andydendy
Senior Member
Aber was hat das AR mit deiner Scheidung zu tun, kann Dir doch dann egal sein. Geh doch erstmal auf unsere Fragen ein, alles andere wurde ja schon beantwortet.
antibes" said:Bei deiner Anfrage braucht man nicht mehr zwischen den Zeilen lesen.
Dieser Beitrag gehört als Kopie in "Nachweise einfacher Deutschkenntnisse".
- ich hab es ja fast befürchtet - man braucht ja nur einmal die Historie seiner Threads druchgehen und nach 2 Jahren und 1 Monat passt das ja leider wunderbar 
was ist denn jetzt wichtiger für dich, die scheidung oder das deine frau nach der scheidung das aufenthaltsrecht bewält?ottifan" said:was heisst "eigenständiges" Aufenthaltsrecht? meine Frau hat zur Zeit einen Aufenthaltserlaubnis in ihrem Pass gestempelt und es ist noch 2 Jahren gültig. also was passiert wenn wir uns jetzt nach 2Jahren und 1 Monat (oder in ein paar Monaten ) uns trennen? Erfährt das das Ausländeramt? wird diese Aufenthaltserlaubnis dann geändert? gekürzt? oder erfährt das Ausländeramt überhaupt nichts von einer Trennung ? und dann was passiert wenn meine Frau (dann geschieden ) in 2 Jahren zum Ausländeramt geht um ihr Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? ist es dann eine "Kann Leistung?" das heisst es kann verlängert werden oder auch nicht?
... und je länger verheiratet, desto höher iss der rentenbeitrag der abgetreten werden darf :Pdeguenni" said:...so schlüssig scheinst du dir noch garnicht zusein.

habe mir auch einmal die arbeit gemacht und seine posts durch gelesen. muss dir recht geben.JT29" said:- ich hab es ja fast befürchtet - man braucht ja nur einmal die Historie seiner Threads druchgehen und nach 2 Jahren und 1 Monat passt das ja leider wunderbar
Muß nicht, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird von beiden Parteien ist Sie sofort RechtskräftigRoah" said:Rechtskräftig wird das ganze nach 6 Wochen.

kenne jetzt die österreichische Rechtssprechung nicht,Roah" said:Das allerwichtigste aber ist dass im Vergleich bzw. Beschluss der Satz "Auf gegenseitigen Unterhalt wird verzichtet" drinnen steht. Falls dies nicht der Fall ist kann es sein dass Du finanziell ruiniert sein wirst -
ahhh,ottifan" said:...falls wir uns scheiden lassen, dass meine Frau doch hier bleiben darf. Ehe war auch viel mit Aufenthalt begründet,...

Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, dann können die Parteien einen Vergleich in dieser Form protokollieren lassen:Roah" said:...Das allerwichtigste aber ist dass im Vergleich bzw. Beschluss der Satz "Auf gegenseitigen Unterhalt wird verzichtet" drinnen steht.
auf GEGENSEITIGEN !!!!! Unterhalt wird verzichtet - war bei mir so - also ich habe verzichtet und sie - das meinte ich. Ob das in Deutschland so in der Form möglich ist weiß ich nicht aber die Gesetze sind sicherlich ähnlich. Hinweis von mir .. die Richterin klärte uns auf und zwar dahingehend das sich daraus in Hinkunft KEINERLEI Unterhaltzahlungen einklagen lassen - beidseitig. Also ich finde das wichtig..DisainaM" said:kenne jetzt die österreichische Rechtssprechung nicht,Roah" said:Das allerwichtigste aber ist dass im Vergleich bzw. Beschluss der Satz "Auf gegenseitigen Unterhalt wird verzichtet" drinnen steht. Falls dies nicht der Fall ist kann es sein dass Du finanziell ruiniert sein wirst -
aber im deutschen Recht gibt es Grundsatzurteile,
die dies blockkieren, weil die Frau als Sozialempfängerin auf staatliche Hilfe angewiesen wäre, sind einseitige Unterhaltsverzichte, die zulassten des Staates gehen, schwer möglich.