Schengen-Visum für die Ehegattin

Diskutiere Schengen-Visum für die Ehegattin im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, schönen Abend. Wer hat Erfahrungen mit der Beantragung eines Schengen-Visums für die Ehegattin? Werden solche Visa erteilt? Abgelehnt? Ich...
phiiangtawan

phiiangtawan

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Hallo, schönen Abend.
Wer hat Erfahrungen mit der Beantragung eines Schengen-Visums für die Ehegattin?

Werden solche Visa erteilt? Abgelehnt? Ich würde mich über detaillierte Infos freuen.

Gruss

phiiangtawan
 
Ampudjini

Ampudjini

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mittendrin
Nochmal zur Ausgangssituation. Habe ich richtig verstanden?
Die Eheleute leben getrennt, und der in Thailand lebende Ehepartner möchte den in Europa lebenden mit einem Schengenvisum besuchen?

Schätze die Chancen als gut ein.
Wie das angesichts des neues Gesetzes (Stichwort Sprachtest) aussieht, weiß ich allerdings nicht. Solange diese Art des Visums nicht (für eine dauerhafte Niederlassung) mißbraucht wird, wird es mit einem Schengenvisum für Ehepartner auch in Zukunft wenig Probleme geben.
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Nochmal zur Ausgangssituation. Habe ich richtig verstanden?
Die Eheleute leben getrennt, und der in Thailand lebende
Ehepartner möchte den in Europa lebenden mit einem
Schengenvisum besuchen?

Ja richtig. Die Ehefrau besucht den Ehemann in Deutschland.
Europa ist wohl kein Problem. Nur Deutschland eventuell.

Der Sprachtest ist nur gefordert wenn man die Absicht hat
sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen.


Gruss
phiiangtawan
 
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Kali

Gast
phiiangtawan" said:
[...]Der Sprachtest ist nur gefordert wenn man die Absicht hat
sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen.
Klingt theoretisch gut - ercheint mir wegen der Zweifel an der Rückkehrwilligkeit allerdings ein wenig naiv.
 
phiiangtawan

phiiangtawan

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Kali" said:
Klingt theoretisch gut - ercheint mir wegen der Zweifel an der Rückkehrwilligkeit allerdings ein wenig naiv.
Richtig. Das ist höchstwahrscheinlich das Hauptproblem.
Wenn die Familienrichtlinie der EU umgesetzt würde dürfte
das aber nicht abgefragt werden.

Gruss
phiiangtawan
 
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mipooh

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Ich hab ja neulich (im Juli) ein Schengenvisum für meine Frau beantragt (bzw sie selbst). Nach Rückkehrwilligkeit wurde gar nicht gefragt. Ich hab selber extra nochmal nachgefragt, ob es denn kein "Interview" gäbe. Antwort war "nein".
 
M

Monta

Gast
Ampudjini" said:
...Solange diese Art des Visums nicht (für eine dauerhafte Niederlassung) mißbraucht wird, wird es mit einem Schengenvisum für Ehepartner auch in Zukunft wenig Probleme geben.
Du bist also der Meinung, dass @mipooh mit seiner Ehefrau da etwas "missbraucht" hat? Oder doch nicht?
Erklär doch mal bitte.
 
Ampudjini

Ampudjini

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mittendrin
Monta" said:
Du bist also der Meinung, dass @mipooh mit seiner Ehefrau da etwas "missbraucht" hat? Oder doch nicht?
Erklär doch mal bitte.
Oh, ich wollte das auf niemanden konkret bezogen wissen. So war es nicht angedacht.
Wenn Du mich aber so fragst würde ich verneinen, denn der Vorsatz des Mißbrauches war nach seiner Darstellung nicht gegeben. Ich kann mir gut vorstellen, dass es Lebensumstände gibt, wo sich Lebenspläne sehr schnell ändern können, so dass ein Visum, dass zur alten Lebensplanung gehörte, nun eben an die neue angepasst werden muss. Daran ist nichts "verwerfliches".

Wie das ein Jurist oder ein Mitarbeiter von Ausländeramt/Konsularabteilung bewertet, kann ich hingegen nicht wissen. Ich befürchte allerdings, dass unabhängig von den subjektiven Tatbestandmerkmalen (z.B. Vorsatz) die objektiven Tatbestandsmerkmale bzw. eben die ganz konkreten Folgen bei der zukünftigen Schengenvisavergabe anderer Leute eine Rolle spielen könnten. Das nur aus den Erfahrungen der letzten Jahre gesprochen, wo durch genauso ´gerechtfertigten´(?) Mißbrauch von Touristenvisa die Vergabe der Visa in Bezug auf Rückkehrwilligkeitsmerkmale immer strenger gehandhabt wurde.
Aber woher soll ich das genau wissen? Hab mein Jurastudium dafür zu früh an den Nagel gehängt und bin sowieso weder in der Position die Visavergabe der Deutschen Botschaft Bangkok noch die Zuwanderungspolitik der Bundesrepublik Deutschland beeinflußen zu wollen oder zu können*. ;-D Wär ja noch schöner. :lol:

*von daher verstehe ich den Wert meiner individuellen Einschätzung dieses Falles überhaupt nicht. :???: Aber vielleicht hat es Dir was gebracht, Monta?
 
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mipooh

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Ich denke, die Frage zielte ja nicht darauf, wie (oder ob) man mit einem Schengenvisum ein Familiennachzugsvisum umgehen kann, sondern darauf, ob es für die Ehefrau zu bekommen ist.

Ich weiss nicht, wie der Umstand des Getrenntlebens gewertet wird bzw. ob das dabei überhaupt eine Rolle spielt. Wir hatten nachzuweisen, dass wir für den Reisezeitraum eine Krankenversicherung haben und dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Eine Rückkehrwilligkeit wurde gar nicht ausdrücklich abgefragt (bzw auch auf Nachfrage meinerseits gab es nicht das berühmtberüchtigte Interview), ergab sich aber vielleicht aus dem Antrag und den Umständen (ich seit 6 Jahren in TH mit Non-O, wir seit 2 Jahren verheiratet und nie gemeinsam in D gewesen usw geplant war ein D-Besuch, zB bei Paddy und evtl ein Kanarenurlaub, der jetzt erstmal flachfällt).

Es bestand übrigens tatsächlich die Absicht zurückzukehren, selbst noch am Tag der Abreise (und auch bei der Ankunft), wenn auch zu dem Zeitpunkt bereits etwas fraglicher als vorher. Man muss bedenken, dass von der Antragstellung bis zur Reise doch einige Zeit vergeht, in der auch Ideen oder Pläne sich weiterentwickeln. Aber es wird wohl kaum jemand zur Botschaft gehen und das Visum zurückgeben nur weil er sich nicht mehr ganz sicher ist, ob er denn nun wirklich zurück möchte.

Was uns jetzt glücklicherweise erspart bleibt, ist die Beantragung des Visums und der Nachweis von Sprachkenntnissen. Letzteres war zu dem Zeitpunkt noch gar nicht so bekannt (wir kamen ja kurz vorher hierher) und das mit dem Visum hätte ich auch noch gemacht, wenn es jemand so verlangt hätte. Trotzdem freue ich mich jetzt natürlich mir zufällig kostspielige und zeitaufwändige Wege erspart zu haben.
 
P

Paddy

Gast
"Äußerst Problematisch ist auch der geforderte Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland für Deutsch verheiratete Ausländer. Wodurch der Nachzug des Ausländers und eine normale Aufnahme der Ehe, zumindest zeitweilig verhindert wird. Laut einiger Experten ein Verstoß gegen § 6 GG."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuwanderungsgesetz

Handelt es sich hier um einen Verstoß gegen den § 6 GG, dann kann ich durch eine Umgehung dieser neuen Richtlinien keinen Missbrauch erkennen.

Ich würde jedenfalls alle denkbaren Möglichkeiten nutzen mit meiner Ehefrau zusammen zu leben, wenn es offiziell nicht zu realisieren wäre. Die Zeiten von Untertanen mit minderen Rechten sind m.E. vorbei.
 
Ampudjini

Ampudjini

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mittendrin
Können wir vielleicht beim ursprünglichen Thema bleiben?

Zur Erinnerung
phiiangtawan" said:
Wer hat Erfahrungen mit der Beantragung eines Schengen-Visums für die Ehegattin?
 
T

Tramaico

Gast
Ansich gilt grundsaetzlich:

- Kurzbesuche (bis maximal 90 Tage) C-Visum = Schengen zum Zwecke von Besuchs- und Geschaeftsreisen. Der Reisezweck ist bei Visumsantragsstellung darzulegen und auf dieser Basis ist der Antrag zu stellen bzw. dokumentativ zu untermauern.
Ueber C-Visa entscheiden die Auslandsvertretungen eigenstaendig ohne jegliches Zutun der deutschen Auslaenderbehoerde.

- Langfristige Aufenthalte (ueber 90 Tage) D-Visum = Nationales Visum und Basis fuer die in Deutschland zu erteilende Aufenthaltsgenehmigung.
Das D-Visum ist grunsaetzlich bewilligungspflichtig durch die deutsche Auslaenderbehoerden. Das letzte Wort haben jedoch immer die Auslandsvertretungen und sie muessen die Visumserteilung auch verantworten.

Auch das D-Visum ist nicht laenger als 90 Tage gueltig. Es ist sozusagen lediglich der Tueroeffner, der die Anreise nach Deutschland ermoeglicht.

Einmal in Deutschland, dann uebernehmen die deutschen Auslaenderbehoerden und die Auslandsvertretungen stehen aussen vor. Somit liegt es im Ermessen und der Verantwortlichkeit der deutschen Auslaenderbehoerde ob und fuer wie lange eine Aufenthaltsgenehmigung NACH Einreise erteilt wird oder nicht.

Selbst bei Einreise mit einem Schengenvisum und anschliessender Erteilung einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung kann niemals von einem VisumsMISSbrauch gesprochen werden und dieses wird auch nicht einmal so von den Botschaften gesehen.

Visumsmissbrauch: Eheschliessung (z. B. in Daenemark) mit einem Schengenvisum oder Erwerbstaetigkeit mit einem Schengenvisum OHNE dass die deutsche Auslaenderbehoerde davon Kenntnis bzw. dieses genehmigt hat.

Einmal in Deutschland, uebernehmen die deutschen Behoerden und mit deren Zugestaendnis wird dann der Weg der Einreise unwesentlich. Es kann sogar in bestimmten Faellen eine Eheschliessung in Deutschland erfolgen, obwohl eine Einreise mit Schengenvisum zustande kam. Es ist der zustaendigen Auslaenderbehoerder das warum plausibel zu machen. Spielt sie mit und erteilt die entsprechende Aufenthaltserlaubnis, dann wird die Angelegenheit in diesem Augenblick legitim.

Viele Gruesse,
Richard :wink:
 
M

Monta

Gast
Tramaico" said:
...Selbst bei Einreise mit einem Schengenvisum und anschliessender Erteilung einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung kann niemals von einem VisumsMISSbrauch gesprochen werden und dieses wird auch nicht einmal so von den Botschaften gesehen...
Verstehe ich das jetzt richtig?
Die thailändische Ehefrau eines Deutschen, sie noch in Thailand lebend, noch ohne die A1-Prüfung des GI, kommt über ein Schengenvisum ihren Ehemann in Deutschland besuchen. Geplant ist, dass sie nach max. 90 Tagen wieder zurück nach Thailand fliegt. Die Lebensumstände des Ehepaares verändern sich kurzfristig und es wird eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
Das stellt also keinen Missbrauch dar?
Und wird auch von der deutschen Botschaft nicht als solchen gesehen?
 
D

Doc-Bryce

Gast
das was tramaico geschrieben hat, sollte sich unser member @wingman und andere betroffene einmal richtig durch lesen.
 
T

Tramaico

Gast
Monta" said:
Das stellt also keinen Missbrauch dar?
Und wird auch von der deutschen Botschaft nicht als solchen gesehen?
Ja. Denn waere es Missbrauch, dann wuerden sich ja auch die deutschen Behoerden des Missbrauchs schuldig machen. Wenn der Auslaenderbehoerde dieser Ermessensspielraum eingeraeumt wird und sie hiervon Gebrauch macht, dann kann es sich niemals um einen Missbrauch handeln, es sei denn die Behoerde verstoesst ganz klar gegen die Verordnungen und Gesetze.

Kenne einen Fall, dass jemand nach Einreise mit einem Schengenvisum in Deutschland geheiratet hat. Die erforderlichen Papiere wurden ordnungsgemaess bei der Botschaft legalisiert. Die Frage wo denn der Pass waere, wurde mit in Deutschland befindlich beantwortet. Die Botschaft forderte daraufhin eine Kopie des Visum ein. Dieser wurde beigebracht zusammen mit der Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Die Papiere wurden daraufhin von der Botschaft legalisiert, die Eheschliessung fand statt. Eine Ausreise und Neubeantragung eines Visums war nicht erforderlich.

Gesetze und Verordnungen lassen immer Ermessensspielraum. Ueberall. Der Einzelfall ist entscheidend.

Ein Schengenvisum ist im Grundsatz nicht verlaengerbar. Okay. Eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben durch die deutsche Auslaenderbehoerde erteilt werden, naemlich fuer Personen die sich bereits in Deutschland befinden. Eine deutsche Auslaenderbehoerde kann kein Visum erteilen, hierfuer sind ausschliesslich die Auslandsvertretungen zustaendig.

Die Zustaendigkeiten wechseln und somit verschieben sich dann auch die Umstaende. Im Prinzip mag die Person, die eine Eheschliessung im Sinne hat, bereits wenn sie ein Schengenvisum beantragt, Visumsmissbrauch anstreben. Korrekt und die Botschaft wird das Visum nicht erteilen oder besser gesagt nicht erteilen duerfen, wenn sie davon Kenntnis hat.

In Deutschland jedoch angekommen neue Spielregeln. Weiterreise nach Daenemark und Eheschliessung dort ist klarer Visumsmissbrauch, der ein Schlupfloch ausnutzt, naemlich das, dass eine daenische Eheschliessung in Deutschland anerkannt werden muss. Hier haben wir ein Problem. Die Daenen gehen mit dem sonstigen Regelwerk Ihrer EU-Freunde nicht konform und ermoeglichen den Visumsmissbrauch erst.

Gang zu den deutschen Behoerden nach Einreise und Vorsprache dort kann jedoch niemals Missbrauch sein. Die Auslaenderbehoerde kann jederzeit die Aufenthaltsgenehmigung verweigern und eine erneute Einreise mit dem korrekten Visum einfordern. Tut sie dieses nicht, wem ist dann ein Vorwurf zu machen? Dieses waere paepstlicher als der Papst. Kondome sind unsittlich.

Gesetze geben den Rahmen, doch dann erfolgt Auslegung, Interpretation, Ermessensspielraum innerhalb der Gesetzgebung. Macht der Gesetzgeber und der Bundespraesident doch auch nicht anders. Wird Schmu, Gesetzesunkonformitaet oder aehnliches festgestellt oder vermeintlich festgestellt, nun dann ist dieses durch die Gerichtsbarkeit festzustellen.

Selbst ein Bundespraesident kann bei "seiner" Interpretation danebenliegen. Dieses waere von den karlsruher Richtern festzustellen. Liegen diese jedoch daneben, nun dann gibt es keine weitere Instanz. Irren ist weiterhin menschlich, doch nach Ausschoepfung ALLER Instanzen, bleibt letztendlich dann nur noch Kopfschuetteln.

Nur bei Erdbeben ist die Richterskala nach oben offen, im Sturm der grauen Zellen findet sie jedoch (haeufig) ihre Grenzen.

Lobbyismus ist schon eine maechtige "Natur"gewalt, speziell natuerlich auch bei denen, die das "Wetter" machen.

Herr Einstein haette sicherlich bereits schon laengst eingeworfen, dass Gesetzgebung relativ ist.

Viele Gruesse,
Richard :wink:
 
K

Kali

Gast
Tramaico" said:
[...] Es ist der zustaendigen Auslaenderbehoerder das warum plausibel zu machen. Spielt sie mit und erteilt die entsprechende Aufenthaltserlaubnis, dann wird die Angelegenheit in diesem Augenblick legitim.
Das ist richtig: Spielt sie mit...

In meinem ach so beschaulichen Dunstkreis ist der Ausländerbehörde das Mitspielen allerdings inzwischen vergangen. :fertig:
 
dawarwas

dawarwas

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Kölle am Ring
Aber es wurde hier doch auch schon oft geschrieben das die AB auch sagte das die Dame erst wieder ausreisen müsse, um dann mit dem richtigen, nämlich des Ehezusammenführungs Visumes, wieder einreisen könne.

Allerdings kann es da dann auch wieder Schlupflöcher geben.
 
J

JT29

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Toskana Deutschlands
Das ist LEIDER Geschichte. Die Damen/Herren dürfen bleiben, wurde mal vor ein paar Jahren entsprechend vor Gericht erstritten (auch so im europäischen Zusammenhang zu sehen).
 
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mipooh

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Wieso "leider"? Wenn doch dir Rechtssprechung festgestellt hat dass es ok ist, dann sollten doch spätestens unsere ausführenden Organe sich dem anschliessen.
Alles andere sähe nach Behördentrotz/-willkür aus.
 
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Monta

Gast
Das mit dem "leider" von @JT habe ich auch nicht so recht verstanden.
 
Thema:

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