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Scheidung gegen ihren Willen.

Diskutiere Scheidung gegen ihren Willen. im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Gemeinde. Vielleicht hat schon jemand von euch das durchgezogen und kann mit Tips geben. Ich möchte mich, von meiner thailändischen Frau...
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roelfle

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Hallo Gemeinde.
Vielleicht hat schon jemand von euch das durchgezogen und kann mit Tips geben.
Ich möchte mich, von meiner thailändischen Frau scheiden lassen, sie aber möchte das nicht.
Wir leben beide in Thailand, sind seit 13 Jahren, nach deutschem Recht verheiratet.
Wie stelle ich das am besten an ?
Bin für jeden brauchbaren Tip dankbar !
 
P

printe

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Hallo Gemeinde.
Vielleicht hat schon jemand von euch das durchgezogen und kann mit Tips geben.
Ich möchte mich, von meiner thailändischen Frau scheiden lassen, sie aber möchte das nicht.
Wir leben beide in Thailand, sind seit 13 Jahren, nach deutschem Recht verheiratet.
Wie stelle ich das am besten an ?
Bin für jeden brauchbaren Tip dankbar !
Wen du nach deutschem Recht verheiratet bist, nehme ich an das du in Deutschland geheiratet hast, dann gehst du zu einem deutschen Anwalt, der Scheidungsrecht in seiner Liste der Dienstleistungen stehen hat und beantragst die Scheidung, die reicht der Anwalt beim zuständigen Gericht ein, das dauert eine Weile , wichtig ist der Tag an dem die Unterlagen deiner Frau zugestellt werden , Sie muss nicht zustimmen, das weitere Procedere macht der Anwalt, den du ja beauftragt hat (Mandatvollmacht) und nach etwas über einem Jahr ist das meist "Over" und du bist geschieden.

Der Tag an dem die Scheidungsunterlagen deine (noch) Frau erreichen sind entscheident bei der sog. Zugewinn Ermittlung, es wird das aktuelle Vermögen (am Stichtag) mit dem vorher vorhandenen Vermögen verglichen , hast du mehr must du ggf deiner Frau noch davon abtreten.

Lass dich hier beraten.

Weiter bist du auch für die Rente deiner "Liebsten" mitverantwortlich, wenn Sie keinerlei Rentenanspruch hat (weil in D Land nie gearbeitet) dann wird dir bis zur hälfte deiner Rente genommen und auf Sie übertragen.

Auch kann es sein, das Sie finanzielle Unterstützung bis zum Erreichen ihrer Rente braucht, meiner Ex habe ich von Mai 2018 bis vor kurzem eine Unterstützungszahlung geleistet damit Sie auf Kosten Ihrer Rentenkasse und meiner Bezüge, Kurzarbeit machen konnte... Viel Glück und starke Nerven wünsche ich dir!!
 
Koelner

Koelner

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Hallo Gemeinde.
Vielleicht hat schon jemand von euch das durchgezogen und kann mit Tips geben.
Ich möchte mich, von meiner thailändischen Frau scheiden lassen, sie aber möchte das nicht.
Wir leben beide in Thailand, sind seit 13 Jahren, nach deutschem Recht verheiratet.
Wie stelle ich das am besten an ?
Bin für jeden brauchbaren Tip dankbar !

Wenn du in Thailand lebst oder wieder nach D willst, "trete ihr in den Hintern" und gut ist es. Sprich, geht einfach getrennte Wege. Der Aufwand, der dich in den nächsten Jahren ansonsten erwartet, ist erheblich. Auch finanziell.

Und wie es aussieht, hat sie ja andere Interessen.

Ich erspare mir jetzt den Vortrag, denn das ist ein großes Thema. Ich denke auch nicht, dass du unbedingt wieder heiraten willst.
 
C

Chak

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Wen du nach deutschem Recht verheiratet bist, nehme ich an das du in Deutschland geheiratet hast, dann gehst du zu einem deutschen Anwalt, der Scheidungsrecht in seiner Liste der Dienstleistungen stehen hat und beantragst die Scheidung, die reicht der Anwalt beim zuständigen Gericht ein, das dauert eine Weile , wichtig ist der Tag an dem die Unterlagen deiner Frau zugestellt werden , Sie muss nicht zustimmen, das weitere Procedere macht der Anwalt, den du ja beauftragt hat (Mandatvollmacht) und nach etwas über einem Jahr ist das meist "Over" und du bist geschieden.
Einen Anwalt zu befragen ist sicherlich die beste Idee, aber wenn beide in Thailand leben könnte ein thailändisches Gericht zuständig sein.
 
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printe

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Einen Anwalt zu befragen ist sicherlich die beste Idee, aber wenn beide in Thailand leben könnte ein thailändisches Gericht zuständig sein.
Er sagte Er sei nach deutschem Recht verheiratet.
 
nika

nika

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Merkst du eigentlich nicht, dass dein Einwand an der Stelle voellig deplaziert ist? Wenn beide ihren Wohnsitz in Thailand haben ist vermutlich ein thailaendisches Gericht zustaendig.
Bitte nimm etwas Rücksicht. Printes Spezialgebiet ist die Energieversorgung der Privathaushalte mit Gas :giggle:
 
Koelner

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Eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe kann nicht einfach so im Ausland geschieden werden.
Das hatten wir doch schon mehrfach durchgekaut.

Sicher kann die Scheidung ein thailändisches Gericht durchführen. Diese Scheidung gilt dann auch innerhalb Thailands, wenn man dort lebt und bleibt. In Deutschland ist man jedoch weiterhin verheiratet ...

Das wirkt sich auf Erbschafts- Unterhalts- und Rentenfragen (Witwenrente) aus. Diese Ansprüche bestehen in D weiter. Aber auch Bigamie ist ein Thema. Für Deutschland hat man sich im Falle eine erneuten Heirat strafbar gemacht.

Ein Familiennachzug nach Deutschland mit z.B. neuer Frau ist vorerst ebenso ausgeschlossen, da die Doppelehe für Deutsche nicht anerkannt wird.

Um das von Anfang an zu umgehen, muss man die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen. Dafür gibt es ein entsprechendes Verfahren und das berücksichtigt nicht die besonderen Inhalte eines th. Urteils. Am Ende könnte einer der Ehepartner - losgelöst von der thailändischen Scheidung - hier weitere Ansprüche geltend machen. In allen Streitfragen, auch seitens der Behörden, geht das Thema an die Zivilgerichte und man wird am Ende sogar zwingend persönlich erscheinen müssen. Wenn die Frau sich weigert, wird es noch komplizierter ...

Aber das soll mal ein Fachanwalt erklären ...
 
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Dieter1

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Sicher kann die Scheidung ein thailändisches Gericht durchführen. Diese Scheidung gilt dann auch innerhalb Thailands, wenn man dort lebt und bleibt. In Deutschland ist man jedoch weiterhin verheiratet ...
Solange man das fuer sich behaelt und nicht weiter erzaehlt :) .
 
Koelner

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Solange man das fuer sich behaelt und nicht weiter erzaehlt :) .
Kann man innerhalb Thailands ja so machen ...
Die anderen Rechtsfolgen hatte ich ja schon angedeutet. Wenn die einen nicht mehr tangieren, weil man dauerhaft in Thailand leben wird und kein Erbschaftsthema in D hat, wäre es mir auch egal ...
 
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Chak

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Eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe kann nicht einfach so im Ausland geschieden werden.
Das hatten wir doch schon mehrfach durchgekaut.

Sicher kann die Scheidung ein thailändisches Gericht durchführen. Diese Scheidung gilt dann auch innerhalb Thailands, wenn man dort lebt und bleibt. In Deutschland ist man jedoch weiterhin verheiratet ...
Da bin ich mir nicht so sicher, ich hatte den umgekehrten Fall, da musste wegen letztem gemeinsamen Wohnsitz eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland geschieden werden.

Warum sollte das umgekehrt nicht auch gelten? Dann wäre ein thailändisches Gericht zuständig, ggf. mit Anerkennung durch die zustündige Landesjustizbehörde.

Aber dazu kann man eben wirklich zu raten:

Aber das soll mal ein Fachanwalt erklären ...
und dazu jemand, der sich damit auskennt, nicht irgendein Wald- und Wiesenanwalt.
 
Koelner

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Da bin ich mir nicht so sicher, ich hatte den umgekehrten Fall, da musste wegen letztem gemeinsamen Wohnsitz eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland geschieden werden.

Warum sollte das umgekehrt nicht auch gelten? Dann wäre ein thailändisches Gericht zuständig, ggf. mit Anerkennung durch die zustündige Landesjustizbehörde.

Aber dazu kann man eben wirklich zu raten:


und dazu jemand, der sich damit auskennt, nicht irgendein Wald- und Wiesenanwalt.
Internationales Scheidungsrecht.

Deutschland setzt die Hürden bewusst hoch. Die Anwaltslobby hat halt Angst, dass man deutsches Recht im Ausland umgehen kann und sie sich nicht doof und dämlich verdienen würden.

Erinnere mich selbst noch an meine Scheidung. Deutsch vs. Deutsch. Vollkommen einvernehmlich und freundschaftlich. Null gegenseitige Forderungen. Überhaupt nichts! Kein Beratungsbedarf!

Anwaltszwang in D und 4.000 EUR für zwei Schreiben und 30 Minuten vor Gericht. Und das wohlgemerkt für einen gemeinsamen Anwalt! Noch Fragen? Die Lobby hat das einst den Politikern gesteckt und damit die Lizenz zum Gelddrucken bekommen.
 
E

ErnstPGM

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Aber dazu kann man eben wirklich zu raten:

Aber das soll mal ein Fachanwalt erklären ...
.und dazu jemand, der sich damit auskennt, nicht irgendein Wald- und Wiesenanwalt.
Also zunächst einmal eine preisgünstige professionelle Erstberatung durch deutsche Profis. :wink2:

1651018153339.png



In welchem Land ist die Scheidung einzureichen?
Eine wichtige Weichenstellung bei der internationalen Scheidung ist die Einreichung des Scheidungsantrags. Häufig sind sowohl deutsche als auch ausländische Gerichte für die Scheidung zuständig. :eek2:

Scheidung Ausland
 
Otto-Nongkhai

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Wenn du in Thailand lebst oder wieder nach D willst, "trete ihr in den Hintern" und gut ist es. Sprich, geht einfach getrennte Wege. Der Aufwand, der dich in den nächsten Jahren ansonsten erwartet, ist erheblich. Auch finanziell.
Ich würde da aber etwas vorsichtig sein ,mit etwas Geld ,einem guten Thai Anwalt ,
könnte sie über Deutschland schon ihren Unterhalt durchboxen !
 
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Joe70

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Wenn der letzte dauerhafte Wohnsitz in Thailand ist, so kann eine einvernehmliche Privat Scheidung im Amphoe durchgeführt werden, die in Deutschland anerkannt wird. (Auch wenn in Deutschland nach deutschen Recht geheiratet wurde) Sonst eine gerichtliche Scheidung nach thailändischen Recht in Thailand, wobei dort das Schuldprinzip gilt. Da Du Sie verlässt, so könntest Du zu Unterhalt/einmaliger Zahlung “verknackt“ werden. Ein Versorgungsausgleich der deutschen Rente findet nur bei einem Antrag bei der deutschen Rentenversicherung statt, wenn dies von einem der Geschiedenen später beantragt wird. Dies passiert nicht automatisch. Auch die gerichtliche thailändische Scheidung wird in Deutschland anerkannt.
Scheidung Thailand
 
Koelner

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Privatscheidung wird nicht anerkannt …
 
Yogi

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Es scheint da 2 diametral entgegengesetzte Meinungen zu geben.
Die von @Koelner und die von @Joe70 .
Oder verstehe ich da den Zusammenhang nicht?
 
Koelner

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Das ist ein hochkomplexes Thema und die allermeisten Privatscheidungen deutscher Ehen im Ausland werden nicht anerkannt, da sie weiterhin den Gründsätzen des deutschen Rechts entsprechen müssen.

Hier lässt der Gesetzgeber ganz bewusst nur eine Mini-Lücke, da ansonsten die Scheidung nach deutschem Recht unterwandert werden kann.

Die Prüfung der Anerkennung dauert in Deutschland 3-4 Monate. Im Ergebnis werden die meisten abgelehnt, da eine Partei häufig stark benachteiligt wurde.
 
Thema:

Scheidung gegen ihren Willen.

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