Ja, absolut, es geht um Optionen, deshalb bin ich auch dankbar für jeden Vorschlag.
Ich habe jetzt bei der besagten Versicherung
https://www.reiseversicherung.de/de...sicherung/krankenversicherung-auslaender.html
folgenden Passus gefunden (unten auf der Seite):
"Es gibt aber auch Risiken, die diese Incoming-Kranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt bekannt sind, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. "
Soweit, so gut. Es wäre jetzt interessant zu wissen, ob eine Schwangerschaft darunter fällt.
Wie auch immer, in den Versicherungsbedingungen steht:
C. Reisekrankenversicherung
3. Was erstatten wir bei Schwangerschaft im Ausland?
3.1 Wir erstatten die im gAusland angefallenen Kosten für:
A) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
B) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
C) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
D) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
E) Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei
Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
3.2 Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten?
Dann erstatten wir die im gAusland anfallenden
Kosten für:
A) Maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen.
B) Zwei Ultraschalluntersuchungen. Wir erstatten die
Kosten für weitere, wenn diese wegen besonderer
Umstände gmedizinisch notwendig sind.
C) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
D) Ambulante oder stationäre Entbindung. Wir erstatten
die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn
dieser gmedizinisch notwendig ist.
E) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
F) Geburtshelfer und Hebammen.
G) Postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.
Wir fallen natürlich nur unter Punkt 3.1, da die Schwangerschaft nicht während der Reise eingetreten ist. Aber trotzdem, bis zur 36. Woche wäre für uns perfekt, da die Entbindung genau in der 36. geplant ist.
Tja, wie kommt man da nur jetzt rein, wenn die Reise bereits stattfindet? Denn:
"Abschlussfrist: Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen."
