sind die Kosten zur Legalisierung korrekt?

Diskutiere sind die Kosten zur Legalisierung korrekt? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; ok, ich glaube es wird dann aber die Kombination aus Siegel/Stempel) und Unterschrift sein und ja, ich denke auch dass wenn die zukünftige Frau in...
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bayern01

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Also, mit einem Stempel hat das weniger zu tun. Es geht hier eher um die Unterschrift. Wenn die Unterschrift des/der AusstellersIn nicht in der dt. Botschaft gelistet ist, muss Kontakt zu der ausstellenden Behörde hergestellt werden... und das dauert in TH halt ein wenig...

I.d.R. kann man sagen, Dokumente die in Bangkok ausgestellt wurden, gehen schneller...
ok, ich glaube es wird dann aber die Kombination aus Siegel/Stempel) und Unterschrift sein
und ja, ich denke auch dass wenn die zukünftige Frau in BKK geboren wurde, dort lebte und lebt sowie u.U. dort auch verh. und geschieden wurde dass dann u.U. auch die Siegel inkl. Unterschriften der Behörden von BKK bei der Botschaft zum Vergleich vorliegen.

das bedeutet das wir (und wohl auch die meisten) nun 6-8 Wochen warten müssen.
Super... damit ist mein Urlaub den ich leider schon viel früher planen musste komplett im Ar...
jetzt kann ich mir was einfallen lassen wie ich dann nach dem Erhalt des EFZ nach BKK düse, dort die Konsularsbbescheinigung (werde das EFZ zuvor via Mail senden und hoffen das ich dann 3-5 tage später diese Bescheinigung in BKK abholen kann) abhole , fix in BKK heirate, und hoffentlich nach 1 Woche zurück fliegen kann... was wohl auch nicht klappen wird da ich wohl 2 Wochen min in BKK festhänge um den ganzen anderen Mist nach der Heirat zu beantragen etc. etc..
 
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bayern01

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Hier steht alles von meiner Hochzeit:
http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/und-wieder-das-leidige-thema-efz-46917/index14.html

Auszug:

Beitrag #144

So, die Papiere sind jetzt endlich da....
Abgabe bei der Botschaft: 08.08.2014 erhalten dann am 17.09.2014
Kostenpunkt: 195 Euro

- eine Geburtsurkunde
- 2 Urkunden über die Vornamensänderungen
- Aktuelle Familienstandbescheinigung des Bezirksamtes
- Aktueller Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok
- Melderegisterauszug
Habe Deinen Thread dort gelesen

Bei mir steht ja auch nach der Heirat in BKK... wir wollen dort heiraten da es dort auf dem BangRak Standesamt oder wie das heist, besser sein soll da hier dies wohl die Botschaft akzeptiert...

Nun die Frage ab dem Zeitpunkt wenn wir auf diesem berüchtigtem Standesamt heiraten
- was müssen wir/ich dann alles machen bis ich endlich in den Flieger nach D kann?
- wichtig! uns geht es darum das meine Verlobte dann so fix als möglich das Ehegattennachzugsvisum bekommt
- und--- das so schnell als möglich mir hier in D die Steuerklasse 3 eingetragen wird damit ich den zusätzlichen Steuerfreibetrag wenn möglich noch für 2018 bekomme
bei letzterem hörte ich das dies erst dann beim Finanzamt zählt wenn meine Frau dann tatsächlich hier in D gemeldet ist

Hast Du da auch noch Infos über Ablauf und Zeiten dazu?

Ps. das EFZ bekomme ich hier in Nürnberg in 1-2 Tagen und meine Dokumente muss ich nicht überbeglaubigen lassen etc..um das EFZ zu bekommen so die nette Standesbeamtin, ihr reichen die originalen Auszüge.
 
xander1977

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Nun die Frage ab dem Zeitpunkt wenn wir auf diesem berüchtigtem Standesamt heiraten
- was müssen wir/ich dann alles machen bis ich endlich in den Flieger nach D kann?
- wichtig! uns geht es darum das meine Verlobte dann so fix als möglich das Ehegattennachzugsvisum bekommt
- und--- das so schnell als möglich mir hier in D die Steuerklasse 3 eingetragen wird damit ich den zusätzlichen Steuerfreibetrag wenn möglich noch für 2018 bekomme
bei letzterem hörte ich das dies erst dann beim Finanzamt zählt wenn meine Frau dann tatsächlich hier in D gemeldet ist

Hast Du da auch noch Infos über Ablauf und Zeiten dazu?

Ps. das EFZ bekomme ich hier in Nürnberg in 1-2 Tagen und meine Dokumente muss ich nicht überbeglaubigen lassen etc..um das EFZ zu bekommen so die nette Standesbeamtin, ihr reichen die originalen Auszüge.
Heiratsurkunde und Protokol auf der dt. Botschaft legalisieren und übersetzen. Ehegattennachzugsvisa beantragen (fix ist hier ein dehnbarer Begriff, da die Bearbeitungszeit von der dt. Botschaft abhängt). Sobald das im ePass deiner Gatting klebt, kannst du nach Deutschland fliegen...
Ja, Steuerklasse 3 wird dir erst eingetragen, wenn deine Frau in Deutschland eingereist ist. Verheiratet sein alleine reicht da nicht aus (meine Frau kam am 03.01.2015 nach Deutschland, daher war 2014 für uns ohne Steuerrückerstattung)...

Puh, Zeiten müssten dort mit drin stehen: http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/und-wieder-das-leidige-thema-efz-46917/index15.html

Wir haben im Oktober auf BangRak geheiratet, im Dezember war die traditionelle Hochzeit... Zeiten weiß ich nciht mehr genau, da ich nicht unter Druck stand... denke aber das Ehegattennachzugsvisum hat mind. 1-2 Wochen gedauert...
 
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bayern01

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Heiratsurkunde und Protokol auf der dt. Botschaft legalisieren und übersetzen. Ehegattennachzugsvisa beantragen (fix ist hier ein dehnbarer Begriff, da die Bearbeitungszeit von der dt. Botschaft abhängt). Sobald das im ePass deiner Gatting klebt, kannst du nach Deutschland fliegen...
Ja, Steuerklasse 3 wird dir erst eingetragen, wenn deine Frau in Deutschland eingereist ist. Verheiratet sein alleine reicht da nicht aus (meine Frau kam am 03.01.2015 nach Deutschland, daher war 2014 für uns ohne Steuerrückerstattung)...

Puh, Zeiten müssten dort mit drin stehen: http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/und-wieder-das-leidige-thema-efz-46917/index15.html

Wir haben im Oktober auf BangRak geheiratet, im Dezember war die traditionelle Hochzeit... Zeiten weiß ich nciht mehr genau, da ich nicht unter Druck stand... denke aber das Ehegattennachzugsvisum hat mind. 1-2 Wochen gedauert...
phooo... da hattet ihr aber private Gründe das deine Frau nicht noch im selben Jahr zu Dir kam

wenn das mit dem Ehegattennachzugsvisum "nur 1-2 Wochen dauert dann kann ich mir ja noch Hoffnungen machen das sie noch dieses Jahr hier in D einreisen kann. die Papiere werden Anfang kommender Woche in der Botschaft abgegeben, von da an laufen dann erstmal die ca 6-8 Wochen, plus dann die Zeit für's nach D senden damit ich dann mein EFZ bekomme, dann fix nach Thailand und die Konsularsbescheinigung abholen sollte also alles innerhalb der nächsten 10 Wochen machbar sein da ich das EFZ in 1-2 Tagen bekomme

Ps. das Übersetzen der Heiratsurkunde müssen wir bestimmt bei einem zugelassenen Übersetzer machen lassen oder?
Legalisieren auch? da wir ja auf dem Standesamt BangRak heiraten wollen... ich dachte dort fällt eine Legalisierung weg... oder hab da wieder mal was durcheinander gebracht

edit.
habs gerade bemerkt, also doch legalisieren . Ihr habt ja auch auf BangRak geheiratet
 
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phooo... da hattet ihr aber private Gründe das deine Frau nicht noch im selben Jahr zu Dir kam
waren 1. berufliche Gründe (ich war 2014 112 Tage in Thailand und konnte nicht eher zurück nach Thailand) und 2. wurde von den Mönchen der 29.12. als idealer Tag für die Zeremonie (Chaiyaphum) empfohlen... hätten dann am Folgetag zurück fliegen müssen und das war uns zu stressig...


Ps. das Übersetzen der Heiratsurkunde müssen wir bestimmt bei einem zugelassenen Übersetzer machen lassen oder?
Legalisieren auch? da wir ja auf dem Standesamt BangRak heiraten wollen... ich dachte dort fällt eine Legalisierung weg... oder hab da wieder mal was durcheinander gebracht

edit.
habs gerade bemerkt, also doch legalisieren . Ihr habt ja auch auf BangRak geheiratet
BangRak hat "nur" den Vorteil bei der Konsularbescheinigung ;-)
 
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bayern01

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BangRak hat "nur" den Vorteil bei der Konsularbescheinigung ;-)
Hast Du hier im Forum oder von bekannten Erfahrungswerte beim Ehegattennachzugsvisum in Bezug auf Wcoehn/Monate der Genehmigung?
Eures mit 1-2 Wochen scheint ja fast Rekordverdächtig zu sein.
Wie ist da eigentlich der Ablauf... muss dieser Antrag von der Botschaft in Thailand dann zuerst nach D zur hiesigen Ausländerbehörde gesendet werden um dort das OK zu bekommen?
Wenn dem sö wäre, so vermute ich das es heute etwas länger dauern kann mit den Überlastungen unserer A-Behörden
 
xander1977

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Hast Du hier im Forum oder von bekannten Erfahrungswerte beim Ehegattennachzugsvisum in Bezug auf Wcoehn/Monate der Genehmigung?
Nein, leider nicht :-( das kann Monate oder im schlimmsten Fall auch Jahre dauern!

Eures mit 1-2 Wochen scheint ja fast Rekordverdächtig zu sein.
Das liegt daran, dass ich - wenn auch negativ 555+ - bei der dt. Botschaft in BKK schon namentlich bekannt war. Ich war dort zig Male und habe mich auch gern mit dem zuständigen Sachbearbeiter gestritten (er hat sich auch schon mal verleugnen lassen^^).
Zudem war ich - im positivem Sinne - auch bereits bei unserer Ausländerbehörde bekannt und dort wußten die zuständigen Sachberarbeiterinnen um unsere Fall genauestens Bescheid. Da ich vorab schon alle benötigten Unterlagen und mehr (mehrere DIN A4 Seiten mit Bildern der letzten Jahre bis zur Hochzeit) bei der Ausländerbehörde hatte, konnte die Anfrage seitens der dt. Botschaft umgehend beantwortet werden.


Wie ist da eigentlich der Ablauf... muss dieser Antrag von der Botschaft in Thailand dann zuerst nach D zur hiesigen Ausländerbehörde gesendet werden um dort das OK zu bekommen?
Wenn dem sö wäre, so vermute ich das es heute etwas länger dauern kann mit den Überlastungen unserer A-Behörden
Ja, die Ausländerbehörde vom Heimatort wird involviert. Was ich damals sehr beanstandet habe, dies geschieht auf dem Postweg (Kurier), nicht auf elektronischem Wege (eMail).
 
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Chak

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wenn das mit dem Ehegattennachzugsvisum "nur 1-2 Wochen dauert dann kann ich mir ja noch Hoffnungen machen das sie noch dieses Jahr hier in D einreisen kann.
Wenn du irgendwo auf dem flachen Land lebst vielleicht. Ansonsten rechne lieber mal mit mindestens drei Monaten.
 
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bayern01

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Das liegt daran, dass ich - wenn auch negativ 555+ - bei der dt. Botschaft in BKK schon namentlich bekannt war. Ich war dort zig Male und habe mich auch gern mit dem zuständigen Sachbearbeiter gestritten (er hat sich auch schon mal verleugnen lassen^^).
Zudem war ich - im positivem Sinne - auch bereits bei unserer Ausländerbehörde bekannt und dort wußten die zuständigen Sachberarbeiterinnen um unsere Fall genauestens Bescheid. Da ich vorab schon alle benötigten Unterlagen und mehr (mehrere DIN A4 Seiten mit Bildern der letzten Jahre bis zur Hochzeit) bei der Ausländerbehörde hatte, konnte die Anfrage seitens der dt. Botschaft umgehend beantwortet werden.
das ist interessant
also geht es der Ausländerbehörde darum zu prüfen ob diese nach deutschem Recht legale Ehe-(frau), auch tatsächlich ein eheliches Interesse an ihrem angeheirateten deutschen Ehemann hat und tatsächlich aller Voraussicht nach mit ihm zusammenleben wird.

Das würde bedeuten das wenn die Ausländerbehörde NUR die Unterlagen der Botschaft also Passkopien, Heiratsurkunde etc. etc bekommt diese nur nach diesen Unterlagen urteilen können...so wäre es u.U. sinnvoll das ich eine Termin bei der A-Behörde mache, denen 1000 Fotos, zig Seiten Ausatz von mir und zig Seiten Whats-App und Line-Auszüge vorlege und evtl. noch eine Bestätigung meiner Familie die meine Verlobte ja auch kennen gelernt haben und und und...

So wie ich das von dir lese könnte ich mir vorstellen das dies ganz gut wäre oder?
Oder scheuchen die mich zum Teufel wenn ich mit den Unterlagen dort aufschlage?
bei uns hier brauche ich ja mittlerweile eine Termin da sie überlastet sind mit den ganzen Besuchern aus den arabischen Ländern
 
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das ist interessant
also geht es der Ausländerbehörde darum zu prüfen ob diese nach deutschem Recht legale Ehe-(frau), auch tatsächlich ein eheliches Interesse an ihrem angeheirateten deutschen Ehemann hat und tatsächlich aller Voraussicht nach mit ihm zusammenleben wird.

Das würde bedeuten das wenn die Ausländerbehörde NUR die Unterlagen der Botschaft also Passkopien, Heiratsurkunde etc. etc bekommt diese nur nach diesen Unterlagen urteilen können...so wäre es u.U. sinnvoll das ich eine Termin bei der A-Behörde mache, denen 1000 Fotos, zig Seiten Ausatz von mir und zig Seiten Whats-App und Line-Auszüge vorlege und evtl. noch eine Bestätigung meiner Familie die meine Verlobte ja auch kennen gelernt haben und und und...
Wenn ich mich recht erinnere wird man zumindest in Hamburg zum Gespärch eingeladen.

Das ist ja auch gut, dass die versuchen Scheinehen zu verhindern.
 
allsome

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@ bayern01,
wenn der Ausländerbehörde was " aufstösst ",
könnte es auch einen Hausbesuch geben.
 
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bayern01

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Wenn ich mich recht erinnere wird man zumindest in Hamburg zum Gespärch eingeladen.

Das ist ja auch gut, dass die versuchen Scheinehen zu verhindern.
kann ich schon nachvollziehen

Ich habe keine Sorge das ich bzw. meine dann Ehefrau das Ehegattennachzugsvisum NICHT bekommen sollte sondern uns geht es um die Zeit der Bearbeitung bei der Behörde.
Ich möchte falls möglich schon im Vorfeld Fragen klären bzw. Dokumente etc. vorlegen die a) glaubhaft machen das ich meine Ehefrau finanzieren kann und b) das sie schon Familienkontakt zu meiner Familie hatte sowie c) das es sich glaubhaft um eine echte Ehe handelt.
Bei uns liegt der Altersunterschied ja bei 8 Jahren also kein Problem wie ich meine.

Ich dachte wenn ich im Vorfeld schon Unterlagen zu dem Fall vorlege, dort vorspreche dann sind u.U. auftretende Fragen zu meiner Person, Umfeld sowie der Lebenssituation schon beantwortet und liegen in Dokumentenform vor.

Mach ich das nicht und denen fällt dies oder jenes ein so geht das Geschreibe hin und her und wir verlieren wertvolle Wochen im schlimmsten Fall

oder sehe ich das falsch?
oder sehe ich das u.U. zu naiv da sich die A-Behörde bestimmt nicht im Vorfeld mit mir über diese Fragen auseinandersetzen wird?

Grüße aus Bayern
 
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bayern01

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@ bayern01,
wenn der Ausländerbehörde was " aufstösst ",
könnte es auch einen Hausbesuch geben.
gut, bei unseren Behörden weiß man das nie, so sind solche Bedenken durchaus vollstellbar.

Bei uns ist es jedoch so, dass ich 55 Jahre und meine zukünftige Frau 48 Jahre alt sind.
weiter war sie noch nie verheiratet.
Ich war dagegen einmal geschieden was nun ü 20 Jahre zurück liegt
Dann habe ich keine Mietwohnung sondern Wohneigentum.
Problematisch könnte nur sein, dass ich meinen Arbeitgeber wohl noch in diesem Jahr wechseln werde.
Zumindest soll dies ein Problem sein wenn es bei einem Besuchs-Visum um eine Verpflichtungserklärung geht.
ob man diese Verpflichtungserklärung beim Ehegattennachzug benötigt weiß ich nicht was u.U. noch interessant sein dürfte

edit:
habe hierzu nun im Netz eines Rechtsanwalts was gefunden
in Bezug auf Sicherung des Lebensunterhalts (wie beim Besuchsvisum Verpflichtungserklärung)

===># Beim Ehegattennachzug zu Deutschen darf im Regelfall nicht gefordert werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Gleichwohl kann die Erteilung des Aufenthaltstitels versagt werden, wenn der Deutsche für den Unterhalt anderer Familien- oder Haushaltsangehöriger auf Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB XII ("Sozialhilfe") angewiesen ist. Dass der Aufenthaltstitel versagt werden kann bedeutet nicht, dass er in jedem Fall versagt werden muss, darf oder wird. Allerdings hat allein der Umstand, dass die Voraussetzungen einer solchen Versagungsbefugnis erfüllt sind, vielfältige Auswirkungen, etwa im Hinblick auf die Frage, ob ein sonst entbehrliches Visumverfahren jetzt immer noch entbehrlich ist.#<====

Da ich keine Unterhalt zahlen muss (muss ich das u.U. nachweisen, wenn ja wie macht man das)
sollte/dürfte man von mir also dies nicht fordern können oder?
 
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Chak

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Da ich keine Unterhalt zahlen muss (muss ich das u.U. nachweisen, wenn ja wie macht man das)
sollte/dürfte man von mir also dies nicht fordern können oder?
Von Zahlung steht da ja auch nichts, sondern "für Unterhalt auf ... angewiesen sein".

Aber wo ist das Problem? Wenn du den Arbeitgeber wechselst, dann hast du doch weiterhin ein festes Einkommen.
 
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bayern01

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Von Zahlung steht da ja auch nichts, sondern "für Unterhalt auf ... angewiesen sein".

Aber wo ist das Problem? Wenn du den Arbeitgeber wechselst, dann hast du doch weiterhin ein festes Einkommen.
nein, ich dachte nur es wäre so wie bei einem Besuchsvisum... wechselst du den Arbeitgeber vor der Verpflichtungserklärung und bist in der Probezeit so bekommst du die Verpflichtungserklärung auf Grundlage deines Gehaltes NICHT... du müsstest dann ca 2500 ,-€ selber auf ein Sparbuch hinterlegen was du dann auch erst wieder 6 Monate nach der Ausreise der Besucherin bekommst

ich dachte es wäre hier ähnlich gelagert beim Ehegattennachzugsvisum... scheint aber ganz anders zu sein...
 
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nein, ich dachte nur es wäre so wie bei einem Besuchsvisum... wechselst du den Arbeitgeber vor der Verpflichtungserklärung und bist in der Probezeit so bekommst du die Verpflichtungserklärung auf Grundlage deines Gehaltes NICHT... du müsstest dann ca 2500 ,-€ selber auf ein Sparbuch hinterlegen was du dann auch erst wieder 6 Monate nach der Ausreise der Besucherin bekommst

ich dachte es wäre hier ähnlich gelagert beim Ehegattennachzugsvisum... scheint aber ganz anders zu sein...
das ist so

ich kenne einen Fall, dem wurde für die Verpflichtungserklärung aufgrund zu niedrigem Einkommen

auferlegt, ein Sparbuch über 3500.- Euro anzulegen und dem Ausländeramt zu verpfänden
 
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Chak

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das ist so

ich kenne einen Fall, dem wurde für die Verpflichtungserklärung aufgrund zu niedrigem Einkommen

auferlegt, ein Sparbuch über 3500.- Euro anzulegen und dem Ausländeramt zu verpfänden
Für ein Visum zur Eheschließung?
 
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Für ein Visum zur Eheschließung?
nein, für das was gerade im VOR-POST Nr. 35 diskutiert wurde . . . . . . für ein Besuchervisum


das kannst Du ja aus meinen verwendeten Worten herauslesen:

für die Verpflichtungserklärung

Mitdenken scheint nicht gerade eine Deiner Stärken zu sein, schon öfters gemerkt

denn für ein Heiratsvisum braucht niemand eine Verpflichtungserklärung
 
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Toskana Deutschlands
denn für ein Heiratsvisum braucht niemand eine Verpflichtungserklärung

:gruebel: Interessant. Ist das neu? Ach, halt das ist ja das Nitty, da ist die Qualität mittlerweile unterirdisch.
Fragt am besten noch den Transistor, der kennt sich mit Freizügigkeit aus. :lachen:
 
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:gruebel: Interessant. Ist das neu? Ach, halt das ist ja das Nitty, da ist die Qualität mittlerweile unterirdisch.
Fragt am besten noch den Transistor, der kennt sich mit Freizügigkeit aus. :lachen:
ja lieber Gott,

der Chak hat mir diese überflüssige Erklärung ja direkt abgenötigt :banghead:

ich sehe schon wieder: da liest & denkt jemand auch nicht richtig mit


jetzt seid ihr schon zu zweit 8-)
 
Thema:

sind die Kosten zur Legalisierung korrekt?

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