Nicht ganz, Bukeo... Um einen 49%igen Kalfak-Eintrag auf Eigentum einzutragen, musst Du weder verheiratet sein noch in Thailand leben. 51% müssen in thailändischer Hand bleiben.
richtig, wenn man z.B. das Grundstück über eine Partnership Ltd kauft usw.
Wie kommst Du zu Deiner Aussage, dass ein Mann in Thailand nur einmal offiziell verheiratet sein darf??? Haben in unmittelbarer Nähe einer, der besitzt offiziell 3 Ehefrauen und von allen sind Kinder vorhanden...
ja, 3x buddhistisch verheiratet :-)
Gibt es hier auch eine Menge, nur ist in Thailand per Gesetz standesamtlich nur eine Ehe erlaubt. D.h. erst Scheidung, dann Heirat mit einer neuen Frau.
Ein Schwager von mir hat seinerzeit auch auf die Scheidung "vergessen" und gleich die Schwester meiner Frau geheiratet. Ging seinerzeit recht einfach, als es noch kein Zentralregister und keine Vernetzung in Thailand gab. Eine Flasche Kognak und ich hatte vor ca 25 Jahren die Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau auch, ohne das nachgesehen wurde. Offiziell ist Bigamie in Thailand verboten. Warum denkst du, wurde Sonthi so attackiert, er soll auch mit 2 Frauen illegal verheiratet sein.
Ist tatsächlich so, dass eine Thaifrau, wenn sie offiziell nicht verheiratet in Thailand ist, um einiges einfacher Grunderwerb tätigen kann.
nein, eigentlich nicht. Es war vorher nicht mal möglich für eine Single-Thai ein Grundstück zu kaufen, wenn der Mann beim Landkauf am Landoffice mit dabei war.
Heute ist es kein Problem mehr, wenn die Thai mit einem Farang verheiratet ist. Sie erklärt einfach, dass das Geld von ihr stammt und er verzichtet gleichzeitig im Falle einer Scheidung auf das Grundstück.
Dann komme ich zu Pachtverträgen. Du kannst als Ausländer problemlos Pachtverträge, in der Regel für 30 Jahre, abschliessen. Ginge aber auch länger. Dazu benötigst Du nicht mal einen Anwalt - mit bist Du aber auf der eher sicheren Seite...
richtig, geht für 30 Jahre mit der Option für nochmals weitere 30 Jahre.
Und Tatsache ist, dass sich die meisten effektiv zu wenig offziziell absichern, eine Heiratsurkunde in Thailand reicht dazu nicht aus, wenn die Familie und die Gattin effektiv auf den Ruin des Ehemanns bedacht sind.
richtig.
Noch etwas, was viele nicht wissen.
Erwirbt ein Thai/Deutsch Ehepaar ein Grundstück, so möge man denken - das dieses Grundstück später automatisch die Kinder aus dieser Ehe erben.
Falsch!
Lebt die Mutter oder/und der Vater der Thai-Frau noch, haben diese einen Anspruch darauf und werden vorher auch gefragt.
Um das auszuschliessen, sollte jeder - der in dieser Situation ist, einfach von der Frau ein Schriftstück unterzeichnen lassen, aus dem hervorgeht, das
die Kinder das Grundstück samt Haus erben sollen, nicht die Eltern.
Du kannst in Thailand niemals 50% von Besitz in Anspruch nehmen.
doch, dazu gibt es zwei Ausnahmen.
1. bei Condos - die dürfen auch von Ausländern erworben werden.
2. bei einer Investition von z.zt. 40 Millionen Baht über BOI - kannst du dir zu 100% ein Land mit 1 Rai erwerben. Dein Name wird dann auch
ins Chanod eingetragen.
Klar, mit Bargeld verhält es sich anders... Nur - die meisten investieren das ja in Eigentumswohnungen oder Häuser.
wie schon erwähnt. Eigentumswohnungen dürfen Ausländer kaufen, benötigen also keinen thail. Partner dazu.
Sieht dann in der Praxis und in der Regel nicht mehr so rosig aus, wie Du das schilderst... Erwähne es nochmals - Absicherungen sind möglich - doppelte Absicherungen in diesem Land empfehlenswert für den Fall, sollte es tatsächlich zu Trennungen kommen.
richtig, bei Ehepartnern am besten mit Pachteintrag - je nach Alter des Mannes, mit der Option auf weitere 30 Jahre. Das wären dann 60 Jahre, das sollte für die meisten dann reichen.
Bei Unverheirateten kann man sich auch mit einem Kreditvertrag absichern, den man ins Chanod einträgt.