Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich?

Diskutiere Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Eben nicht. Ist in Thailand so wie in Deutschland. Erbschaften fallen ja auch nicht in den ehelichen Zugewinn, sondern verbleiben im...
waanjai_2

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In diesen Anspruch fließen sehr wohl auch Grundstücke ein in den Anspruch in Höhe von 50% des Zugewinns, nicht viel anders als in Deutschland.
Eben nicht.
Ist in Thailand so wie in Deutschland. Erbschaften fallen ja auch nicht in den ehelichen Zugewinn, sondern verbleiben im hoechstperoenlichen Eigentum. Die gleiche Wirkung entfaltet halt die Erklärung des Alien vor dem Landamt beim Landkauf durch die mia farang. Komisch, dass dies so schwer zu verstehen ist. Für einige.
 
Pitmacli

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Nicht ganz, Bukeo... Um einen 49%igen Kalfak-Eintrag auf Eigentum einzutragen, musst Du weder verheiratet sein noch in Thailand leben. 51% müssen in thailändischer Hand bleiben. Wie kommst Du zu Deiner Aussage, dass ein Mann in Thailand nur einmal offiziell verheiratet sein darf??? Haben in unmittelbarer Nähe einer, der besitzt offiziell 3 Ehefrauen und von allen sind Kinder vorhanden...
Ist tatsächlich so, dass eine Thaifrau, wenn sie offiziell nicht verheiratet in Thailand ist, um einiges einfacher Grunderwerb tätigen kann. Dann komme ich zu Pachtverträgen. Du kannst als Ausländer problemlos Pachtverträge, in der Regel für 30 Jahre, abschliessen. Ginge aber auch länger. Dazu benötigst Du nicht mal einen Anwalt - mit bist Du aber auf der eher sicheren Seite...
Und Tatsache ist, dass sich die meisten effektiv zu wenig offziziell absichern, eine Heiratsurkunde in Thailand reicht dazu nicht aus, wenn die Familie und die Gattin effektiv auf den Ruin des Ehemanns bedacht sind.
Rede nun wirklich aus der Praxis. Und nicht von theoretischen Wenn und Aber. Die Gesetze in Thailand sind nicht schlecht, aber die Voraussetzungen des Ausländers sind oft dermassen mieserabel, dass er ins Fettnäpfchen trampt. Da kannst Du schreiben was Du willst.
Einverstanden bin ich mit Dir, dass wir tatsächlich alles über eine aktive GmbH regeln - aber - da verhält es sich grundsätzlich auch nicht viel anders... 51% des Aktienkapitals müssen in thailändischer Hand sein. Du kannst in Thailand niemals 50% von Besitz in Anspruch nehmen. Klar, mit Bargeld verhält es sich anders... Nur - die meisten investieren das ja in Eigentumswohnungen oder Häuser. Sieht dann in der Praxis und in der Regel nicht mehr so rosig aus, wie Du das schilderst... Erwähne es nochmals - Absicherungen sind möglich - doppelte Absicherungen in diesem Land empfehlenswert für den Fall, sollte es tatsächlich zu Trennungen kommen.
 
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Eben nicht.
Ist in Thailand so wie in Deutschland. Erbschaften fallen ja auch nicht in den ehelichen Zugewinn, sondern verbleiben im hoechstperoenlichen Eigentum. Die gleiche Wirkung entfaltet halt die Erklärung des Alien vor dem Landamt beim Landkauf durch die mia farang. Komisch, dass dies so schwer zu verstehen ist. Für einige.
Das ist für einige nicht schwer zu verstehen, sondern wird einfach als Unsinn angesehen. Ich versuche es noch einmal ganz langsam für dich zu erklären. Auch wenn ich da wenig Hoffnung habe, dass es bei dir fruchtet, wird anderen sicherlich die Funktionsweise klar.

Die Ehefrau erklärt vor dem Ampür, dass das Geld zum Kauf des Grundstückes aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Woher soll dieses Vermögen denn aber stammen während der Ehe, wenn nicht aus dem, was dem Zugewinn unterliegt?

Wenn sie das Geld tatsächlich schon vorher hatte, dann kann sie natürlich bei der Scheidung auf ihr Anfangsvermögen verweisen, welches vom Endvermögen abgezogen wird, aber das könnte sie auch, wenn sie statt des Grundstückes das Vermögen in Aktien hielte.

Aber ich gönne deiner Frau, dass du glaubst, du kämest ohnehin nicht an den Zugewinn heran.
 
Yogi

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Die Ehefrau erklärt vor dem Ampür, dass das Geld zum Kauf des Grundstückes aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Woher soll dieses Vermögen denn aber stammen während der Ehe, wenn nicht aus dem, was dem Zugewinn unterliegt?
Ich möchte hier mal eingreifen. Angenommen, die Frau erklärt, dass das Geld aus gemeinschaftlichem Besitz entstammt, was wäre die Konsequenz?
 
Pitmacli

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Die Konsequenz wäre ganz klar, Yogi, dass der Mann Anspruch darauf hat, 49 % Prozent des gemeinsamen Vermögens ausbezahlt zu bekommen. Ist aber rein theoretisch und setzt voraus, dass eine Inventarliste erstellt - wo getrennt wird, wer was zusätzlich und vorgängig eingebracht hatte. Bewegliche Güter, sofern nicht darum gestritten wird, könnten also schon vorgängig mal bezogen werden. Dein geschilderter Fall wäre eigentlich ideal - nur - die Frau kann den Mann ja mangels Geld nicht auszahlen. Ein Verkauf des Besitzes also nur möglich, wenn die Frau auch einverstanden ist. Meist kommts dann trotzdem zu einem langwierigen Gerichtsstreit. Im schlimmsten Fall wird der Besitz vom Gericht verhöckert und dann meist zu einem Preis, der sicher mal Anwalts- und Gerichtskosten deckt. Ab und zu auch noch andere Nutzniesser (Experten, Einschätzungsfachleute usw.).
Reines und unbestrittenes Vermögen wie Geld, Schmuck, Aktien usw. würden in der Regel geteilt - Immobilien und Besitz von Land werden niemals dem Farang zugesprochen, weil der ja niemals über 49% Besitzanteil verfügen kann. Das müsste aber vorgängig geregelt werden - dann gäbe es viel weniger Probleme damit.
Der Idealfall ist aber sehr selten und noch seltener, dass bei der Frau Bargeldvermögen nachgewiesen werden können bei einer Scheidung. Beim Farang eher, weil die Überweisungen ja monatlich (vielfach) überprüft werden können... Scheidungen sind in allen Ländern in 95% aller Fälle wirklich zum Erbrechen... Pit
 
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Ich möchte hier mal eingreifen. Angenommen, die Frau erklärt, dass das Geld aus gemeinschaftlichem Besitz entstammt, was wäre die Konsequenz?
Der Landkauf vor dem Landamt käme nicht zustande.

Das Landamt verlangt die Erklärung vom Alien, dass das Geld für den Grundstückserwerb aus dem persönlichen Vermögen der Frau (Sin Suan Tua) entstamme. Durch die Unterschrift wird somit etwas also erschaffen, was rechtlich als Wahrheit angesehen wird. Gibt es doch ziemlich häufig im Leben: So kann man sich natürlich auch selbst eines Verbrechens bezichtigen (obwohl man objektiv voellig unschuldig ist) und diese Erklärung vor Gericht hat dann auch zur Folge, dass man für das eingestandene Verbrechen auch verurteilt wird. Es gibt jede Menge an Erklärungen, die bis auf Weiteres als Wahrheit angesehen werden obwohl sie objektiv Lügen sind.
 
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Auch der Farang darf investieren in Thailand... Leider macht er das viel zu selten auch rechtlich abgesichert. Als Ausländer darf ich 49% von Besitztümern erwerben, eingetragen bei Liegenschaften und Land hinten auf dem Chanot, z.B. 51 % müssen dem gegenüberstehen, die in thailändischem Besitz sind. Ist mit Companien dasselbe, nur dort können dann zusätzliche Regeln (intern) geschaffen werden. Rechtlich aber muss das Kapital von Besitz immer im Minimum 51 % Thailand, 49 % Ausland sein. Hat auch positive Auswirkungen... Thailand kann sich gar nicht derart verschulden wie westliche und andere Länder.
Nachteil in einer Scheidung aber - meist hat 51 % mehr Gewicht bei Entscheidungen durch das Gericht. Nur - wenn diese Regelungen offiziell getroffen wurden mit allen Stempeln und Bestätigungen, geht der Farang ganz sicher nicht leer aus. Leider herrscht in den ersten Phasen der Verliebtheit blauäugigkeit vor... Kann aber schon recht teuer zu stehen kommen... Pit
 
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Dürfte absolut hinhauen, Tramaico - gäbe dann noch noch zusätzliche Absicherungen, aber irgendwann ist es wie mit den Rentenversicherungen - man zahlt viel ein und bekommt wenig zurück - vielleicht irre ich mich ja auch...

:frown: Pit - sich ein wenig schämend - aber absoluter Thailandfan....
 
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Bukeo

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Die Ehefrau erklärt vor dem Ampür, dass das Geld zum Kauf des Grundstückes aus ihrem eigenen Vermögen stammt. Woher soll dieses Vermögen denn aber stammen während der Ehe, wenn nicht aus dem, was dem Zugewinn unterliegt?
kommt darauf an. Nur soweit gräbt der am Landoffice gar nicht. Dem reicht es zu wissen, dass das Geld der Ehefrau gehört und nicht vom Ehemann finanziert wird.
Woher sie das Geld dann hat, ob von eigener Arbeit in Deutschland, aus einem Lotteriegewinn, Erbe usw - interessiert in Thailand nicht.
Wenn sie das Geld tatsächlich schon vorher hatte, dann kann sie natürlich bei der Scheidung auf ihr Anfangsvermögen verweisen, welches vom Endvermögen abgezogen wird, aber das könnte sie auch, wenn sie statt des Grundstückes das Vermögen in Aktien hielte.
diese Konstellation dürfte sehr, sehr selten vorkommen - das würde ja bedeuten, das die Thai vermögend war. Die meisten vermögenden Thais heiraten aber keinen Farang :-)
Wenn sie natürlich genau nachweisen kann, dass das Vermögen bereits vor der Ehe bestand (Bank-Statements usw) - dann hast du recht.
Aber ich gönne deiner Frau, dass du glaubst, du kämest ohnehin nicht an den Zugewinn heran.
doch kommt er.

Nur kommt da noch eine weitere Hürde bei einem Zugewinnausgleich, d.h. wenn man sich nicht irgendwie noch anders abgesichert hat.
Je nach Länge der Ehe, wird der Ehemann verdonnert, der Frau eine Art Abfindung zu zahlen. So hat meine Frau kürzlich einen Fall bearbeitet, da war der Deutsche mit der Thai 1 Jahr verheiratet. Sie über 50 - machte beim Gericht mit ihrem Anwalt geltend, das sie nun als Ex-Mia-Farang schwer einen Thai Mann finden würde, ausserdem wäre sie schon fast zu alt dafür usw. bla, bla, bla
Sie wollte eine Abfindung von 100,000 Baht. Letztendlich konnte dann auf 30.000 Baht für ein Jahr Ehe runter gedrückt werden.
Wenn nun jemand 10 oder mehr Jahre verheiratet ist, kann schon passieren - das er zwar die Hälfte des Hauses erhält, aber gleichzeitig den Wert der Hälfte als Abfindung an die Frau zahlen muss. Vor allem, wenn sie kein eigenes Einkommen hat.

Das vergessen leider auch viele.

Die Konsequenz wäre ganz klar, Yogi, dass der Mann Anspruch darauf hat, 49 % Prozent des gemeinsamen Vermögens ausbezahlt zu bekommen.
du verwechselst jetzt die 49% mit Firmenanteil. Vermögen wird glatt mit 50% geteilt. Nur eben bei Firmen nicht.

Reines und unbestrittenes Vermögen wie Geld, Schmuck, Aktien usw. würden in der Regel geteilt - Immobilien und Besitz von Land werden niemals dem Farang zugesprochen, weil der ja niemals über 49% Besitzanteil verfügen kann. Das müsste aber vorgängig geregelt werden - dann gäbe es viel weniger Probleme damit.[/QUOTE]

auch hier verwechselst du wieder einiges.
Bei einer Scheidung und Aufteilung der Anteile einer Ltd. - erhält der Mann erstmal seine gesamten Anteile von 49%.
Gewinne aus dieser Ltd. fallen wieder unter den Zugewinn-Ausgleich - als 50:50.

Nachteil in einer Scheidung aber - meist hat 51 % mehr Gewicht bei Entscheidungen durch das Gericht. Nur - wenn diese Regelungen offiziell getroffen wurden mit allen Stempeln und Bestätigungen, geht der Farang ganz sicher nicht leer aus. Leider herrscht in den ersten Phasen der Verliebtheit blauäugigkeit vor... Kann aber schon recht teuer zu stehen kommen... Pit
klammere einfach mal Firmenanteile aus einer Scheidung aus. Es gibt auch Fälle, da wird die gemeinsame Firma gar nicht aufgelöst oder verkauft, die bleibt bestehen mit 51:49 und wird auch nach der Scheidung weitergeführt.
 
B

Bukeo

Gast
Nicht ganz, Bukeo... Um einen 49%igen Kalfak-Eintrag auf Eigentum einzutragen, musst Du weder verheiratet sein noch in Thailand leben. 51% müssen in thailändischer Hand bleiben.
richtig, wenn man z.B. das Grundstück über eine Partnership Ltd kauft usw.


Wie kommst Du zu Deiner Aussage, dass ein Mann in Thailand nur einmal offiziell verheiratet sein darf??? Haben in unmittelbarer Nähe einer, der besitzt offiziell 3 Ehefrauen und von allen sind Kinder vorhanden...
ja, 3x buddhistisch verheiratet :-)
Gibt es hier auch eine Menge, nur ist in Thailand per Gesetz standesamtlich nur eine Ehe erlaubt. D.h. erst Scheidung, dann Heirat mit einer neuen Frau.
Ein Schwager von mir hat seinerzeit auch auf die Scheidung "vergessen" und gleich die Schwester meiner Frau geheiratet. Ging seinerzeit recht einfach, als es noch kein Zentralregister und keine Vernetzung in Thailand gab. Eine Flasche Kognak und ich hatte vor ca 25 Jahren die Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau auch, ohne das nachgesehen wurde. Offiziell ist Bigamie in Thailand verboten. Warum denkst du, wurde Sonthi so attackiert, er soll auch mit 2 Frauen illegal verheiratet sein.


Ist tatsächlich so, dass eine Thaifrau, wenn sie offiziell nicht verheiratet in Thailand ist, um einiges einfacher Grunderwerb tätigen kann.
nein, eigentlich nicht. Es war vorher nicht mal möglich für eine Single-Thai ein Grundstück zu kaufen, wenn der Mann beim Landkauf am Landoffice mit dabei war.
Heute ist es kein Problem mehr, wenn die Thai mit einem Farang verheiratet ist. Sie erklärt einfach, dass das Geld von ihr stammt und er verzichtet gleichzeitig im Falle einer Scheidung auf das Grundstück.

Dann komme ich zu Pachtverträgen. Du kannst als Ausländer problemlos Pachtverträge, in der Regel für 30 Jahre, abschliessen. Ginge aber auch länger. Dazu benötigst Du nicht mal einen Anwalt - mit bist Du aber auf der eher sicheren Seite...
richtig, geht für 30 Jahre mit der Option für nochmals weitere 30 Jahre.
Und Tatsache ist, dass sich die meisten effektiv zu wenig offziziell absichern, eine Heiratsurkunde in Thailand reicht dazu nicht aus, wenn die Familie und die Gattin effektiv auf den Ruin des Ehemanns bedacht sind.
richtig.
Noch etwas, was viele nicht wissen.

Erwirbt ein Thai/Deutsch Ehepaar ein Grundstück, so möge man denken - das dieses Grundstück später automatisch die Kinder aus dieser Ehe erben.
Falsch!
Lebt die Mutter oder/und der Vater der Thai-Frau noch, haben diese einen Anspruch darauf und werden vorher auch gefragt.
Um das auszuschliessen, sollte jeder - der in dieser Situation ist, einfach von der Frau ein Schriftstück unterzeichnen lassen, aus dem hervorgeht, das
die Kinder das Grundstück samt Haus erben sollen, nicht die Eltern.


Du kannst in Thailand niemals 50% von Besitz in Anspruch nehmen.
doch, dazu gibt es zwei Ausnahmen.

1. bei Condos - die dürfen auch von Ausländern erworben werden.
2. bei einer Investition von z.zt. 40 Millionen Baht über BOI - kannst du dir zu 100% ein Land mit 1 Rai erwerben. Dein Name wird dann auch
ins Chanod eingetragen.
Klar, mit Bargeld verhält es sich anders... Nur - die meisten investieren das ja in Eigentumswohnungen oder Häuser.
wie schon erwähnt. Eigentumswohnungen dürfen Ausländer kaufen, benötigen also keinen thail. Partner dazu.
Sieht dann in der Praxis und in der Regel nicht mehr so rosig aus, wie Du das schilderst... Erwähne es nochmals - Absicherungen sind möglich - doppelte Absicherungen in diesem Land empfehlenswert für den Fall, sollte es tatsächlich zu Trennungen kommen.
richtig, bei Ehepartnern am besten mit Pachteintrag - je nach Alter des Mannes, mit der Option auf weitere 30 Jahre. Das wären dann 60 Jahre, das sollte für die meisten dann reichen.
Bei Unverheirateten kann man sich auch mit einem Kreditvertrag absichern, den man ins Chanod einträgt.
 
Pitmacli

Pitmacli

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:bye: Ist amüsant, Bukeo und attestiere Dir durchaus umfassende Kenntnisse. Mag auf dem Papier geschrieben rein rechtlich alles so stimmen. Nun ist in Asien vieles Interpretationsangelegenheit.
Nein - will Dir jetzt nicht wieder widersprechen, weil rein nach Gesetz es nichts zu widersprechen gibt. Nur gibt es dann noch die Praxis. Kann einfach nur allen empfehlen - und der Spielraum in diesem Land ist halt noch etwas grösser wie in Germany oder Europa oder USA oder einigen anderen Ländern, sich vorgängig etwas abzusichern. Behaupte ja nicht, dass Thailands Gesetzgebung nicht existieren und angewandt würde - nur - und das kann ich hundertfach belegen - im Zweifelsfall pro Thailandia - da nützen alle Darlegungen nichts...

In Thailand und Asien ist sehr viel möglich - manchmal tragischer- und manchmal glücklicherweise...

Geht man total korrekt vor, wie Du schreibst - ganz sicher - ist man auch als Farang recht gut geschützt - zusätzliche Optionen gibt es ebenfalls noch - lassen wir die nun ruhen - im Normalfall sind sie ja auch nicht notwendig...

Grüsse Dich :knuddel: Pit - ja - manchmal kann es halt rasch gehen und dann folgt Katzenjammer...
 
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Chak

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Die Konsequenz wäre ganz klar, Yogi, dass der Mann Anspruch darauf hat, 49 % Prozent des gemeinsamen Vermögens ausbezahlt zu bekommen. Ist aber rein theoretisch und setzt voraus, dass eine Inventarliste erstellt - wo getrennt wird, wer was zusätzlich und vorgängig eingebracht hatte. Bewegliche Güter, sofern nicht darum gestritten wird, könnten also schon vorgängig mal bezogen werden. Dein geschilderter Fall wäre eigentlich ideal - nur - die Frau kann den Mann ja mangels Geld nicht auszahlen. Ein Verkauf des Besitzes also nur möglich, wenn die Frau auch einverstanden ist. Meist kommts dann trotzdem zu einem langwierigen Gerichtsstreit. Im schlimmsten Fall wird der Besitz vom Gericht verhöckert und dann meist zu einem Preis, der sicher mal Anwalts- und Gerichtskosten deckt. Ab und zu auch noch andere Nutzniesser (Experten, Einschätzungsfachleute usw.).
Reines und unbestrittenes Vermögen wie Geld, Schmuck, Aktien usw. würden in der Regel geteilt - Immobilien und Besitz von Land werden niemals dem Farang zugesprochen, weil der ja niemals über 49% Besitzanteil verfügen kann. Das müsste aber vorgängig geregelt werden - dann gäbe es viel weniger Probleme damit.
Der Idealfall ist aber sehr selten und noch seltener, dass bei der Frau Bargeldvermögen nachgewiesen werden können bei einer Scheidung. Beim Farang eher, weil die Überweisungen ja monatlich (vielfach) überprüft werden können... Scheidungen sind in allen Ländern in 95% aller Fälle wirklich zum Erbrechen... Pit
Wie kommst du bloß auf die 49%? Für Zugewinnausgleich gilt 50/50, wie in Deutschland auch.

Der Landkauf vor dem Landamt käme nicht zustande.

Das Landamt verlangt die Erklärung vom Alien, dass das Geld für den Grundstückserwerb aus dem persönlichen Vermögen der Frau (Sin Suan Tua) entstamme. Durch die Unterschrift wird somit etwas also erschaffen, was rechtlich als Wahrheit angesehen wird. Gibt es doch ziemlich häufig im Leben: So kann man sich natürlich auch selbst eines Verbrechens bezichtigen (obwohl man objektiv voellig unschuldig ist) und diese Erklärung vor Gericht hat dann auch zur Folge, dass man für das eingestandene Verbrechen auch verurteilt wird. Es gibt jede Menge an Erklärungen, die bis auf Weiteres als Wahrheit angesehen werden obwohl sie objektiv Lügen sind.
Nur warum fällt es dir so schwer zu begreifen, dass der Mann bei der Scheidung sehr wohl einen Zugriff auf das persönliche Vermögen der Ehefrau, sofern weder geerbt, noch vor der Ehe bereits bestehend, hat? Ich hatte ja schon darauf hingewiesen, das gemeinschaftliche Vermögen besteht ja ohnehin bereits gemeinschaftlich, deswegen heißt es so, daher ist dafür kein Zugewinnausgleich möglich.
 
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Chak

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Bukeo said:
Nur kommt da noch eine weitere Hürde bei einem Zugewinnausgleich, d.h. wenn man sich nicht irgendwie noch anders abgesichert hat.
Je nach Länge der Ehe, wird der Ehemann verdonnert, der Frau eine Art Abfindung zu zahlen. So hat meine Frau kürzlich einen Fall bearbeitet, da war der Deutsche mit der Thai 1 Jahr verheiratet. Sie über 50 - machte beim Gericht mit ihrem Anwalt geltend, das sie nun als Ex-Mia-Farang schwer einen Thai Mann finden würde, ausserdem wäre sie schon fast zu alt dafür usw. bla, bla, bla
Sie wollte eine Abfindung von 100,000 Baht. Letztendlich konnte dann auf 30.000 Baht für ein Jahr Ehe runter gedrückt werden.
Wenn nun jemand 10 oder mehr Jahre verheiratet ist, kann schon passieren - das er zwar die Hälfte des Hauses erhält, aber gleichzeitig den Wert der Hälfte als Abfindung an die Frau zahlen muss. Vor allem, wenn sie kein eigenes Einkommen hat.

Das vergessen leider auch viele.
War denn das eine einvernehmliche Scheidung? Dass die Frau einen derartigen gesetzlichen Anspruch hätte ist mir neu. Ist das nicht nur eine freiwiliige Leistung, um die Frau zum Einverständnis zu bewegen? Oder war das eine Abfindung für Unterhalt?
 
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Bukeo

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War denn das eine einvernehmliche Scheidung? Dass die Frau einen derartigen gesetzlichen Anspruch hätte ist mir neu. Ist das nicht nur eine freiwiliige Leistung, um die Frau zum Einverständnis zu bewegen? Oder war das eine Abfindung für Unterhalt?
der Betrag wurde vor dem Richter von 100.000 Baht auf 30.000 Baht auf Anraten des Richters vereinbart. Ansonsten hätte die Frau nicht unterschrieben und der Mann hätte diese Summe bzw. weit mehr für einen Single-Antrag aufwenden müssen. Ausserdem hätte er 3 Jahre warten müssen.

Ob es ein Gesetz gibt, das eine Abfindung vorsieht - weiss ich momentan nicht. Die Richter entscheiden m.E. von Fall zu Fall anders.
Wie man es eben vorträgt. Aber letztendlich, wenn der Mann nicht zahlt und die 3 Jahre lieber wartet - wird die Frau nicht viel machen können.
Nur dann besteht absoluter Anwaltszwang und da sind halt dann 30.000 Baht nicht allzuviel.
 
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Ob 30.000 oder 100.000 Baht sind aber immer noch Peanuts im Vergleich zu Unterhaltszahlungen.
 
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...Nur warum fällt es dir so schwer zu begreifen, dass der Mann bei der Scheidung sehr wohl einen Zugriff auf das persönliche Vermögen der Ehefrau, sofern weder geerbt, noch vor der Ehe bereits bestehend, hat? Ich hatte ja schon darauf hingewiesen, das gemeinschaftliche Vermögen besteht ja ohnehin bereits gemeinschaftlich, deswegen heißt es so, daher ist dafür kein Zugewinnausgleich möglich.
Die Antwort ist einfach: Weil sin sua tua eben kein sin somros ist. Und nur sin somros wird bei einer Scheidung aufgeteilt.

Hier auch im Detail:

The separation of assets in divorce, in Thailand



Upon termination of the marriage, both husband and wife has to divide properties which consist of private property (called "Sin Suan Tua" in Thai) and common property (called "Sin Somros" in Thai).

Section 1470 Properties of husband and wife except in so far as they are set aside as Sin Suan Tua, are Sin Somros. Section 1471 Sin Suan Tua consists of: (1) property belonging to either spouse before marriage; (2) property for personal use, dress or ornament suitable for station in life, or tools necessary for carrying on the profession of either spouse; (3) property acquired by either spouse during marriage through a will or gift; (4) Khongman Section 1472 As regards the Sin Suan Tua, if it has been exchanged to other property, other property has been bought or money has been acquired from selling it, such other property or money shall be Sin Suan Tua. Where the Sin Suan Tua has been totally or partly destroyed but replaced by other property or money, such other property or money shall be Sin Suan Tua.

Section 1474 Sin Somros consists of (1) property acquired during marriage; (2) property acquired by either spouse during marriage through a will or gift made in writing if it is declared by such will or document of gift to be Sin Somros; (3) fruits of Sin Suan Tua.In case of doubt as to whether a property is Sin Somros or not it shall be presumed to be Sin Somros. The rule,regarding division of property, are Sin Suan Tua remains the property of the owner and Sin Somros shall divide equally. Section 1533 Upon divorce, the Sin Somros shall be divided equally between man and woman. In some cases it might not divide equally if one spouse disposed Sin Somros as following;

Noch mehr hier:

The separation of assets in divorce, in Thailand
 
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Bukeo

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Ob 30.000 oder 100.000 Baht sind aber immer noch Peanuts im Vergleich zu Unterhaltszahlungen.
richtig. Unterhaltszahlungen gibt es in Thailand eher selten. Je nach Status des Mannes werden eher Abfindungen ausgehandelt - ähnlich wie in der USA.
 
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Waanjai, nett, dass du meine Thesen mit Links bestätigst. Nur warum behauptest du dann das Gegenteil? Da heißt es doch eindeutig:

Upon termination of the marriage, both husband and wife has to divide properties which consist of private property (called "Sin Suan Tua" in Thai) and common property (called "Sin Somros" in Thai).
 
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Chak

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Abgesehen davon steht doch da, was Sin Suan Tua ist. Da du das offensichtlich nicht lesen kannst, denn sonst würdest du ja nicht das Gegenteil behaupten, übersetze ich gerne zusammenfassend für dich:
1. Vermögen, das bereits vor der Ehe bestand
2. Eigentum für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Schmuck oder Arbeitsgeräte
3. ererbtes Vermögen
4. Mitgift

Unter welche Kategorie soll jetzt das Grundstück deiner Ansicht nach fallen?
 
Thema:

Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich?

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