Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich?

Diskutiere Scheidung (in TH) ohne Urkunde nach 2 Trennungsjahren möglich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Mir will jemand weismachen, dass wenn eine Thailänderin keine Scheidungspapiere der geschiedenen Ehe aus einem Drittland vorrätig hat, aber sie...
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punkrocker

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Mir will jemand weismachen, dass wenn eine Thailänderin keine Scheidungspapiere der geschiedenen Ehe aus einem Drittland vorrätig hat, aber sie mind. zwei Jahre getrennt von ihm lebt (in Thailand, nicht im Drittland wo der Ex-Ehemann zuhause ist), dann kann eine Scheidung ohne Zutun und Papiere vom Ex-Ehemann IN THAILAND anerkannt werden.

Stimmt das :confused:
 
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Chak

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Dann aber wohl vor Gericht. Nur so ganz ohne Papiere erscheint mir ebenso fragwürdig wie dir.
 
waanjai_2

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Obwohl es doch ganz gut passen wuerde zu den "erleichterten" Heiratsbedingungen einer Heirat in Thailand: Dass, was schnell und heiß zusammengenäht wurde, kann dan auch wieder schnell und einfach getrennt werden. Also meine Stimme haben sie. Wenn schon, dann soll alles auch sanuk-mäßig behandelt werden.
 
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Chak

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Die Scheidung auf dem Ampür funktioniert jedenfalls nur, wenn beide Ehegatten erscheinen und übereinstimmend erklären, sie wollen nicht mehr verheiratet sein. Ausweisen muss man sich natürlich, zwei Zeugen sind vonnöten und ein Blick in das Heiratsregister im Computer ist auch notwendig.
 
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franky_23

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Das wäre dann ein Fall von Scheidung in Abwesenheit
 
Pitmacli

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Richtig Chak - sofern die beiden auch entsprechend rechtlich verbindlich sich trauten. Die Thais haben da ganz verschiedene Methoden. Gibt die rechtlich verbindliche Trauung und die muss dann entsprechend halt auch wieder rechtlich verbindlich aufgelöst werden. Von Alimentzahlungen usw. keine Spur - Verpflichtungen gegenüber der dann geschiedenen Frau und Kindern nach Lust und Laune. In Europa verlumpt der Mann bei Scheidungen in der Regel - in Thailand blüht er auf, wobei im Minimum die nächste Ehefrau ja schon auf dem Tablett sitzt. Kommt jetzt wieder darauf an, wie geheiratet wird, damit dann auch korrekt geschieden werden kann... :wink2: schon öfters gestaunt...
 
waanjai_2

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Die Scheidung auf dem Ampür funktioniert jedenfalls nur, wenn beide Ehegatten erscheinen und übereinstimmend erklären, sie wollen nicht mehr verheiratet sein. Ausweisen muss man sich natürlich, zwei Zeugen sind vonnöten und ein Blick in das Heiratsregister im Computer ist auch notwendig.
Heißt ja deshalb auch "einvernehmliche Scheidung". Wobei die thail. Frauen schon immer Weltmeister in der Disziplin waren, die da wohl heißen müßte: Warum ist Mann doch kein Ehe-Mann. In einem Land, wo so ziemlich alles - wohl auch der Tod eines Dritten - durch einvernehmlich gleichlautende Aussagen von (Leumunds-)Zeugen künstlich zu jeder Zeit "geschaffen" werden kann. Mißtraut den Illusionen, die die Computerisierung in Thailand erzeugt hat. Bullshit!
 
Pitmacli

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Gibt auf der Erde ja so viel Bullshit, waanjai_2 - hatte in der Schweiz auch eine Scheidung - fand die auch Bullshit...

Aus Deutschland höre ich noch viel Erschreckenderes...

In Thailand mag vieles Lockeres über die Bühne gehen - aber war dann halt locker von Anfang an. Ganz sicher ist, wer rechtlich korrekt sich traute, schlüpft auch nicht ganz so einfach durch die Scheidungs-Masche...

So rechtlos präsentiert sich Thailand nicht - hängt einfach davon ab, wie gut vorgängig abgesichert wurde... und ganz ehrlich, daran hapert es bei vielen... Pit
 
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Bukeo

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Mir will jemand weismachen, dass wenn eine Thailänderin keine Scheidungspapiere der geschiedenen Ehe aus einem Drittland vorrätig hat, aber sie mind. zwei Jahre getrennt von ihm lebt (in Thailand, nicht im Drittland wo der Ex-Ehemann zuhause ist), dann kann eine Scheidung ohne Zutun und Papiere vom Ex-Ehemann IN THAILAND anerkannt werden.
Stimmt das :confused:
um eine Scheidung in Thailand überhaupt durchzuführen, muss die Ehe vorerst erstmal registriert sein. Da sie scheinbar in einem Drittland geheiratet haben, kann es sein - das die Ehe in Thailand gar nicht registriert wurde. Wenn das so ist, benötigt sie eigentlich auch keine Scheidung - sie kann normal heiraten, sollte aber vorher im Drittland die Ehe auflösen bzw. scheiden lassen.
In Deutschland kann dazu der Anwalt Rechtskostenhilfe beantragen, so dass für die Thai keine Kosten anfallen.
Ist die Ehe in Thailand registriert worden, bleibt nur ein Weg zum Gericht, um eine Scheidung einzureichen. Ist der Ehemann nicht verfügbar bzw. erteilt er keine Unterschrift (kann auch im Ausland bei einer Thai-Vertretung erfolgen) - gibt es eine Wartezeit, von 3 Jahren. Danach kann die Ehe ohne Genehmigung des Ehepartners geschieden werden.
Dazu ist ein Anwalt zwingend vorgeschrieben.

Nur die 3 Jahre abwarten funktioniert so nicht, weil das Gericht dann auch schwer nachprüfen kann, ob die Ehe nicht doch länger vollzogen wurde.
 
waanjai_2

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Udon Thani
.....In Thailand mag vieles Lockeres über die Bühne gehen - aber war dann halt locker von Anfang an. Ganz sicher ist, wer rechtlich korrekt sich traute, schlüpft auch nicht ganz so einfach durch die Scheidungs-Masche...
So rechtlos präsentiert sich Thailand nicht - hängt einfach davon ab, wie gut vorgängig abgesichert wurde... und ganz ehrlich, daran hapert es bei vielen... Pit
Das hoert sich "auf dem ersten Blick" ja ganz gut an. Aber......
Ich habe meine thail. Frau in D geheiratet. Mit Ehevertrag, der uns als Rechtswahl das deutsche Scheidungsrecht wählen ließ. So weit so gut.
Nun wohnen wir seit Jahren in Thailand.
Inzwischen erfuhr ich aus verläßlicher Quelle, dass sich meine Frau - so sie tatsaechlich wollte - auch in Thailand nach thailändischem Scheidungsrecht scheiden lassen koennte. Eine gesetzlich vorgesehene Privilegisierung des thail. Partners durch den thail. Gesetzgeber!
Gibt andere - vergleichbare - Privilegisierungen des thail. Partners. So z.B. die Erlaubnis Darlehensverträge, die zwischen Verlobten noch erlaubt waren, als Ehefrau dann kündigen zu dürfen. Ist bekanntlich die oft verwandte Rechtskonstruktion, um sich in Thailand lebenslangen Nießbrauch zu sichern. Kann so unterlaufen werden.

Man muß ganz generell verstehen, dass bei thailändischen Politikern vornehmlich die thailändischen Partner in gemischten Ehen als besonders schützenswert angesehen werden. Bislang nie die Rechte der Farang-Ehemänner. Wer von den schon seit Jahrzehnten in Thailand ansässigen Farangs hat denn je mit thailändischen Politikern gesprochen? Politik aus dem Ghetto heraus? Wie soll das gehen?
 
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punkrocker

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Nur die 3 Jahre abwarten funktioniert so nicht, weil das Gericht dann auch schwer nachprüfen kann, ob die Ehe nicht doch länger vollzogen wurde.
Das bedeutet folglich, die bisherigen 10 Jahre ohne jeglichen Kontakt bringen mal rein gar nichts, erst mit "Startschuss" vom Gericht beginnt die Wartezeit?
 
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Bukeo

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Das bedeutet folglich, die bisherigen 10 Jahre ohne jeglichen Kontakt bringen mal rein gar nichts, erst mit "Startschuss" vom Gericht beginnt die Wartezeit?
richtig.
Der Anwalt kann natürlich versuchen, hier ev. einen Teil der 10 Jahre Wartefrist anerkennen zu lassen - habe aber keine Erfahrungswerte, ob das Gericht hier mitspielt. Es wird wohl so ablaufen, das mit dem Antrag bei Gericht, die 3 j Wartefrist beginnt.
Da Anwaltszwang besteht, übergibt man das sowieso dem Anwalt und wartet ab.
 
Pitmacli

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Moment, waanjei_2 - nichts durcheinanderbringen...

Wir haben es mit 2 verschiedenen Kulturkreisen zu tun...

Wenn Du nur in Deutschland geheiratet hast, wird die Ehe in Thailand einfach so nicht anerkannt. In Thailand, wenn nicht nochmals offiziell registriert, muss sich Deine Frau gar nicht scheiden lassen. Würde sie es nach thailändischem Recht trotzdem nur in Thailand, wird das wiederum in Deutschland nicht anerkannt. Bleibt sie in Thailand, hat das keine weiteren Konsequenzen... in Deutschland könnte sie auf diese Weise nicht mehr eine Ehe eingehen und bliebe als verheiratet registiert. Bin ein gutes Beispiel dafür. Habe meine Gattin in der Schweiz geheiratet nach europäischem Recht also - hier in Thailand sind wir offiziell gar nicht verheiratet...
Könnte also hier problemos irgendein weibliches Wesen nach thailändischem Recht heiraten.

Nicht offiziell registrieren lassen, kann Vorteile haben - weshalb wir es bisher unterliessen.

Solange also Deine Frau sich nicht nochmals mit einem Europäer usw. trauen lassen will und in Thailand lebt - absolut kein Problem - vorderhand noch...

Für Dich gilt dasselbe - es sei eben - ihr habt euch auch in Thailand getraut. Dann gilt ein etwas komplizierteres Prozedere - man muss sich sowohl nach thailändischen wie nach europäischem Recht scheiden lassen, will man in allen Kontinenten jegliche Freiheit haben...

Und es ist sehr einfach, mit Politikern ins Gespräch zu kommen... Sehe Deine Meinung von Ghetto nicht ganz... Natürlich, mit Yingluck dürfte es etwas schwieriger werden - gibt aber doch zahlreiche etwas tiefer unten politisierende Menschen in Gemeinden, Dörfern und Städten.
Ist eine reine Frage, ob man etwas Kontakt über die Gattinnen will oder nicht - muss es mir selber jeweils übersetzen lassen - funktioniert aber nicht schlecht. Denke mir nicht, dass wir im Ghetto verharren müssen - allerdings müssen wir selber daraus wollen - mit Hilfe geht das schon - ohne dürfte es dann tatsächlich schwieriger sein. Weiss nicht, wer welche Erfahrungen gemacht hat in dieser Beziehung - wäre aber interessant zu erfahren... Grüsse Dich - Pit
 
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Bukeo

Gast
Bin ein gutes Beispiel dafür. Habe meine Gattin in der Schweiz geheiratet nach europäischem Recht also - hier in Thailand sind wir offiziell gar nicht verheiratet...
Könnte also hier problemos irgendein weibliches Wesen nach thailändischem Recht heiraten.
könntest du, jedoch nicht problemlos. Ist Bigamie und in TH verboten. Es spielt dabei keine Rolle, das die Thai-Behörden keine Kenntnis über die Heirat in D haben, deine Heirat in der Schweiz ist international gültig und anerkannt. Auch wenn du in Las Vegas nochmals heiraten solltest, ginge das - aber ebenso verboten.

Nicht offiziell registrieren lassen, kann Vorteile haben - weshalb wir es bisher unterliessen.
auch Nachteile - du bekommst schwer eine Dauer-Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Ehe mit einer Thai.
Ausserdem - wenn deine Frau mit dem Mädchen-Namen in TH ein Grundstück kaufen sollte - kann das später schlimmstenfalls eingezogen werden, ist verboten.
Solange also Deine Frau sich nicht nochmals mit einem Europäer usw. trauen lassen will und in Thailand lebt - absolut kein Problem - vorderhand noch...
warum, sie kann problemlos einen Franzosen heiraten - sogar mit EFZ. Er z.B. ledig, bekommt das EFZ ohne Probleme - da sie in TH auch als ledig gilt.
Sie bekommt also dann auch ohne weiteres die Ledigkeitsbescheinigung und kann somit sowohl in Frankreich als auch in TH mit oder ohne EFZ heiraten. Aber: auch verboten!
Für Dich gilt dasselbe - es sei eben - ihr habt euch auch in Thailand getraut. Dann gilt ein etwas komplizierteres Prozedere - man muss sich sowohl nach thailändischen wie nach europäischem Recht scheiden lassen, will man in allen Kontinenten jegliche Freiheit haben...
nein, wenn nur in TH geheiratet und die Ehe nicht in D registriert - kannst du theoretisch auch in D wieder heiraten - auch mit EFZ.
Aber: auch verboten :-)

Und es ist sehr einfach, mit Politikern ins Gespräch zu kommen... Sehe Deine Meinung von Ghetto nicht ganz... Natürlich, mit Yingluck dürfte es etwas schwieriger werden - gibt aber doch zahlreiche etwas tiefer unten politisierende Menschen in Gemeinden, Dörfern und Städten.
man kann hier in Chiang Mai regelmässig mit Politikern, Beamte von div. Ministerien usw. - unterhalten. Einfach eine Veranstaltung
vom Foreign Club besuchen - die laden regelmässig lokale Politiker, Beamte dieser Politiker usw ein.
Da geht es dann meist um Visa-rechtliches, News für Expats usw.
 
waanjai_2

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Udon Thani
Inzwischen ist der Druck auf die thail. Staatsbürger, ihre Ehe im Ausland auch den thailändischen Behoerden zu melden, deutlich groeßer geworden. Bei meiner Frau war es zudem der Wunsch, ihren neuen Familiennamen auf die ID-Card und auf den Reisepaß zu bekommen und natürlich auch die Absicht, rechtssicher Bauland zu erwerben.
 
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Bukeo

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Inzwischen ist der Druck auf die thail. Staatsbürger, ihre Ehe im Ausland auch den thailändischen Behoerden zu melden, deutlich groeßer geworden. Bei meiner Frau war es zudem der Wunsch, ihren neuen Familiennamen auf die ID-Card und auf den Reisepaß zu bekommen und natürlich auch die Absicht, rechtssicher Bauland zu erwerben.
richtig, es wurde wiederholt seitens der Thai-Behörden gemahnt, das es verboten ist - Grundstücke auf den Mädchennamen der Frau zu kaufen, um die Verzichtserklärung des deutschen Ehegatten zu umgehen.

Wenn man in TH lebt, hat es wohl mehr Vorteile als Nachteile. So bekommt man bei einer Trennung zumindest die Hälfte vom Haus und anderen Wertgegenständen - als Nichtverheirateter geht man leer aus.
 
Pitmacli

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Bin nicht in allem Deiner Meinung Bukeo und stimmt so auch nicht alles - wobei - Thailand dürfte da etwas dreigeteilt sein. Es gibt sehr gute Alternativen, ohne dass man offiziell als verheiratet registriert sein muss. Selbst wenn Du offziiell verheiratest bist, hast Du kein Recht, auf 50%iges Besitztum - mit viel Glück 49% ja - aber auch da musst Du Dich zusätzlich absichern. Hatten mit einigen Fällen zu tun, die stritten vor Gericht, bis praktisch für den Farang sein Anteil verbrannt war - müsste alles nicht sein - also offizielle Registrierung allein als Ehemann, bringt Dich hier effektiv nicht viel weiter. Ist aber egal, finde Deine Erklärungen trotzdem gut - stimmen ja teilweise auch - ist sehr oft Interpretationsangelegenheit und Sichtweise - wir leben hier trotz allem in Asien. Die Gesetzgebung ist eine andere wie die europäische - aber sie funktioniert tatsächlich ebenfalls...
 
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Pitmacli, du erzählst hier einen hanebüchenen Unsinn. Ich dachte ja, solche Fehlinformationen sollen hier nicht mehr verbreitet werden.
 
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Bukeo

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Bin nicht in allem Deiner Meinung Bukeo und stimmt so auch nicht alles - wobei - Thailand dürfte da etwas dreigeteilt sein. Es gibt sehr gute Alternativen, ohne dass man offiziell als verheiratet registriert sein muss. Selbst wenn Du offziiell verheiratest bist, hast Du kein Recht, auf 50%iges Besitztum - mit viel Glück 49% ja - aber auch da musst Du Dich zusätzlich absichern.
Besitztum von was?

Grundstücke darfst du nicht besitzen, auch nicht 10% - ausser du machst es über eine Firma, die dann aber auch laufen muss. Scheinfirmen funktionieren da nicht mehr.
Ansonsten darfst du alles besitzen, Häuser, Condos usw.
Bei einer Scheidung gehört dir alles zu 50% - ausser Grundstück. Da brauchst du auch nicht viel Geld zu verbrennen, weil es einfach Gesetz ist. Kann also jeder Idioten-Anwalt bei Gericht beantragen.

Hatten mit einigen Fällen zu tun, die stritten vor Gericht, bis praktisch für den Farang sein Anteil verbrannt war - müsste alles nicht sein - also offizielle Registrierung allein als Ehemann, bringt Dich hier effektiv nicht viel weiter.
ja, es bringt dich nicht viel weiter, macht dich aber weniger angreifbar.
Wenn du in TH lebst, deine Ehefrau mit Mädchennamen - also offiziell nicht verheiratet, hast du schon mal Nachteile beim Visum. Der grösste Nachteil ist aber bei einer ev. Scheidung - da du dann nicht deine Hälfte einfordern kannst, du bist ja offiziell nicht verheiratet. Die Frau kann dich also einfach rauswerfen, was als Ehemann nicht mehr so einfach ist. Wenn sie ganz gut drauf ist, schreit sie nach einem Liebesakt nach der Polizei und lässt dich wegen Vergewaltigung verhaften, in Pattaya schon passiert. Geht als Ehemann auch nicht - da in Thailand Vergewaltigung der Ehefrau nicht strafbar ist :-)
Ausserdem lebst du dann halb illegal hier, es ist verboten - Grundstücke mit falschen Angaben zum Familienstand zu erwerben. Zeigt euch ein neidiges Familienmitglied an, seid ihr beide euer Grundstück/Haus los.

So, jetzt zähl du mal die Vorteile auf, eine Ehe in Thailand nicht registriert zu haben.


Ist aber egal, finde Deine Erklärungen trotzdem gut - stimmen ja teilweise auch - ist sehr oft Interpretationsangelegenheit und Sichtweise - wir leben hier trotz allem in Asien. Die Gesetzgebung ist eine andere wie die europäische - aber sie funktioniert tatsächlich ebenfalls..
ja, vieles kann man anders interpretieren, vieles ist aber einfach Gesetz - da kann dann nicht mehr allzuviel in eine andere Richtung interpretiert werden.
 
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Chak

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Bei einer Scheidung gehört dir alles zu 50% - ausser Grundstück.
Das will uns ja auch jemand anderes hier erzählen, ist aber so nicht richtig. Durch den Zugewinnausgleich erwirbt man ja ohenhin nicht per se Eigentum, sondern erstmal einen Anspruch auf Wertausgleich. In diesen Anspruch fließen sehr wohl auch Grundstücke ein in den Anspruch in Höhe von 50% des Zugewinns, nicht viel anders als in Deutschland.
 
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