Selbstständigkeit - welche Rechtsform?

Diskutiere Selbstständigkeit - welche Rechtsform? im Sonstiges Forum im Bereich Diverses; Du könntest die Kosten bzw. den Gewinn hin- u. herverlagern, aber ob das unterm Strich - die thailändische Einkunftssteuer ist meines Wissens ja...
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Tademori

Gast
Du könntest die Kosten bzw. den Gewinn hin- u. herverlagern, aber ob das unterm Strich - die thailändische Einkunftssteuer ist meines Wissens ja auch nicht ohne - was bringt, weiß ich nicht. Evtl. fallen dann auch die Freibeträge völlig weg, aber da könnte Ernte sicher mehr zu sagen.

Dazu kommt, ich bin kein Großverdiener, bin froh, wenn ich mal einen 5stelligen Monat (Gewinn) dabei habe, aber die Zeiten neigen sich mehr und mehr dem Ende zu. Insofern besteht da zumindest bei mir wenig bis kein Handlungsbedarf.
 
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Paddy

Gast
kcwknarf" said:
Paddy" said:
Was haben denn Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer mit einer Einkommenssteuer zu tun? :nixweiss:
Um Umsatzsteuer (MwSt.) ausweisen zu können, benötigt man ja die Voraussetzungen, u.a. ein angemeldetes Gewerbe. Und deren Einnahmen muss man natürlich dann auch versteurern (Einkommenssteuer).
Ist mir immer noch nicht klar, weil Firmen keine Einkommenssteuer zahlen, sondern die Nutzniesser dieser Firmen (Gewinnausschüttung).

Diese benötigen widerum einen Wohnsitz in D, um einkommenssteuerpflichtig zu werden.

Eine thail. Firma könnte doch ein Gewerbe (eine Niederlassung/Filiale) in D eröffnen oder etwa nicht?
 
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Tademori

Gast
@Kcknarf
Haufenweise sinnvolle Beiträge von Dir, hebst Du Dir die jeweils für bestimmte Zeitpunkte auf? Bin jedenfalls positiv überrascht.

Unsere "Probleme" scheinen ja ähnlich zu sein. Nur wurmt mich das überhaupt nicht. Solange ich in einem Land Steuern zahlen muß, gehe ich mal zu 100% davon aus, dass mindestens 50% für völlig sinnlose Sachen draufgehen. Klar würde ich auch gern Steuern sparen, aber letztlich habe ich dazu in Deutschland - weil ich mich da halt auskenne - bessere Möglichkeiten, als in vielen anderen Ländern mit evtl. etwas niedriegeren Steuersätzen. Aber das geht jetzt in rechtliche Grauzonen, also Schluß damit...
 
T

Tademori

Gast
@Paddy
Okay, jetzt verstehe ich was Du meinst, Kapitalgesellschaften á la GmbH. 25 % Körperschaftssteuer, dazu die wo auch immer zu versteuernde persönliche Einkommenssteuer, strenge rechtliche Auflagen, Geschäftsführer, Erreichbarkeit etc. Im gleichen Atemzug reden wir hier von Freelancern, die oft - wie z. B. ich - gut aber nicht üppig über die Runden kommen.

Soll heißen, daß es dafür sicherlich genügend Möglichkeiten gibt, die sich aber erst ab einem bestimmten Einkommensmiminum der Gesellschaft überhaupt lohnen. Machen die Großen doch fast alle so, Kostenverlagerung ins Inland, Gewinnverlagerung ins steuerlich günstigere Ausland.

Und als Großverdiener á la Boris Becker zieht man dann irgendwohin, wo die Einkommenssteuerbelastung gegen 0 geht. Siehe auch Piloten und Dubai, fand ich richtig Klasse, als die Geschichte aufgeflogen ist.
 
P

Paddy

Gast
Tademori" said:
@Paddy
Okay, jetzt verstehe ich was Du meinst, Kapitalgesellschaften á la GmbH. 25 % Körperschaftssteuer, dazu die wo auch immer zu versteuernde persönliche Einkommenssteuer, strenge rechtliche Auflagen, Geschäftsführer, Erreichbarkeit etc. Im gleichen Atemzug reden wir hier von Freelancern, die oft - wie z. B. ich - gut aber nicht üppig über die Runden kommen.

Soll heißen, daß es dafür sicherlich genügend Möglichkeiten gibt, die sich aber erst ab einem bestimmten Einkommensmiminum der Gesellschaft überhaupt lohnen. Machen die Großen doch fast alle so, Kostenverlagerung ins Inland, Gewinnverlagerung ins steuerlich günstigere Ausland.

Und als Großverdiener á la Boris Becker zieht man dann irgendwohin, wo die Einkommenssteuerbelastung gegen 0 geht. Siehe auch Piloten und Dubai, fand ich richtig Klasse, als die Geschichte aufgeflogen ist.
Genau!

Vorab aber erst mal danke für Deinen fairen und freundlichen Diskussionsstil.

Ich dachte, dies beträfe eben auch unseren Küchenschabenpfleger. Hatte ihn immer so verstanden, daß er Millionen macht. :lachen:
 
T

Tademori

Gast
Bin jedenfalls positiv überrascht
Und deshalb entschuldige ich mich jetzt auch, weil ich in den letzten Beiträgen Deinen Namen (unabsichtlich) falsch geschrieben habe, soll nicht wieder vorkommen.
 
D

Doc-Bryce

Gast
kcwknarf" said:
Um Umsatzsteuer (MwSt.) ausweisen zu können, benötigt man ja die Voraussetzungen, u.a. ein angemeldetes Gewerbe. Und deren Einnahmen muss man natürlich dann auch versteurern (Einkommenssteuer).

Es gibt viele Leute, die stellen Rechnungen ohne MwSt. aus. Entweder, weil sie geringverdienend sind oder weil sie keine Steuern zahlen wollen. Es gibt wohl viele Firmen, die von diesen Leuten lieber die Finger lassen.
Und dann steht bei Ausschreibungen halt "Rechnung nur mit Umsatzsteuer". Da haben dann schon Firmen Probleme, die im Ausland sitzen.
ich sehe du hast fast keine ahnung:
als unternehmer schreibst du eine rechnung mit Mwst., ob nun incl. oder excl. die Mwst. muss immer deklariert sein.
die Mwst. wird innerhalb der buchhaltung zur umsatzsteuer und muss immer ans finanzamt abgeführt werden.
also, zwischen unternehmer und dem finanzamt wird die Mwst. zur Umsatzsteuer.

edit:
wenn man das als gewerbetreibender noch nicht mal weiß, hat der jenige keine blasse ahnung.
selbst mit der blöden entschuldigung, das macht mein steuerberater, kommste nicht damit durch. jede veranlagung/bilanz muss vom unternehmer selbst unterschrieben werden und ist auf grund der unterschrift für alles alleinig verantwortlich.
 
A

antibes

Gast
Tademori" said:
Bin jedenfalls positiv überrascht
Und deshalb entschuldige ich mich jetzt auch, weil ich in den letzten Beiträgen Deinen Namen (unabsichtlich) falsch geschrieben habe, soll nicht wieder vorkommen.
Ganz starkes Statement. :super:
Man sieht im Miteinander geht es auch anders.
 
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Thaimax

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Doc-Bryce" said:
kcwknarf" said:
Um Umsatzsteuer (MwSt.) ausweisen zu können, benötigt man ja die Voraussetzungen, u.a. ein angemeldetes Gewerbe. Und deren Einnahmen muss man natürlich dann auch versteurern (Einkommenssteuer).

Es gibt viele Leute, die stellen Rechnungen ohne MwSt. aus. Entweder, weil sie geringverdienend sind oder weil sie keine Steuern zahlen wollen. Es gibt wohl viele Firmen, die von diesen Leuten lieber die Finger lassen.
Und dann steht bei Ausschreibungen halt "Rechnung nur mit Umsatzsteuer". Da haben dann schon Firmen Probleme, die im Ausland sitzen.
ich sehe du hast fast keine ahnung:
als unternehmer schreibst du eine rechnung mit Mwst., ob nun incl. oder excl. die Mwst. muss immer deklariert sein.
die Mwst. wird innerhalb der buchhaltung zur umsatzsteuer und muss immer ans finanzamt abgeführt werden.
also, zwischen unternehmer und dem finanzamt wird die Mwst. zur Umsatzsteuer.

edit:
wenn man das als gewerbetreibender noch nicht mal weiß, hat der jenige keine blasse ahnung.
Doc, Du unterstellst hier knarf keine Ahnung zu haben, und nur deswegen, weil Du keine hast.....

Provisionen, bzw. Werbungsersatzkosten können sehr wohl ohne Mwst ausbezahlt/überwiesen werden. Und zwar unter genau den Voraussetzungen die knarf geschrieben hat.
 
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Doc-Bryce

Gast
die einkommenssteuer wird aus dem gewinn eines unternehmers ermittelt.
kein gewinn keine einkommessteuer. keine einkommenssteuer keine kirchensteuer, wenn man denn noch in der kirche ist.
 
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Thaimax

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Las Palmas/Gran Cana
Doc-Bryce" said:
die einkommenssteuer wird aus dem gewinn eines unternehmers ermittelt.
kein gewinn keine einkommessteuer. keine einkommenssteuer keine kirchensteuer, wenn man denn noch in der kirche ist.
Das hat mit obigem Posting, in dem Du knarf unterstellst keine Ahnung zu haben, nichts zu tun.

Es ist übrigens unter Freelancern ein häufig angewandtes Vorgehen sich Provisionen ohne Mehrwertssteuer auf ein unverzinstes(wegen der Nichtmeldung ins Heimatland) Nicht-Residentenkonto eines anderen EU-Landes überweisen zu lassen um Steuerzahlungen zu entgehen.
 
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Tademori

Gast
ob nun incl. oder excl. die Mwst.
Und um den Beitrag von Thaimax zu ergänzen, auch das ist totaler Quatsch. Nur bei Minibeträgen bis 150.- Euro darf die Rechnung inkl. Steuer ausgestellt werden, darüber muß sie stets exklusiv ausgewiesen werden.
 
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Doc-Bryce

Gast
Thaimax" said:
Doc, Du unterstellst hier knarf keine Ahnung zu haben, und nur deswegen, weil Du keine hast.....

Provisionen, bzw. Werbungsersatzkosten können sehr wohl ohne Mwst ausbezahlt/überwiesen werden. Und zwar unter genau den Voraussetzungen die knarf geschrieben hat.

provisionen und werbungskosten werden nicht als rechnung erstellt.
jungchen bin schon lange dabei, da geisterste du noch bei deinem papa als samenfäden rum
 
Conrad

Conrad

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Mordor
Paddy" said:
Dein Kumpel Müll_reloaded versteht auch kein Deutsch.
Deine dämliche Anmache und deine blöden Frustpostings nerven. Wenn dann mal ne Retourkutsche kommt weinst du wieder los und kreischt nach den Moderatoren. Tja, wer austeilt, muß auch einstecken können. :aetsch:

Du bist halt ein Versager auf der ganzen Linie, Mitleid mit dir ist wirklich absolut unangebracht.

Vor jeder Klofrau hab ich mehr Achtung wie vor dir.
 
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Tademori

Gast
jungchen bin schon lange dabei, da geisterste du noch bei deinem papa als samenfäden rum
Evtl. hast Du dadurch einiges an Steueränderungsgesetzen verpaßt?
 
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Doc-Bryce

Gast
Tademori" said:
ob nun incl. oder excl. die Mwst.
Und um den Beitrag von Thaimax zu ergänzen, auch das ist totaler Quatsch. Nur bei Minibeträgen bis 150.- Euro darf die Rechnung inkl. Steuer ausgestellt werden, darüber muß sie stets exklusiv ausgewiesen werden.
das war mal. ist nur noch 90€uro als Quittung, muss aber die MWST.-gruppe enthalten, bzw. ausgewiesen sein.
auf einer rechnung muss die Mwst. ausgewiesen sein.
 
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Doc-Bryce

Gast
Tademori" said:
jungchen bin schon lange dabei, da geisterste du noch bei deinem papa als samenfäden rum
Evtl. hast Du dadurch einiges an Steueränderungsgesetzen verpaßt?
träume weiter,
letztendlich ist es mir egal was ihr für eine (*)polnische wirtschaft betreibt.

(*)der ausdruck ist zu ergooglen.
 
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Paddy

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Conrad_reloaded" said:
Paddy" said:
Dein Kumpel Müll_reloaded versteht auch kein Deutsch.
Deine dämliche Anmache und deine blöden Frustpostings nerven. Wenn dann mal ne Retourkutsche kommt weinst du wieder los und kreischt nach den Moderatoren. Tja, wer austeilt, muß auch einstecken können. :aetsch:

Du bist halt ein Versager auf der ganzen Linie, Mitleid mit dir ist wirklich absolut unangebracht.

Vor jeder Klofrau hab ich mehr Achtung wie vor dir.
Ich beschränke mich mal darauf, daß Du nur Müll produzierst.
 
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Tademori

Gast
Bundesministerium für Finanzen:
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.das Ausstellungsdatum,
3.die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes.
Soviel zu Deinem nichtpolnischen Fachwissen...
 
kcwknarf

kcwknarf

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Bangkok
Paddy" said:
Ich dachte, dies beträfe eben auch unseren Küchenschabenpfleger. Hatte ihn immer so verstanden, daß er Millionen macht. :lachen:
Das ist mein Ziel - dauert aber noch ein paar Tage ;-)
Ich bin ganz einfacher Einzelkämpfer. Zwar mit einem großem Imperium im Rücken, aber nur virtuell. Daher Geschäftsgewinn = mein Gewinn. Nix mit Gmbh, AG, etc.
Mir reicht es aus, meine Familie zu ernähren und die Küchenschaben zu pflegen.
 
Thema:

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