sozialgesetzgebung nicht bei der 30 Baht Regelung aufhören soll, sondern weiter geht, zeigen die jetzt neu beschlossenen Sozialgesetze. Ich zitiere hier (gekürzt) aus der SOAZ:
Seit April dieses Jahres sind nach dem Security Act (Sozialgesetzgebung) alle Arbeitnehmer einschließlich der Ausländer versicherungspflichtig. Für Thailand, das bislang so gut wie kein soziales Netz kannte, ist das Social Security Act ein bedeutender Fortschritt. Die Leistungen des Fonds decken Krankheit, Verletzungen, Mutterschaft, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit und Rente ab - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Daß heißt: Frauen und Männer können nur Leistungen beanspruchen, wenn für sie in einem vorgegebenen Zeitraum Beiträge gezahlt wurden.
Die Versicherung ist ein weiterer Schritt zu einem Sozialstaat westlicher Prägung
Das zuständige Social Security Office stellt die ein Jahr gültige Social Security Card aus. Der Versicherte lässt die Karte auf ein von ihm genanntes Hospital ausstellen - kann dann aber während der Laufzeit zu keinem anderen Spital wechseln. Die von den Arbeitgebern bis zum 15. des folgenden Monats eingezahlten Beiträge - 6 Prozent vom Gehalt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 3 Prozent - fließen in den Social Security Fund. Dieser Fonds finanziert die Leistungen.
Schreibt ein Arzt einen Arbeitnehmer krank, hat dieser Anspruch auf 50 Prozent des Verdienstes an 90 Tagen. Verdienstausfall gibts bis 180 Tage im Kalenderjahr, bei einer chronischen Erkrankung sind es 365 Tage. Die ersten 30 Tage zahlt der Arbeitgeber.
Schwangere Frauen erhalten bei der Geburt 4.000 Baht und die Hälfte ihres letzten Gehalts an 90 Tagen.
Weitere Leistungen verspricht das Gesetz bei Behinderungen (Behandlungskosten und lebenslange Rente), im Todesfall (30.000 Baht), für die hinterbliebene Familie und für in Rente gehende Arbeitnehmer. Ab dem 55. Lebensjahr kann Rente bzw. Abfindung beantragt werden.
Auf Ärger müssen sich alle Barbesitzer einstellen, die die neue Regelung ignorieren. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Denn im Gesetz heißt es: Arbeitgeber, die der zuständigen Behörde, dem Social Security Office, die Liste mit den Namen aller Beschäftigen und deren Gehalt vorenthalten bzw. den Beitrag nicht entrichten, können mit einer Haft bis zu sechs Monaten und/oder einem Bußgeld von bis zu 20.000 Baht bestraft werden.
Ein Problem der Unterhaltungsbetriebe ist das ständige Kommen und Gehen des Personals. Einige Mädchen bleiben nur Tage, andere sind nach wenigen Wochen verschwunden. Wie sollen wir sie da für die Versicherung anmelden?", fragt sich der Barbesitzer."
Das ist ein gewaltiges Programm, und wenn mich meine Geschichtskenntnisse nicht ganz im Stich lassen, hat die deutsche Sozialgesetzgebung zu Bismarkszeiten mit kleineren Schritten angefangen. Da es von Thais beschlossen worden ist und realisiert werden muss, kann man nicht erwarten, daß dies mit deutscher Gründlichkeit und Effektivität geschieht. Aber alle die immer nur über die katastrophalen sozialen Verhältnisse in Thailand schimpfen, sollten sich mal etwas mit dieser Entwicklung beschäftigen, und zugeben, daß in Thailand nicht alles stillsteht oder gar rückwärts geht.
Guenther
Daß die Sozialgesetzgebung nicht bei der 30 Baht Regelung aufhören soll, sondern weiter geht, zeigen die jetzt neu beschlossenen Sozialgesetze. Ich zitiere hier (gekürzt) aus der SOAZ:
Seit April dieses Jahres sind nach dem Security Act (Sozialgesetzgebung) alle Arbeitnehmer einschließlich der Ausländer versicherungspflichtig. Für Thailand, das bislang so gut wie kein soziales Netz kannte, ist das Social Security Act ein bedeutender Fortschritt. Die Leistungen des Fonds decken Krankheit, Verletzungen, Mutterschaft, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit und Rente ab - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Daß heißt: Frauen und Männer können nur Leistungen beanspruchen, wenn für sie in einem vorgegebenen Zeitraum Beiträge gezahlt wurden.
Die Versicherung ist ein weiterer Schritt zu einem Sozialstaat westlicher Prägung
Das zuständige Social Security Office stellt die ein Jahr gültige Social Security Card aus. Der Versicherte lässt die Karte auf ein von ihm genanntes Hospital ausstellen - kann dann aber während der Laufzeit zu keinem anderen Spital wechseln. Die von den Arbeitgebern bis zum 15. des folgenden Monats eingezahlten Beiträge - 6 Prozent vom Gehalt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 3 Prozent - fließen in den Social Security Fund. Dieser Fonds finanziert die Leistungen.
Schreibt ein Arzt einen Arbeitnehmer krank, hat dieser Anspruch auf 50 Prozent des Verdienstes an 90 Tagen. Verdienstausfall gibts bis 180 Tage im Kalenderjahr, bei einer chronischen Erkrankung sind es 365 Tage. Die ersten 30 Tage zahlt der Arbeitgeber.
Schwangere Frauen erhalten bei der Geburt 4.000 Baht und die Hälfte ihres letzten Gehalts an 90 Tagen.
Weitere Leistungen verspricht das Gesetz bei Behinderungen (Behandlungskosten und lebenslange Rente), im Todesfall (30.000 Baht), für die hinterbliebene Familie und für in Rente gehende Arbeitnehmer. Ab dem 55. Lebensjahr kann Rente bzw. Abfindung beantragt werden.
Auf Ärger müssen sich alle Barbesitzer einstellen, die die neue Regelung ignorieren. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Denn im Gesetz heißt es: Arbeitgeber, die der zuständigen Behörde, dem Social Security Office, die Liste mit den Namen aller Beschäftigen und deren Gehalt vorenthalten bzw. den Beitrag nicht entrichten, können mit einer Haft bis zu sechs Monaten und/oder einem Bußgeld von bis zu 20.000 Baht bestraft werden.
Ein Problem der Unterhaltungsbetriebe ist das ständige Kommen und Gehen des Personals. Einige Mädchen bleiben nur Tage, andere sind nach wenigen Wochen verschwunden. Wie sollen wir sie da für die Versicherung anmelden?", fragt sich der Barbesitzer."
Das ist ein gewaltiges Programm, und wenn mich meine Geschichtskenntnisse nicht ganz im Stich lassen, hat die deutsche Sozialgesetzgebung zu Bismarkszeiten mit kleineren Schritten angefangen. Da es von Thais beschlossen worden ist und realisiert werden muss, kann man nicht erwarten, daß dies mit deutscher Gründlichkeit und Effektivität geschieht. Aber alle die immer nur über die katastrophalen sozialen Verhältnisse in Thailand schimpfen, sollten sich mal etwas mit dieser Entwicklung beschäftigen, und zugeben, daß in Thailand nicht alles stillsteht oder gar rückwärts geht.
Guenther