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schulvisa

Diskutiere schulvisa im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; hallo bin neu bei euch und kann ganz grosse hilfe gebrauchen !!!! ich habe für meine freundin ein schulvisa beantragt und nach einen gespräch mit...
E

ehc80

Gast
hallo bin neu bei euch und kann ganz grosse hilfe gebrauchen !!!!

ich habe für meine freundin ein schulvisa beantragt und nach einen gespräch mit der botschaft musste ich leider erfahren,dass ich einen guten rückkehrgrund für sie nach thailand brauche.ich selbst war 14mal in thailand und habe meine freundin in samui kennengelent.sie ist 22 jahre alt hat kein kind,kein land usw.ich denke das trifft doch auf viele zu. bitte um hilfe kann mir jemand einen guten rat geben !!!! was kann ich angeben um ihre rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen !!!!

viele grüsse an alle
holger :nixweiss:
 
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JT29

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Irgend etwas passt nicht. Schulvisa (also ein Visum für einen Intensivsprachkurs Deutsch) oder doch eher Schengenvisum ?

Das Spachvisum wird vom deinem zuständigen Ausländeramt erteilt - hast Du dich da einmal vorgestellt und mit dem Sachbeabeiter die Sache vorab durchgesprochen ?

Sprachvisen sind zur Zeit in Mode, da viele auf den Zug aufspringen, wenn es mit Schengen nicht geklappt hat; auch hier gibt es mittlerweile interessante Zusatzfragebogen und Interviews dazu; entsprechend scheint man jetzt wohl zu selektieren.

Rat und Hilfe sind nicht einfach, da man die Einzelfallentscheidung ja nicht kennt und auch nicht dabei war - ea kan vieles eine Rolle spielen.

N.B. Es ist uninteressant, wie oft Du in TH warst - Klingt hart, aber du spielst dabei eine untergeordnete Rolle, da sie die Antragstellerin ist.


Juergen
 
P

Phips

Gast
Halo ehc80


I hab mir grad Deinen Text durchgelesen und mich gewundert, weil da was nicht Stimmen kann, die Entscheidung für ein Schülervisum liegt bei Deiner Auländerbehörde und nicht bei der Botschaft.
Bis vor wenigen Wochen gings mir nämlich noch genauso. Im April war ich meine Freundin besuchen und hatte alle Papiere für ein Touristenvisum bei mir, also gingen wir dann auch gemeinsam nach Bangkok und gaben uns der Folter hin. Wer schonmal selbst dortwar, wirds ja wissen, erstmal 1,5 Stunden vor dem Tor der Botschaft stehen und dann die selbe Zeit nochmal drin warten, bis man schließlich ganze 5 Minuten am Schalter steht.
Jedenfalls war das schonmal erledigt und wir haben uns noch 2 Tge Bangkok angesehen bis wir dann die ernüchternde Nachricht der ablehnung erhielten (der Rückreisewille sei wohl sehr unwarscheinlich, da nicht verheiratet, keine Kinder, kein Besitz, kein langjähriges Konto) :zorn: . Ich habe dann noch versucht vernünftig mit dem Hern am Schalter 1 (Sonderfälle) zu reden, er fragte mich dann nur was ich hier überhaupt will und ob ich nicht lesen kann :zorn: , jedenfalls war hier ausser sich blöd anreden lassen zu müssen auch nichts zu holen.
Unsere Stimmung war jedenfalls ab diesem Tag ziemlich am Boden, aber ich versprach meiner Freundin, daß wir das schon hinkriegen.
Als ich dann wieder zurück in Detschland war, bin ich fix auf unsere Auländerbehörde und fragte den Herrn was es nun für Möglichkeiten gäbe. Er erläuterte mir daraufhin, daß es ein Schülervisum gibt, daß bis zu einem Jahr gültig ist und nannte mir auch die ganzen benötigten Dokumente. Da war ich schon sehr überrascht wie hilfsbereit und zuvorkommend ich hier behandelt wurde :-) . Nun machte ich mich an die Arbeit, Schulanmeldung, neue Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung, mehr brauchte ich nicht!!! Ich schickte den ganzen Packen meiner Freundin, die dann erneut nach Bangkok in unsre Deutsche Vertretung ging und ihren Antrag abgab, es wurden natürlich wieder ein Haufen dummer Fragen gestellt, aber diesmal hatte es ja meine Auländerbehörde zu entscheiden. Als die Unterlagen dann in meiner A-Behörde eintrafen und ich dann zum zweiten mal bei dem Herrn war, war es eigentlich nur noch kurz Formsache und ich bestätigte mit Unterschrift, daß der Hauptreisegrund meiner Freundin der Schulbesuch sei. Er sagte daß es für ihn kein Problem sei und er stimme diesem Antrag zu. Nun dachte ich wenn die in Bangkok da bloß nicht wieder Quertreiben, aber schon zwei Tage später erhielt ich einen erfreuten Anruf meiner Freundin, sie hätte jetzt das Visum bekommen :rofl: . Wenn Sie in 3 Wochen hier ankommt, nur noch mal kurz in die Behörde und sie kann 1 Jahr bei mir bleiben.

Also versuch es doch einfach mal, frag freundlich bei Deiner Ausländerbehörde nach, wie die zu einem Schülervisum stehen.

Auf jedenfall Vieeeeeeel Glück Grüße Phips
 
K

Kon Talüng

Gast
ehc80" schrieb:
was kann ich angeben um ihre rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen !!!! viele grüsse an alle
holger :nixweiss:
Da kannst Du gar nichts machen, da die Frau das Visum beantragt und ihre Rückkehrbereitschaft nachweisen muß.
Aber Schulvisa (Sprachvisum???) und Rückkehrbereitschaft??? Das paßt doch nicht. Was ist eigentlich ein Schulvisa??? So etwas kann man auf der Botschaft besprechen? Mir unbekannt.

Welcome New Member, aber schon komisch, daß so einige neue Member gleich mit einem Threadstart anfangen, der eher an Member "Ernstl" und später "Ernstl100" erinnert, der mit ähnlicher Problematik unter zwei Namen aufgetreten war.

Der eine Thread zum Sprachvisa läuft so nach und nach ins Ungewisse, auch Malcolm ist verschwunden und der Nächste fängt schon wieder an.

EHC80, bitte hilf mir meine getrübten Augen zu öffnen, was hier Sache ist!
14-mal in Thailand und hier ganz hilflos? Fragen über Fragen!

Nachtigall ich hör Dir trapsen, aber wenn de die richtgen Töne trällerst, weeß ick, daß de wirklich ne Nachtigall bist und keen Kuckucksei. ;-D
 
I

irrlicht

Gast
ich ueberlege auch gerade, ob fuer meine holde evtl. ein schulvisa in frage kommt... ich weiss, koennte mich hier durchwuehlen... aber vielleicht hat ja jemand ganz aktuelle infos...
welche voraussetzungen sind denn noetig?
was will die ab wissen, welche papiere sind noetig?
 
K

Kon Talüng

Gast
Phips" schrieb:
Als ich dann wieder zurück in Deutschland war, bin ich fix auf unsere Auländerbehörde und fragte den Herrn was es nun für Möglichkeiten gäbe. Er erläuterte mir daraufhin, daß es ein Schülervisum gibt, daß bis zu einem Jahr gültig ist und nannte mir auch die ganzen benötigten Dokumente....

Also versuch es doch einfach mal, frag freundlich bei Deiner Ausländerbehörde nach, wie die zu einem Schülervisum stehen.
@irrlicht

Der Vorposter hatte schon den besten Hinweis gegeben. Die Angaben und Empfehlungen anderer Member sind zwar immer hilfreich, haben aber nie die Garantie der Vollständigkeit.
Das liegt aber nicht an den Membern, sondern an den temporär wechselnden und regional unterschiedlichen Betrachtungsweisen zu den nötigen Unterlagen und Abläufen durch die Behörden. Zumal auch Jeder andere Unterlagen/Vorraussetzungen für die verschiedenen Visaarten hat.

Also am Besten selbst auf die örtliche Ausländerbehörde, die Infos einholen, Notizen machen und den Namen des Sachbearbeiters aufschreiben. Schon wichtig, falls der später mal krank ist o.ä. und der nächste Sachbearbeiter ganz andere Dokumente sehen möchte.
Die Infos sind doch kostenlos und ob Ihr das Sprachvisum wirklich macht, könnt Ihr Euch immer noch überlegen.

Dann viel Erfolg! :super:
 
W

waanjai

Gast
Kon Talüng" schrieb:
...Aber Schulvisa (Sprachvisum???) und Rückkehrbereitschaft??? Das paßt doch nicht. Was ist eigentlich ein Schulvisa??? So etwas kann man auf der Botschaft besprechen? Mir unbekannt.
Das Ding heißt offiziell Sprachvisum. Und auch beim Sprachvisum muß die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht werden, dass also kein Daueraufenthalt in Deutschland oder Europa beabsichtigt wird.
Mehr Informationen gibt es hier.

Und welche Papiere für die Beantragung dieses Visums, welches ja für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist, vorgelegt werden müssen, ergibt sich wiederum einmal aus der website der Deutschen Botschaft in Bangkok. Dt. Botschaft in Bangkok.
 
K

Kon Talüng

Gast
Ja, wo ist denn nur unser Threadstarter EHC80 geblieben? :nixweiss:

Gerade erst im Board neu auf die Welt gekommen und nach einem Posting schon verstorben? :heul:

Na dann Gute Reise auf dem Weg ins Nirvana! Bis zur Wiedergeburt! :wink:
 
J

JZ73

Gast
Hallo zusammen ! Ich bin noch ziemlich neu in diesem Forum und habe trotzdem einige Fragen ! Leider wurde meiner Freundin aus den üblichen Gründen das Toristenvisum abgelehnt ! Somit hatte Ich auch das Vergnügen die Botschaft in BKK näher Kennen zu lernen ! nun versuche Ich es wie viele andere mit einem Sprachvisum ! Nun meine Frage , muss Sie ein ganzes Jahr in die Schule gehen ohne unterbrechung oder reichen einzelne Sprachkurse der VHS , da immer von einer Verplichtungserkl. von einem Jahr die rede ist ! Und muss Sie sich dann regelmäßig bei der AB melden ? Im Vorraus vielen Dank Für Eure Hilfe !!!! MfG Jarno !
 
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JT29

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JZ73" schrieb:
Nun meine Frage , muss Sie ein ganzes Jahr in die Schule gehen ohne unterbrechung oder reichen einzelne Sprachkurse der VHS , da immer von einer Verplichtungserkl. von einem Jahr die rede ist ! Und muss Sie sich dann regelmäßig bei der AB melden
Well, die Verpflichtungserklärung (VE) wird über den Zeitraum des beabsichtigten Schulbesuches abgegeben -> max. 1 Jahr.

Die Sprachkurse der VHS sind normalerweise in Blöcke gefasst, die durch Urlaubstage auch unterbrochen sind.

Daher reicht zum Antrag die Anmeldung zu einem Block erstmal aus. Wenn sie dann mit nat. Visa in DE ist, musst Du sie erstmal anmelden, bei der AB und der Gemeinde. Nach spätestens 3 Monaten muss die Ae beantragt werden mit Nachweis des bisherigen Schulbesuches und Anmeldung für den nächsten Block. Danach hängt es von der AB ab, ob die gleich bis zu einem Jahr des AE ausstellen, oder aber nur für die nächsten 3 Monate und dann wieder entspr. verlängert werden muss.

Juergen
 
J

JZ73

Gast
Hallo JT29 ! Ersteinmal vielen Dank für deine Antwort die mir natürlich schon mehr Klarheit gebracht hat ! Ich werde mich wieder melden denn Ich bin sicher dies war nicht meine letzte Frage :-) !Danke und lasst es Euch gut gehen ! MfG Jarno !
 
J

JZ73

Gast
Hallo Phips ! Dein Beitrag gibt mir viel Hoffnung denn Ich bin in der selben Lage wie Du ( T. Visum abgelehnt )Nun bin Ich seit einiger Zeit dabei ein Sprachvisum zu bekommen ! Noch ne Frage braucht Sie eine Flugbuchung und wieviel Zeit kann vergehen wenn Sie in D. ist bis Sie die Schule beginnt ? Danke im Vorraus MfG Jarno !
 
J

JZ73

Gast
Hallo zusammen ! Ich habe wieder einmal ein paar Fragen zwecks Schprachvisa ! Ok , dann schieß Ich mal los ! Einiges ist mir noch nich ganz klar , muss meine Liebste wenn Sie auf der Botschaft in Bangkok vorspricht zwecks Visa einen Flug nach Deutschland vorweissen oder reicht es wenn Sie nach dem " Visaerfolg" einen Flug bucht ??? Und was ist mit dem Rückflug nach Thailand nach einem Jahr ???
Noch ne Frage , wie viel Zeit darf vergehen wenn Sie nach Deutschland einreist bis Sie den ersten Intensivkurs starten muss ( Kann mir vorstellen wenn Sie nach 2 Tagen schon in die Schule muß wird das ein ganz schöner Hammer für meine Liebste wenn man noch nie in einem anderen Land war )Ok zu guter letzt , muss Sie nach den ersten Intensivkurs von einen Monat weiterhin nur Intensivkurse belegen oder reichen für die restlichen 11 Monate dann Deutschaufbaukurse mit
weniger Stunden oder Tage im Monat ???

:hilfe: Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe Jarno :hilfe:
 
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JT29

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"muss meine Liebste wenn Sie auf der Botschaft in Bangkok vorspricht zwecks Visa einen Flug nach Deutschland vorweissen oder reicht es wenn Sie nach dem " Visaerfolg" einen Flug bucht ???"
-> Eine Reservierung braucht sie nicht, kann man aber beilegen.


"Und was ist mit dem Rückflug nach Thailand nach einem Jahr ??? "
-> Wir haben eine Reservierung vorgelegt, wo das Rückflugdatum als OPEN deklariert war. Tatsächlich gebucht wurde später eine oneway-Ticket.

"Noch ne Frage , wie viel Zeit darf vergehen wenn Sie nach Deutschland einreist bis Sie den ersten Intensivkurs starten muss"
-> Hängt von der AB ab, unsere hat bei 2 Wochen vorher genickt.

"Ok zu guter letzt , muss Sie nach den ersten Intensivkurs von einen Monat weiterhin nur Intensivkurse belegen oder reichen für die restlichen 11 Monate dann Deutschaufbaukurse mit
weniger Stunden oder Tage im Monat ??? "
-> Well, selbstverständlich ist sie zum Deutsch lernen da und das ist auch der Visumszweck. Sie wird zumindest 3 Monate durchhalten müssen, denn dann gibt es die AE (früher Aufenthaltsbewilligung). Wenn die gleich auf ein 1 Jahr ausgestellt wird, dann wird i.d.R. auch keiner mehr kontrollieren, ob sie noch zur Schule geht.


Juergen
 
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JZ73

Gast
Hallo Zusammen und Danke JT29 für deie Hilfe !
Noch eine Frage zum Sprachvisum , Ich glaube das ist dann erst mal die Letzte !
Wenn Wir alle Unterlagen für ein Sprachvisum zusammen haben und meine Liebste dann in der Botschaft am Schalter steht , welche Fragen werden Ihr gestellt und welche Antworten sind die " Richtigen " oder besser gesagt welche Fehler kann Sie machen ?
Ich Frage dies weil Ich wegen Torivisum das letzte mal dabei war und Ich denke man kann sich dann doch recht schnell " verplappern " !
Außerdem denke Ich die Frage warum Sie fürs Lernen nach Deutschland muss und nicht in Thailand lernt , kommt bestimmt und dann muss man erst mal ne plausieble Antwort geben !
Ich hoffe Ihr versteht mich und es gibt jemanden der Erfahrung hat und mir antwortet !

Danke ne schöne Woche Euch da drausen und lasst es Euch gut gehen !!!
 
J

JZ73

Gast
Hallo zusammen !!!!!!!! Seid Ihr Alle in Thailand oder habt Ihr keine Lust mehr zu antworten !!!! :aetsch: :aetsch: MfG Jarno !
 
U

Udo Thani

Gast
Darf man bzw. Frau, wenn mit einem Schulvisum in D, auch arbeiten irgendwo , z.B. ein paar Stunden als Aushilfe oder so?
 
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JT29

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Nein, steht auch in der Aufenthaltserlaubnis so drin: Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

Juergen
 
phi mee

phi mee

Moderator
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Nein, Arbeitsaufnahme ist weder bei Touristen, Schul- oder Eheschließungsvisum gestattet.

Erst nach der Hochzeit wird die Arbeitsaufnahme gestattet!


:wink: phi mee
 
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