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Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklärung

Diskutiere Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklärung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ja auch bei mir nähert sich der Gang auf die Botschaft und ich würde lügen, wenn ich sagen würde, ich gehe die Sache ganz relaxt an.... :ohoh...
T

tad sin dschai

Gast
Ja auch bei mir nähert sich der Gang auf die Botschaft und ich würde lügen, wenn ich sagen würde, ich gehe die Sache ganz relaxt an.... :ohoh: :ohoh:

Das erste Problem ist - wie soll es auch anders sein :rolleyes: - die ausreichende Dokumentation der Rückkehrbereitschaft, obwohl sich meine Mia nichts weniger vorstellen kann, als tatsächlich eine längere Zeit in Deutschland zu verbringen als notwendig, um mich zu überzeugen, dass TH, Kambodscha oder auch Singapur auch für mich viel besser wären als in Deutschland zu bleiben oder zurück in die USA zu gehen:

Sie ist 21 Jahre alt, ohne Grundbesitz, Sparkonto ja, aber keine regelmäßigen Eingänge (ist auch nicht fürchterlich viel drauf), momentane Arbeit: Unterstützung der Familie auf dem Reisfeld, Erziehung der Tochter (2 Jahre) - tolle Verträge und einen Arbeitgeber, der großzügig 2 Monate Urlaub aus dem Ärmel schüttelt lassen sich da nur schwer aus dem Hut zaubern. :heul:
Fällt Euch bei dieser nicht gerade optimalen Ausgangssituation neben dem Kind noch etwas ein, was sich anführen liesse (Pflege des taubstummen Vaters etc....nicht witzig gemeint)? :hilfe:

2. Wie sieht es mit einer Vollmachtserklärung aus zur Wahrnehmung ihrer Interessen in den Visumsangelegenheiten respektive der Vornahme der dafür notwendigen Handlungen.

Was sind die Vorteile einer solchen Erklärung (im Falle einer Ablehnung werden ihr doch die Gründe ohnehin mitgeteilt)?

Wie muss eine solche Erklärung aussehen (Wortlaut/Sprache)?


Thx für jede Hilfe :bravo: , ich habe die Forumssuche bemüht, aber leider noch nichts gefunden, was mir im konkreten Fall massiv weiterhilft.

Grüße :wink:
tsd
 
J

JT29

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Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

Nur auf die Schnelle:

1. 21 Jahre ... sah in den letzten Monaten kritisch aus.
2. Kind ... ist ok, nur sollte sie sich auch um sie gekümmert haben (also nicht bei den Eltern geparkt) ... und wer kümmert sich danach ?
du siehst, die Story muss in sich stimmen, dann könnte es auch klappen.

3. Vollmacht ... na, wie eine Vollmacht halt aussieht, Ich x, bevollächtige y mich in den xyz-Angelegenheiten zu vertreten. Dies umfasst ...bla bla bla und Unterschrift.

Juergen
 
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JT29

Senior Member
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Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

Ach noch etwas, die Vorteile der Vollmacht sind, dass du im Falle der ersten Ablehnung im Remonstrationsverfahren die "Verhandlungen" führen kannst und das Warum erfahren kannst - eine konkrete Mitteilung der Gründe gibt es erst danach (so richtig mit Rechtsbehelf für die Klage in Berlin)

Juergen
 
B

Bökelberger

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

tsd,
stimmt, Kind ist schon mal bei der Visavergabe ein Vorteil.
Alles weitere...
please check your pm ! :-)

gruss
Klaus
 
T

tad sin dschai

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

Besten Dank schon mal. :wink:

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich mir sehr gut vorstellen kann, dass solche Fragen den Großteil hier fürchterlich langweilen, insbesondere wenn sie schon selbst Visumserfahrungen haben und in der Vergangenheit die immer gleichen Fragen x-mal beantwortet haben. Kenne das Gefühl selbst aus anderen Foren zu Angelegenheiten, bei denen ich mich besser auskenne. Bitte aber zu berücksichtigen, dass gerade momentan wahrscheinlich jeder "Erstversucher" die Hosen voll hat und auf keinen Fall irgendeinen Fehler machen will. :rolleyes: :rolleyes:

Zur Vollmacht: Thx für den Tipp, mir ging es v.a. darum, ob die Vollmacht auf Thai und deutsch abgefasst sein muss, oder nur Thai (meine Freundin würde sie sonst ja nicht verstehen). Auf deutsch oder englisch wäre der Text unproblematisch, aber auf Thai schreiben könnte ich es jetzt trotz aller Lernbemühungen (noch) nicht.


Grüße
alex
 
W

waanjai

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

Die Deutsche Botschaft ist eine deutsche Behörde. Also reicht eine Vollmacht in deutscher Sprache. Sie muß natürlich unterschreiben - in Thai oder in Englisch. Sag Ihr in einfachen Worten, worum es geht. Sie wird ja kaum die Vollmacht später wegen angeblichen Verständigungsschwierigkeiten bei der Vollmacht-Erteilung widerrufen wollen. Schließlich wird Sie ja von Dir auf dem Laufenden gehalten....
wenn Du in die Remonstration mußt.
 
UAL

UAL

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Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

@ tad sin dschai, :-)

das Kind könnte den Ausschlag geben für die "Rückkehrwilligkeit" - ich hoffe es für euch...

Ich bin ja leider gebrannt bei meinem letzten Besuch der Botschaft, da meine eine ähnliche Einkünfte vorzuweisen hatte...hatte nur mal eben kein Kind und so ist sie eben durchgefallen durch das weite Sieb, obwohl sie lieber in THL leben würde als hier, aber geglaubt hat es ihr, nach Aktenlage :zorn: , keiner
 
T

tad sin dschai

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

@UAL Glaub mir, ich kann Dich da gut verstehen :zorn: Ist bei uns ja nicht anders. Ich werde um die Jahreswende nach SE Asien ziehen (nicht zwingend TH) und es ging nur über die Übergangszeit, so dass die Mia auch mal sieht wo meine Wurzeln sind (werde ihr auch Amerika noch zeigen) von mangelnder Rückkehrwilligkeit keine Spur - ich finde es andersherum im Isaan ja auch interessant, ohne dass ich (momentan) zwingend dort in einem Kleinstdorf wohnen möchte......

@all Danke für die Tipps bislang
Habe festgestellt, dass dem Einladungsschreiben eine hohe Bedeutung beizumessen ist, war mir bislang nicht so klar... :super:

Grüße :wink:
tsd
 
B

Bökelberger

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

Viel Glück alex, das wird du schon sicher schaffen ! :super:
 
N

nicknoi

Gast
Re: Schengen: Fragen Rückkehrbereitschaft + Vollmachtserklär

das Kind könnte der Grund für die Rückkehrwilligkeit sein, ok. Genauso kann es der Grund für eine Ablehnung werden.

In diesem Fall ein Touristenvisa zu erhalten schätze nicht besonders hoch ein.

Die deutsche Botschaft ist angewiesen Gründe einer Ablehnung zu suchen. So gibt es den Fall einer Bekannten die 13 !! Jahre schon als Besucherin kam und nun grosszügigerweise !! die Rückkehrwilligkeit nichtmehr nachweisen muss. Wer meint jetzt ist alles geschafft der irrt. Plötzlich wird der Verdacht der bisherigen und drohenden Schwarzarbeit zum Diskussionsthema einer eventuellen Ablehnung.
Wer dann meint er könne sich bei der deutschen Botschaft irgendwo beschweren weil er mein eine Rechtsgrundlage zu besitzten der irrt, null Rechte hast Du auf ein Tourivisa.
Die deutsche Botschaft setzt sich sicherlich für die Leute ein die Ihren Pass verloren haben oder sonst was. Für die, welche Fremde in Land bringen wollen tun unsere Landsmänner auf der Botschaft NIX, wohlgemerkt auf Druck der Politik und des auswärtigen Amtes. Ich habe mal mit einem Landtagsabgeordneten gesprochen der was zum Thema wusste warum es immer schwieriger wird wurde geantwortet ...ist Ihnen nochnicht aufgefallen dass in den Zeitungen immer mehr Thaidamen und Massagesalons für Liebesdienste werben? Auf die Frage ob man nicht diese Prosititution der Ausländer in diesem Falle Thais bekämpfen könne kam die Antwort ... da kann man nur was machen wenn die garnicht erst kommen.

Und sollte dann totzdem alles klappen mit dem Tourivisa kommen noch die thailändischen Abfangjäger welche in 15 MINUTEN meinen zu wissen ob die Damen wieder kommt oder nicht zumal es nachweislich von Beamtenseite zu mehr als nur einem Gespräch kam.

Einfach eine untragbare Situation.


Trotzdem wünsche ich Dir dass es so klappt wie ihr es Euch vorstellt
 
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