Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag

Diskutiere Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hallo, hab eine freundin in thailand war mal schluss jetzt wieder zusammen naja sollte ich heiraten hab ich in problem,weil heutzutage nach...
smile

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hallo,

hab eine freundin in thailand
war mal schluss
jetzt wieder zusammen
naja
sollte ich heiraten hab ich in problem,weil heutzutage nach 10jahren oder mehr wird oft geschieden!
ich verdiene 2000€ netto ,sie in thailand 300-400€
wohnen würden wir in deutschland
gibts eine möglichkeit den nachehelichen unterhalt auszuschliessen?klar wenn sie in deutschland bleibt und arbeitslos ist muss ich so oder so zahlen aber was ist wenn sie in deutschland eine arbeit für 500€ hat,was nicht zum leben reicht also müsste ich das so oder so ein leben lang dann den ausgleich zahlen auch wenn wir das im ehevertrag ausschliessen oder?und was ist wenn sie zurück geht nach thailand und dort arbeitet für 400€,dann muss ich mein leben lang 500€ ihr überweisen auch mit ehevertrag?da sie ja ein recht auf einen gewissen lebensstandard hat den sie mit mir in der ehe gehabt hat,richtig?
seit neustem gibts ja das man das thairecht im ehevertrag festlegt und die thais kennen doch kein nachehelichen unterhalt oder?nur alles 50/50 und velleicht noch eine einmahlzahlung 5000€.ausser sie ist arbeitslos und lebt in deutschland dann zahlt man auch so.

wenn wir verheiratet wären in deutschland würde sie mindestens auch in 500€ job ausüben

was meint ihr zu dem thairecht bei scheidung?

ich weiss manche sagen jetzt dann heirate erst überhaupt nicht,wonach es auch aussieht bei mir aber wenn man es irgendwie ausschliessen könnte das man ein leben lang zahlt nach der scheidung dann würde ich es tun,

weil eine scheidung heutzutage schon sehr oft vorkommt in deutschland.
scheidungsrate in deutschland liegt bei 40%
bei thai deutsch scheidungen liegt die scheidungsrate mit sicherheit deutlich höher

erfharungen würrden mich intressieren

sawadeee
 
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franky_23

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sollte ich heiraten hab ich in problem,weil heutzutage nach 10jahren oder mehr wird oft geschieden!
ich verdiene 2000€ netto ,sie in thailand 300-400€
wohnen würden wir in deutschland
gibts eine möglichkeit den nachehelichen unterhalt auszuschliessen?
sehr umstritten, aus meiner Sicht nein! auch nach dem neuen Gesetz mit dem man das Ehe- und Scheidungsrecht auch in D vereinbaren kann.


klar wenn sie in deutschland bleibt und arbeitslos ist muss ich so oder so zahlen aber was ist wenn sie in deutschland eine arbeit für 500€ hat,was nicht zum leben reicht also müsste ich das so oder so ein leben lang dann den ausgleich zahlen auch wenn wir das im ehevertrag ausschliessen oder?und was ist wenn sie zurück geht nach thailand und dort arbeitet für 400€,dann muss ich mein leben lang 500€ ihr überweisen auch mit ehevertrag?da sie ja ein recht auf einen gewissen lebensstandard hat den sie mit mir in der ehe gehabt hat,richtig?
keiner kann eine Prognose geben was tatsächlich angesagt ist. Seit längerem ist es die Regel, dass nachehelicher Unterhalt (Trennungsunterhalt gibt es nach wie vor) max. für die Zeit der Ehe zu leisten ist. Wenn keine kleinen Kinder vorhanden sind, dann kann man von jedem der Partner erwarten dass er für seinen LU sorgt.

seit neustem gibts ja das man das thairecht im ehevertrag festlegt und die thais kennen doch kein nachehelichen unterhalt oder?nur alles 50/50 und velleicht noch eine einmahlzahlung 5000€.ausser sie ist arbeitslos und lebt in deutschland dann zahlt man auch so.



was meint ihr zu dem thairecht bei scheidung?
Aktuell bei 400.-- Euro eigenem Gehalt glaube ich nicht, dass ein Gericht ihr nachehelichen Unterhalt für Thailand zuspricht. Bei Familienunterstützung wird mit dem Faktor 4 bzw. 1/4 gerechnet. In Thailand ist nachehelicher Unterhalt nicht häufig.

weil eine scheidung heutzutage schon sehr oft vorkommt in deutschland.
scheidungsrate in deutschland liegt bei 40%
Ist die in Thailand geringer?

Erfahrungen bilden häufig ein mittlerweile modifiziertes Scheidungsrecht ab.
 
smile

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franky_23;1033767 Seit längerem ist es die Regel said:
wenn das so ist wäre das die lösung meiner probleme
weil damit kann ich im falle einer scheidung leben,was hoffentlich nie passieren würde.

kennt denn wer jemand der nachehelichen unterhalt zahlt ?und keine kinder im spiel sind

danke für deine antwort!
 
Derk

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kennt denn wer jemand der nachehelichen unterhalt zahlt ?und keine kinder im spiel sind
Bei mir war es andersrum, ich habe bei meiner Ehe mit meiner deutschen Ex-Frau den nachehelichen Unterhalt ausschliessen können, aber nur, weil 1. keine Kinder im Spiel waren und 2. sie vorher wie nachher den gleichen guten Job hatte, also nichts für die Ehe aufgegeben hat.
Alles andere wäre - so der beratende Anwaltsnotar - sittenwiedrig gewesen.

Bye,
Derk
 
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Bukeo

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kennt denn wer jemand der nachehelichen unterhalt zahlt ?und keine kinder im spiel sind

danke für deine antwort!
ausschliessen kannst du einen nachehelichen Unterhalt nicht, wäre sittenwidrig und somit wirkungslos.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, wird die Frau verpflichtet - sich einen Job zu besorgen. Schwieriger wird bei vorhanden Kindern. Dann muss sie - ich glaube bis zum 8. Lebensjahr keine Arbeit annehmen und du wärest verpflichtet, für das Kind und die Mutter zu sorgen.

Ansonsten kein Problem. Bei geplanter Scheidung einfach in TH scheiden und die Frau gleich dort lassen ;-)
Sie wird sich schwer tun, dann wieder nach D zu kommen. Ist sie klug - könnte es ev. über einen deutschen Anwalt einen Unterhalt einklagen.
 
waanjai_2

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Nicht heiraten, mieten ist zunehmend angesagt. Back to the roots nennen es auch ein paar.

Denn es ist ein wahres Kreuz mit der deutschen Justiz. Bei denen haben Eheschließungen immer noch eine Bedeutung fürs Leben. Warten wir mal ab, wie die Leute mit den Füßen abstimmen werden. Vielleicht fliegen zukünftig auch weniger nach Thailland und mieten nach dem Prinzip "Buy national". Bis der Markt zum Anbieter-Markt wird - altersabhängig.:)
 
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sombath

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Hallo smile ,
ja , leider ist die Situation nicht so einfach .
Wenn keine Kinder da sind , ist bei einer deutschen Frau der Unterhalt jetzt sehr eingeschränkt .
Was aber , wenn die Frau von dir geschieden und auf Grund mangelhafter Deutschkenntnisse keine Arbeit findet ?
Ich würde mich darauf nicht verlassen .
Wenn die Frau nach der Scheidung in D. bleibt , kann es sein , daß du zahlen mußt .
Wie heißt es doch - vor Gericht u. auf hoher See , bist du in Gottes Hand .
Sombath
 
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franky_23

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ausschliessen kannst du einen nachehelichen Unterhalt nicht, wäre sittenwidrig und somit wirkungslos.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, wird die Frau verpflichtet - sich einen Job zu besorgen. Schwieriger wird bei vorhanden Kindern. Dann muss sie - ich glaube bis zum 8. Lebensjahr keine Arbeit annehmen und du wärest verpflichtet, für das Kind und die Mutter zu sorgen.
Die Anforderungen sind derzeit strenger. So ab 3 Jahren Halbtags. Mit dem Hinauszögern ist dies nicht mehr so einfach. Was anderes ist, wenn z.B. 3 oder 4 Kinder vorhanden sind.
 
alder

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Alles andere wäre - so der beratende Anwaltsnotar - sittenwiedrig gewesen.

Bye,
Derk
Ja eben, deshalb finde ICH es sittenwidrig, dass Anwälte und Notare Geld für nutzlose Verträge nehmen.

Der alte Fritz hatte schon nicht so unrecht, ........
 
smile

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sombath;1033776 Was aber said:
die kann jetzt schon ganz gut deutsch hat b1
und sie wird das über die jahre auch noch besser lernen,ich denke das wäre nicht so das problem

aber klar hast recht in so einem fall.danke für eure zahlreichen antworten:)
 
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=Bukeo;1033773

Ansonsten kein Problem. Bei geplanter Scheidung einfach in TH scheiden und die Frau gleich dort lassen ;-)
wenn ich in T heirate und die ehe in D lebe und sie dann in T scheiden lasse,wird das den so anerkannt in D?
 
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franky_23

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Wenn sie vor einem Gericht geschieden wurde dann relativ einfach. Vor einem Bezirksamt ohne Gericht dann bedarf es i.d.R. einer Zustimmung des OLG. Kommt aus der Vergangenheit eher als Schutz für Deutsche Frauen damit die durch ausländische Rechtssprechung z.B. in arabischen Ländern nicht auf alle Rechte verzichten mussten. Wenn da nichts illegales drinssteht, gibt es auch kein Problem. Wenn da z.B. ein Passus drinsteht, da beide arbeiten entfällt ein nachehlicher Unterhalt wird dies durchgehen wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Oder auch wenn dazu nichts drinsteht.
 
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Bukeo

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wenn ich in T heirate und die ehe in D lebe und sie dann in T scheiden lasse,wird das den so anerkannt in D?
über das OLG anerkennen lassen. Ist aber nur dann nötig, wenn du beim nächsten Mal mit EFZ heiraten möchtest. Heiratest du in TH ohne EFZ, brauchst du keine Anerkennung des OLGs und die neue Heirat wird wieder ohne Probleme anerkannt.
 
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Chak

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Wenn sie vor einem Gericht geschieden wurde dann relativ einfach. Vor einem Bezirksamt ohne Gericht dann bedarf es i.d.R. einer Zustimmung des OLG.
In der von Smile angegebenen Konstellation, Ehe wird in Deutschland gelebt, Ehemann bleibt in Deutschland, thailändische Ehefrau eventuell auch, wird das schwierig mit der Anerkennung vor dem OLG (Justizamt in Hamburg).

Der Tipp von Bukeo, darauf verzichten und dann einfach beim nächsten Mal ohne Ehefähigkeitszeugnis in Thailand heiraten, erscheint daher etwas heikel. Schließlich ist man dann Deutschland noch nicht geschieden von der ersten Frau.
 
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Bukeo

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Der Tipp von Bukeo, darauf verzichten und dann einfach beim nächsten Mal ohne Ehefähigkeitszeugnis in Thailand heiraten, erscheint daher etwas heikel. Schließlich ist man dann Deutschland noch nicht geschieden von der ersten Frau.
im Falle einer neuen Heirat im Ausland und Vorlage dieser Heiratsurkunde und ev. thail. Scheidungsurkunde, muss die Scheidung anerkannt werden, da thail. Recht gilt. So ungern es die deutschen Behörden sehen, du hast legal in TH neu geheiratet und diese neue Heirat MUSS nun mal auch intern. anerkannt werden.

Hatten wir schon öfter den Fall, gab nie Probleme und auch nicht beim Meldeamt in D, sowohl auch die Botschaft, die ja bei der legalisierung die vorgelegten Papiere anhand des Heiratseintrages sieht, hat noch nie Probleme gemacht und die Heiratsurkunde legalisiert.

Man kann aber sich natürlich in TH auch vor dem Gericht scheiden lassen, geht auch recht schnell, wenn beide einverstanden sind und gemeinsam hingehen.
 
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Chak

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im Falle einer neuen Heirat im Ausland und Vorlage dieser Heiratsurkunde und ev. thail. Scheidungsurkunde, muss die Scheidung anerkannt werden, da thail. Recht gilt. So ungern es die deutschen Behörden sehen, du hast legal in TH neu geheiratet und diese neue Heirat MUSS nun mal auch intern. anerkannt werden.

Hatten wir schon öfter den Fall, gab nie Probleme und auch nicht beim Meldeamt in D, sowohl auch die Botschaft, die ja bei der legalisierung die vorgelegten Papiere anhand des Heiratseintrages sieht, hat noch nie Probleme gemacht und die Heiratsurkunde legalisiert.
Es geht ja nicht um die Heiratsurkunde der neuen Ehe, sondern die Scheidung der vorherigen.

Garantierst du deinen Kunden, dass im Nachhinein nicht Probleme durch die erste Ehefrau entstehen?
 
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Bukeo

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Garantierst du deinen Kunden, dass im Nachhinein nicht Probleme durch die erste Ehefrau entstehen?
durch die Anerkennung der neuen Ehe, ist auch eine ev. vorige Scheidung anerkannt. Deutschland würde ansonsten die neue Heiratsurkunde nicht anerkennen, da Bigamie in Deutschland eben nicht erlaubt ist.
Das mit der Privatscheidung ist recht kompliziert - es geht dabei um das Heimatrecht der Ehegatten.
Eine in D geschlossene Ehe, würde ich in TH auch besser vor Gericht scheiden lassen, nicht aber eine in TH geschlossene Ehe.
 
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Chak

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Woher soll die Botschaft bei der Legalisierung einer ohne EFZ geschlossenen Ehe denn wissen, dass schon eine andere Ehe besteht? Das Risiko einer Doppelehe trägt dann der Ehepartner. Ich halte das zumindest für riskant sich auf deine Aussage zu verlassen.

Entweder Anerkennung oder gerichtliche Scheidung, alles andere ist ein Spiel mit ungewissem Ausgang nach meiner bescheidenen Meinung.
 
waanjai_2

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Bei Wegwerf-Ehen würde ich aber keine großen Anstrengungen mehr unternehmen. Koennen sich ja später in Foren beklagen.
 
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Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag

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