Schwangere Freundin ohne KV - Welche Optionen?

Diskutiere Schwangere Freundin ohne KV - Welche Optionen? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Danke für die Tipps Joachim, ich habe dir eine E-Mail geschickt...
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belkin

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Danke für die Tipps Joachim, ich habe dir eine E-Mail geschickt...
 
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Franky53

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Entweder Tüte auf den Lümmel oder sich absichern mit a) viel Barem oder b) Värissssssssssssssscherung kaufen andernfalls folgt c) mit vielen Problemen siehe #1 :p
das wäre doch eine tolle Geschäftsidee ,eine Versicherung für die Urlaubsbekanntschaften.
müßte man halt ne Bündelversicheung anbieten,wo man z.B bis zu 10 Damen eintragen kann ,wenn sie an der Reihe sind.
 
Yogi

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das wäre doch eine tolle Geschäftsidee ,eine Versicherung für die Urlaubsbekanntschaften.
müßte man halt ne Bündelversicheung anbieten,wo man z.B bis zu 10 Damen eintragen kann ,wenn sie an der Reihe sind.
Gute Idee. Die Versicherung sollte aber auch einen einprägsamen Namen erhalten.

So was wie "Spritzschutz Versicherung" oder "hose down preventer insurance"
Um weitere Vorschläge wird gebeten. Ich fange schon mal an Platz für die Einnahmen zu schaffen.8-)
 
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Chak

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Das klingt ja alles mal wieder sehr durchdacht.
 
joachimroehl

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Macht die Verisssssscherungen nicht schlecht .. gibt aber auch eine ganz andere Geschäftsidee, wo sie ganz wild auf seine Visitenkarte ist und er so er sich aus dem Staub macht, schon nach wenigen Monaten einen Brief erhält mit der Nachricht sie sei ein bisschen schwanger und er solle zahlen auf Dauer oder gleich eine einmalige Summe zum Wegmachen überweisen ..
 
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Franky53

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keiner macht die Versicherungen schlecht ist doch gut wenn man eine braucht ,wenn man sie hat.ich habe halt als Laie deinen Gedanken weitergesponnen.
Du als Profi wirst uns sicher sagen wie das geht ,wenn man eine oder mehrere Urlaubsbegleiterinnen(.ja ich war auch schockiert ,aber was man so im Indernetz liest ,sollte das schon mal vorgekommen sein..) die man in naher Zukunft kennenlernen wird ,vor der der Zeugung zu versichern.
Andererseits bin ich beim Thema Gummi voll auf deiner Seite, denn es soll ja auch andere Krankheiten außer Schwangerschaft geben.
 
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BumBui

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Das Problem mit der Versicherung kenne ich zur Genüge.
Meine Frau wurde von jeder Versicherung abgelehnt. Begründung: nur ein Jahr Aufenthaltserlaubnis.
Habe sie dann bei der BDAE versichert.
Die BDAE hat die Entbindung dann bezahlt, aber nur nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung und weil sie bei Versicherungsbeginn noch nicht schwanger war.
Nach Erhalt der dreijährigen Aufenthaltserlaubnis versuchte ich sie bei der HUK zu versichern.
Sie wurde abgelehnt weil die HUK keine Hausfrauen versichert wenn der Mann nicht auch bei der HUK krankenversichert ist.
Ich habe allen anderen Versicherungen bei der HUK, und ein Arbeitskollege ist sogar Vertreter von denen.
Jetzt ist sie bei der AXA versichert.
Habe bis jetzt noch keinen Leistungsantrag gestellt.
Trau dieser Versicherung aber überhaupt nicht.
Die schaffen es nicht mal mir für letztes Jahr eine Quittung über Beitragszahlungen auszustellen, die ich bei der Steuer einreichen kann.
 
Socrates010160

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Hallo,
ich bin deutscher Staatsangehöriger, beruflich selbständig und in einer PKV versichert.
Meine philippinische (ich weiss, es ist eigentlich ein Thai-Forum) Lebensgefährtin ist in der 30. Woche schwanger und ist vor 3 Wochen zum ersten Mal nach Deutschland eingereist, mit einem Visum zur Familienzusammenführung.
Aufgrund einer laufenden Urkundenüberprüfung der Dokumente in den Philippinen werden wir vor der Geburt des Kindes nicht mehr heiraten können. Dadurch ist meine Lebensgefährtin nun in einem Vakuum, was die KV anbetrifft.
An meine private KV habe ich mich schon gewandt, diese möchte sie nicht versichern, da sie noch keine Niederlasungserlaubnis hat. Diese wird erst ab der Geburt des Kindes bestehen (nach § 28, Familiennachzug zu Deutschen, Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge).
Ein PKV-Basistarif klingt aufgrund der Beitragshöhe und der Mindestlaufzeit von 18 Monaten und somit Ausgaben von etwa 10.000€ nicht so verlockend...Da wäre die Entbindung als Selbstzahler günstiger...
Welche Optionen haben wir noch, um meine Lebensgefährtin zu versichern?

Ich hab jetzt nur den Eingangspost gelesen... möglicherweise hat Dir schon jemand eine Antwort gegeben, die Dir weiter hilft.

Meine Idee:
Wenn Du bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bekommen kannst, kannst Du sie mit einem Lohn von über 450 € einstellen, da Du ja selbstständig bist. Damit ist sie automatisch krankenversichert.
 
joachimroehl

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@BumBui, wenn Du im Antrag der Datenweitergabe nicht eindeutig widersprochen hast, läuft die Meldung von der PKV alljährlich direkt an die Bundesfinanzbehörde ..

@Belkin, Rechtsquelle für die Aufnahme im Basistarif ist der §193 im VVG hier der Punkt (5) 2 ff. und bitte beachten, dass die Wohnsitzanmeldung für die Gute hierbei der Sesam öffne dich ist ..

Quelle: VVG - Einzelnorm
 
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belkin

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Die Situation scheint ausweglos:

Heute habe ich mit der örtlichen Ausländerbehörde und mit 2 ansässigen PKVs gesprochen.

- Die PKVs wollen sie nicht mal in den teuren Basistarif aufnehmen, da dafür eine Aufenthaltsgenehmigung von über 1 Jahr notwendig sei.

- Die ABH stellt eine Aufenthaltsgenehmigung erst aus, wenn das Kind geboren ist. Auch eine Fiktionsbescheinigung kommt nicht in Betracht, da sie im Besitz eines gültigen Visums ist.

- Bei mir versicherungspflichtig einstellen: Sie hat im Visum "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" stehen. Auf Nachfrage ob man das schon streichen könnte sagt die ABH: Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit darf aktuell leider auch noch nicht gestattet werden.

- Zitat ABH: " Die Sache würde sich einfacher gestalten, wenn Sie bereits verheiratet wären und ggf. auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu Ihnen erteilt werden könnte. Dafür müsste jedoch auch ein Sprachnachweis auf A1-Niveau vorgelegt werden."
Haben wir nicht, da ihre Dokumente eh noch die Überprüfung durchlaufen und wir nicht mal die Original-Geburtsurkunde hier haben.

So langsam muss ich mich wohl damit abfinden, dass ich die Kosten für die Entbindung wohl als Selbstzahler übernehmen muss. :(
 
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sombath

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Dann doch lieber die Entbindung im Heimatland der Frau in einem guten Krankenhaus .
Gerade gestern hat mir eine privatvers. junge Mutter erzählt , daß ihre Entbindung
14 000,-- Euro gekostet hat .
Das ist für einen Selbstzahler hier in D. schon ein richtiger Batzen .

Sombath
 
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Franky53

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außerdem kann sie dann mit dem Kind ohne PiPaPo einreisen und hier leben,.
 
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belkin

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Das war auch ursprünglich der Plan (siehe auch mein Beitrag auf Seite 2 dieses Threads).

Bei einem völlig gesunden Baby hätten wir überhaupt keinen Grund gehabt, hau ruck nach Deutschland zu fliegen.
 
joachimroehl

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@belkin, bei einem Aufenthaltstitel von über einem Jahr wäre gemäß SGB V §5 die GKV aufnahmeverpflichtet; entschuldige, die Kollegen von HUK und Debeka wollen Dich auf die Nudel schieben, da sie die absehbaren Kosten im dicken Bauch vermutlich schon beim Öffnen der Filialtür erkannt haben. Kuck in genannte Rechtsquelle im #30 oder gib das einem Fachanwalt für Versicherungs- bzw. Sozialrecht ..



http://www.pkv.de/themen/krankenver...nspruch-gesundheitspruefung-risikozuschlaege/
 
ediundbledi

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BURIRAM-Samui
Dann doch lieber die Entbindung im Heimatland der Frau in einem guten Krankenhaus .
Gerade gestern hat mir eine privatvers. junge Mutter erzählt , daß ihre Entbindung
14 000,-- Euro gekostet hat .
Das ist für einen Selbstzahler hier in D. schon ein richtiger Batzen .

Sombath
bei meiner Frau als privat Versicherte hat die Entbindung inklusive 2/3 Tage Aufenthalt im Krankenhaus glaube ich rund 1.500 Euro gekostet.von den Kosten absolut überschaubar, wenn alles glatt läuft nur das weiß man halt vorher nicht und fühlt sich deshalb sicherer, wenn man eine KV hat. zusätzlich waren dann noch Kosten für die Hebamme die uns mehrere Wochen zuhause besucht hat, noch mal ein paar hundert Euro.
 
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Bismark

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- Die ABH stellt eine Aufenthaltsgenehmigung erst aus, wenn das Kind geboren ist. Auch eine Fiktionsbescheinigung kommt nicht in Betracht, da sie im Besitz eines gültigen Visums ist.
https://www.reiseversicherung.de/de...sicherung/krankenversicherung-auslaender.html

Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus
dem Ausland
G
1. Was ist versichert?
1.1 Als Gast aus dem Ausland genießen Sie Versicherungsschutz während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in den Gastländern.
1.2 Sie sind während Ihres Aufenthaltes erkrankt oder
haben einen Unfall erlitten?
Dann erstatten wir die Kosten für:
A) Die Heilbehandlung im Gastland.
B) Kranken- und Gepäckrücktransporte.
C) Die Bestattung im Gastland oder die Überführung.
1.3 Geraten Sie während Ihres Aufenthaltes in einen medizinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer
Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.
1.4 In der Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus
dem Ausland haben Sie abweichend zu Ziffer 8.1 der
Allgemeinen Bestimmungen Versicherungsschutz bei Pandemien. Dies gilt nicht, wenn bereits bei Ihrer
Einreise in das Zielgebiet (Gastland) eine Reisewar-nung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand.
2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im Gastland?
2.1 Heilbehandlungskosten und Arzneimittel:
Versichert sind gmedizinisch notwendige Heilbehand-lungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet
werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel
müssen schulmedizinisch anerkannt sein. Alternative
Heilbehandlungen sind versichert, wenn keine schul-medizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfü-gung stehen.
2.2 Wir erstatten die Kosten für:
A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus ein-schließlich Operationen.
B) Ambulante Heilbehandlungen.
C) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
D) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
E) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
F) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
G) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
H) Bei einer Frühgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche: die Kosten der Heilbehandlung für Ihr neugeborenes Kind


Quelle: https://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/standard.pdf
 
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belkin

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Hi Bismark,

ja, das hört sich zunächst gut an. Wir haben z.B. vor der Reise die ADAC Incoming Versicherung abgeschlossen, die ähnlich ist (haftet bei Schwangerschaft aber nur bis zur 30. Woche). Soweit ich weiss, scheitern diese Incoming-Versicherungen bei schwangerschaftsbedingten Kosten aus 2 Gründen:

1. Sie hat kein Schengen- sondern FzF (Familienzusammenführungs)- Visum. Diese Versicherung gilt aber für touristische und geschäftliche Reisen. Das könnte Probleme geben bei der Einreichung der Belege, da ein Daueraufenthalt geplant war und Wohnsitznahme erfolgte.

2. Die Schwangerschaft wäre bei Versicherungsabschluss schon bekannt gewesen. Ich bin nicht sicher, ob das nicht auch ein Grund für die Ablehnung wäre.

- Auch wenn Punkt 1 und 2 nicht zutreffen, wäre der Abschluss vor der Reise nötig gewesen.
 
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belkin

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@joachin: Ja, dass sich die privaten mit Händen und Füssen wehren war abzusehen. Als wir gestern bei der örtlichen Debeka waren, hat sich die Sachbearbeiterin verhalten, als wenn sie einen epileptischen Anfall gehabt hätte :)

"Ich muss mal eben den Chef anrufen", "Sie muss Aufenthaltsgenehmigung von über 1 Jahr haben", "Gehen Sie zu ihrer eigenen privaten", "Das geht bei uns grundsätzlich nicht", "Internetanschluss haben wir nicht (auf meine Nachfrage ob sie die rechtliche Lage nachschauen kann", "Ach Hallo Frau Meier (zu einer anderen Kundin), lange nicht gesehen" (um unser Gespräch endlich abzuwürgen). usw. usw. :)

Ich hatte den Eindruck, dass die Ärmste, wenn sie einen Basistarif-Kunden aufnimmt, selbst mindestens weitere 600€ aus ihrem schon spärlichen Gehalt zuschiessen muss :D
 
Thema:

Schwangere Freundin ohne KV - Welche Optionen?

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