Schwangere Freundin ohne KV - Welche Optionen?

Diskutiere Schwangere Freundin ohne KV - Welche Optionen? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ich bin deutscher Staatsangehöriger, beruflich selbständig und in einer PKV versichert. Meine philippinische (ich weiss, es ist eigentlich...
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belkin

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Hallo,
ich bin deutscher Staatsangehöriger, beruflich selbständig und in einer PKV versichert.
Meine philippinische (ich weiss, es ist eigentlich ein Thai-Forum) Lebensgefährtin ist in der 30. Woche schwanger und ist vor 3 Wochen zum ersten Mal nach Deutschland eingereist, mit einem Visum zur Familienzusammenführung.
Aufgrund einer laufenden Urkundenüberprüfung der Dokumente in den Philippinen werden wir vor der Geburt des Kindes nicht mehr heiraten können. Dadurch ist meine Lebensgefährtin nun in einem Vakuum, was die KV anbetrifft.
An meine private KV habe ich mich schon gewandt, diese möchte sie nicht versichern, da sie noch keine Niederlasungserlaubnis hat. Diese wird erst ab der Geburt des Kindes bestehen (nach § 28, Familiennachzug zu Deutschen, Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge).
Ein PKV-Basistarif klingt aufgrund der Beitragshöhe und der Mindestlaufzeit von 18 Monaten und somit Ausgaben von etwa 10.000€ nicht so verlockend...Da wäre die Entbindung als Selbstzahler günstiger...
Welche Optionen haben wir noch, um meine Lebensgefährtin zu versichern?
 
lucky2103

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Ich sage voraus, dass Du das nicht gebacken bekommst.

Option: Heim fliegen und auf den Philies entbinden.
 
socky7

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Hallo,
ich bin deutscher Staatsangehöriger, beruflich selbständig und in einer PKV versichert.
Meine philippinische (ich weiss, es ist eigentlich ein Thai-Forum) Lebensgefährtin ist in der 30. Woche schwanger und ist vor 3 Wochen zum ersten Mal nach Deutschland eingereist, mit einem Visum zur Familienzusammenführung.
Ich würde das Konsulat der deutschen Botschaft in Manila und die zuständige Ausländerbehörde für die entstehenden Arztkosten haftbar machen. Denn das Konsulat und die Ausländerbehörde haben ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt, als das Visum zur Familienzusammenführung erteilt wurde. Das Visum darf nur dann erteilt werden, wenn ein Nachweis über eine abgeschlossene Krankenversicherung in Deutschland vorliegt.
Diese Forderung dürfte das Konsulat und die Ausländerbehörde kaum beunruhigen, weil bei Schäden durch Verwaltungsakte deutscher Behörden die Staatshaftung greift.
Das ist ja auch gerechtfertigt, wenn der deutsche Staat die zukünftige Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der medizinischen Versorgung unterstützt. Denn jeder Wirtschaftsflüchtling, der in Deutschland das Wort "Asyl" stammelt, erhält sofort Krankenversicherungsschutz. Die werdende Mutter hat immerhin ein Einreisevisum.
Vor einer Klage würde ich zunächst einmal hören, was die Ausländerbehörde meint. Manchmal haben intelligente Sachbearbeiter gute Lösungsvorschläge.
Ein Anruf beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg kann auch hilfreich sein.
Versierte Versicherungsmakler haben auch manchmal Lösungsvorschläge für diese missliche Lage.

Wenn keine andere Möglichkeit für einen ausreichenden KV-Schutz besteht, dann solltest du deine zukünftige Frau mit Wirkung zum 1.November 2014 als Mitarbeiterin in deiner Firma einstellen. Das ist einer der wenigen Vorteile von Selbständigen.
Mit dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in deinem Betrieb ist deine Frau sofort gesetzlich krankenversichert.
:)
 
Antares

Antares

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Also, wenn alles "normal" verläuft kostet eine privat bezahlte Entbindung über den Daumen 2000 bis 3000€ in Deutschland. Läuft etwas schief und es kommen ein paar Wochen Säuglingsintensivstation dazu werden auch mal 20000€ oder mehr fällig. Benötigt der neugeborene Erdenbürger nach der Geburt eine Herz OP schießen die Kosten in astronomische.
@belkin könnte mal die behandelnden Ärzte fragen wie hoch diese das Risiko bei der bestehenden Schwangerschaft einschätzen.

Die Partnerin in der bestehenden Firma als (schein) Angestellte zu führen kostet ja auch Geld!

Also, bei ausreichendem finanziellem Polster die Entbindung privat bezahlen, sonst dem Vorschlag von @socky7 folgen....oder?
 
joachimroehl

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Die Krankenversicherung für die Mia kostet privat 79€ und läuft auf Wunsch bis zu 5 Jahre, trägt aber definitiv keine Entbindungskosten. Diese liegen zwischen 600€ bei einer rein häuslichen Hebammengeburt und genannten 2000€ stationär unkomplizierter Verlauf. Nach oben mit Kaiserschnitt etc. können auch 25.000€ und mehr auflaufen bei einer 1:1000 Wahrscheinlichkeit. Somit sicherer und falls sie hier arbeiten darf, sie für 451€ anzustellen, weil damit Sozialabgaben (KV, RV, EU, ALV, Umlagen..) von insgesamt überschaubaren 163€ anfallen. Muss aber schnell geschehen, ehe die Mutterschaftsschutzfrist erreicht wird. Die Kassen schwimmen auch nicht auf der Wurstsuppe ..

Fragen? joachimroehl@web.de
 
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Ich habe einige Spitäler in Manila gesehen, die Ausstattung und Versorgung ist gut und sollte eigentlich finanzierbar für einen Farang sein!!
Jedenfalls ist eine Entbindung viel preiswerter als in D...............
 
Antares

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Ich habe einige Spitäler in Manila gesehen, die Ausstattung und Versorgung ist gut und sollte eigentlich finanzierbar für einen Farang sein!!
Jedenfalls ist eine Entbindung viel preiswerter als in D...............
Jau, wenn man denn Manila in der Geburtsurkunde des Kindes stehen haben möchte.......
 
ediundbledi

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Läuft etwas schief und es kommen ein paar Wochen Säuglingsintensivstation dazu werden auch mal 20000€ oder mehr fällig. Benötigt der neugeborene Erdenbürger nach der Geburt eine Herz OP schießen die Kosten in astronomische.
@belkin könnte mal die behandelnden Ärzte fragen wie hoch diese das Risiko bei der bestehenden Schwangerschaft einschätzen.

Also, bei ausreichendem finanziellem Polster die Entbindung privat bezahlen,?
soweit ich das verstanden habe ist das Kind ab Geburt selbst in der PKV versichert, egal wie krank es ist, diese Kosten haben nichts mit der Entbindungskosten und Krankenversicherung der Mutter zu tun. teuer wird es nur wenn die Mutter bei der Entbindung etwas zustößt. hatte seinerzeit ein ähnliches Problem aber meine Frau noch in der PKV versichert bekommen. war auch ein riesen Theater, einfacher (und billiger) wäre es gewesen ich hätte nach der Entbindung die Kohle Cash auf den Tisch gelegt.
 
joachimroehl

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Hätte hätte hätte.. unser Belkin schon vorm Befruchtungszeitpunkt seine Mia für 144€ versichert, würde die private Krankenversicherung die Entbindungskosten sogar vollständig übernehmen. Aber die jetzt eingetretene Konstellation hatte er damals wie so viele einfach ausgeblendet ..
 
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Franky53

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nicht mehr hier
Hätte hätte unser Belkin schon vorm Befruchtungszeitpunkt seine Mia für 144€ versichert, würde die private Krankenversicherung die Entbindungskosten sogar vollständig übernehmen. Aber die jetzt eingetretene Konstellation hatte er damals wie so viele einfach ausgeblendet ..
hätte wäre täte....was du alles weißt.Wann hätte er das machen sollen?
die Frau ist in der 30igsten Woche schwanger und vor 3 Wochen nach D eingereist,wie das ohne KV ging würde mich auch interessieren.
 
joachimroehl

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Entweder Tüte auf den Lümmel oder sich absichern mit a) viel Barem oder b) Värissssssssssssssscherung kaufen andernfalls folgt c) mit vielen Problemen siehe #1 :p
 
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soweit ich das verstanden habe ist das Kind ab Geburt selbst in der PKV versichert, egal wie krank es ist, diese Kosten haben nichts mit der Entbindungskosten und Krankenversicherung der Mutter zu tun. teuer wird es nur wenn die Mutter bei der Entbindung etwas zustößt. hatte seinerzeit ein ähnliches Problem aber meine Frau noch in der PKV versichert bekommen. war auch ein riesen Theater, einfacher (und billiger) wäre es gewesen ich hätte nach der Entbindung die Kohle Cash auf den Tisch gelegt.
Das Kind sollte ohne Probleme ab Geburt bei dem Vater mitversichert sein, wenn der Vater selber länger als x Monate (glaube 3) bei der Versicherung ist. Was Folgekosten für das Kind betrifft, wird unterschieden ob z.B. eine Behinderung angeboren ist, oder bei der Geburt entsteht. Je nachdem haftet die PVK von der Mutter oder von dem Kind. Bitte unbedingt nochmal bei der PKV beraten lassen.....
 
joachimroehl

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Richtig, die klassische "Kindernachversicherung" für das Kind greift, wenn Papa mindestens drei Monate privatversichert ist, allerdings auch nur für den maximal gleichen Tarif, wie löchrig auch immer gestrickt. Aber auch da werden keinerlei Entbindungskosten übernommen. Die fallen ja auf Seite der Gebärenden für deren Versicherung bzw. den im Hintergrund stehenden hoffentlich finanzpotenten Erzeuger nach obiger Variante c) an.
 
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belkin

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Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten. Zu einigen Punkten möchte ich Stellung nehmen:

- Eigentlich war geplant, dass wir für die Geburt des Kindes auf den Philippinen bleiben (und die Entbindung in bar zahlen), da die Schwangerschaft bis dahin völlig problemlos verlief. Bei einer Routineuntersuchung hat es sich herausgestellt, dass das Baby direkt nach der Geburt eine OP benötigen wird. Deshalb haben wir uns entschlossen Visum zu beantragen und nach Deutschland zu fliegen, um zumindest das Baby in einer PKV zu versichern. Ich bin wie gesagt privat versichert (viel länger als die nötigen 3 Monate) und somit hat mein Kind von Geburt an das Recht, in meiner PKV untergebracht zu werden.

- Eine Entbindung in Manila kostet in den guten Hospitals (wie St. Lukes oder Makati Medical Center) umgerechnet in etwa wie in Deutschland oder sogar etwas darüber.

- Für die Einreise / Visum nach Deutschland wird für den Gast eine "einfache" KV benötigt, wie z.B. die ADAC Incoming. Diese kommen nicht für mit einer Schwangerschaft verbundenen Kosten auf.

- Meine Freundin bei mir einstellen: Sie hat im Visum den Vermerk "Erwerbstätigkeit nicht gestattet", daher habe ich diesen Weg direkt aufgegeben. Oder kann man das doch irgendwie "umgehen"?

So, ich hoffe das klärt die Situation etwas :)
 
rolf2

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Wollt ihr nicht heiraten? Damit wäre doch alles in trockenen Tüchern, sie wäre als Deine Frau mitversichert
 
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belkin

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Hallo rolf,

ja, das wäre am einfachsten, aber aufgrund der Urkundenüberprüfung müssen wir auf die Dokumente meiner Freundin noch ein paar Monate warten. Die Urkundenüberprüfung wird von der Botschaft angeordnet und durchgeführt und betrifft so ziemlich jede Person, die in der Geburtsurkunde "Late Registered" stehen hat...
 
rolf2

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Dann sprich doch diese Problematik mit Deiner Versicherung mal an, vielleicht bieten sie Euch ne Lösung an, denn sie wird ja bald Deine Frau sein.
 
joachimroehl

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Den Basistarif zu 630€ musst Du aber nicht 18 Monate führen, ab Ehelichung geht's direkt in Deinen Volltarif mit für sie eigenem Beitrag. Andernfalls bleibt nur der Weg Barzahler. Hatte mal vor Jahren eine vergleichbare Situation, die junge Bulgarin hat dann in ihrer Berliner Botschaft als Putzfrau gearbeitet, ist für die Ausländerbehörde exterritorial und da griff das seinerzeitige Arbeitsverbot nicht, die Krankenkasse hat sie aber hochschwanger versichert als abhängig Beschäftigte.
 
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belkin

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@rolf: Das habe ich als allererstes getan. Leider wollen sie sie nicht aufnehmen, weil noch keine Niederlassungserlaubnis existiert.

@joachim: das klingt schon besser, danke. Ich bin davon ausgegangen, dass beim Basistarif 18 Monate Mindestverweildauer bindend sind. In diesem Fall werden wir wohl den Weg Basistarif einschlagen. :)
 
joachimroehl

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Die 18monatige Verweildauer im Basistarif gilt für Bestandskunden. Du solltest sie erstens bei einem fremden Unternehmen wie HUK oder am allerbesten der Debeka unterbringen und nach der Ehelichung mit erteilter Arbeitserlaubnis wird sie angestellt kassenpflichtig und da würde ich sie bis zum Ableben lassen. Vorteil: sie zahlt nur erwähnte 163€ und das Kind ist auch kostenlos mitversichert, wenn Du in Deiner Selbstständigkeit einen jährlichen Gewinn von unter 48.600€ einfährst. Und zu guter Letzt hältst Du Dir über sie die Tür zur gesetzlichen Krankenversicherung offen, denn PKV im Alter geht aus meiner Sicht nur, wenn man absehbar mindestens 5mal so hohe Alterseinkünfte, wie den KV-Beitrag kurz vor dem 55.Geburtstag hat. Führt aber jetzt zu weit ..
 
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