
Mang-gon-Jai R.I.P.
Senior Member
Themenstarter
Habe ich soeben erhalten. Stand: 15.02.02.
>
> Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlass, von Reisen nach
> Thailand abzuraten. Eine besondere Sicherheitsgefährdung für
> Touristen und Geschäftsreisende besteht nicht, wenn man die
> überall auf Reisen angezeigte angemessene Vorsicht übt und sich
> umsichtig verhält.
>
> Das Auswärtige Amt weist jedoch auf Sicherheitsrisiken bei
> Reisen in einzelne Gebiete hin:
>
> In jüngster Zeit sind mehrere alleinreisende deutsche
> Touristinnen im Süden Thailands ermordet worden. Die Botschaft
> rät daher alleinreisenden Frauen zu besonderer Vorsicht.
> Insbesondere sollte das Hotel nach Einbruch der Dunkelheit nur
> noch in Begleitung verlassen werden. Vor dem Besuch einsamer
> Strände, auch am Tage, wird dringend gewarnt. Ebenso sollte auf
> die Benutzung von Fischerbooten zum Erreichen derartiger Strände
> oder zum "Inselhopping" gänzlich verzichtet werden.
>
> Wegen sporadisch aufflammender bewaffneter
> Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an
> die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder
> allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise
> unternommen werden.. Reisen nach Chiang Mai und Chiang Rai und
> deren Umgebung sind weiterhin möglich und unter
> Sicherheitsgesichtspunkten unbedenklich.
> Bitte beachten Sie, dass auch im sogenannten
> "Goldenen Dreieck" ein Grenzübertritt nur an den
> dafür zugelassenen offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist.
> Im Grenzgebiet zu Kambodscha ist es wiederholt zu Überfällen
> durch bewaffnete Banden gekommen, die mitunter Menschenleben
> forderten. Gleiches wird auch von Trekking-Touren in entlegene
> nördliche Landesteile gemeldet. Bei Aufenthalt in dunklen
> Straßen und einsamen Gegenden empfiehlt sich besondere
> Achtsamkeit.
>
> Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise
> mit sich führen müssen, da seit Juli 2001 fast täglich Razzien
> insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Haupstadt, aber auch
> in Pattaya, Phuket und Chiang Mai stattfinden. Personen, die sich
> bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden
> regelmäßig vorläufig festgenommen und müssen u. U. zwecks
> Feststellung der Personalien eine Nacht in Polizeigewahrsam
> verbringen. Eine Kopie des Passes ist auch ausreichend, dabei
> muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw.
> Einreisestempel kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall
> werden bei Razzien in Diskotheken, Bars oder Massagesalons auch
> Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu
> testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig. Nicht
> zulässig sind dagegen HIV-Zwangstests. Wer sich dem Urintest
> widersetzt riskiert die vorläufige Festnahme und die Einleitung
> eines Strafverfahrens. Das Aufsuchen von Bars, Diskotheken,
> Karaoke Bars und anderen "Entertainment Places" ist
> weiblichen Personen nur dann gestattet, wenn sie in männlicher
> Begleitung erscheinen. Sollten weibliche Personen während einer
> Razzia ohne männliche Begleitung dort angetroffen werden,
> müssen sie mit Verhaftung und Bestrafung rechnen.
>
> Seit Anfang Juli ist die Sperrstunde landesweit auf 2.00 Uhr
> festgesetzt worden. Alkoholische Getränke dürfen nach
> Mitternacht nicht mehr ausgeschenkt werden. In ihrem eigenen
> Interesse sollten Reisende alle Etablissements spätestens um
> 02.00 Uhr verlassen haben. Personen unter 20 Jahren ist der
> Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten.
> Zuwiderhandlungen werden hart geahndet. Für Jugendliche unter 18
> Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach
> dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit
> angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff
> "Öffentlichkeit" wird von den Behörden sehr weit
> ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum
> ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten
> und wird bestraft. In jüngster Zeit wurden mehrere ausländische
> Reiseleiter, darunter auch Deutsche verhaftet. Ihnen wurde
> Arbeitsaufnahme als Reiseführer ohne die entsprechende
> Genehmigung vorgeworfen. Ausländer können generell keine
> Arbeitserlaubnis als Reiseführer erhalten. Reisende sollten auch
> im eigenen Interesse darauf achten, dass diese Bestimmung
> eingehalten wird.
>
> Das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck sollte gemieden
> werden. Vor "Kundenfängern" und Personen, die
> ungebeten Hilfe leisten wollen wird gewarnt. Sicherer ist es, die
> Dienste von Reisebüros in Anspruch zu nehmen. Vor dem Kauf von
> Edelsteinen sollte das diesbezügliche Merkblatt der Deutschen
> Botschaft konsultiert werden. Auf das hohe Risiko einer
> HIV-Infizierung wird ausdrücklich hingewiesen.
>
> Auf die Dienste von Taxis, die nicht als solche ausgewiesen
> sind, sollte unbedingt verzichtet werden. Stattdessen rät das
> Auswärtige Amt, ausschließlich sogenannte
> "Meter-Taxis", welche über ein Taxameter verfügen,
> oder aber englischsprachige Hoteltaxidienste mit festen
> Taxisätzen in Anspruch zu nehmen.
>
> Vor der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten vor allem bei
> Fahrten auf offener See ist eine gewisse Vorsicht angezeigt. Nach
> Möglichkeit sollte man vor Antritt einer solchen Reise den
> Zustand des Schiffes in Augenschein nehmen und sich über
> Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informieren.
>
> Von Mai bis November (Regenzeit) wird Thailand gelegentlich
> von Taifunausläufern gestreift. Vor allem im Süden des Landes
> und im Mekong-Gebiet an der Grenze zu Laos kommt es in dieser
> Zeit mitunter zu erheblichen Überschwemmungen. Dies ist
> grundsätzlich kein Anlaß von einer Reise in diese Gebiete
> abzusehen. Das Auswärtige Amt rät aber in diesem Zusammenhang,
> sich mit Hilfe der Medien über die Wetterentwicklung zu
> informieren und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
>
> Auf besondere Bestimmungen im thailändischen Strafrecht wird
> hingewiesen. Nähere Informationen dazu sind im Reisemerkblatt zu
> finden.
>
> Weitere Reiseinformationen finden Sie auch auf der
> Internetseite der Deutschen Botschaft Bangkok unter
http://www.german-embassy.or.th
>
> Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlass, von Reisen nach
> Thailand abzuraten. Eine besondere Sicherheitsgefährdung für
> Touristen und Geschäftsreisende besteht nicht, wenn man die
> überall auf Reisen angezeigte angemessene Vorsicht übt und sich
> umsichtig verhält.
>
> Das Auswärtige Amt weist jedoch auf Sicherheitsrisiken bei
> Reisen in einzelne Gebiete hin:
>
> In jüngster Zeit sind mehrere alleinreisende deutsche
> Touristinnen im Süden Thailands ermordet worden. Die Botschaft
> rät daher alleinreisenden Frauen zu besonderer Vorsicht.
> Insbesondere sollte das Hotel nach Einbruch der Dunkelheit nur
> noch in Begleitung verlassen werden. Vor dem Besuch einsamer
> Strände, auch am Tage, wird dringend gewarnt. Ebenso sollte auf
> die Benutzung von Fischerbooten zum Erreichen derartiger Strände
> oder zum "Inselhopping" gänzlich verzichtet werden.
>
> Wegen sporadisch aufflammender bewaffneter
> Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an
> die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder
> allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise
> unternommen werden.. Reisen nach Chiang Mai und Chiang Rai und
> deren Umgebung sind weiterhin möglich und unter
> Sicherheitsgesichtspunkten unbedenklich.
> Bitte beachten Sie, dass auch im sogenannten
> "Goldenen Dreieck" ein Grenzübertritt nur an den
> dafür zugelassenen offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist.
> Im Grenzgebiet zu Kambodscha ist es wiederholt zu Überfällen
> durch bewaffnete Banden gekommen, die mitunter Menschenleben
> forderten. Gleiches wird auch von Trekking-Touren in entlegene
> nördliche Landesteile gemeldet. Bei Aufenthalt in dunklen
> Straßen und einsamen Gegenden empfiehlt sich besondere
> Achtsamkeit.
>
> Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise
> mit sich führen müssen, da seit Juli 2001 fast täglich Razzien
> insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Haupstadt, aber auch
> in Pattaya, Phuket und Chiang Mai stattfinden. Personen, die sich
> bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden
> regelmäßig vorläufig festgenommen und müssen u. U. zwecks
> Feststellung der Personalien eine Nacht in Polizeigewahrsam
> verbringen. Eine Kopie des Passes ist auch ausreichend, dabei
> muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw.
> Einreisestempel kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall
> werden bei Razzien in Diskotheken, Bars oder Massagesalons auch
> Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu
> testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig. Nicht
> zulässig sind dagegen HIV-Zwangstests. Wer sich dem Urintest
> widersetzt riskiert die vorläufige Festnahme und die Einleitung
> eines Strafverfahrens. Das Aufsuchen von Bars, Diskotheken,
> Karaoke Bars und anderen "Entertainment Places" ist
> weiblichen Personen nur dann gestattet, wenn sie in männlicher
> Begleitung erscheinen. Sollten weibliche Personen während einer
> Razzia ohne männliche Begleitung dort angetroffen werden,
> müssen sie mit Verhaftung und Bestrafung rechnen.
>
> Seit Anfang Juli ist die Sperrstunde landesweit auf 2.00 Uhr
> festgesetzt worden. Alkoholische Getränke dürfen nach
> Mitternacht nicht mehr ausgeschenkt werden. In ihrem eigenen
> Interesse sollten Reisende alle Etablissements spätestens um
> 02.00 Uhr verlassen haben. Personen unter 20 Jahren ist der
> Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten.
> Zuwiderhandlungen werden hart geahndet. Für Jugendliche unter 18
> Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach
> dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit
> angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff
> "Öffentlichkeit" wird von den Behörden sehr weit
> ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum
> ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten
> und wird bestraft. In jüngster Zeit wurden mehrere ausländische
> Reiseleiter, darunter auch Deutsche verhaftet. Ihnen wurde
> Arbeitsaufnahme als Reiseführer ohne die entsprechende
> Genehmigung vorgeworfen. Ausländer können generell keine
> Arbeitserlaubnis als Reiseführer erhalten. Reisende sollten auch
> im eigenen Interesse darauf achten, dass diese Bestimmung
> eingehalten wird.
>
> Das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck sollte gemieden
> werden. Vor "Kundenfängern" und Personen, die
> ungebeten Hilfe leisten wollen wird gewarnt. Sicherer ist es, die
> Dienste von Reisebüros in Anspruch zu nehmen. Vor dem Kauf von
> Edelsteinen sollte das diesbezügliche Merkblatt der Deutschen
> Botschaft konsultiert werden. Auf das hohe Risiko einer
> HIV-Infizierung wird ausdrücklich hingewiesen.
>
> Auf die Dienste von Taxis, die nicht als solche ausgewiesen
> sind, sollte unbedingt verzichtet werden. Stattdessen rät das
> Auswärtige Amt, ausschließlich sogenannte
> "Meter-Taxis", welche über ein Taxameter verfügen,
> oder aber englischsprachige Hoteltaxidienste mit festen
> Taxisätzen in Anspruch zu nehmen.
>
> Vor der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten vor allem bei
> Fahrten auf offener See ist eine gewisse Vorsicht angezeigt. Nach
> Möglichkeit sollte man vor Antritt einer solchen Reise den
> Zustand des Schiffes in Augenschein nehmen und sich über
> Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informieren.
>
> Von Mai bis November (Regenzeit) wird Thailand gelegentlich
> von Taifunausläufern gestreift. Vor allem im Süden des Landes
> und im Mekong-Gebiet an der Grenze zu Laos kommt es in dieser
> Zeit mitunter zu erheblichen Überschwemmungen. Dies ist
> grundsätzlich kein Anlaß von einer Reise in diese Gebiete
> abzusehen. Das Auswärtige Amt rät aber in diesem Zusammenhang,
> sich mit Hilfe der Medien über die Wetterentwicklung zu
> informieren und angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
>
> Auf besondere Bestimmungen im thailändischen Strafrecht wird
> hingewiesen. Nähere Informationen dazu sind im Reisemerkblatt zu
> finden.
>
> Weitere Reiseinformationen finden Sie auch auf der
> Internetseite der Deutschen Botschaft Bangkok unter
http://www.german-embassy.or.th