Also "strato", Deine Geschichte...
Hallo, manchmal kommt es anders als man denkt.
War über 10 Jahre mit einer Thai verheiratet. Geheiratet hatten wir in Thailand und in Deutschland gelebt.
Die Ehe wurde beim Standesamt in Berlin eingetragen. Vor ca. 1,5 Jahren der Umzug nach Thailand und
die Probleme begannen. Die Ehe wurde dann in Thailand auf dem Bezirksamt im einvernehmlichen Geschieden.
Da mir nicht ganz klar war was nun zu tun war und ich keine Lust hatte mich damit zu beschäftigen habe ich nichts
weiter unternommen und gehen davon aus das die Behörden in Deutschland keine Informationen haben
und dort die Ehe weiter eingetragen ist.
Nach kurzer Zeit hatte sich der Ärger gelegt und wir beschlossen wieder zusammen zu bleiben und wollen
eigentlich die Ehe fortführen bzw. neu heiraten. Ich weis hört sich bescheuert an sorry. Kann mir jemand Rat geben was am einfachsten ist. Gruss Strato
...ist schon etwas kurios.
Doch es gibt nichts das es nicht gibt - auf jeden Fall freue ich mich fuer Dich und Deine
alte-neue-Liebe, dass Ihr es noch einmal "angehen" wollt.
Nun zu Deinem Dilemma:
Es ist ganz sicher so, dass man in Deutschland nichts ueber Deine Scheidung hier in Thailand weiss.
Grundsaetzlich koennte Dir dieser Umstand auch egal sein - denn ob Deine Geschiedene nach Deinem
Ableben aus dem Unwissen der deutschen Behoerden einen Vorteil zieht oder nicht mag Dich dann
nicht weiter stoeren. Ist es Dir/Euch aber ernst mit einer neuerlichen Heirat, dann empfehle ich Dir
Dich mit dem fuer Dich in Deutschland massgeblichen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Neben den aus der Vergangenheit schon bekannten Unterlagen - uebersetz und beglaubigt (eventuell
sogar ueberbeglaubigt) - sind auch die Scheidungsunterlagen (Scheidungsprotokoll und Urkunde) in
gleicher Weise beizubringen. Da Du nun beim deutschen Standesamt um ein Ehefaehigkeitszeugnis
bittest (und nur mit einem solchen gibt es die von thailaendischen Behoerden geforderte
Konsularbescheinigung, ausgestellt durch die deutsche Botschaft in BKK) wird man Dich dort natuerlich
wegen dem Familienstandseintrag "verheiratet" befragen.
Damit hast Du die Moeglichkeit dem Standesbeamten die Situation dazulegen der dann sehr wahrscheinlich
verlangen wird (obwohl die neue Ehe mit der gleichen Frau geschlossen werden soll), dass Du die
thailaendische Scheidung durch ein deutsches Oberlandesgericht als rechtmaessig absegnen laesst.
Was der Standesbeamte aber auch entscheiden kann - dafuer traegt er die Verantwortung - das ist,
dass er die thailaendische Scheidung zur Kenntnis nimmt, diese aber nicht ueber den deutschen
Gerichtsweg gegenbestaetigt haben moechte und er erteilt das Ehefaehigkeitszeugnis.
"strato", ein Problem koennte der Weg ueber ein Oberlandesgericht (um fuer die Scheidung auch
durch die deutsche Gerichtsbarkeit eine Anerkennung zu bekommen) schon noch ergeben.
Durch die 10 Jahre andauernde Ehe hat Deine Frau nach deutschem Recht natuerlich Anspruch
auf einen Versorgungsausgleich. Und in diesem Punkt muss ich - was meine Kenntnisse und
Erfahrungen angehen - leider passen, ich denke aber, dass am Ende dieses doch recht komplexen
Themas (wo lebte das Ehepaar bis zur Scheidung, wie verteilte sich das Haushaltseinkommen,
gibt es ehevertragliche Regelungen, etc. etc. und im Weiteren so vieles mehr) dann vielleicht
ein "realer" Versorgungsausgleich stehen koennte.
Was koennte dies nun heissen?
Nun solange Ihr zusammen lebt habt ihr Beide die Rente - Du die gekuerzte ab Rentenantritt
und Deine alte-neue-Frau den ihr uebertragenen Anteil (landesspezifisch gemindert) ab deren
Rentenantritt.
So weit so gut - oder aber auch nicht - nur, wenn Ihr Euch noch einmal scheiden lassen solltet,
dann musst Du mit der geminderten Rente leben. Im Falle, dass Du in der Ehe verstirbst,
wuerde dies Deiner Frau, zusaetzlich zu dem bereits uebertragegenen (aber geminderten) Anteil,
eine Witwenrente bescheren.
Alles wirklich etwas verwirrend denke ich mal aber sowohl ueber das Standesamt (was das
Ehefaehigkeitszeugn anbelangt) wie ueber die BfA (wegen der Rente) zu recherchieren.
maeeutik