selbständig in D, wohnen auf Dauer in LOS, weiter arbeiten von LOS aus

Diskutiere selbständig in D, wohnen auf Dauer in LOS, weiter arbeiten von LOS aus im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Noch eine formale Ergänzung dazu: es geht ja um die Betriebsstätte (auch bei Einzelunternehmern/Gewerbe). Und die muss ja nicht zwingend...
kcwknarf

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Das ist DIE Antwort auf meine Frage : "Kann ich weiterhin Rechnungen mit deutscher Anschrift stellen, obwohl ich abgemeldet bin?"
Damit ist meine wichtigste Frage beantwortet.
Noch eine formale Ergänzung dazu: es geht ja um die Betriebsstätte (auch bei Einzelunternehmern/Gewerbe). Und die muss ja nicht zwingend indentisch mit dem Wohnsitz sein. Entscheidend ist halt nur, dass du als EU-Bürger überhaupt ein Gewerbe in Deutschland anmelden durftest (und EU-Bürger bleibst du ja trotz Umzug).

D.h. formal lebst du in Thailand, arbeitest und versteuerst aber weiterhin in Deutschland, wodurch sich dann auch die Fragen der Legalität in Thailand erledigen (solange du nicht den Thaimarkt bedienst, was du ja nicht tust).
Steuerlich gibt es ein paar Änderungen (z.B beschränkte Steuerpflichtigkeit) - aber das können Standard-Steuerprogramme mittlerweile einigermaßen gut lösen - praktisch aber als Kleinunternehmer eh kaum relevant, wenn die Einnahmen weiterhin komplett in Deutschland stattfinden.

Falls mal Steuerprüfungen kommen, können die auch online (E-Mail, Chat) durchgeführt werden, sofern der Steuerprüfer dem zustimmt (ich hatte mal eine, die zwar etwas nervig war, aber am Ende anstandslos abgesegnet wurde).
 
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Chak

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Noch eine formale Ergänzung dazu: es geht ja um die Betriebsstätte (auch bei Einzelunternehmern/Gewerbe). Und die muss ja nicht zwingend indentisch mit dem Wohnsitz sein. Entscheidend ist halt nur, dass du als EU-Bürger überhaupt ein Gewerbe in Deutschland anmelden durftest (und EU-Bürger bleibst du ja trotz Umzug).

D.h. formal lebst du in Thailand, arbeitest und versteuerst aber weiterhin in Deutschland, wodurch sich dann auch die Fragen der Legalität in Thailand erledigen (solange du nicht den Thaimarkt bedienst, was du ja nicht tust).
Mit der Betriebsstätte hast du soweit Recht. Allerdings lebt nicht nur formal in Thailand, sondern faktisch. Insbesondere entbindet einen die beschränkte Steuerpflicht nicht von der Steuererklärung in Thailand, denn da ist man ja unbeschränkt steuerpflichtig.

Das mit der Steuerprüfung ist, wie so oft, nicht ganz so einfach, wie Kwcknarf sich das vorstellt. Es fängt schon damit an, dass man als deutsches Unternehmen nicht einfach ohne Erlaubnis seine Buchführung ins Ausland verlagern darf.
 
joachimroehl

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So ist es und es gibt noch zwei weitere Haken, die schon bei der ersten Außenprüfung Probleme machen werden. Am besten Wolle stellt die Konstellation seinem zuständigen Finanzbeamten vor und fragt gezielt nach ob es sein kann, daß insbesondere bei Verlusten und der Überschreitung der 183 Tage Klausel die Veranlagung komplett über mehrere Jahre und mit verherenden Folgen auch rückwirkend nach Thailand gemäß DBA abgeschoben werden kann! Ob es mit dem Modell auch Auswirkungen auf die ehelichen Steuerklassen geben könnte, ob ihm in diesem Zusammenhang eine Erklärung über das "getrennt Leben" aufgenötigt werden würde, ob die Ausländerbehörde in Folge große Ohren machen könnte usw.




Anm. die Soße wird hier teurer als der Braten, einfach weil man glaubte auf einen Steuerberater großzügig verzichten zu können.
 
kcwknarf

kcwknarf

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Mit der Betriebsstätte hast du soweit Recht. Allerdings lebt nicht nur formal in Thailand, sondern faktisch.
Du als Person lebst in Thailand, aber die Betriebsstätte bleibt ja in Deutschland. Auch Einzelunternehmen sind hierbei trennbar (Firma/Privat). Klingt zwar unlogisch, aber ist wohl so. Ich hatte schon das "Vergnügen", mit vielen Steuerberatern und behördlichen Stellen in Deutschland und Thailand darüber zu sprechen. Nicht immer eindeutig (daher könnte es je nach eigenem aktuellen Finanzbeamten in der Tat auch anders ausgelegt werden). Und mein Steuerprüfer kannte meine Situation ja auch und sah darin kein Problem.

Insbesondere entbindet einen die beschränkte Steuerpflicht nicht von der Steuererklärung in Thailand, denn da ist man ja unbeschränkt steuerpflichtig.
Sollte man denken. Da man aber seine Einkünfte über das Einzelunternehmen komplett in Deutschland erzielt entstehen logischerweise auch keine Steuern (man hat ja keine Einkünfte in Thailand!). Man muss natürlich die Steuern komplett in Deutschland versteuern (und dieses in Thailand notfalls nachweisen können) und eben keine Kunden in Thailand haben. Das sind die offiziellen Aussagen, die ich aus Thailand erhalten habe.

Aber natürlich kann es auch hier sein, dass man mal an eine Person gerät, die die Gesetzeslage anders interpretiert. Dagegen ist man ja leider in keinem Land vor gewappnet. Selbst wenn man alles richtig macht, kann es falsch sein, wenn es ein Offizieller so sehen will. Daher gebe ich ja auch nur meine Erfahrungen wieder und gebe keine Rechtsberatung.

Das mit der Steuerprüfung ist, wie so oft, nicht ganz so einfach, wie Kwcknarf sich das vorstellt. Es fängt schon damit an, dass man als deutsches Unternehmen nicht einfach ohne Erlaubnis seine Buchführung ins Ausland verlagern darf.
Die Buchführung bleibt ja auch formal in der Betriebsstätte in Deutschland. Post (Rechnungen etc.) wird ja weiterhin an die deutsche Adresse geschickt. Und seine elektronische Kopie kann ja auch auf einem deutschen Webserver bleiben (z.B. dort, wo auch seine Domain gehostet wird oder die E-Mails lagern). Ob man dabei "zufällig" aus Thailand zugreift ist doch dabei völlig egal.
Und selbst wenn es nicht klappen sollte kann man immer noch mal eine Vertrauensperson in Deutschland für solche Zwecke kurzzeitig "einstellen" (was für Post-Scans, Behördenkram etc. sowieso zu empfehlen wäre, wenn man keinen professionellen Service nutzen will). Post umgekehrt lässt sich übrigens mit entsprechendem Service mittlerweile auch gut "aus Thailand" versenden (wird dann real abgeschickt aus Deutschland).

Natürlich muss der Betriebsprüfer zustimmen, dass die Betriebsprüfung online geschehen kann. Manche bestehen ja sogar noch darauf, alle Rechnungen im Original zu sehen. Aber ich denke mal, dass selbst deutsche Steuerbeamte so langsam mit der Zeit gehen und vermehrt auf digitale Kopien setzen. Natürlich hängt das auch wieder vom Einzelfall ab. Selbst wenn man aber beim Finanzamt nachfragt, kann es sein, dass nächste Woche da ein anderer sitzt und die Lage anders sieht.

Ich renne schon seit 8 Jahren durch die Behörden. Fast immer mit einer anderen Aussage. Und da hilft halt nur, die gemeinsame Tendenz zu bündeln und somit die Wahrscheinlichkeit, dass man etwas falsch macht auf ein Minimum zu reduzieren. Und da - wie gesagt - meine Betriebsprüfung problemlos verlief, ist der Weg sicherlich nicht der Schlechteste. Und auch meine Steuererklärungen wurden immer akzeptiert, obwohl jeder zuständige Verwaltungsmensch in beiden Ländern über meine tatsächliche private und berufliche Situation Bescheid wusste. Mit Einschränkungen wie Verlagerung in eine andere Steuerklasse, weil Frau woanders wohnt oder Kürzungen/Streichungen bei Kindergeld etc. muss man natürlich rechnen.

Wer immer nur Angst vor den Behörden hat, hemmt sich doch komplett. Dann nimmt man lieber Hartz 4. Aber selbst da hat man nicht seine Ruhe.
 
kcwknarf

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Am besten Wolle stellt die Konstellation seinem zuständigen Finanzbeamten vor und fragt gezielt nach ob es sein kann, daß insbesondere bei Verlusten und der Überschreitung der 183 Tage Klausel die Veranlagung komplett über mehrere Jahre und mit verherenden Folgen auch rückwirkend nach Thailand gemäß DBA abgeschoben werden kann!
Das DBA ist doch extra dafür gemacht worden, dass man nicht doppelt versteuert wird, bzw. dass man zumindest überhaupt in mind. einem Land Steuern zahlt.

Wenn man also nachweist, dass man bereits seine Steuern in Deutschland gezahlt hat, dann kann es doch auch keine verherenden Folgen geben. Welche denn? Im schlimmsten Fall muss man die Steuern dann in Thailand nachzahlen, fordert sie aber von Deutschland zurück. Und da der Steuersatz in Thailand für seinen Fall wesentlich günstiger sein dürfte, wäre es sogar noch ein Gewinn, selbst man noch etwas Strafgeld dazu käme. Ich wäre z.B. sehr froh, wenn ich in Thailand versteuern dürfte und bin ja auch gerade dabei, ein entsprechendes Konstrukt herzustellen (wozu man aber mind. eine thail. Ehefrau in Thailand haben sollte).

Klar wäre es am besten, wenn man sich in beiden zuständigen Ämtern erkundigt und sich dann die Auskunft auch noch schriftlich mit Unterschrift bestätigen lässt. Doch welcher Verwaltungsmensch lässt sich darauf ein?
 
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Maibpenlai

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ein sehr informativer Thread. Auch hilfreich für mich als IT-Freiberufler (Geschäftssitz, Kunden und Steuern in DE), der in zeitweise überwiegend remote aus TH arbeitet.
Danke an alle Beteiligten!

kcwknarf: In welchem Sinn verwendest Du den Begriff "Einzelunternehmen"? Im engeren Sinn "Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs" oder weiter gefasst?

kcwknarf (und alle): zu
..
D.h. formal lebst du in Thailand, arbeitest und versteuerst aber weiterhin in Deutschland, wodurch sich dann auch die Fragen der Legalität in Thailand erledigen (solange du nicht den Thaimarkt bedienst, was du ja nicht tust).
...
Meinst Du das rein steuerlich oder bzgl. Work Permit in TH? Hast Du Aussagen einer TH-Behörde, dass man in dieser Situation "in Deutschland arbeitet", obwohl man in TH am Rechner sitzt, also kein Work Permit braucht? Oder praktikable Lösungen, wie man ein passendes Work Permit dafür bekommt?

...
Ich wäre z.B. sehr froh, wenn ich in Thailand versteuern dürfte und bin ja auch gerade dabei, ein entsprechendes Konstrukt herzustellen (wozu man aber mind. eine thail. Ehefrau in Thailand haben sollte).
...
Für mehr Info dazu wäre ich sehr dankbar. Auch spätere Erfahrungen daraus.
Würde ich mittel- oder langfristig auch gern machen. Optimalerweise mit der Möglichkeit, auch Projekte in TH oder Region (Singapore...) darüber zu machen. Thail. Ehefrau ist vorhanden :)

Und noch etwas: Mein Steuerberater in DE meint (ohne sich speziell in TH auszukennen), dass ich vermutlich in TH eine Steuererklärungspflicht hätte, aber nach DBA in TH keine Steuern zu zahlen hätte. Weiss jemand, ob man hier ein solche Erklärungspflicht hat und wie man diese erfüllen kann, ohne unnötige Verwirrung (schlafende Hunde...) zu erzeugen...?
Es möchte auch prüfen, ob ich eine doppelte Haushaltsführung begründen kann (Absetzen Kosten zu Whg in DE, Flüge,..). Hat das mal jemand versucht?

Sorry, falls damit das Thema zu sehr ausgeweitet wird. Hoffe, dass diese Fragen auch im Sinne des OP sind und noch zum Thema passen.
 
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Chak

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Ich renne schon seit 8 Jahren durch die Behörden. Fast immer mit einer anderen Aussage. Und da hilft halt nur, die gemeinsame Tendenz zu bündeln und somit die Wahrscheinlichkeit, dass man etwas falsch macht auf ein Minimum zu reduzieren. Und da - wie gesagt - meine Betriebsprüfung problemlos verlief, ist der Weg sicherlich nicht der Schlechteste. Und auch meine Steuererklärungen wurden immer akzeptiert, obwohl jeder zuständige Verwaltungsmensch in beiden Ländern über meine tatsächliche private und berufliche Situation Bescheid wusste. Mit Einschränkungen wie Verlagerung in eine andere Steuerklasse, weil Frau woanders wohnt oder Kürzungen/Streichungen bei Kindergeld etc. muss man natürlich rechnen.
Wenn du "die Tendenz bündelst", dann kannst du als Laie aber immer noch nicht einschätzen, ob die Tendenz nicht in eine falsche Richtung geht. Eine Betriebsprüfung (steuerliche Außenprüfung) gibt dir Rechtssicherheit für die geprüften Jahre, mehr nicht.


Das DBA ist doch extra dafür gemacht worden, dass man nicht doppelt versteuert wird, bzw. dass man zumindest überhaupt in mind. einem Land Steuern zahlt.

Wenn man also nachweist, dass man bereits seine Steuern in Deutschland gezahlt hat, dann kann es doch auch keine verherenden Folgen geben. Welche denn? Im schlimmsten Fall muss man die Steuern dann in Thailand nachzahlen, fordert sie aber von Deutschland zurück.
Wenn du in Deutschland deine Steuern bezahlt hast, Thailand dann aber auch noch Steuern haben möchte, dann gibt es mitnichten einen Automatismus, dass Deutschland dann auf seine Steuern verzichtet. In beiden Ländern Steuern zu zahlen würde ich dann schon als verheerend empfinden.

Zu der Betriebsstätte übrigens noch, wie übst du deine Tätigkeit denn in deiner deutschen Betriebsstätte aus?
 
kcwknarf

kcwknarf

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In welchem Sinn verwendest Du den Begriff "Einzelunternehmen"? Im engeren Sinn "Unternehmen eines voll haftenden Einzelkaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs" oder weiter gefasst?
Ich kann nur von meiner Situation ausgehen: Gewerbtreibender (mit Gewerbeschein), voll haftend.
Meinst Du das rein steuerlich oder bzgl. Work Permit in TH? Hast Du Aussagen einer TH-Behörde, dass man in dieser Situation "in Deutschland arbeitet", obwohl man in TH am Rechner sitzt, also kein Work Permit braucht? Oder praktikable Lösungen, wie man ein passendes Work Permit dafür bekommt?
Auch hier kann ich wieder nur von mir sprechen und den Personen/Behörden, mit denen ich Kontakt habe. Das kann je nach Einzelfall und anderen Ansprechpartnern ja durchaus anders aussehen. Anhand meiner Suituation wurde mir gesagt: meine Firma sitzt in Deutschland, ich verdiene mein Geld in Deutschland, zahle dort komplett Steuern, bediene nicht den thailändischen Markt, habe hier keine Einnahmen und belege das auch durch meine jährliche Visaverlängerung über einen Beleg der deutschen Botschaft. Also arbeite ich rein formal nicht in Thailand. Auch meine thailändische Steuerberaterin bestätigte das.Jedoch ist das wohl eine Gesetzeslücke. Ob das auf Dauer so bleibt, weiß man nicht.Ist inzwischen auch egal, weil ich ja eh nicht mehr arbeite, sondern nur noch die Firma Geld verdient.Und wie gesagt: Gesetze kann man überall sehr unterschiedlich auslegen. Ich habe das auch gerade mal wieder in der deutschen Botschaft gesehen. Jahrelang das selbe Prezedere. Und nun sitzt ein anderes Gesicht hinter dem Schalter, das sich nicht zu viel Gefahren aussetzen will und legt Gesetze plötzlich sehr pingelig aus. Nun ja, dann muss man eben flexibel sein.Jeder sollte auf jeden Fall sich selbst die Sicherheit besorgen. Ein Work Permit ist der sichere Weg. Mit einer Thaifrau kann man auch das hinbekommen. Dann gründet halt sie die Firma und stellt dich ein. Das Problem dabei kann dann aber die thailändische Geschäftsadresse für die deutschen Kunden sein. Deutsche denken ja immer gleich, alles außer "Made in germany" ist Schund oder kriminell. Dieses Vorurteil macht eben alles zu einem Problem für den global worker.Mein Tipp: such dir einen thailändischen Steuerberater, der bereits mit internationalem Klientel Kontakt hat und lass dir für deinen speziellen Fall Ratschläge geben.
Und noch etwas: Mein Steuerberater in DE meint (ohne sich speziell in TH auszukennen), dass ich vermutlich in TH eine Steuererklärungspflicht hätte, aber nach DBA in TH keine Steuern zu zahlen hätte. Weiss jemand, ob man hier ein solche Erklärungspflicht hat und wie man diese erfüllen kann, ohne unnötige Verwirrung (schlafende Hunde...) zu erzeugen...?
Das ist ja gerade der Witz. Habe ich ja versucht. Doch ohne Work Permit erhalte ich keine Steuernummer. Und eine Work Permit erhalte ich für meine "Arbeit" nicht, da ich den thailändischen Markt nicht berühre. Die sagten mir, dass ich finanztechnisch für die nicht existiere. Ebenso bin ich für das deutsche Finanzamt nicht verheiratet. Meine Frau existiert für die nicht.So sind halt die Finanzämter dieser Welt. Was nicht eindeutig reglementiert ist, gibt es nicht.Aber auch hier gilt natürlich: evtl. kommst du an einen anderen Behördenmenschen, der die Sache anders sieht.Frag auch hier lieber einen thailändischen Steuerberater.
Es möchte auch prüfen, ob ich eine doppelte Haushaltsführung begründen kann (Absetzen Kosten zu Whg in DE, Flüge,..). Hat das mal jemand versucht?
Ich nicht. Habe keine Lust, auf endlose Debatten mit dem Amt. Zeit ist auch Geld. Alleine schon die Pflege für das Kind wird ja angezweifelt, wenn man das nicht von thailändischen Ämtern belegen lässt. Doch die sagen, es ist doch selbstverständlich, dass sich Eltern um ihre Kinder finanziell kümmern. Doch der deutsche Staat sieht das anders und meint halt, ich lasse meine Tochter verhungern. Also werden selbst solche Dinge gestrichen und man zahlt praktisch mit Steuerklasse 1 als eigentlich Verheirateter die höchsten Steuern überhaupt ohne jeglichen Abzugsmöglichkeiten. Damit muss man halt als Steuerflüchtiger (wie man dann auch noch gerne von der Gesellschaft angesehen wird) leben. Alleine deshalb macht es Sinn, sich eine andere Lösung zu überlegen. Möglichkeiten gibt es viele, z.B. über die Frau eine Muttergesellschaft in Thailand zu gründen. Dann kann man die Steuern passend aufteilen.
 
kcwknarf

kcwknarf

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Wenn du "die Tendenz bündelst", dann kannst du als Laie aber immer noch nicht einschätzen, ob die Tendenz nicht in eine falsche Richtung geht. Eine Betriebsprüfung (steuerliche Außenprüfung) gibt dir Rechtssicherheit für die geprüften Jahre, mehr nicht.
Was willst du denn als Laie machen? Wenn du jahrelang von einem Steuerberater zum nächsten rennst, von einer Behörde zur anderen und du hörst mal dies, mal das.... dann merkst du schnell, wie kompliziert das Rechtssystem ist.
Am Ende entscheidet dann eh ein Richter. Und auch der entscheidet nur so, wie ER das Recht auslegt.
Ich habe also gelernt: es gibt keine Rechtssicherheit. Es ist immer Auslegungssache, abhängig von der jeweiligen Amtsperson.
Wenn es anders wäre, würden ja auch Gerichte nicht so häufig unterschiedlich entscheiden und es wären auch nicht mehrere Instanzen nötig. Das gilt für Deutschland und Thailand gleichernmaßen.
Wer also meint, es gäbe in Deutschland Rechtssicherheit, der irrt.

Also bleibt dem Laien ja nichts anders übrig, als zumindest die Gefahr für eine potentielle Strafe oder Verurteilung auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn man also dann mit 10 Fach- oder Amtsleuten spricht und 9 sagen das und einer etwas anderes, dann spricht die Tendenz für die 9. Das mag falsch sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist halt höher.
Ich wäre ja dumm, mich für den einen zu entscheiden und noch dümmer, gleich die Waffen zu strecken und aufzugeben, nur weil mir Behörden so viele Hürden in den Weg legen.

Das Restrisiko gehe ich dfabei natürlich ein. Als Unternehmer ist man aber Rsiko eh gewohnt.

Mit der Betriebsprüfung hast du natürlich recht. Erwische ich nächstes Mal einen anderen Prüfer kann der die Sache natürlich ganz anders sehen. Für den Fall sollte man Notfallszenarien im Ärmel haben. Immer etwas Geld als Reserve behalten, um Nachzahlungen oder auch Gerichtsklagen gegen das Finanzamt durchstehen zu können.
Und natürlich auch Unternehmensstrukturen schaffen, um notfalls den Laden ganz schnell zu einem anderen Betreiber oder in ein anders Land übertragen zu können, damit es ohne Pause weiterlaufen kann.

Der Staat ist immer der größte Feind eines Unternehmens. Da muss man immer auf der Hut sein. Aber dennoch ist vieles nicht so shwierig, wie es zunächst aussehen mag. Auch Beamte sind Menschen. Und eine Dame aus dem deutschen Finanzamt hat mich sogar schon mal gebeten, in meiner Steuererklärung etwas anders zu schreiben, damit sie nicht so viel Arbeit hat. Finanziell macht das keinen Unterschied, nur formal. Also auch in Ämtern gibt es zuweilen noch Menschen mit Verstand.

Zu der Betriebsstätte übrigens noch, wie übst du deine Tätigkeit denn in deiner deutschen Betriebsstätte aus?
In the cloud.
Nein, ich gehe in die deutsche Botschaft und nutze dort das W-Lan. Die deutsche Botschaft ist ja nicht thailändisches Staatsgebiet. Nee, Quatsch.
Also das Internet hat viele neue Möglichkeiten geschafft. Es gibt Urteilssprüche, die besagen, dass der Arbeitsplatz dort ist, wo der Server steht. Meiner steht in Deutschland. Das kann man natürlich wieder so oder so sehen.
Es fehlen halt konkrete Vorgaben in den Gesetzestexten. Solange ist das eine Grauzone. Mein Unternehmen hat jedenfalls seinen Sitz in Deutschland, also arbeite ich auch in Deutschland. Als Privatmensch lebe ich aber in Thailand.

Was macht denn jemand, der im Urlaub ist und dort einen geschäftlichen Anruf von seinem Chef erhält? Er dürfte diesen in Thailand ja nicht annehmen oder vorher eine Work permit beantragen.
Auch wenn jemand nach Thailand reist und bei seiner Rückkehr einen Reiseführer schreibt. Dann war die Reise auch beruflich. Der dürfte dann nie wieder nach Thailand einreisen dürfen.
Man muss halt mal sehen, wozu es die work permit gibt und wozu es Einschränkungen für Farangs gibt. Solange man gegen diese Gründe nicht verstößt, wird sich ja auch niemand dran stören.
Außer es sind Paragraphenreiter oder Leute, die einem ans Bein pissen wollen.

Am sichersten ist es eben, z.B. bei der Visaverlängerung mit offenen Karten zu spielen. Die brauchen ja eh einen Einkommensnachweis und fragen, woher das Geld kommt und ggf. auch, wie es versteuert wird.

Für mich hat sich das Problem ja eh erledigt, wie schon gesagt. Ich arbeite nun praktisch gar nicht mehr, weil ich halt Mitarbeiter in Deutschland habe und auch die Unternehmensstruktur verändert wurde und noch weiter werden wird. Hierzu möchte ich aber nicht zu viel sagen, da es eine Gesetzeslücke in Deutschland betrifft, die nicht geschlossen werden sollte, weil ich hier zu viel rumposaune.
 
wolle

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Habe mit meiner zuständigen Finanzamtdame telefoniert und ihr meine Situation erklärt.
1. Ich darf Rechnungen mit einer deutschen Anschrift erstellen.
2. Meine Buchführung, welche ich selbst mache, muss ich weiterhin machen und 10 Jahre aufbewahren.
3. Ich müsse nicht mit einer Betriebsprüfung rechnen, da meine Einkünfte zu gering sind und ich keine Steuern zu entrichten habe.
4. Sie möchte eine kurze schriftliche Mitteilung, dass mein Wohnsitz ab ... in Thailand ist. Mehr nicht.

Somit habe ich keine Fragen mehr, finde es aber sehr interessant, wie hier sehr sachlich diskutiert wurde. Dies wird sicherlich einigen helfen.
Vielen Dank.
 
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Chak

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Wolle, jetzt hast du die Einzelmeinung deiner derzeit zuständigen Sachbearbeiterin, mehr nicht.
 
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franky_23

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Ich dachte, dass ohne Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) in D es keine Freibeträge gibt. Somit zahlst dann ab dem ersten verdienten Euro Steuern.

Hast mal nachgefragt was da ggf. ihre Vorgesetzten davon halten?
 
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Chak

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Hast mal nachgefragt was da ggf. ihre Vorgesetzten davon halten?
Klar kann man auch mal ihren Sachgebietsleiter um seine Meinung fragen. Inwiefern die dann richtig ist kann man dann als Laie ebenso wenig einschätzen. Mehr Rechtssicherheit bringt es auch nicht.
 
kcwknarf

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Ich dachte, dass ohne Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) in D es keine Freibeträge gibt. Somit zahlst dann ab dem ersten verdienten Euro Steuern.
Wenn man mehr als 90% des Einkommens in Deutschland verdient kann man auch einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und dadurch wieder in den Genuß der Freibeträge und anderer Sonderabzugsmöglichkeiten kommen.
Ist z.B. auch für Auslandsrentner zu empfehlen, sofern man nicht großartig zusätzlich was dazu verdient.
 
DisainaM

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habe bei der Lösung bedenken,
auch wenn es steuerlich rechtlich möglich ist,
so könnten sich Probleme aus dem Gewerberecht ergeben,
weshalb man die zuständige IHK kontaktieren sollte, bz. die zuständige Gewerbestelle.
Das Gewerbeamt könnte nämlich bei einem Einzelunternehmen, eine Abmeldung vornehmen,
wenn der Unternehmer in Deutschland nicht gemeldet ist.

Dann müsste man sich Gedanken machen, das Unternehmen in ein englische LtD mit Sitz in Deutschland zu wandeln,
wo dann die Firma, als eigenständige juristische Person, ein Eigenleben führt,
und in Deutschland registriert ist.
 
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Dann müsste man sich Gedanken machen, das Unternehmen in ein englische LtD mit Sitz in Deutschland zu wandeln,
wo dann die Firma, als eigenständige juristische Person, ein Eigenleben führt,
und in Deutschland registriert ist.
Ltd. ist doch nicht mehr aktuell, da bietet sich heute viel eher die UG an.
 
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[FONT=Verdana, Arial, Tahoma, Calibri, Geneva, sans-serif]Jetztlebe ich fast zwei Jahre in Thailand und habe die Steuererklärungfür 2012 (ab 1.8. in Thailand, Wohnsitz in D abgemeldet) alsgemeinsame Veranlagung (verheiratet in D) gemacht. Dazu auch alleszur selbständigen Tätigkeit. Nun habe ich begonnen, dieSteuererklärung für 2013 mit t@x 2014 zu machen. Die Software sagtemir, dass ich keine gemeinsame Veranlagung mehr machen darf, da ichdas komplette Jahr in Thailand lebte. Finanzamt angemailt, ob icheine neue Steuernummer benötige. Anfrage von denen, ob ich eineBetriebsstätte in Deutschland habe (Nein), welche Einkünfte inThailand ? (Keine), Angestellte in D (Keine). Hier dieAntwort:[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]

[/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Personen,diein der BRD weder ihren Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalthaben, aber bestimmte inländische Einkünfte beziehen,sind mitdiesen nach $ 1 Abs. 4 des Einkommensteuergesetz (ESIG) beschränktsteuerpflichtig, Sie haben seit dem 01.08.2012 keinen inländischenWohnsitz mehr. Den Angaben in ihrer E-Mail vom 15.05.2014 zufolgebetreiben Sie ihre gewerbliche Tätigkeit ausschließlich vonThailand aus. In der BRDwird keine Betriebsstätte unterhalten. [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Siebeziehen daher keine inländischen gewerblichen Einkünfte i.S.d §49 Abs.1 Nr.2 EStG. Das heißt, ihre gewerblichen Einkünfte sind imRahmen Ihrer beschränkten Steuerpflicht in der BRD nichtsteuerpflichtig. Ihre Steuernummer hier im Finanzamt Kyritz wird ausdiesem Grunde ab 2013 beendet. [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Bitteinformieren Sie sich über Ihre Steuerpflicht in Thailand. ZurÜberprüfung der Steuerpflicht ihrer Renteneinkünfte aus der BRD abdem Veranlagungszeitraum 2013 möchte ich sie bitten, sich mit demFinanzamt Neubrandenburg in Verbindung zu setzen. Dieses Finanzamthat eine Zentralzuständigkeit für die Veranlagung von Rentnern mitWohnsitz im Ausland, die nicht aus anderen Gründen in der BRDveranlagt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Finanzamtes [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Neubrandenburg.[/FONT][FONT=Arial, sans-serif][/FONT]


Ich wäre gern in D steuerpflichtig geblieben, da ich keine Steuern hätte zahlen müssen. Nun werde ich wohl bald oder irgendwann Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen, die dann viel Geld von meiner geringen Rente haben wollen..
Nun muss ich recherchieren, wie ich aus dieser Falle raus kommen kann, oder weiß da schon einer einen Rat?
 
W

Willi

Gast
Nun werde ich wohl bald oder irgendwann Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen, die dann viel Geld von meiner geringen Rente haben wollen..
Nun muss ich recherchieren, wie ich aus dieser Falle raus kommen kann, oder weiß da schon einer einen Rat?
Wenn Du nur eine geringe Rente hast dürfte die überhaupt nicht besteuert werden. Mußt mal im Netz suchen. Da gibt es eine Freigrenze. Alles was über dieser Grenze liegt unterliegen der Steuerpflicht.

Habe mal geschaut. Hier gibt es die Freigrenzen.

http://www.deutsche-rentenversicher...entenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
 
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