Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich?

Diskutiere Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Schau einfach mal bei: (3) property acquired by either spouse during marriage through a will or gift nach. Kann ja nicht so schwer sein.
waanjai_2

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Udon Thani
Abgesehen davon steht doch da, was Sin Suan Tua ist. Da du das offensichtlich nicht lesen kannst, denn sonst würdest du ja nicht das Gegenteil behaupten, übersetze ich gerne zusammenfassend für dich:
1. Vermögen, das bereits vor der Ehe bestand
2. Eigentum für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Schmuck oder Arbeitsgeräte
3. ererbtes Vermögen
4. Mitgift

Unter welche Kategorie soll jetzt das Grundstück deiner Ansicht nach fallen?
Schau einfach mal bei:

(3) property acquired by either spouse during marriage through a will or gift
nach. Kann ja nicht so schwer sein.
 
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Chak

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Darf das Geld für den Grundstückserwerb also doch vom Ehemann kommen, oder woher kommt sonst das Geschenk?
 
waanjai_2

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Udon Thani
Vom Ehemann, der gleichzeitig erklärt, dass es in Wirklichkeit von der mia farang stamme. Dies ist ja gerade der besondere Trick bei den Erklärungen des Aliens vor dem Land Office. Schaffung einer rechtlichen Fiktion. Kennen wir auch bestens im deutschen Rechtsraum.
 
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Chak

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Verstehe ich richtig, der Ehemann erklärt vor dem Ampür, das Geld stamme nicht vor ihm, ist dann aber so blöd, sich bei der Scheidung nicht darauf zu berufen? Dann verdient er es allerdings auch, dass ihm der Zugewinnausgleich entgeht.
 
alhash

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Warum wohl haben thail. Männer immer einen Koffer griffbereit und verschwinden über Nacht?
Neulich verlangte eine "Bekanntschaft" nach Beendigung der recht kurzen Beziehung und Rauswurf aus dem Haus eine Abfindung von 1 Million Baht,
rief sogar die Polizei. Was letztendlich gezahlt wurde entzieht sich meiner Kenntnis.

Alles gut und schön was hier geschrieben wird, doch unzählige Fälle belegen, daß der Farang nach Beendigung einer Ehe/Beziehung meist nur mit leeren Händen da stand, oder körperlich/geistig nur noch ein Wrack war.
Wie das zustande kam ist in unzähligen Geschichten, auch hier im Forum, bekannt.

AlHash
 
waanjai_2

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Udon Thani
Verstehe ich richtig, der Ehemann erklärt vor dem Ampür, das Geld stamme nicht vor ihm, ist dann aber so blöd, sich bei der Scheidung nicht darauf zu berufen? Dann verdient er es allerdings auch, dass ihm der Zugewinnausgleich entgeht.
Ja, so ist es in Thailand. Bei einer Scheidung kann er ja auch nicht seine frühere Erklärung einfach widerrufen.
Was Thailand also braucht, sind einfach mehr deutsche Steuerberater. Für die Zukunft des Landes. Und für die Rücknahme früherer Erklärungen vor Behoerden.
 
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Chak

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Waanjai, wieso berufen? Es wäre doch gerade von Vorteil, wenn er sich auf diese Erklärung vor dem Ampür beriefe, dass das Geld kein Geschenk von ihm sei. Dann kann es doch kein Sin Suan Tua sein und fällt in den Zugewinnausgleich.

Du siehst, deutsche Steuerberater sind in der Tat vonnöten, aber eher um Irrtümern aufgesessenen Expaten Klarheit zu verschaffen.

Hast du übrigens auch schon eine Scheidung in Thailand hinter dir wie ich oder sind das nur deine üblichen Trockenübungen?
 
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Bukeo

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Waanjai, wieso berufen? Es wäre doch gerade von Vorteil, wenn er sich auf diese Erklärung vor dem Ampür beriefe, dass das Geld kein Geschenk von ihm sei. Dann kann es doch kein Sin Suan Tua sein und fällt in den Zugewinnausgleich.
wenn er vor dem Landoffice schon unterschrieben hat und dies dann später bei einer Scheidung widerruft - könnte das unter "falsche Angaben bei einer Behörde" für den Farang noch teurer werden. Ev. sogar auch noch strafrechtlich verfolgt werden.
 
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franky_23

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In D kann man auch ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der Beschenkte nicht im Sinne des Schenkenden verhält.
 
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Bukeo

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In D kann man auch ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der Beschenkte nicht im Sinne des Schenkenden verhält.
um das geht es hier - ob es ein Geschenk ist - wenn ja, Ablehnung beim Grundstücksdeal. Der Farang erklärt ja mit seiner Unterschrift, das die Frau mit ihrem Vermögen das Haus kauft. Eine Geschenksrückforderung dürfte es übrigens in Thailand m.E. gar nicht geben. Geschenkt ist geschenkt, fertig!
 
Pitmacli

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Grundsätzlich gebe ich hauptsächlich Bukeo recht. Warum? Wenn ich, egal in welchem Land und welcher Sprache, einen Vertrag oder eine Abmachung unterschreibe, ist sie rechtsgültig.
Unterschreibe ich etwas, das ich nicht verstehe, bin ich selten blöd, denn es gibt zuhauf Dolmetscher, sind Zweifel vorhanden...

Und nein - ein unterschrieben verbrieftes Geschenk ist nicht rückforderbar - auch in Europa nicht und egal, wie sich Beschenkter verhält.

Dürfte aber eigentlich einleuchtend sein ohne Kommentar. Wenn ich Differenzen zu Bukeo äussere, sind die nicht allgemeiner Art - sondern eher spezifisch mehr Möglichkeiten persönlicher Absicherungen, auch ohne Gesellschaftsform. Differenzierte Kleinigkeiten - grundsätzlich ist es einfach so, dass sich zuviele viel zu wenig vorsehen in der ersten Phase der Verliebtheit.

Tragisch wird das ja erst, wenn das ganze Vermögen auf dem Spiel steht - halbe Vermögen verliert man ab und zu, gehört zu Glück oder Pech - Pleite und Pannen im Leben - alles zu verlieren ist dann um einiges tragischer. Thailand ist nicht schlimmer wie andere Länder - aber ein bisschen komplizierter. Informieren könnte man sich jeweis vorgängig schon, wird meistens unterlassen - die jeweilige Gegenwart ist zu reizvoll, um Böses zu vermuten... Nicht?

:redface2: Pit verschämt fragend...
 
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Chak

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um das geht es hier - ob es ein Geschenk ist - wenn ja, Ablehnung beim Grundstücksdeal. Der Farang erklärt ja mit seiner Unterschrift, das die Frau mit ihrem Vermögen das Haus kauft.
Eben, also kein Geschenk, daher fällt es auch unter den Zugewinnausgleich.
 
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Bukeo

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Eben, also kein Geschenk, daher fällt es auch unter den Zugewinnausgleich.
das Grundstück nicht, nur das Haus. Beim Grundstück wird vom Farang auch beim Gi din unterschrieben, das bei einer Scheidung keinerlei Rechte aus diesem Grundstück beansprucht werden. Mit Rechte - ist sicher auch der Zugewinnausgleich gemeint.

In Thailand ist der Zugewinnausgleich zwar vorhanden, verhandelt wird aber im Prinzip unter der Hand. Da werden die Ehejahre ins Spiel gebracht, ebenso das Alter der Frau usw. - kann also sein, das zwar der Ehemann 50% vom Haus zugesprochen bekommt, gleichzeitig aber genau diese Summe ev. der Frau als
Abfindung zahlen muss - weil sie schon alt ist und die beiden zig Jahre lang verheiratet waren. Wenn der Farang dann ablehnt, kann passieren - das diese Abfindung dann halt an die Anwälte zu zahlen ist, wenn die Frau gegen jeden Sscheidungsantrag des Farangs Einspruch erhebt. Bei Farangs langen die Anwälte in Thailand ordentlich zu. Da werden locker mal 100.000 Baht Anzahlung für einen Furz fällig.
 
waanjai_2

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Udon Thani
Vielleicht gibt es in Gesamt-Thailand bei den Landämtern verschiedene Formulare. Ich habe in Udon bislang 5 Parzellen Land gekauft, alle mit Chanod.
5 mal mußte ich erklären, dass das Geld zum Kauf des Landes aus dem sin suan tua der Ehefrau stamme. Dieser Satz war in romanisierter Form, nicht nur in Thai.
Dieser Vordruck wurde zwar nicht kopiert und mir in Kopie zur Verfügung gestellt. Das nächste Mal werde ich aber mit Sicherheit eine Kopie davon machen lassen.
Aber bei so viel Erfahrung mit dem Landkauf durch mia farangs hier im Forum wird sicher jemand anderes früher dazu in der Lage sein, eine Kopie dieses Vordrucks hier ins Forum einzustellen.

@Bukeo. Der Farang erklärt auch nicht, dass er bei einer evtl. Scheidung ...... Dies braucht er auch nicht, weil dies die ganz normale Rechtsfolge bei einer Scheidung in Thailand ist. Nämlich die Frage zu klären, was in den Zugewinnausgleich hineingehoert. Die Juristen dieser Welt schätzen es deshalb sehr, wenn mit einer einzigen Aussage ein ganzer Rattenschwanz an Folgen bestimmt wird. Und die Landämter, für die ist die Erklärung des Alien ja ein Klacks und Selbstverständlichkeit. Die wollen doch keine Diskussion über die rechtliche Bedeutung von verschiedenen Vermoegensbestandteilen in ihren Ämtern haben.
 
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Waanjai, und nach welchen der vier von dir selbst zitierten Alternativen war das Geld denn Sin Suan Tua?
 
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Udon Thani
Schau noch einmal in mein Post # 41
 
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Da du ja offensichtlich noch lebst, kommt also nur Geschenk in Frage. Dann darf also das Geld doch vom Ehemann kommen, wenn es ein nicht wieder rückholbares Geschenk ist? Das hatte ich bisher beim Grundstückskauf anders verstanden, aber ich bin da ja nicht so erfahren wie du.
 
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Udon Thani
Ein nicht wieder rückholbares Geschenk entsteht in Thailand z.B. durch die von Dir vor dem Landamt unterschriebene Erklärung, dass das Geld sin suan tua sei. Auch wenn nach der Eintragung die Parteien in aller Gelassenheit zur Bank des Aliens fahren und der Alien die Kaufsumme von seinem hoechstpersoenlichen Konto an den Verkäufer auszahlen läßt. Die "Umwandlung" erfolgte zum Zeitpunkt der Unterschrift. Eigentlich recht elegant und rechtssicher geloest. Alien kann auch durch Scheidung kein Eigentum an thailändischer Scholle, der heiligen erhalten.
 
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Ein nicht wieder rückholbares Geschenk entsteht in Thailand z.B. durch die von Dir vor dem Landamt unterschriebene Erklärung, dass das Geld sin suan tua sei. Auch wenn nach der Eintragung die Parteien in aller Gelassenheit zur Bank des Aliens fahren und der Alien die Kaufsumme von seinem hoechstpersoenlichen Konto an den Verkäufer auszahlen läßt. Die "Umwandlung" erfolgte zum Zeitpunkt der Unterschrift. Eigentlich recht elegant und rechtssicher geloest.
Noch einmal nachgefragt, um jeden Irrtum auszuschließen: Also darf das Geld doch vom Mann kommen?

Alien kann auch durch Scheidung kein Eigentum an thailändischer Scholle, der heiligen erhalten.
Würde er ohnehin nicht durch den Zugewinnausgleich, sondern einen Anspruch auf Ausgleich (daher der Name) erhalten. Ob die Frau das dan aus ihrem offensichtlich ohnehin üppigen vErmögen bezahlt oder zu diesem Behufe das Grundstück veräußert ist dann ihre Sache.
 
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Udon Thani
Noch einmal nachgefragt, um jeden Irrtum auszuschließen: Also darf das Geld doch vom Mann kommen?
Ja, und dies ist auch die bekannte Lebenswirklichkeit. Die Herkunft des Geldes ist dann aber "rechtlich verändert", da zum Zeitpunkt der Erklärung behauptet wird, es sei in Wirklichkeit ihr hoechstpersoenliches Eigentum.

Will Dir noch ein Bild zur Orientierung mitgeben. Angenommen, Deine Frau erklärt vor Gericht, Du seiest ein Idiot (oder was auch immer). Du wiederum würdest vor Gericht dieser Aussage explizit zustimmen. Was sollen da andere Leute - z.B. in Foren - für eine Veranlassung haben, der Aussage Deiner Frau zu mißtrauen?
 
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