
Tschaang-Frank
Senior Member
Themenstarter
Schock nach Thailand-Urlaub: Hotelgast erhielt Erpresserschreiben
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Ferne Reiseziele locken und versprechen unbeschwerte Wochen in exotischer Umgebung. Mit Thailand verbinden Reisende vor allem kilometerlange Sandstrände, stille Buchten und kleine Fischerdörfer. Aber es gibt auch die dunkle Seite dieses Urlaubsziels: den Sextourismus.
Ein Mann hatte mit seiner Frau eine Pauschalreise nach Thailand gebucht. Bei der Ankunft im Hotel gab er seinen vollen Namen und seine Heimatadresse an. Nach der Rückkehr von der Reise erhielt der Urlauber Post von einem Absender, der sich als ”A.C.E.S. Advisers International Law Office“, also als ein Anwaltsbüro, bezeichnete. In dem Schreiben wurde ihm die Schwangerschaft einer angeblichen thailändischen Freundin mitgeteilt und erklärt, dass die Möglichkeit einer Abtreibung bestünde. Er wurde aufgefordert, rund 350 Euro an eine benannte thailändische Ärztin zu überweisen. Anderenfalls werde man Unterhaltsansprüche gegen ihn durchsetzen.
Später stellte sich heraus, wie der Verfasser des Erpresserschreibens die Adresse des Mannes bekommen hatte. Der Portier seines Hotels hatte sie weitergegeben. Wutentbrannt verklagte der Urlauber den Reiseveranstalter wegen der erlittenen Beeinträchtigung auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 2.000 Euro.
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab (Urteil v. 27.04.2001, Az: 22 S 178/00). Die Reise an sich sei beanstandungsfrei gewesen, und die Urlaubszeit nicht nutzlos aufgewandt worden. Die Verfehlung des Hotelportiers könne dem Reiseveranstalter auch nicht zugerechnet werden. Der Veranstalter habe nicht vorhersehen können, dass die Anschrift des Urlaubers missbräuchlich verwendet werden würde. Auch sei er nicht verpflichtet gewesen, die Angestellten des Hotels im Hinblick auf ihre Anfälligkeit zur Begehung von Straftaten zu überprüfen. Im übrigen liege auf der Hand, dass die Datensicherheit in Thailand nicht in gleicher Weise wie in Deutschland gewährleistet werden könne, so die Richter.
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Ferne Reiseziele locken und versprechen unbeschwerte Wochen in exotischer Umgebung. Mit Thailand verbinden Reisende vor allem kilometerlange Sandstrände, stille Buchten und kleine Fischerdörfer. Aber es gibt auch die dunkle Seite dieses Urlaubsziels: den Sextourismus.
Ein Mann hatte mit seiner Frau eine Pauschalreise nach Thailand gebucht. Bei der Ankunft im Hotel gab er seinen vollen Namen und seine Heimatadresse an. Nach der Rückkehr von der Reise erhielt der Urlauber Post von einem Absender, der sich als ”A.C.E.S. Advisers International Law Office“, also als ein Anwaltsbüro, bezeichnete. In dem Schreiben wurde ihm die Schwangerschaft einer angeblichen thailändischen Freundin mitgeteilt und erklärt, dass die Möglichkeit einer Abtreibung bestünde. Er wurde aufgefordert, rund 350 Euro an eine benannte thailändische Ärztin zu überweisen. Anderenfalls werde man Unterhaltsansprüche gegen ihn durchsetzen.
Später stellte sich heraus, wie der Verfasser des Erpresserschreibens die Adresse des Mannes bekommen hatte. Der Portier seines Hotels hatte sie weitergegeben. Wutentbrannt verklagte der Urlauber den Reiseveranstalter wegen der erlittenen Beeinträchtigung auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 2.000 Euro.
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab (Urteil v. 27.04.2001, Az: 22 S 178/00). Die Reise an sich sei beanstandungsfrei gewesen, und die Urlaubszeit nicht nutzlos aufgewandt worden. Die Verfehlung des Hotelportiers könne dem Reiseveranstalter auch nicht zugerechnet werden. Der Veranstalter habe nicht vorhersehen können, dass die Anschrift des Urlaubers missbräuchlich verwendet werden würde. Auch sei er nicht verpflichtet gewesen, die Angestellten des Hotels im Hinblick auf ihre Anfälligkeit zur Begehung von Straftaten zu überprüfen. Im übrigen liege auf der Hand, dass die Datensicherheit in Thailand nicht in gleicher Weise wie in Deutschland gewährleistet werden könne, so die Richter.