Monta" said:
Das stellt also keinen Missbrauch dar?
Und wird auch von der deutschen Botschaft nicht als solchen gesehen?
Ja. Denn waere es Missbrauch, dann wuerden sich ja auch die deutschen Behoerden des Missbrauchs schuldig machen. Wenn der Auslaenderbehoerde dieser Ermessensspielraum eingeraeumt wird und sie hiervon Gebrauch macht, dann kann es sich niemals um einen Missbrauch handeln, es sei denn die Behoerde verstoesst ganz klar gegen die Verordnungen und Gesetze.
Kenne einen Fall, dass jemand nach Einreise mit einem Schengenvisum in Deutschland geheiratet hat. Die erforderlichen Papiere wurden ordnungsgemaess bei der Botschaft legalisiert. Die Frage wo denn der Pass waere, wurde mit in Deutschland befindlich beantwortet. Die Botschaft forderte daraufhin eine Kopie des Visum ein. Dieser wurde beigebracht zusammen mit der Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Die Papiere wurden daraufhin von der Botschaft legalisiert, die Eheschliessung fand statt. Eine Ausreise und Neubeantragung eines Visums war nicht erforderlich.
Gesetze und Verordnungen lassen immer Ermessensspielraum. Ueberall. Der Einzelfall ist entscheidend.
Ein Schengenvisum ist im Grundsatz nicht verlaengerbar. Okay. Eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben durch die deutsche Auslaenderbehoerde erteilt werden, naemlich fuer Personen die sich bereits in Deutschland befinden. Eine deutsche Auslaenderbehoerde kann kein Visum erteilen, hierfuer sind ausschliesslich die Auslandsvertretungen zustaendig.
Die Zustaendigkeiten wechseln und somit verschieben sich dann auch die Umstaende. Im Prinzip mag die Person, die eine Eheschliessung im Sinne hat, bereits wenn sie ein Schengenvisum beantragt, Visumsmissbrauch anstreben. Korrekt und die Botschaft wird das Visum nicht erteilen oder besser gesagt nicht erteilen duerfen, wenn sie davon Kenntnis hat.
In Deutschland jedoch angekommen neue Spielregeln. Weiterreise nach Daenemark und Eheschliessung dort ist klarer Visumsmissbrauch, der ein Schlupfloch ausnutzt, naemlich das, dass eine daenische Eheschliessung in Deutschland anerkannt werden muss. Hier haben wir ein Problem. Die Daenen gehen mit dem sonstigen Regelwerk Ihrer EU-Freunde nicht konform und ermoeglichen den Visumsmissbrauch erst.
Gang zu den deutschen Behoerden nach Einreise und Vorsprache dort kann jedoch niemals Missbrauch sein. Die Auslaenderbehoerde kann jederzeit die Aufenthaltsgenehmigung verweigern und eine erneute Einreise mit dem korrekten Visum einfordern. Tut sie dieses nicht, wem ist dann ein Vorwurf zu machen? Dieses waere paepstlicher als der Papst. Kondome sind unsittlich.
Gesetze geben den Rahmen, doch dann erfolgt Auslegung, Interpretation, Ermessensspielraum innerhalb der Gesetzgebung. Macht der Gesetzgeber und der Bundespraesident doch auch nicht anders. Wird Schmu, Gesetzesunkonformitaet oder aehnliches festgestellt oder vermeintlich festgestellt, nun dann ist dieses durch die Gerichtsbarkeit festzustellen.
Selbst ein Bundespraesident kann bei "seiner" Interpretation danebenliegen. Dieses waere von den karlsruher Richtern festzustellen. Liegen diese jedoch daneben, nun dann gibt es keine weitere Instanz. Irren ist weiterhin menschlich, doch nach Ausschoepfung ALLER Instanzen, bleibt letztendlich dann nur noch Kopfschuetteln.
Nur bei Erdbeben ist die Richterskala nach oben offen, im Sturm der grauen Zellen findet sie jedoch (haeufig) ihre Grenzen.
Lobbyismus ist schon eine maechtige "Natur"gewalt, speziell natuerlich auch bei denen, die das "Wetter" machen.
Herr Einstein haette sicherlich bereits schon laengst eingeworfen, dass Gesetzgebung relativ ist.
Viele Gruesse,
Richard
