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Schengen Visum Antrag nächste Woche, wer hilft?

Diskutiere Schengen Visum Antrag nächste Woche, wer hilft? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo alle, ich fliege naechste woche nach Bangkok um meine Freundin zu unterstützen bei ihrem schengen visa Antrag. Dazu 1 paar Fragen. Wer kann...
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ottifan

Gast
Hallo alle,
ich fliege naechste woche nach Bangkok um meine Freundin zu unterstützen bei ihrem schengen visa Antrag. Dazu 1 paar Fragen. Wer kann helfen?

1.Erlaubt Schengen nach Januar auch Mai, Juni UND JULI?

also folgendes:
-schengen erlaubt "maximum 90 Tage innerhalb 6 Monaten"
zum Beispiel 1 Thailaenderin hat ein visum bekommen vom 1 januar bis 30 januar und sich dementsprechend in deutschland aufgehalten. so hat sie erstmal 30 tage verbraucht. es bleiben 90-30=60 tage.
sie will dann in mai und juni sich in deutschland aufhalten also koennte sie beantragen: 2 mai bis 30 juni = 60 tage (mai hat 31 tage, juni 30 tage).da sie aber zum ersten mal am 1 januar eingereist ist sind die 6 monaten zu ende am 30 juni.

jetzt die frage:
kann sie sogar beantragen 2 mai bis 30 juli? das sind dann 90 tage am stück, 60 tage davon gehören zu den ersten "6 monaten" und 30 tagen zu den zweiten "6 monaten"

ich glaube die antwort ist ja, will aber sicher sein . hintergrund: meine freundin bekam ihr erstes visum fur nur 35 tagen ganz genau auf dem tag und ist genau 29 tagen in deutschland geblieben jetzt wollen wir 3 monaten (90 tagen) beantragen und wollen genau kalkulieren von welchem tag bis welchem tag es theoretisch möglich ist. (nicht dass die Beamte von der botschaft uns tanzen lassen und nachher uns sagen das geht nicht weil schengen es verbietet 90 tagen am stück wenn es ueber 2 mal 6 monaten geht oder was weiß ich )

2 weitere frage:
anscheinend ist das schwierigste die sogenannte "rückkehrbereitschaft". es ist mir klar dass wenn die botschaft "uns nicht mag" bzw gruende gegen uns sucht dann koennen sie irgendwas finden. nun versuche ich zu verstehen wie sie denken:

2a. Meine freundin hat Land:
warum ist das eine sicherheit zu rückkehrbereitschaft?
weil wenn sie land hat wird sie irgendwann in thailand zurueckgehen müssen? wieso? steuer? oder verkauf: man muss persoenlich dabei sein? und so wenn sie wieder in thailand ist und wieder versucht nach germany und war hier zu lang usw dann die botschaft kriegt es mit?

2b. meine freundin hat bankkonto:
was will die botschaft auf dem bankkonto sehen? regelmaessige einkuenfte die glauben lassen dass man arbeitet und einkommen hat?

2c. meine freundin arbeitet zwar(nicht rotlichtmilieu) aber einkommen gering und weder steuernachweise noch gewerbelizenz noch irgendwas (hilft die schwester die ein essenverkaufswagen hat und betreut sonst die mutter).
thailand ist nicht deutschland, wenn die botschaft verlangt dokumente ueber arbeit dann haben wir sie nicht. ist es glaubhaft aber zu antworten " tut uns leid, ihre schwwester hat 1 verkaufsküche wagen und sie hilft sie oder hilft die familie auf dem feld oder näht körbe und verkauft sie auf dem markt und dazu sind keine unterlagen "

3.schon 1 mal 30 tagen in germany gewesen ohne probleme:
was bringt das? vertrauen?

4.deckungssumme versicherung: soll ueber 30000 euros liegen. ich habe adac incoming hier in deutschland gekauft und sie sagten mir "unbegrenzt im schadenfall". jetzt lese ich gerade dass es auch eine haftpflichtversicherung gibt bei adac für ausländische gäste. habe ich aber nicht abgeschlossen:
frage: bezieht sich "deckungssumme ueber 30000 euros auf kranken/unfall versicherung? ist das in den adac klausel zu lesen? oder bei sden anderen? oder bezieht sich das auf haftpflicht? muss ich haftpflicht abschliessen?

Naja das wärs schon, sorry dass meine anfrage ein bisschen konfus ist und "in allen richtung geht" aber bin unter zeitdruck und habe sehr kurzfristig nach bkk gebucht. ist einfach so: am anfang dachte ich sie koennte alleine jetzt dass wir einmal 30 tagen kriegten 90 tagen beantragen aber ich habe ein bisschen panik gehabt dass die botschaft jetzt irgendwas ihr erzählt und den neuenb antrag ablehnt also habe ich auf letzte minute 1 flug gebucht nach bangkok (jetzt wenn alles voll ist und 50% teuerer als sonst)denn es waere zu dumm wenn die beamten sie quälen mit "einschüchternde fragen" mit dem ziel sie aus der fassung zu bringen und eine ablehnung zu steuern und nun denke ich ich werde dabei sein und so sind die beamten netter und haben dann auch mehr vertrauen und hoffentlich kriegen wier diesen visum.

frage 5:noch was: ich kenne sie seit 5 jahren, 3 jahren nicht gesehen und dann in den 2 letzten jahren intensiviert, ich weiss novch nicht ob ich sie heirate aber koennte sein ubnter druck der behoerde "entwerder heiraten und dadurch rechte in germany erwerben sonst jedes mal bei schengen angst und unsicherheit"
das letzte mal bei der botschaft fragte die beamtin: wie lange kennt ihr euch? antwort 5 jahren darauf "und warum haben sie nicht geheiratet?" antwort "heiraten ist für mich keine einfache sache, hoppla ich heirate". warum reagierte die beamtin so?

6.sollte ich sicherheitshalber, da wir 1 visum kriegten fuer nur 30 tagen vor 3 monaten (haben wir auch so beantragt aus angst vor ablehnung wenn wir 90 tagen beantragen), sollten wir also nur 60 tagen beantragen ? oder nur 45 tagen? oder nur 30 tagen?. frage: warum gibt die botschaft nur 30 tagen leichgter als 90 tagen? was ist der unterschied?
sie fuerchten dass wir in daenemark heiraten und dafuer sind 30 tagen zu kurz?
was ist auch deren befuerchtung mit in daenemark heiraten? das ist dann eine sache von der ausländerbehörde nicht mehr von bangkok oder kriegen sie 1 auf dem deckel von der ausländerbehörde nach der motto "warum gibt ihr visum tourist fuer leute die zu uns kommen und in daenemark geheiratet haben?"

so unglaublich aber wahr, ich stoppe jetzt diese flut an konfusen fargen-ängste

bedanke mich im voraus fuer jede antwort auch wenn klein und nur 1 der punkte trifft

otti
 
K

Kali

Gast
Das Visum ist gültig 6 Monate vom Zeitpunkt der Bewilligung an.
Also, tricksen is' nich'.

Sie kann dann zum Ablauf der 6 Monate erneut ein Visum beantragen.
 
O

ottifan

Gast
danke fuer deine antwort. ist aber so: meine freundin hat vor 3 monaten 1 visum bekommen wo geschrieben war "gültig nur vom (tag/monat/2004) bis (tag/monat/2004)" und nicht "gültig 6 monate lang". deshalb diese ganze fragen. tricksen will ich ja nicht. ich will nur dass sie mich hier besucht und wir wollen niemanden schagden aber wer glaubt wer auf diese erde?es scheint mir so dass die botschaft trotzdem uns ablehenen kann auch wenn alles korrekt ist. was ist also meine reaktion? soviel information wie möglich zu sammeln um missverständnisse zu beseitigen.
danke nochmal und bin gespannt auf naechste antworten, dein war der schnellste
otti
 
M

manao

Gast
Du kannst die 90 Fage nicht aufteilen. Sie kann innerhalb von
6 Monaten nach Deutschalnd einreisen, und dann 90 tage bleiben. Deine Freundin wird das Visum wahrscheinlich kriegen weil sie schon mal hier war und zurückgekehrt ist. Wenn sie beweisen kann, dass sie Land hat ist das gut. Die Versicherung mit ADAC ist auch ok. Dennoch es gibt viel Willkür auf der Botschaft ... und Fanfragen. Wende Dich an ... ich sende ich Dir per PN dann kiegst du alles ohne Stress und sag ihm einen schönen Gruß von mir. Mach Dir nicht so viele Gedanken.
... Alles wird gut!
 
K

Kali

Gast
ottifan" schrieb:
... "gültig nur vom (tag/monat/2004) bis (tag/monat/2004)" und nicht "gültig 6 monate lang". ...
Anders stand's bei meiner Frau auch nicht drin, nur das dieses von - bis eben ein Zeitraum von sechs Monaten war.
und wie der Vorschreiber so richtig bemerkte, ist ein Aufenthalt innerhalb dieser Zeit von maximal 90 Tagen möglich.
 
M

Manfred

Gast
Hallo

Sie kannst innerhalb von 6 Monaten maximal 90 Tage vom Tag der erste Einreise an in Deutschland (bzw.Schengengebiet) sein.
Je nach dem, wie das Visum erteilt wurde sind auch mehrere Einreisen innerhalb der besagten 6 Monate möglich, wenn die Gesamtaufenthaltsdauer insgesamt nicht mehr als 90 Tage beträgt und wenn die letzte Ausreise vor Ablauf der 6 Monate ist.

Ich dachte eigentlich bisher auch, dass Deine Freundin dann ihr nächstes Visum erst wieder am 01. Juli überhaupt nur beantragen kann.

Aus dem Merkblatt (Link) der Deutschen Botschaft geht das so aber nicht hervor, zumindest nicht eindeutig.

Ich würde mich an Deiner Stelle mit dieser Frage per e-mail oder Fax direkt an die Botschaft wenden.

Landbesitz (nachweisbar) kann unter Umständen sehr hilfreich sein. Seit froh, dass sie Land hat und verschwende nicht soviele Gedanken warum die Botschaft diesen Umstand als Rückkehrkriterium ansieht.
Viele Sachen der Botschaft sind nicht logisch nachvollziehbar.

Viele Gruesse
Manni
 
T

tad sin dschai

Gast
Hi

stehe vor dem selben Problem (siehe Parallelthread) und bin seit einigen Wochen am Infos sammeln. Kann Deine Sorgen 1:1 nachvollziehen. Überall Horrormeldungen, man fliegt extra rüber und nachher vielleicht alles für die Katz :fertig:

Soweit ich gehört habe, ist eigenes Land in Thailand für die Botschaft in aller Regel ein extrem gewichtiges Indiz, zeigt es doch eine gewisse wirtschaftliche und in aller Regel auch persönliche Bindung.

Ebenfalls als Indiz für die wirtschaftliche Bindung gilt wohl das Bankkonto, wobei es nachdem was ich bislang gehört habe, eher auf einen relativ stetigen Cash Flow als auf die momentane Höhe des guthabens ankommt (also nix mit der Scheinüberweisung für ein paar Wochen aus D :fertig:)

Wie gesagt - das sind keine eigenen Erfahrungen - mein erster [s:53e1cc48c0]Canossa[/s:53e1cc48c0]Botschaftsgang steht in ein paar Wochen an.

Gruß
tsd
 
M

manao

Gast
wenn im Pass MULT steht kann sie während der Zeit beleibig oft von Schenegen ausreisen und wieder einreisen, zB. in die Schweiz, nach USA und eben Thailand . Aber nach 90 Kalendertagen ist ebbe. Da gibt es dann auch noch Möglichkeiten aber das diskutieren wir dann nicht hier, sonst drehen die Moralwächter hier im Forum durch !
 
O

ottifan

Gast
danke alle
wahrscheinlich ist die frage nicht einfach zu beantworten da jeder nur seine genaue eigene erfahrungen gemacht hat und letzendlich kann ich auch in bangkok die botschaft direkt fragen aber ihr wisst wie es ist, lieber nicht zu viel fragen dort sondern einfach gezielt beantragen.

also versuche ich es nochmal:

genaue frage:

Nee kriegt ein visum auf dem gestempelt ist:nur gultig vom 1.januar 2004 bis 30 januar 2004.
Nee haelt sich dementsprechend auf in Deutschland vom 1 januar 2004 bis 30 januar 2004.

frage 1:
darf Nee im april bei der botschaft beantragen: visum vom: 2 mai 2004 bis 30 juni 2004?

antwort: ich glaube ja denn schengen sagt 90 tage inneerhalb 6 monate, wer glaubt nein?

frage 2:
darf nee sogar im april bei der botschaft beantragen: visum vom: 2 mai2004 bis 30 juli 2004? (es gibt im formular kästchen mit genaue einreise und ausreise wunsch datum)

antwort: ich hoffe ja denn es waeren auch immer 90 tagen innerhalb 6 monaten. wer glaubt ich koennt mit so einem antrag 1 fehler machen?

danke alle
otti
 
M

mikka

Gast
Mal ganz kurz meine Variante - noch brandheiß.

Ankunft LOS 12. Juli, jemanden kennengelernt, Anruf Botschaft am 15. Juli was brauche ich/sie, bis Sonntag alles zusammen, Montag nach Bkk zur Botschaft, nach 1 Stunde (50 Minuten warten / 10 Minuten Schalter) wieder weg, am Mittwoch ohne sie zur Botschaft, Pass geholt, Sonntag Abend ab Bkk, Montag morgens Frankfurt, jetzt ist sie 3 Monate hier -- an dieser Stelle mal kurz was zum Botschaftspersonal, hab´hier ja die reinsten "Horrorvisionen" gelesen, war aber genau das Gegenteil, lauter nette, freundliche Leute, keine Probleme, keine dummen Fragen, also was halte ich jetzt von dem ganzen "Geschreibsel" hier ???

Gruß
mikka
 
O

ottifan

Gast
danke mikka fuer beitrag

deine erfahrung gibt hoffnung
wenn ich zusammen fassen darf:
du hast ganz normal eine thailaenderin eingeladen fuer 3 monate und ganz eassy hat dir die botschaft das erlaubt. da es die erfahrungen von anderen widerspricht hier einige fragen (musst du nicht beantworten ist vielleicht zu persönlich)

1. bist du anders als otto normal verbraucher? sehr reich oder firmen boss oder diplomat oder irgendwas dass deine person genuegt um die botschaft zu ueberzeugen dass eagal wer die thailaenderin ist die koennen dir ruhig und sofort erlauben sie einzuladen fuer 3 moinate es wird nichts schlimmes passieren. du hattest keine verpflichtuingserklärung aus deutschland mitgebracht. hast du eine von der botschaft bekommen? wie hast du das gemacht? hattest du lohnbescheinigungen dabei oder wie macht man es dort?

2. zu der eingeladene person. hat die botschaft gar nichts zum thema "rueckkehrbereitschaft erwaehnt?
oder ist sie reich? hat festen job mit hohes einkommen? hat kind und mann und lebt zusammen? hat vermögen wie landund haus besitz?

auf jeden fall freue mich fuer dich und alle die das gleiche erleben werden

otti
 
M

manao

Gast
mikka" schrieb:
@manao,
was soll dieses d... Gequatsche "Supermikka" ???
Den beiden vor uns ging´s genau so, 10-15 Minuten fertig, hatten auch beide ihr Visa bekommen, tut mir leid wenn es anscheined "gute und schlechte" Tage in der Botschaft gibt, dann hatten wir ja Glück.
Scheint aber auch nicht in Ordnung zu sein ???
mikka
Mikka, entspann Dich ! Carpe diem ! Widme Dich den Schönen Seiten des Lebens ! Deine Liebste ist da, ist doch alles im Lot. Lieber Mikka, dir fehlen wichtige Informationen. Auf Botschaften wird Politik umgesetzt und zwar Außenpolitik, das bedeutet ganz konkret, daß die Botschaften und deren "supernette Mitarbeiter" auch angewiesen sind möglichen Wirtschaftsflüchtlingen die Einreise zu erschweren bzw. deren Einreise zuverhindern. Verhindern können sie es nicht immer, weil mit Geld alles möglich ist und Botschaftsmitarbeiter sind oft auch "emfpänglich". Und manch einer ist eben ein Glückspilz, freu Dich, aber bagatellisiere nicht die Problematik die sich oft tatsächlich stellt!

so, und hier zur Information:
Originaltext, Namen und Datum entfernt

Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Bangkok
Embassy

of the Federal Republic of Germany

Bangkok, .....2004

Gz.:

(Bitte bei Antwort angeben)

xxxxxxxxxx
...... persönlich
gstr
en

Betr.: Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerks zur Einreise an Frau ......


Bezug: Ihre Email vom


Sehr geehrter Herr ....,

in Ihrer o.g. Email bitten Sie die Botschaft, Frau ..... ein Besuchsvisum zu erteilen und kritisieren die Ablehnung ihres Antrages auf Erteilung eines Visums vom ..... durch die Botschaft.

Dabei nehmen Sie Bezug auf die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes zur Bearbeitung von Visaanträgen.

Bei der Bearbeitung von Visaanträgen haben die Botschaften die schwierige Aufgabe, die Interessen des Antragstellers auf Einreise in Deutschland gegen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einem geregelten Zuzug von Ausländern abzuwiegen.

Der geregelte Zuzug und Aufenthalt ist gefährdet, wenn unter Umgehung der Einreisebestimmungen ein ungerechtfertigter Daueraufenthalt angestrebt wird.

Bei der Beurteilung, ob in einem konkreten Fall entgegen den Angaben im Visumantrag ein Daueraufenthalt angestrebt wird, stützt sich die Botschaft auf die familiäre und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers in seinem Heimatland, um Rückschlüsse auf seine Rückkehrbereitschaft ziehen zu können.

Bestehen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft und somit am angegebenen Einreisezweck von einem solchen Gewicht, dass die Wahrscheinlichkeit des dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr, so liegt eine Interessengefährdung der Bundesrepublik Deutschland und der an das Schengen-Acquis gebundenen Staaten vor, die das Interesse des Antragstellers zurücktreten lassen und zu einer Versagung des Visums führen.

Insofern trifft Ihre Feststellung, nach den Bestimmungen des Auswärtigen Amtes wäre im Zweifelsfall im Sinne des Antragstellers zu entscheiden, so nicht zu.

Die Botschaften sind in diesen Fällen in ihrer Ermessensentscheidung gebunden.

Im konkreten Fall der Frau ...... liegen deutliche Anhaltspunkte vor, die erhebliche Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft entstehen lassen.

So ist Frau ...... weder wirtschaftlich, noch familiär in Thailand verwurzelt.

Sie hat kein Bankkonto, ist nicht Eigentümerin eines Grundstücks und hat als Beruf ...... angegeben, eine mithin anstrengende und ertragsschwache Arbeit, für die sie überdies keinen Nachweis erbringen konnte. Es bestehen für Frau ........ somit keine Anreize wirtschaftlicher Art, nach Thailand zurückzukehren.

Eine familiäre Verwurzelung liegt ebenso wenig vor, Frau .... ist ledig und kinderlos.

Die von Ihnen angeführte enge Bindung zu den Eltern und Geschwistern ist für die Botschaft nicht nachprüfbar und das Verhältnis des Antragstellers zu Eltern oder Geschwistern ist für die Annahme einer familiären Verwurzelung ohnehin grundsätzlich nicht ausreichend.

Bei der Beurteilung der Verwurzelung hat sich die Botschaft auf Tatsachen und eigene Erkenntnisse zu stützen, nicht nachprüfbare Behauptungen und Versicherungen kann die Botschaft leider nicht berücksichtigen.

Es liegen im vorliegenden Fall eindeutig mehr Gründe vor, die gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen als dafür.

Die Botschaft ist daher nach umfassender Prüfung und Abwägung aller Gesichtspunkte zu der Einschätzung gekommen, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben ist.

Die Botschaft war daher nach den gesetzlichen Vorschriften als auch nach den Bestimmungen des Auswärtigen Amtes in ihrer Entscheidung zur Versagung des Visums gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxxxxxxxxxx

... und deswegen machen sich Leute Sorgen und informieren sich hier.

Manao
 
V

Visitor

Gast
[mod:ee337cd2fb="Visitor"]Die fehlende Beiträge sind hier zu finden.

Gruß,
Der Visitor[/mod:ee337cd2fb]
 
J

JT29

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Toskana Deutschlands
@ottifan
Vieles ist ja schon erläutert. Die Verpflichtungserklärung (VE) kannst Du auch in der Botschaft machen, du benötigst die gleichen Papiere wie bei deiner AB.

Was der Einlader ist, spielt eigentlich keine Rolle, da er nicht der Antragsteller ist und somit nichts zu melden hat (ich legte daher dem Antrag immer eine Vollmacht bei :-) )

Ansonsten liess Dir mal die einzelnen Threats zu dem Thema durch - die bringen auch einiges rüber.

Da sie schon mal hier war, dürfte es mit dem neuen Visum relativ problemlos laufen - wird schon klappen.

@manao
Das ist ja das klassische Schreiben, dass in solchen Fällen von der Botschaft kommt, bringt aber die Sache auf den Punkt.

Juergen
 
K

Kali

Gast
Ich denke mal, es ist schon enttäuschend, wenn denn ein Touristenvisum abgelehnt, wir haben ja nun wirklich was zu bieten, touristisch sozusagen:

...Und so sitzt sie nun bei denen, die sie nach hier eingeladen, mit Touristenvisum, damit sie etwas werfe, einen Blick nämlich, in dieses geschichtsträchtige Land in der nördlichen Hemisphäre. Und es gibt ja auch viel zu sehen, vermutlich hat man ein eng gestricktes Programm ausgetüftelt, damit sie sie nutze, die Zeit der touristischen Erkundungen...
Quelle:

So ganz nebenbei die aktuellste Information meines Heimatausländeramtes:

4 von 5 thai-deutschen Beziehungen gehen innerhalb von ein paar Monaten in die Brüche.

Doch das ist ja - wie jedermann weiss - ein originäres Heinsberger Problem, gelle... ;-D
 
C

Chak2

Gast
Kali" schrieb:
So ganz nebenbei die aktuellste Information meines Heimatausländeramtes:

4 von 5 thai-deutschen Beziehungen gehen innerhalb von ein paar Monaten in die Brüche.
Warum nur bringe ich es dann nicht fertig?
 
Nokhu

Nokhu

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Shithole Münster
Erhöht sich dadurch nicht automatisch die Rückkehrbereitschaft ?? :lol: :rofl:
 
N

nokopie

Gast
@Ottifan

ottifan" schrieb:
frage 1:
darf Nee im april bei der botschaft beantragen: visum vom: 2 mai 2004 bis 30 juni 2004?
Das verstehe ich nicht. Dieses Datum ist doch schon vorbei. Willst du ein rückwirkendes Visa?

MfG, Nokopie
 
O

ottifan

Gast
Danke für mühe,
es ist nur ein beispiel, um es zu vereinfachen gebe ich als beispiel:
-nee war 30 tage in D. 1-30 januar und beantragt in april ein visum 2 mi-30 juli: ist es überhaupt möglich laut schengener abkommen?(90 tage pro 6 monaten, antrag april waere 90 tagen auf 2 "6 monatige perioden" da ertse einreise am 1 januar erfolgt).wenn ich verstehe anhand dieses beispiel was möglich ist kann ich es natuerlich in meinem fall ganz genau analogisch berechnen). aber inzwischen glaube ich schon das es okay ist
 
I

irrlicht

Gast
@ottifan:

wenn ich es richtig interpretiere: 90 tage in 6 monaten heisst eigentlich (bis auf ein paar tage) 3 monate d, 3 monate th, dann wieder 3 monate d usw.
sollte also in deinem fall kein problem sein, weil deine freundin ja mittlerweile wieder 3 monate in th ist.

ich hoffe, diese interpretation ist richtig, weil ich meine freundin im september auch wieder nach d holen moechte. ausreise war anfang juni...

gruss
irrlicht
 
Thema:

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