Ist für Wellness Massage Gewerbeschein notwendig oder geht das freiberuflich (Heilberufe)?
bitte nur Fakten. Keine Meinungen. Danke!
Wer auf' s Gewerbeamt geht um zu fragen ob für die Wellness Massage (Trad.TH Entspannungsmassage) eine Gewerbeanmeldung notwendig ist , wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein " ja, selbstverständlich" als Antwort erhalten .
Ob die Wellness Massage im Einzelfall auch als freiberuflich durchgeht , hat jedoch eher nicht der Bleistiftanspitzer beim Gewerbeamt zu beurteilen , sondern es würde sich ein Gang zur entsprechenden Veranlagungsstelle des zuständigen Finanzamtes anbieten .
Dies hatte ich ,allerdings bereits vor längerer Zeit mal gemacht um für jemanden (nicht Inhaber) abzuklopfen ob es möglich sei im damaligen Einzelfall so etwas wie eine "verbindliche Vorab-Einschätzung" der Sachlage durch die Finanzbehörde zu erhalten .
Dies war jedoch seinerzeit nicht möglich , es wurde jedoch auch
nicht gesagt , dass die (traditionelle Thailändische) Wellness Massage keine
freiberufliche Tätigkeit sei . Es wurde von Seiten des FA der Weg aufgezeigt , man solle im Zuge der ESt-Veranlagung die Einnahmen unter selbständig/freiberuflich eintragen und schauen ob später auf dem Bescheid dem entsprochen wird oder nicht .
Schlussendlich wurden auf dem Bescheid später die Einnahmen , wie im entsprechenden Formular eingetragen, als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit geführt .
Problem an der Sache ist halt nur , dass zwischen Ausübung der Tätigkeit und Bescheid ein nicht unbeträchtlicher Zeitraum liegen kann , den viele dann eben mit einer Gewerbeanmeldung abdecken .